Beweislastumkehr gilt 6 Monate ab Erhalt der Ware.
Also in meinen Augen ist das Protokoll absolut kein Beweis dafür, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht bestand. Alleine das Datum des Protokolls (13.11.2013) offenbart ja eine Lücke eines knappen Monats in dem das Handy noch im Besitz des Verkäufers war und ein Schaden hätte auftreten können, der durch das Protokoll gar nicht mehr erfasst worden wäre.
Du kannst dem Händler jetzt nochmal eine Mail schreiben, in der du darstellst, dass du in dem Prüfprotokoll keinen Nachweis für die Mängelfreiheit erkennst, er dir diesen Nachweis aber schuldet, da die 6 Monate beim Auftreten des Mangel noch nicht rum waren.
Dann musst du wieder warten, wie er darauf reagiert. Was du optimalerweise machst, wenn er sich sturr stellt, weiß ich auch nicht. Ob sich der Anwalt lohnt, musst du selbst entscheiden.
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zweierlei.
Also in meinen Augen ist das Protokoll absolut kein Beweis dafür, dass der Mangel bei Gefahrenübergang nicht bestand. Alleine das Datum des Protokolls (13.11.2013) offenbart ja eine Lücke eines knappen Monats in dem das Handy noch im Besitz des Verkäufers war und ein Schaden hätte auftreten können, der durch das Protokoll gar nicht mehr erfasst worden wäre.
Du kannst dem Händler jetzt nochmal eine Mail schreiben, in der du darstellst, dass du in dem Prüfprotokoll keinen Nachweis für die Mängelfreiheit erkennst, er dir diesen Nachweis aber schuldet, da die 6 Monate beim Auftreten des Mangel noch nicht rum waren.
Dann musst du wieder warten, wie er darauf reagiert. Was du optimalerweise machst, wenn er sich sturr stellt, weiß ich auch nicht. Ob sich der Anwalt lohnt, musst du selbst entscheiden.
Recht haben und Recht bekommen sind leider immer zweierlei.