ebay - Frage zu mehreren Benutzerkonten

offensivdirekt

Cadet 4th Year
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Okt. 2007
Beiträge
93
Hallo hab meine Frage schon im Treffpunkt gepostet, hat leider keiner geantwortet...

Ich verkaufe ab und an bei ebay Artikel, von alten Büchern bis hin zu alten Lego oder ein gebrauchter Drucker usw...
Nun gibt es ja zw. privaten Verkäufer und gewerblichen Verkäufe so eine Art gesetzliche Grauzone, ich erziele zwar monatlich allerhöchstens 80€ Gewinn und verkaufe private/gebrauchte Sachen doch hab ich keine Lust mal eine Anzeige wegen gewerblichen Verkaufes zu bekommen.

Nun zur eigentl. Problematik:

Ich habe 2 Benutzerkonten unter ebay, die auf demselben Konto laufen. Wie sieht das nun das Finanzamt an, sehen die jedes Benutzerkonto un dessen Verkauf-/Kaufverhalten einzeln an oder wird sozusagen die Summe der Einnahme (wie in meinem Fall) addiert, also beide Konten zusammengefasst!?
Wenn ich zB 7 Artikel monatl. Verkaufe, teile ich meistens diese auf beide Benutzerkonten auf, also 3 mit Benutzer A und 4mit Benutzer B.
Falls das FA das nun als 1 Verkäufer ansieht, wäre ich ja bei diesen magischen 7 Verkäufen pro Monat, die ich als privater Verkäufer ja möglichst nicht überschreiten sollte...

Ich denke jeder weiß worauf ich hinaus will...

MFG offensivdirekt
 
Hey,

ich glaube die Rate lag deutlich höher das du als gewerblicher gilst. Da brauchst du dir mit deinen paar Verkäufen keine Sorgen machen. Und solange kann dir das Finanzamt auch nix.

Mfg Tino
 
Wo hast du das mit 7 Verkäufen den her? Ich denke, solange du nur altes lego und gleichwertiges verkaufst ist das dem FA ziemlich egal. Ich denke das richtet sich wenn dann auch mehr nach dem Gewinn, als um die Menge.
Aber was du da verkaufst ist eindeutig kein gewerblicher handel. Das wäre zum beispiel der Fall, wenn du den gleichen Artikel zig mal anbietest, und das material nur zum Zwecke des Wiederverkaufs erworben hast.

Aber im zweifel würde ich mich mal allg. beim zuständigen Finanzamt erkundigen...
 
soviel ich weiß, liegt die Grenze bei 40 Verkäufen in 2 Monaten(damit es nicht mehr als Privatverkauf gilt)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also als privater Verkäufer darfste bis zu 25.000 Euro im Jahr mit Deinen Artikeln verdienen . Wieviele Du denn im Monat verkaufst , ist egal . Aber 7 ist definitiv zu niedrig , weil denn würd Ich ja nur Starfen kriegen , weil Ich über 10 Artikel im Monat verkaufe . Meistens Meine ganzen Rechnerteile , weil man ständig am aufrüsten ist . Aber wenn de n Teil verkaufst , sollteste darauf achten , das de es mindestens 1 Monat besessen hast , weil wenn de Dir was kaufst und danach gleich wieder verkaufst , kann es strafbar sein . Man sieht es ja an der Bewertung .
 
@sr-71: Sowas is schwachsinn! Ich hab einen Teil meine Büchersammlung vor etwa 3 Monaten aufgelöst und alle Bücher einzeln reingestellt (etwa 80 Stück). Und das ist auch kein Gewerblicher Handel;) (einenahmen waren auch nur bei 200€ etwa...)

Ergo: Wenn du halt neuwaren verkaufst und das in unüblichen Mengen, denne wirds gewerblich!

MfG
Chrisiiiii
 
Um das mal in die korrekt Bahn zu lenken:

Du bekommst dafür keine Anzeige. Das Finanzamt schert sich um sowas, vor allem in deiner größenordnung garnicht. Das Problem ist, dass es diverese ekelhafte Kreaturen gibt, die ein abgschlossenes Jura Studium und eine Zulassung als Anwalt haben und die dann mit an allen Mitteln an das Geld unschuldiger Bürger kommen wollen. Diese dürfen völlig legal eine Abmahnung schicken, wenn du irgend was machst, was gegen das Gesetz ist. Für diese Abmahnung können diese dann Gebühren ansetzen, die gerne mal bei 500 - 700 Euro liegen können. Und das musst du auch noch zahlen. Es ist völlig abartig, und ehrlich gesagt habe ich vor den genannten Kreaturen weniger Respekt, als vor einem Mafia Boss, der sein Geld mit "ehrlichen Verbrechen" verdeint, aber es ist rechtens. Und ab wann du gewerblich handelst, ist in der Tat schwer zu bestimmen. In einem Fall hat jemand den Hausrat der sich über Jahre angesammelt hat auf einen Schlag verkauft -> Abmahnung -> Angefochten -> Verloren. Wenn du jeden Monat deine 30 und mehr Artikel verkaufst, und das über eine bestimmte zeit, musst du schon aufpassen

Also: Keine Anzeige, sondern Abmahnung
 
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So wie floschman es beschreibt, machen es auch die großen Musikproduzenten.
Einfach Abmahnung schicken und kassieren.



@topic: Soweit ich weiß, dürfen deine Ebay Verkäufe nicht zum reinen Lebenserwerb dienen, damit du Privater Verkäufer bist/bleibst.
 
Ich denke, mit deinem 2 Benutzerkonten könntest du mehr Probleme bekommen als mit der Anzahl der Artikel, gerade wenn die Konto`s nur aus dem Grund angelegt wurden, um das Finanzamt zu hintergehen. Dann könnte dir noch Betrug/Steuerhinterziehung etc. vorgeworfen werden. Ich bin jetzt auch kein Jurist, aber die paar gebrauchten Gegenstände ..., da wirst du keine Probleme kriegen, auch wenn es auf 1 Ebay Konto läuft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Danke für die regen Antworten. Das hat mir schon ganz gut weiter geholfen!

MFG

offensivdirekt
 
Du musst echt aufpassen. eBay ist schon lange das Ziel auch zwielichtiger Anwälte. Also mach nur noch 1 Konto und die Gefahr,d ass das Finanzamt meckert sinkt.
 
Das Schlimme daran ist, dass selbst vor Frauen mit 4 Kindern nicht halt gemacht wird, wenn es um Abmahnungen geht.

Im TV haben sie mal einen ausführlichen Bericht gezeigt wie diverse Abmahnanwälte arbeiten.

Das Bundesministerium selbst hat sogar eine Richtline und eine Vorlage für AGBs bei Ebay ins Netz gestellt, was aber soviele Lücken hat dass selbst diese keinen Bestand vor Gericht bei Abmahnung hat.

Das Geschäftsmodell "Abmahnung" ist so erfolgreich dass sogar die Anwälte der Abgemahnten recht gut mitverdienen. Das betrifft, sowohl Ebay als auch Webseiten (wegen fehlerhaftem Impressum) und insbesondere Tauschbörsen.

Wenn ein Anwahlt 4000 Abgemahnte vertritt... dann ist er zwar unverschämt gut, hat recht gute Referenzen, hat aber im Schnitt mind. 150 Euro dran verdient, pro Fall.

Ausrechnen mag man sich sowas nicht.

Sonst bekommt man Depressionen, weshalb man nicht Anwalt wurde.
 
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