[ebay] Käufer schickt Artikel zurück, wie vorgehen

Ilsan

Banned
Registriert
März 2012
Beiträge
2.121
Hallo,
Ich habe bei ebay etwas verkauft als privater Verkäufer ohne Garantie und Gewährleistung.
Dem "Kunden" gefällt der Artikel nun nicht, konkret er beschwert sich bei dem Monitor um die, seiner Meinung nach, ungleichmäßige Ausleuchtung.
In meinen Augen ist ungleichmäßige Ausleuchtung aber kein Defekt oder Mängel an sich.
Jedenfalls ist der Artikel nun wieder bei mir. Er hatte mir geschrieben dass er ihn zurückschickt, NICHT gefragt ob er es soll oder sich mein okay geholt. Meine letzte Mail an ihm war dass wenn er einen Artikel wegen nicht gefalllen zurückschicken will besser hätte bei einem Händler kaufen sollen.

Meine Frage was mache ich jetzt. Er will ja natürlich sein Geld, was ich aber nicht einsehe. Einfach von ihm jetzt nochmal das Porto fordern und ihm dann zurückschicken oder was tut man in einem solchen Fall?
 
Dazu hat er kein "Recht".
Ebay Kleinanzeigen oder Ebay?
Link zu Auktion / zum Handel?
Warum hast du den Monitor angenommen? Hättest ihn an der Tür abweisen sollen.

Fordere Porto, ansonsten sei freundlich und warte was passiert.
 
Benzer schrieb:
Warum hast du den Monitor angenommen? Hättest ihn an der Tür abweisen sollen.
Weil ich damit nicht gerechnet habe dass sowas passiert und mir so etwas auch noch nie passiert ist. Hinterher ist man immer schlauer.

Einen Link füge ich nicht ein weil was das betrifft ich gern anonym bleiben möchte.
 
Wenn Du die ungleichmäßige Ausleuchtung nicht erwähnt hast in der Auktion, dann kann er das so machen. Du hast den Monitor ja in Betrieb sehen können. Und dann hätte das in der Auktion erwähnt werden sollen.

Anonym? Es handelt sich um eine eBay Auktion. Die sich jeder bei eBay ansehen kann.
 
Ab wann ist eine Ausleuchtung ungleichmäßig? Kein normaler TFT hat eine perfekte Ausleuchtung. Mir persönlich ist es nie aufgefallen, in dem Fall hätte ich den Monitor direkt beim Kauf wohl schon reklamiert damals.
Ergo ist "ungleichmäßige Ausleuchtung" doch ein subjektives Empfinden was quasi jeder Käufer beim Kauf eines TFT "bemängeln" könnte.
Ergo könnte ich damit jeden TFT zurückschicken.

BlubbsDE schrieb:
Anonym? Es handelt sich um eine eBay Auktion. Die sich jeder bei eBay ansehen kann.
Dennoch ist dort auf Name und Wohnort zu schließen. Daher bitte ich dies zu respektieren
 
Ja, nun hast Du den Monitor aber zu Hause, weil der Käufer die Beschreibung als unzureichend empfand. eBay wird dem Käufer da recht geben.
 
es ist ein privater Kauf , vielleicht hätte sich dann der Käufer etwas besser informieren sollen. Es gibt beim privaten Kauf keine Gewährleistung. Das Gerät ist ja nicht defekt, sondern in Ordnung. Selbst wenn es ein defekt wäre, müsste er erst einmal beweisen, dass du daran Schuld bist.


Natürlich kannst du dir den Stress ersparen, in dem du einfach den Monitor zurück nimmst und ihm sein Geld gibst.

Du kannst aber auch den Monitor erneut zurück senden, da er kein Anspruch auf die "Reklamation" hat.

Da liegst du "rechtlich" im Vorteil.

LG
 
Benzer schrieb:
Wie wurde denn bezahlt? Käuferschutz vorhanden?
Vorkasse/Überweisung.
Der Schriftverkehr mit dem Käufer ist auch sehr anstrengend, sprich er fordert Dinge ein, und "droht" auch mit der Eröffnung eines Falles. Ich denke mit so einem Käufer werde ich nicht auf einen Grünen Zweig kommen außer ich nehme den Artikel zurück. Der Käufer fordert einen "Service" ein als ob hätte er bei einem gewerblichen Händler gekauft.

Sofern er rechtlich nichts machen kann überlege ich aber wirklich ob ich eine Negative BW nicht einfach riskiere.
 
Behalte den Monitor einfach bei dir. Weise den Käufer darauf hin, dass du den Monitor nicht zurücknimmst und wenn er diesen wieder haben will die Portokosten dir zusenden sollte. Die Kosten für das erneute Zusenden muss der Käufer blechen. Lass es mal darauf ankommen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: leesmercenary und Idon
Der Käufer redet auch davon bei Paypal einen Fall zu eröffnen. Obwohl per Überweisung bezahlt wurde. Washat es damit auf sich? Interesiert sich paypal in dem Fall überhaupt dafür?
ebay und paypal hängen ja irgendwie zusammen
 
Quark:
Ich denke, dass der Käufer dennoch bei PayPal einen Fall eröffen kann. Ich würde es darauf ankommen lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ilsan schrieb:
Der Käufer redet auch davon bei Paypal einen Fall zu eröffnen. Obwohl per Überweisung bezahlt wurde.

vermutlich hat er sich mit einem Kumpel unterhalten und der hat gesagt:
"Schick den einfach zurück und wenn der Verkäufer nicht spurt, dann hol per Paypal dein Geld zurück"
Das er nicht per Paypal bezahlt hat und damit Paypal damit überhaupt nichts zu tun hat, hat er wohl vergessen.


Verlang von ihm das Porto... und wenn du den Druck erhöhen willst, dann kannst du von ihm auch Lagergebühren verlangen. Der Monitor nimmt schließlich 0,1qm von deiner Wohnung weg und Wohnraum ist Teuer.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Idon
Gibt's bei eBay denn nicht auch die Option, dass eBay Zahlungsoptionen bereitstellt und Zwischenhändler ist? D.h. Käufer zahlt per PayPal an eBay, eBay überweist an Käufer? Was steht denn als Auftraggeber auf der Überweisung?
 
Die einzige relevante Frage ist am Ende: wurde beim Monitor ein Mangel verschwiegen oder nicht. Effektiv kann das nur ein Gutachter/Gericht klären, was angesichts des Warenwertes vermutlich völlig sinnlos ist. Solange er keine rechtlichen Schritte einleitet, kann es dir prinzipiell erst einmal egal sein, was er macht. Paypal ist bei einer Überweisung doch gar nicht involviert. Somit gilt: wenn du dir Stress ersparen willst, dann nimm ihn zurück. Wenn du dich im Recht sieht, kläre ihn darüber auf, dass du ihm nichts erstatten wirst und ihm den Monitor auf Wunsch (gegen die Versandkosten) zurückschickst.
 
Die Frage is erstmal was oder wie stark is diese ungleichmäßige Ausleuchtung?
Die Sehschärfe oder Wahrnehmung is nunmal nich bei allen gleich.
N Kumpel hatte mal n TV wo für mich miniminimal ein leichter Grauschleier sichbar war - das hab ich erst gesehen als er mich drauf hingewiesen hat.
Das war allerdings n Neugerät er hats beim Händler retourniert - mMn zu Recht.
 
U-L-T-R-A schrieb:
Das war allerdings n Neugerät er hats beim Händler retourniert - mMn zu Recht.
Ja per Widerruf. Den gibts aber hier nicht. Da muss der Käufer schon mit einem echten Mängel kommen und nicht nur wegen "nichtgefallen".
Zumal obendrein das Gerät auch noch gebraucht ist. Gebrauchte Geräte sind keine Neuware. Hatte auch mal son "Kunden" anner Backe der hat alles mögliche Bemängelt, wie ganz normale Gebrauchtspuren usw.

Meist ist es wirklich "nicht gefallen" der Kunden die das so versuchen rück zu abwickeln.
Ich halte obendrein eine Negative Bewertung gar nicht mal für so schlimm. Es kommt drauf an was drin steht. Wenn dir da irgendwas von wegen du wollltest das Gerät nicht zurücknehmen, hast auf Kauf bestanden steht ist das meiner Meinung nach das Beste was dir passieren kann. Denn so sehen potentielle zukünftige Käufer auch dass du niemand bist der einfach so einknickt und sich über das Bewertungssystem erpressen lässt.

Und mal ehrlich wenn du nur positive hast und fast alle Käufer loben den Zustand der Ware usw. so erscheint eine einzige Negative zum Teil auch einfach unglaubwürdig.
Ich als Käufer würde bei so einem Profil eines Verkäufers dann auch herauslesen dass das einfach nur nen Idiot war der die Negative hinterlassen hat.

U-L-T-R-A schrieb:
Die Frage is erstmal was oder wie stark is diese ungleichmäßige Ausleuchtung?

Ja ABER zum einen helfen subjektive Eindrücke nicht weiter. Da müsste man schon Messgeräte ansetzen und wo ist irgendeine Art "Norm" die hier festlegt was noch okay ist und was nicht?
 
Wir wissen ja nich ob bzw wie stark ggf diese fehlerhafte Ausleuchtung is.
Wenn das n blinder einarmiger Scherenschleifer sehen kann isses in meinen Augen n klarer Mangel!

Den gibts aber hier nicht. Da muss der Käufer schon mit einem echten Mängel kommen und nicht nur wegen "nichtgefallen".
Wenn ich n erkennbaren Schleier irgendwo links oben hab dann is das n klarer Mangel der mMn angegeben gehört.
Aber wir kennen ja weder die Beschreibung noch n Bild wo ggf der Fehler (so er da is) ggf ersichtlich is.
 
BlubbsDE schrieb:
Wenn Du die ungleichmäßige Ausleuchtung nicht erwähnt hast in der Auktion, dann kann er das so machen. Du hast den Monitor ja in Betrieb sehen können. Und dann hätte das in der Auktion erwähnt werden sollen.

Anonym? Es handelt sich um eine eBay Auktion. Die sich jeder bei eBay ansehen kann.

Aber wohl nur, wenn das so stark von der Normalität abweicht, dass jedem Laien offensichtlich sein musste, dass da etwas nicht stimmen kann.

BlubbsDE schrieb:
Ja, nun hast Du den Monitor aber zu Hause, weil der Käufer die Beschreibung als unzureichend empfand. eBay wird dem Käufer da recht geben.

Ist doch geil. Geld UND Ware. Aus dieser Position verhandelt es sich entspannt.


Eine Aufforderung zur Nachbesserung gab's wohl bisher auch nicht. Läuft. :D
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: dideldei, Dominion und Eisbrecher99
Zurück
Oben