ThomasK_7
Vice Admiral
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Der C hat doch einen Kaufvertrag mit B über die Ware und seinen Teil, die Kaufpreiszahlung an B, erfüllt. B hat seinen Teil auch erfüllt, er hat (über A) die Ware geliefert.Mustis schrieb:Ohne KAufvertrag kein Anspruch auf die Ware und somit muss er diese zurück geben.
A hat einen Kaufvertrag mit B und hat seinen Teil erfüllt, nur B nicht gegenüber A.
Ich glaube nicht, dass A gegenüber B einen Eigentumsvorbehalt vereinbart hat. Genau sowenig wie B gegenüber C. A hat für mich sein Eigentum an der Ware mit Versand derselben aufgegeben und zwar an B. Ich sehe da keinen Herausgabeanspruch für A gegenüber C.
Mangels Vertragsbeziehung zu C kann A auch nur gegenüber B anfechten.
Dies alles vorausgesetzt, der Dreiecksbetrug hat sich so zugetragen, was wir noch nicht wissen, nur vermuten.