Neue Betrugsmasche ?

Du hast das Geld doch, nur zurückzahlen willst du es nicht.

Du solltest auf keinen Fall die CPU nochmal verkaufen, bevor hier nicht geklärt ist wie die Abwicklung des bestehenden Kaufvertrags aufgelöst werden soll.

Du hast das Geld zurecht, und der Käufer hat Anspruch auf die CPU.
 
Seit Freitag halt noch keinerlei Reaktion auf Nachrichten, keine Ahnung ob Kleinanzeige sein ACC gespert hat, habe aber keine mail bekommen das sein acc eingeschränkt wurde.
 
Ist die CPU jetzt schon wieder bei dir angekommen?
 
Wow, seit Freitag!

Das sind ja bald zwei Tage.

Fristen für Antworten liegen in der Regel bei zwei Wochen. Es gibt Menschen die haben noch ein paar andere Dinge im Leben zu klären.
Du hast doch gar keine Not hier. Du hast dein Geld und eine Nachfrage beim Käufer abgeschickt. Du kannst doch jetzt einfach mal ne Woche warten ob/was da jetzt kommt.
 
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Keylan schrieb:
Du hast dein Geld und eine Nachfrage beim Käufer abgeschickt. Du kannst doch jetzt einfach mal ne Woche warten ob/was da jetzt kommt.
Genau dieses Problem wird aber erklärt, da der Käufer nicht reagiert, kann er weder mit dem Geld was machen, geschweige denn, mit der CPU.
 
Ne die Retoure sollte gestern bei mir angekommen... Mann hat leider so getan als ob ich nicht zuhause war, hoffe das sie dann am Montag zugestellt wird.
 
Du wirst warten müssen, bis die CPU bei dir ist und sich der Käufer gemeldet hat.
 
Dann hoffe ich mal, dass das Paket und die CPU beim Versand nicht doch beschädigt wurden, sonst wird es schwierig.
 
Naja, selbst dann könnte mit Aufhebung des Kaufvertrags wegen Nichterfüllbarkeit der TE die Rückzahlung an den Käufer per Stundung auf Basis der Abwicklung seitens DHL verschieben.
Er hat ja hier nicht Geld ausgegeben das ihm nicht zustünde. Ggf. kann der Anspruch gegenüber DHL auch übertragen werden, da kenne ich mich nicht aus.

Sind aber wieder alles ganz viele "Könnte", "würde", "sollte".

Aktuell sollte man die Füße still halten und Abwarten was kommt.
 
letztlich wird sich der Käufer vermutlich das Geld via Paypal(?) zurück holen.
Da hat der Verkäufer wenig chancen.

der TE sollte also damit rechnen, dass er die CPU schnell wieder Verkaufen muss.
Oder alternativ eben im Dispo landet.

Aber solange man das Geld noch hat, heißt es warten.
 
Er hat doch das Geld üer Überweisung bekommen siehe Post 1. Also dahingehend kann ihm auch nix passieren.
 
ah stimmt.
ja, dann kann er sich relativ entspannt zurücklehnen und warten bis sich der Käufer meldet.
Dann muss er dem Käufer nur noch klar machen, dass Kaufverträge bindent sind.
aber details sieht man dann.
 
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Kleines Update, das Packet ist in Wohlbehalten wieder bei mir Angekommen, CPU kurz eingebaut par Spiele angeteast, läuft soweit alles ganz normal.

Der Käufer hat immer noch nicht reagiert.
 
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Na das ist doch schön. Damit hast du alle Trümpfe in der Hand.

Ich würde jetzt den Käufer informieren, dass die Ware wieder bei dir ist und hm eine 2 Wochen Frist setzen um sich zu melden wie er gedenkt dir die Ware jetzt abzunehmen.
Du solltest dich weiter Kooperativ verhalten, sprich wenn du es einrichten kannst ihn dabei unterstützen, indem du z.B. die Ware neu versendest.
Du kannst aber alle Aufwände die dir jetzt entstehen bei ihm in Geldwert einfordern. Sprich er sollte dir die erneuten Sendungskosten im Vorfeld überweisen.
Wenn er sich weigert kannst du den Kaufvertrag anfechten und dazu erneut eine Frist setzen. Wenn er den die Aufhebung annimt, musst du zwar das Geld zurückgeben, kannst aber deinen Schaden im Gegenzug einfordern.
Dann könntest du die Rückzahlung also Stunden (verschieben) und die CPU erneut verkaufen und ihm nur die neue Verkaufssumme erstatten. Sprich wenn du jetzt nur 125€ bekommst, bekommt er auch nur 125€ zurück.

Wichtig den Weiterverkauf kannst du erst einleiten, wenn der Kaufvertrag aufgehoben ist. Entweder durch einwilligung oder Fristverstreichen.

In der Theorie könntest du auch noch dein Zeitaufwände in Rechnung stellen, dafür dürfte es aber schwer sein eine vernünftige Bemessungsgrenze zu finden. Solange du alle keiene exessiven Aufwände hast würde dich ein Richter damit wohl eher nicht durchkommen lassen. Insbesondere da deine Zeit als Bürgergeldempfänger vermutlich nicht als außerordentlich knapp eingestuft wird.
Ergänzung ()

Ach so, solange du kein Problem damit hast, die CPU bei dir im Regal stehen zu lassen musst du aktiv eigentlich gar nichts tun. Er ist in der Pflicht dir die Ware abzunhemen.

Sei dir nur bewusst, das solange der Kaufvertrag nicht aufgehoben ist, das jetzt seine CPU ist die da bei dir im Regal steht.
 
Nur mal als Spekulation: Vielleicht haengt beim Empfaenger der Haussegen schief, oder er hat Mitbewohner die Probleme mit ihm haben, oder (ich weiss nicht welche Altersueberpruefungen Kleinanzeigen vornimmt) er ist minderjaerig und er hat den Eltern nicht bescheid gegeben, die dann ein unbekanntes Paket abgewiesen haben, das waeren so drei Szenarien die mir einfielen.

Vorsicht waere da geboten wenn da letzteres der Fall ist, dann kann der Kaufvertrag ggf. nichtig sein.
 
Ranayna schrieb:
er ist minderjaerig und er hat den Eltern nicht bescheid gegeben...

Vorsicht waere da geboten wenn da letzteres der Fall ist, dann kann der Kaufvertrag ggf. nichtig sein.
Minderjährige können in der Regel keine online Überweisung auslösen.

All die Spekulation bringt doch nicht viel. Der Käufer muss sich melden, wenn nicht werden Fristen gesetzt.
 
Keylan schrieb:
Minderjährige können in der Regel keine online Überweisung auslösen.
https://www.ksk-koeln.de/de/home/privatkunden/girokonto/jugendkonto.html

Scheint ab 14 mit einem Sparkassen-Konto zu gehen, zumindest bei der Koelner, aber sicher auch bei anderen Sparkassen.
Ob nun die CPU des TEs unter den Taschengeldparagraphen faellt kann ich nicht beurteilen.

Aber du hast insoweit Recht, als das der TE abwarten muss bis der Kaeufer sich meldet, und solange das nicht passiert ist er nichts mit der CPU, ausser den Tests die er vernuenftigerweise durchgefuehrt hat, machen sollte.
 
Fuzetea schrieb:
Der Käufer hat immer noch nicht reagiert.

Lass es einfach, ist ja sein Problem er muss sich bei dir melden, den würde ich aber erstmal sauber zappeln lassen, und wenn überhaupt nur zurückzahlen mit Abzug einer Aufwandsetschädigung.
 
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