Nun, hier wird ein Datensatz eines Kunden missbraucht (1). Es wird ein Kauf simuliert um eine falsche Bewertung zu schreiben. Um damit das eigene Produkt besser dastehen zu lassen und so mehr Einnahmen zu bekommen. Das ist Betrug mit gewerblicher Absicht. (2)
Ob 1 strafbar ist, weiß ich nicht, 2 ist aber eine schwere Straftat.
§ 263 Abs. 3 Satz 2 StGB (
https://dejure.org/gesetze/StGB/263.html#Abs3:S2)
263a ist hier auch interessant.
Das Problem wird eher sein den Vermögensvorteil zu quantifizieren. Es ist letztenendes nicht abzusehen, welchem Konkurrenten welcher Kauf dadurch entfällt, weil sich ein Kunde dann deswegen(?) für das andere Produkt entscheidet. Es findet eine Wettbewerbsverzerrung statt.
Gegen die Nutzungsbedingungen von Amazon verstößt das so oder so. Das interessiert Amazon aber recht wenig.
Ich kannte diese Masche nur von Tipps und Tricks wie man sich bei Aliexpress verhalten sollte.
Gut, letztenendes geht es dem TE ja darum die Sendungen nicht mehr zu bekommen. Das geht ja auch nur, weil sie seinen Datensatz haben. Da gilt vielleicht die DSGVO und entsprechendes Löschungsrecht, wobei ich da nicht weiß, ob nicht aus finanzrechtlichen Gründen die ursprüngliche Rechnung (und damit die Anschrift des TE) des tatsächlich stattgefundenen Kaufes für eine gewisse Zeit behalten werden muss.