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Ebay Kleinanzeigen - neue Betrugsmasche?
- Ersteller Wildhunter47
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alne24
Lieutenant
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Und du stehst dann bei der Polizei zum Termin wegen der Vorladung ( durch Tele bekannt gegeben ) und der verbrecher räumt dir die Bude leer.
Würde mich wohl bei der Polizei stelle erstmal informieren ob tatsächlich eine Vorladung existiert.
Aber sehr wahrscheinlich schon. Da wirst du wohl im Dreiecks Betrug mit hängen.
Das würde bedeuten das dein Geld und gpu weg sind.
Du bekommst zwar keine Strafe , wenn du glaubhaft belegen kannst davon nichts gewusst zu haben und im besten Wissen gehandelt zu haben.
Dennoch möchte der rechtmäßige Verkäufer entweder sein fehlendes Geld oder seine ware.
Denn der betrüger hat das geld
Du die gpu
Und der Verkäufer garnix
Würde mich wohl bei der Polizei stelle erstmal informieren ob tatsächlich eine Vorladung existiert.
Aber sehr wahrscheinlich schon. Da wirst du wohl im Dreiecks Betrug mit hängen.
Das würde bedeuten das dein Geld und gpu weg sind.
Du bekommst zwar keine Strafe , wenn du glaubhaft belegen kannst davon nichts gewusst zu haben und im besten Wissen gehandelt zu haben.
Dennoch möchte der rechtmäßige Verkäufer entweder sein fehlendes Geld oder seine ware.
Denn der betrüger hat das geld
Du die gpu
Und der Verkäufer garnix
Also ich muss schon sagen, dass du an die Sache schon recht naiv herangegangen bist. Ein Verkäufer bietet dir über Kleinanzeigen einen Vorabversand an und vertraut komplett auf deine Glaubwürdigkeit?
Du denkst dir nichts dabei, wenn jemand in Amazongutscheinen bezahlt werden will anstatt mit Bargeld?
Also tut mir leid aber in dem Moment geht bei mir doch alles an Alarmglocken an, was ich so installiert habe…
Du hast vom Verkäufer im Grunde genau nichts. Keine Telefonnummer, keine Adresse, keinen Namen. Die Adressdaten auf dem Paket sind dann ja vermutlich vom Betrogenen. Selbst der Ebayaccount könnte mittlerweile gelöscht sein.
Natürlich ist das blöd für dich, du wirst aber vermutlich zurecht auf dem Schaden sitzen bleiben. Ggf. lässt sich der eigentliche Verkäufer noch auf eine 50:50-Teilung des Schadens ein. Schließlich habt ihr beide nicht wirklich aufgepasst.
Du denkst dir nichts dabei, wenn jemand in Amazongutscheinen bezahlt werden will anstatt mit Bargeld?
Also tut mir leid aber in dem Moment geht bei mir doch alles an Alarmglocken an, was ich so installiert habe…
Du hast vom Verkäufer im Grunde genau nichts. Keine Telefonnummer, keine Adresse, keinen Namen. Die Adressdaten auf dem Paket sind dann ja vermutlich vom Betrogenen. Selbst der Ebayaccount könnte mittlerweile gelöscht sein.
Natürlich ist das blöd für dich, du wirst aber vermutlich zurecht auf dem Schaden sitzen bleiben. Ggf. lässt sich der eigentliche Verkäufer noch auf eine 50:50-Teilung des Schadens ein. Schließlich habt ihr beide nicht wirklich aufgepasst.
Kann es sonst sein, dass der "Verkäufer" die GPU bei irgendeinem Shop in deinem Namen "per Rechnung" geordert hat und nicht bezahlt hat?
Dass er somit nie die Grafikkarte besessen hat, sondern dass die Grafikkarte direkt vom Shop zu dir ging?
Dass er somit nie die Grafikkarte besessen hat, sondern dass die Grafikkarte direkt vom Shop zu dir ging?
TheDarkness
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Es kommt hier doch darauf an wie der Verkäufer an die Grafikkarte kam.
"Die Grundregel in Deutschland ist gemäß § 935 BGB, dass es keinen gutgläubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt.
Abhandenkommen heißt, dass die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. Diebstahl bedeutet den Bruch fremden Gewahrsams durch Wegnahme, um die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). Verlieren ist selbst erklärend. Abhandenkommen im Übrigen bedeutet, dass der unmittelbare Besitzer seinen Besitz ohne (nicht unbedingt gegen seinen Willen) verliert."
Wenn der Verkäufer beispielsweise die Grafikkarte per PayPal gekauft hat und dann das Geld wieder eingezogen, sollte dies nicht als "abhandenkommen" gelten, denn der Besitz wurde vom ursprünglichem Käufer, mit absenden des Pakets, übergeben und nicht verloren. In dem Fall durfte man die Karte behalten.
Wenn der Verkäufer hingegen irgendwo eingebrochen ist und die Karte geklaut, gilt dies als "abhandenkommen" und die Karte muss zurück gegeben werden.
"Die Grundregel in Deutschland ist gemäß § 935 BGB, dass es keinen gutgläubigen Erwerb von abhanden gekommenen Sachen gibt.
Abhandenkommen heißt, dass die Sache dem Eigentümer gestohlen wurde, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen ist. Diebstahl bedeutet den Bruch fremden Gewahrsams durch Wegnahme, um die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen (§ 242 StGB). Verlieren ist selbst erklärend. Abhandenkommen im Übrigen bedeutet, dass der unmittelbare Besitzer seinen Besitz ohne (nicht unbedingt gegen seinen Willen) verliert."
Wenn der Verkäufer beispielsweise die Grafikkarte per PayPal gekauft hat und dann das Geld wieder eingezogen, sollte dies nicht als "abhandenkommen" gelten, denn der Besitz wurde vom ursprünglichem Käufer, mit absenden des Pakets, übergeben und nicht verloren. In dem Fall durfte man die Karte behalten.
Wenn der Verkäufer hingegen irgendwo eingebrochen ist und die Karte geklaut, gilt dies als "abhandenkommen" und die Karte muss zurück gegeben werden.
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Khaotik schrieb:Also ich muss schon sagen, dass du an die Sache schon recht naiv herangegangen bist. Ein Verkäufer bietet dir über Kleinanzeigen einen Vorabversand an und vertraut komplett auf deine Glaubwürdigkeit?
Du denkst dir nichts dabei, wenn jemand in Amazongutscheinen bezahlt werden will anstatt mit Bargeld?
Also tut mir leid aber in dem Moment geht bei mir doch alles an Alarmglocken an, was ich so installiert habe…
Du hast vom Verkäufer im Grunde genau nichts. Keine Telefonnummer, keine Adresse, keinen Namen. Die Adressdaten auf dem Paket sind dann ja vermutlich vom Betrogenen. Selbst der Ebayaccount könnte mittlerweile gelöscht sein.
Natürlich ist das blöd für dich, du wirst aber vermutlich zurecht auf dem Schaden sitzen bleiben. Ggf. lässt sich der eigentliche Verkäufer noch auf eine 50:50-Teilung des Schadens ein. Schließlich habt ihr beide nicht wirklich aufgepasst.
Naja komisch kams mir schon vor, aber ich habe in dem Moment nicht daran gedacht dass irgendwas faul ist wenn der Verkäufer mir die Ware vorab sendet. Gewohnt war ich eher dass der Verkäufer zuerst kassiert und sich dann nicht mehr meldet. Hinzu kommt dass der "Verkäufer" sehr sympathisch, authentisch und seriös kommuniziert hat. Das mit den Gutscheinen war natürlich dumm, aber wie gesagt wollte ich ihm einfach für das mir entgegengebrachte Vertrauen entgegenkommen...
Ergänzung ()
TheDarkness schrieb:Wenn der Verkäufer beispielsweise die Grafikkarte per PayPal gekauft hat und dann das Geld wieder eingezogen, sollte dies nicht als "abhandenkommen" gelten, denn der Besitz wurde vom ursprünglichem Käufer, mit absenden des Pakets, übergeben und nicht verloren. In dem Fall durfte man die Karte behalten.
Wenn der Verkäufer hingegen irgendwo eingebrochen ist und die Karte geklaut, gilt dies als "abhandenkommen" und die Karte muss zurück gegeben werden.
Ich denke so ist es auch gelaufen. Denn hätte der Verkäufer die Karte gestohlen, dann würde der Bestohlene ja meine Adresse gar nicht kennen und mich somit auch nicht anzeigen können. Wahrscheinlich hat der Verkäufer den Besitzer der Karte mit PayPal bezahlt und meine Versandadresse angegeben. Dann nach einiger Zeit einfach den Betrag zurück gebucht. Der nun Betrogene sieht natürlich nur meine Adresse und zeigt mich dann auch direkt an.
Zuletzt bearbeitet:
@Khaotik
Also das kann ich nicht nachvollziehen. Andersrum ist es doch ein genauso großes Risiko, Geld zu überweisen, wenn man nicht mal Ware hat? Wer sagt Dir, dass Du da jemals was bekommst? Ggf. irgendwelche Steine oder ähnliches?
So hat er eine Karte geschickt bekommen. Und ich finde es gut, wenn sich die Leute etwas Naivität bewahren. Das heißt nicht, dass ein Opfer weniger Opfer ist. Wenn wir in einer Gesellschaft leben würden, wo keiner niemanden mehr vertrauen kann, dann gute Nacht. Allein dass sich hier eine Hand voll Juristen darüber austauschen und grübeln, zeigt ja schon, dass das keine triviale Aktion ist. Mir hätte das grundsätzlich auch passieren können. Ich sehe jedenfalls nichts Offenkundiges, wo ich mir an den Kopf fasse und sage, Mann ist der TE blöd.
Und Bargeld oder Gutscheine. Amazon ist mittlerweile auch ein Zahlungsdienstleister. Finde ich grundsätzlich auch erstmal nichts Verwerfliches dabei. Der Verkäufer wollte ja nicht in Koks bezahlt werden
Ansonsten:
Geldwäsche halte ich für eher weit her geholt. Kann ich zumindest nicht nachvollziehen.
Selbst Hehlerei ist nicht offenkundig, denn er hat die Karte ja nicht für 50 Eur oder ähnliches, sondern zu einem normalen Kaufpreis bekommen. V.a. wie sollen sie dann auf den Käufer kommen? Dann müsste der Verkäufer ja aufgeflogen sein und den Käufer verpetzt haben.
Das mit dem Anruf durch die Polizei finde ich auch sehr eigenartig, wobei ich das nicht bewerten möchte. Vielleicht gehen manche Polizeidienststellen so vor? Ich würde grundsätzlich auch eher erwarten, dass da eher ne schriftliche Vorladung kommt. Und 2 Tage Ladungszeit finde ich überaus sportlich (das wurde mir nicht so recht klar, ob das so ist, oder eine längere Frist gewährt wurde).
In der Sache gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der Käufer ist ein Betrüger und hat eine Anzeige gegen den TE gemacht hat, mit dem Vorwurf, dass er die Karte nicht bezahlt habe (aber das ist eher unwahrscheinlich, denn man kann den Zahlungsverlauf über die Amazonkarten eher nachvollziehen als über Bargeld).
Denkbar ist auch, dass der Verkäufer mit den Amazonkarten Schindluder getrieben hat. Endweder für irgendwelche illegalen Käufe o.ä, verwendet oder für irgendwelche Betrügereien. Denn das wäre mitunter noch ein Bezug, den man zum TE herstellen kann. Wobei der TE die Karten ja nicht bei Amazon direkt, sondern im Laden gekauft hat (aber ggf. über Karte bezahlt).
Oder und das ist das wahrscheinlichste, der Verkäufer hat die Grafikkarte im Namen des TE bestellt, die Bestellung abgefangen und ihm dann zugesandt. Und der Shop wartet heute noch auf sein Geld und hat Anzeige erstattet. Dann kann man nur hoffen, dass die Amazonkarten noch nicht eingelöst und ggf. verfolgbar sind. Ich denke aber, dass der Verkäufer da nicht "blöd" ist und entsprechend vorgeplant hat (indem er die Codes zB verkauft hat. o.ä.)
Alles in allem eine komische Geschichte, die beweist, dass man gar nicht genug ums Eck denken kann, auf was für Ideen Straftäter kommen.
Ich drücke dem TE die Daumen, dass es gut ausgeht.
Also das kann ich nicht nachvollziehen. Andersrum ist es doch ein genauso großes Risiko, Geld zu überweisen, wenn man nicht mal Ware hat? Wer sagt Dir, dass Du da jemals was bekommst? Ggf. irgendwelche Steine oder ähnliches?
So hat er eine Karte geschickt bekommen. Und ich finde es gut, wenn sich die Leute etwas Naivität bewahren. Das heißt nicht, dass ein Opfer weniger Opfer ist. Wenn wir in einer Gesellschaft leben würden, wo keiner niemanden mehr vertrauen kann, dann gute Nacht. Allein dass sich hier eine Hand voll Juristen darüber austauschen und grübeln, zeigt ja schon, dass das keine triviale Aktion ist. Mir hätte das grundsätzlich auch passieren können. Ich sehe jedenfalls nichts Offenkundiges, wo ich mir an den Kopf fasse und sage, Mann ist der TE blöd.
Und Bargeld oder Gutscheine. Amazon ist mittlerweile auch ein Zahlungsdienstleister. Finde ich grundsätzlich auch erstmal nichts Verwerfliches dabei. Der Verkäufer wollte ja nicht in Koks bezahlt werden
Ansonsten:
Geldwäsche halte ich für eher weit her geholt. Kann ich zumindest nicht nachvollziehen.
Selbst Hehlerei ist nicht offenkundig, denn er hat die Karte ja nicht für 50 Eur oder ähnliches, sondern zu einem normalen Kaufpreis bekommen. V.a. wie sollen sie dann auf den Käufer kommen? Dann müsste der Verkäufer ja aufgeflogen sein und den Käufer verpetzt haben.
Das mit dem Anruf durch die Polizei finde ich auch sehr eigenartig, wobei ich das nicht bewerten möchte. Vielleicht gehen manche Polizeidienststellen so vor? Ich würde grundsätzlich auch eher erwarten, dass da eher ne schriftliche Vorladung kommt. Und 2 Tage Ladungszeit finde ich überaus sportlich (das wurde mir nicht so recht klar, ob das so ist, oder eine längere Frist gewährt wurde).
In der Sache gibt es mehrere Möglichkeiten:
Der Käufer ist ein Betrüger und hat eine Anzeige gegen den TE gemacht hat, mit dem Vorwurf, dass er die Karte nicht bezahlt habe (aber das ist eher unwahrscheinlich, denn man kann den Zahlungsverlauf über die Amazonkarten eher nachvollziehen als über Bargeld).
Denkbar ist auch, dass der Verkäufer mit den Amazonkarten Schindluder getrieben hat. Endweder für irgendwelche illegalen Käufe o.ä, verwendet oder für irgendwelche Betrügereien. Denn das wäre mitunter noch ein Bezug, den man zum TE herstellen kann. Wobei der TE die Karten ja nicht bei Amazon direkt, sondern im Laden gekauft hat (aber ggf. über Karte bezahlt).
Oder und das ist das wahrscheinlichste, der Verkäufer hat die Grafikkarte im Namen des TE bestellt, die Bestellung abgefangen und ihm dann zugesandt. Und der Shop wartet heute noch auf sein Geld und hat Anzeige erstattet. Dann kann man nur hoffen, dass die Amazonkarten noch nicht eingelöst und ggf. verfolgbar sind. Ich denke aber, dass der Verkäufer da nicht "blöd" ist und entsprechend vorgeplant hat (indem er die Codes zB verkauft hat. o.ä.)
Alles in allem eine komische Geschichte, die beweist, dass man gar nicht genug ums Eck denken kann, auf was für Ideen Straftäter kommen.
Ich drücke dem TE die Daumen, dass es gut ausgeht.
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Gast
Kleinanzeigen und keine Übergabe und Barzahlung ist irgendwie normal geworden, oder? Das Ding ist nicht ebay, sondern ein Flohmarkt. Dort schon mal was mit nach Hause genommen ohne zu bezahlen? Solange sich das nicht endlich mal in den Köpfen der Kleinanzeigen-Käufer festnagelt, hält sich mein Mitleid da leider in Grenzen.
Den Termin bei der Polizei sollte man nicht wahrnehmen, allerdings schleunigst einen Termin beim Rechtsanwalt machen. In der Regel wird auch dieser davon abraten, zu der Einladung(!) (das sind keine Vorladungen, auch wenn sie so heißen) nicht zu erscheinen. Kurz absagen wäre nett, aber kein muss.
Schweigen ist als Beschuldigter erstmal ein "muss". Nach Beratung mit einem Juristen, wird das dann eventuell anders eingeschätzt, aber alleine sollte man sich nicht dem geschulten Personal der Polizei aussetzen. Die sind nämlich nicht so dumm und ungebildet, wie manche Menschen gerne denken.
Die Grafikkarte würde ich ausbauen und sicher verwahren. Und zwar so, dass sie dem eigentlichen Eigentümer im Zweifelsfall unbeschadet zurückgegeben werden kann. Wenn das Ding jetzt noch den Löffel abgibt, dann werden die Kosten am Ende noch höher.
Den Termin bei der Polizei sollte man nicht wahrnehmen, allerdings schleunigst einen Termin beim Rechtsanwalt machen. In der Regel wird auch dieser davon abraten, zu der Einladung(!) (das sind keine Vorladungen, auch wenn sie so heißen) nicht zu erscheinen. Kurz absagen wäre nett, aber kein muss.
Schweigen ist als Beschuldigter erstmal ein "muss". Nach Beratung mit einem Juristen, wird das dann eventuell anders eingeschätzt, aber alleine sollte man sich nicht dem geschulten Personal der Polizei aussetzen. Die sind nämlich nicht so dumm und ungebildet, wie manche Menschen gerne denken.
Die Grafikkarte würde ich ausbauen und sicher verwahren. Und zwar so, dass sie dem eigentlichen Eigentümer im Zweifelsfall unbeschadet zurückgegeben werden kann. Wenn das Ding jetzt noch den Löffel abgibt, dann werden die Kosten am Ende noch höher.
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Accounts können immer gehackt sein, das sagt garnichts aus.
Ich gehe auch von einem Dreiecksbetrug aus.
Folgender Ablauf:
TE Stellt die Anfrage ein, der Betrüger liest das.
Der Betrüger sucht einen Verkäufer der Grafikkarte.
Findet irgendwann einen, welcher sich auf vorab Versand einlässt.
Vermutlich hat er dem Verkäufer +50% geboten, weil er sie sofort braucht, da schalten viele ab...
Verkäufer schickt die Karte dem TE und wartet seitdem auf seinen Geldsegen.
Der TE Überweißt dem Betrüger Anonym das Geld.
Wem die Grafikkarte nun gehört, kann dem Betrüger egal sein, der hat seine 325€.
Ein Gericht darf jetzt entscheiden, wem die Grafikkarte gehört, dem TE oder dem Verkäufer.
Ich Tippe, dass der TE Leer ausgeht.
Spannend wäre es, ob die Polizei Amazon dazu zwingen kann, den Empfänger der Gutscheincodes zu ermitteln.
Aber entweder ist das ein Arbeitsloser Deutscher von dem es nix zu holen gibt.
Oder irgendwo in Osteuropa versickert.
Ich gehe auch von einem Dreiecksbetrug aus.
Folgender Ablauf:
TE Stellt die Anfrage ein, der Betrüger liest das.
Der Betrüger sucht einen Verkäufer der Grafikkarte.
Findet irgendwann einen, welcher sich auf vorab Versand einlässt.
Vermutlich hat er dem Verkäufer +50% geboten, weil er sie sofort braucht, da schalten viele ab...
Verkäufer schickt die Karte dem TE und wartet seitdem auf seinen Geldsegen.
Der TE Überweißt dem Betrüger Anonym das Geld.
Wem die Grafikkarte nun gehört, kann dem Betrüger egal sein, der hat seine 325€.
Ein Gericht darf jetzt entscheiden, wem die Grafikkarte gehört, dem TE oder dem Verkäufer.
Ich Tippe, dass der TE Leer ausgeht.
Spannend wäre es, ob die Polizei Amazon dazu zwingen kann, den Empfänger der Gutscheincodes zu ermitteln.
Aber entweder ist das ein Arbeitsloser Deutscher von dem es nix zu holen gibt.
Oder irgendwo in Osteuropa versickert.
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florian. schrieb:Wem die Grafikkarte nun gehört, kann dem Betrüger egal sein, der hat seine 325€.
Ein Gericht darf jetzt entscheiden, wem die Grafikkarte gehört, dem TE oder dem Verkäufer.
Ich Tippe, dass der TE Leer ausgeht.
Spannend wäre es, ob die Polizei Amazon dazu zwingen kann, den Empfänger der Gutscheincodes zu ermitteln.
Aber entweder ist das ein Arbeitsloser Deutscher von dem es nix zu holen gibt.
Oder irgendwo in Osteuropa versickert.
@florian.
Aber wieso sollte ich hier leer ausgehen. Ich habe ja keine geklaute bzw. Hehlerware gekauft. In dem Fall müsste ich die Karte ziemlich sicher abgeben. Falls der Betrüger ZB mit PayPal gezahlt hat und dann den Betrag rückbuchen lassen hat dann müsste der Verkäufer doch dem Betrüger ggnü. einen Anspruch auf Schadensersatz oder Bezahlung haben? Ich habe ja gutgläubig für Ware bezahlt die ich dann auch erhalten habe.
Woher bist du dir da so sicher?Wildhunter47 schrieb:Ich habe ja keine geklaute bzw. Hehlerware gekauft.
TheDarkness
Commander
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Weil es recht schwer ist Hardware zu klauen, bzw. sich nicht lohnt im Vergleich zu vielem anderem.
Oder wie oft liest man den bei mir wurde eingebrochen, sich gleich an den PC gemacht und dann säuberlich erstmal die Stromstecker und Schrauben entfernt, Karte vorsichtig aus dem Slot gezogen, etc...
Wieso sollte man das auch so umständlich machen bei Jemandem einzubrechen (oder selbst die "einfache Variante" nen Abholtermin zu arangieren und dann die Karte aus den Händen des VKs reißen und wegrennen), wenn man auch einfach entweder mit nem gehackten PayPal Konto zahlen kann oder dem VK sagen er soll an folgende Adresse liefern (die dann aber anders als die bei PayPal ist, wo viele nicht extra nachschauen und somit der Käuferschutz automatisch greift)
Anstatt Paragraphen zu nennen sollte man sich auch erklären. Denn "gestohlen" kann man eher auschließen (s.o.), "verloren gegangen" auch eher unwahrscheinlich (oh damn, da hab ich wieder mein RTX auf der Straße verloren...) und "sonst abhanden gekommen" habe ich bereits hier erklärt https://www.computerbase.de/forum/t...igen-neue-betrugsmasche.1977155/post-24794427
TLDR: Wenn die Karte nicht physisch gestohlen wurde, kann TE sie behalten - da ein Versand von etwas als freiwillige Besitzübergabe und nicht als "abhandenkommen" zählt.
Oder wie oft liest man den bei mir wurde eingebrochen, sich gleich an den PC gemacht und dann säuberlich erstmal die Stromstecker und Schrauben entfernt, Karte vorsichtig aus dem Slot gezogen, etc...
Wieso sollte man das auch so umständlich machen bei Jemandem einzubrechen (oder selbst die "einfache Variante" nen Abholtermin zu arangieren und dann die Karte aus den Händen des VKs reißen und wegrennen), wenn man auch einfach entweder mit nem gehackten PayPal Konto zahlen kann oder dem VK sagen er soll an folgende Adresse liefern (die dann aber anders als die bei PayPal ist, wo viele nicht extra nachschauen und somit der Käuferschutz automatisch greift)
Anstatt Paragraphen zu nennen sollte man sich auch erklären. Denn "gestohlen" kann man eher auschließen (s.o.), "verloren gegangen" auch eher unwahrscheinlich (oh damn, da hab ich wieder mein RTX auf der Straße verloren...) und "sonst abhanden gekommen" habe ich bereits hier erklärt https://www.computerbase.de/forum/t...igen-neue-betrugsmasche.1977155/post-24794427
TLDR: Wenn die Karte nicht physisch gestohlen wurde, kann TE sie behalten - da ein Versand von etwas als freiwillige Besitzübergabe und nicht als "abhandenkommen" zählt.
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Gast
Wildhunter47 schrieb:17 Follower und bereits 491 Anzeigen online gehabt
magjar schrieb:bei Neulingen muss man vorsichtig sein
Wenn Du schon nicht liest, dann halt Dich besser raus, @magjar
Wildhunter47 schrieb:Aber wieso sollte ich hier leer ausgehen. Ich habe ja keine geklaute bzw. Hehlerware gekauft.
Doch, das hast du eventuell. Darum mein Rat sofort einen Juristen zu beauftragen. Der Leidtragende wirst Du sowieso sein, es geht eigentlich nur noch um Schadensbegrenzung, aber ist Dein Ding, wenn Du nicht auf Ratschläge hörst, die Du selbst eingefordert hast.
D
DuckDuckStop
Gast
TheDarkness schrieb:TLDR: Wenn die Karte nicht physisch gestohlen wurde, kann TE sie behalten - da ein Versand von etwas als freiwillige Besitzübergabe und nicht als "abhandenkommen" zählt.
Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Am Ende wird der TE ohne Karte und ohne Geld dastehen und darf zu sehen wie er von der unbekannten Person, der er die amazongutscheine geschickt hat, sein Geld zurück bekommt.
Das hier ist klassischer Dreiecks oder Vierecksbetrug und Ware dessen Eigentümer man nicht ist darf man nicht einfach so behalten.
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