Ebay falsche cpu bekommen x4 940 statt x4 945

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wenn er den prozess gewinnt wird das nicht teuer für ihn, denn der verurteilte trägt die kosten seines eigenen rechtsbeistandes, den des klägers und die kosten des gerichts. du zahlst keinen müden cent wenn du gewinnst.

du hast einen kaufvertrag für einen 945, wenns keiner ist dann verlange dein geld zurück. tut er dies nicht, frage bei einem rechtsbeistand nach. ob sich der aufwand wegen einer 110 euro - cpu lohnt musst du selbst entscheiden.
 
Kannst ja mal auch im Ebay Forum einen Beitrag erstellen und dir anhören was die Leute da sagen.
Außerdem ebay kontaktieren und dein Problem schildern!

Wenn ich einen Artikel kaufe, will ich auch den beschriebenen und keinen anderen! Würd gern einige Leute hier sehn wenn ihnen das selbst passiert!
Du kaufst ja auch keinen roten Ferrari um dann einen roten Toyota zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
warte erst mal ab und lies mit cpu-z die wirkliche prozessor beschreibung aus.

dann hak nochmal bei dem verkäufer nach und im schlimmsten fall drohe mit klage, dann kriegt der verkäufer mit ziemlicher sicherheit angst und gibt dir das geld zurück
 
es geht nicht um den untershcied zwischen den cpus, sondern dass er eine bestellt hat und sie nicht geliefert wurde, also postet doch hier nicht dauernd so eine scheiße rein ohne dich frage zu lesen -.-
 
itsnotme schrieb:
Naja,so grossartig wird der Unterschied nicht sein beim Stromverbrauch und Kühlung.

Mag ja sein, aber der PII 940 ist eine AM2+ CPU, wohingegen der 945 eine AM3 CPU ist...

Sprich man kann ihn nicht auf AM3 boards setzen.

Mfg
 
aus meiner Sicht ist es völlig egal was CPUZ da anzeigt. Der Verkäufer hat sich so zu informieren, dass er sich 100% sicher sein kann, was er da verkauft. Für mich ist der Aufdruck auf dem Heatspreader vorangig und da steht nun mal drauf, dass es kein 945er sondern ein 940er ist. Ich würde erstmal ganz ruhig bleiben und mit dem Verkäufer in Kontakt treten und ihm die ganze Sache erklären. Wenn er nicht einsichtig ist und du auf deinem Recht bestehst, dann musst du den Rechtsweg gehen. Immerhin hast du nicht das bekommen, was du gekauft hast. Beide CPU´s unterscheiden sich nicht nur durch die Zahl. Während der 945er eine AM3 CPU ist, ist der 940er nur eine AM2+ CPU. Wenn du also den 945er auf einem AM3 Board betreiben wolltest, kannst du das jetzt mit dem 940er vergessen.
Auch wenn sich Ebay gern bei solchen Fällen quer stellt und "das Opfer" mehr oder weniger im Stich lässt, würde ich dort trotzdem den Fall schildern. Sie setzen sich mit dem Verkäufer in Verbindung. Vielleicht reicht das schon und setzt den Verkäufer unter Druck, dass er die CPU zurück nimmt.
Kann man vielleicht auf den Bildern bei Ebay den Aufdruck auf den Heatspread lesen? Wenn es das original Bild ist, hast du doch schon mal was in der Hand.
 
1. die Panikmache gegen Ebay kann ich nicht nachvollziehen. Hab mir Monitor, Grafikkarte, Prozi, Proz-Kühlung, Netzteil in ebay gekauft. Alles kein Problem, wenn man sich vorher genau informiert.

Zu deinem Fall: Kannst du den Link vom Angebot (sieht man auch nach abgelaufener Auktion) reinstellen. Wenn er dort einen 945 angeboten hat und dir einen 940er geschickt hat, dann hast du auf alle Fälle einen Rechtsanspruch.

Ich würde in diesem Fall so vorgehen:
1. mich telefonisch in Kontakt setzen und das vernüftig ausdiskutieren.
2. sieht er das nicht ein: selbst einen Mahnbrief mit Fristsetzung aufsetzen. Anwalt kannst du dir sparen, den auf diesen Kosten bleibst du selber sitzen.
3. Klage
 
auf dem bild zeigt er dir einen 945er kartoin, die daten sind vom 945er - das ist alles ganz klar, dass er einen 945er angeboten hat und dir laut heatspreaderbeschreibung einen 940er geschickt hat - der sachverhalt ist ganz klar. der typ hat dich wissentlich verarscht.

edit:

"Widerrufs- oder RückgabebelehrungDer Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück."

da kann er das noch so oft drunterschreiben.
 
@ramu91

Und was willst du da machen?

Der Käufer ist in der Beweispflicht, nicht der Verkäufer. Die Gefahr geht mit dem Versand/Übergabe an den Käufer über. Viel Spass beim nachweisen! Ohne Zeuge = unmöglich = kannste alles vergessen, musste so hinnehmen. Privatkauf halt....
 
wenn hier kein kauf per paypal vorliegt gibts keinen käuferschutz.

da kannste nur hoffen das er kulanz zeigt und ihn zurücknimmt.
ansonsten pech, da macht auch ebay nichts.

das bild stammt auch noch aus dem netz.

und der typ hat auch nur95% bewertung, unter 99% kauf ich garnicht erst
 
ich glaub dieser thread gehört verschoben

@ thread

der Verkäufer kann ja behaupten dass er dachte dass das der gleiche Prozessor ist nur ne neuere Revision oder so
 
Ich denke technisch sollte der 940 kühlbar sein, selbst mit dem Standard-Kühler ist das ja der Fall.
Nur das Gehäuse sollte halt auch belüftet sein.
Aber wenn es nicht geht, und die falsche Ware geliefert wurde, und die Sachlage wirklich so eindeutig ist, würde ich mich zuerst ganz klar mit meinem Problem, das, wenn der Prozessor in dem Gehäuse nicht kühlbar ist, und ein anderer geliefert worden ist, als in dem Angebot steht, an den Verkäufer wenden und ihm sagen das deshalb die Ware wieder zurück gehen MUSS. Wenn das nicht hilft, ihm darauf hinweisen, das es eine negative Bewertung bei ebay geben wird, und danach würde ich mich an ebay wenden mit klaren Worten das ich mich betrogen fühle wenden.
 
skdubg schrieb:
wenn hier kein kauf per paypal vorliegt gibts keinen käuferschutz.

da kannste nur hoffen das er kulanz zeigt und ihn zurücknimmt.
ansonsten pech, da macht auch ebay nichts.

das bild stammt auch noch aus dem netz.

und der typ hat auch nur95% bewertung, unter 99% kauf ich garnicht erst

Ebay wird hier immer als Rechtsfreier - Raum dargestellt, was natürlich völliger Blödsinn ist. Du hast alle Rechtsansprüche wie bei einem "Direktgeschäft".

Als Ö bin ich mit dem deutschen Recht nicht so vertraut, allerdings bin ich mir ziemlich sicher das du den Vertrag wegen Irrtum anfechten kannst (müßte um § 120 BGB zu finden sein). Vielleicht sind ja deutsche Juristen hier in Forum unterwegs und können dir helfen.

Aber auf alle Fälle würde ich vorher eine außergerichtliche Einigung suchen.
 
Das Problem sind nicht die Rechte, sonder die Beweißlast.
Wenn mans nicht beweisen kann, spielen die Rechte die man hat auch keine Rolle!
Da brauch man auch nicht wild weiter diskutieren, was man machen könnte, denn das bringt nix!
 
Solange CPU-Z in der genutzten Version nicht von AMD validiert wurde, ist die Ausgabe von CPU-Z vor Gericht in etwa von der Bedeutung des sprichwörtlichen in China umfallenden Reissacks.
Dem Verkäufer sollte man bei Gelegenheit mitteilen, dass eine Software wie CPU-Z Fehler machen kann, nicht von AMD stammt und von AMD nicht für den Einsatz zur Identifizierung seiner Prozessoren empfohlen wird.

Zunächst mal ist der Aufdruck auf dem Prozessor von Bedeutung, den ich hochauflösend und scharf mit Hilfe einer Kamera oder eines Flachbett-Scanners festhalten würde. Der Aufdruck ist auch vor Gericht erst mal maßgeblich. Man kann ihm besagte OPN entnehmen und z.B. auf dieser Seite von AMD oben in die Suche eingeben. Der Prozessor sollte wie hier eindeutig identifiziert werden. Es sei denn, es sind wie zu den Zeiten des Sockel-A mal wieder Fälschungen unterwegs.

Zu besagten Sockel-A - Zeiten wurde der Prozessor bei hochgedrehtem FSB-Takt gelegentlich schon vom BIOS eine bis mehrere Nummern zu groß identifiziert.

Ein Vergleich über o.a. AMD-Seite hat dieses Ergebnis, d.h. der 940er ist für den Sockel AM2+ gedacht und verbrät mehr Leistung als der schnellere 945er, der für den Sockel AM3 gebaut wurde.

Auf der Wikipedia gibt es ein hübsches Bild, mit dessen Hilfe man auf der Pin-Seite des Prozessors nachschauen kann, ob es für den Sockel AM2(+) oder AM3 gedacht ist.
 
..mal ne andere Frage, wie ist überhaupt die CPU zu dir gekommen? Kam die in der OVP? oder CPU und Kühler lose? Denn das Bild der Auktion zeigt ja ganz klar die OVP, was man dann auch erwartet zu bekommen.
 
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