Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
[ebay] Käufer schickt Artikel zurück, wie vorgehen
- Ersteller Ilsan
- Erstellt am
Blackland
Commodore
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 4.880
Natürlich auspacken und kontrollieren! Wäre doch nicht das erste Mal, das Ware vom Empfänger "vertauscht" und wieder retouniert wurde. Oder es sind nur Steine im Paket. Alles schon passiert und nix Neues.Idon schrieb:Auspacken würde ich nichts. Nur verwahren.
Harvesthor
Ensign
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 234
Wenn er den Monitor nicht zurück nehmen will, kann ihm egal sein, was in dem Packet ist. Nicht öffnen und warten, bis der Käufer den Rücktransport übernimmt.
Die Fragen, die es zu klären gibt wurden schon mehrfach genannt. Da jeder Monitor mit Hintergrundbeleuchtung technisch bedingt nie homogen ausgeleuchtet ist interesssiert nicht ob es so ist, sondern ob das Ausmaß zu erwarten war. Diese Entscheidung muss ein Gutachter treffen, was in diesem Fall aber schwierig ist, weil der Käufer den Monitor nicht mehr hat. Ungeklärt die Ware zurück schicken ist selten eine gute Idee.
Die Fragen, die es zu klären gibt wurden schon mehrfach genannt. Da jeder Monitor mit Hintergrundbeleuchtung technisch bedingt nie homogen ausgeleuchtet ist interesssiert nicht ob es so ist, sondern ob das Ausmaß zu erwarten war. Diese Entscheidung muss ein Gutachter treffen, was in diesem Fall aber schwierig ist, weil der Käufer den Monitor nicht mehr hat. Ungeklärt die Ware zurück schicken ist selten eine gute Idee.
Blackland schrieb:Natürlich auspacken und kontrollieren! Wäre doch nicht das erste Mal, das Ware vom Empfänger "vertauscht" und wieder retouniert wurde. Oder es sind nur Steine im Paket. Alles schon passiert und nix Neues.
Na und?
Dann wäre es doch erst recht super, wenn das Paket noch verpackt ist?
Nein, die kann wenn, dann nur ein Richter treffen, auch wenn der sich im Zweifel halt auf Gutachten stützen dürfte.Harvesthor schrieb:Diese Entscheidung muss ein Gutachter treffen,
Das stimmt, die Rücksendung ersetzt auch bei einem Händler keine Erklärung eines Widerrufs.Harvesthor schrieb:Ungeklärt die Ware zurück schicken ist selten eine gute Idee.
Blackland
Commodore
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 4.880
WTF?? Was denn das für ein Tipp??Idon schrieb:Na und?
Dann wäre es doch erst recht super, wenn das Paket noch verpackt ist?
Dann wäre ein Betrug erwiesen und der original abgesendete Monitor auch ordnungsgemäß angekommen = Sache erledigt. Wozu also nicht kontrollieren?! Natürlich mit Zeugen + Video.
Was bringt ein nachgewiesener Betrug für Vorteile? Dem TE geht's doch um Zivilrecht. Und was macht er, wenn es wirklich sein alter Monitor sein sollte?
Er hat den Monitor und das Geld. Er kann auch einfach abwarten.
Ob jemand Pakete öffnen sollte, mit denen er nichts zu schaffen hat, kann ja jeder für sich entscheiden.
Er hat den Monitor und das Geld. Er kann auch einfach abwarten.
Ob jemand Pakete öffnen sollte, mit denen er nichts zu schaffen hat, kann ja jeder für sich entscheiden.
Blackland schrieb:WTF?? Was denn das für ein Tipp??
Dann wäre ein Betrug erwiesen und der original abgesendete Monitor auch ordnungsgemäß angekommen = Sache erledigt. Wozu also nicht kontrollieren?! Natürlich mit Zeugen + Video.
Das Paket und der Inhalt sind nicht sein Eigentum.
Nochmal eine Frage: Der Käufer hat bei ebay einen "Fall" eröffnet. Diesen kann ich nicht schließen da er als Grund "Defekt" angegeben hat, dann taucht der Punkt "Anfrage ablehnen" nicht auf.
Was ich tun kann ist ihm ne Nachricht zu schreiben, was ich getan habe nämlich dass ich die Rücknahme ablehne + Begründung.
Weiß jemand wie es da jetzt weitergeht in "ebay". Habe auch ne email bekommen von ebay dass ich "reagieren" soll obwohl ich schon reagiert habe indem ich ne Nachricht geschrieben hab.
Was ich tun kann ist ihm ne Nachricht zu schreiben, was ich getan habe nämlich dass ich die Rücknahme ablehne + Begründung.
Weiß jemand wie es da jetzt weitergeht in "ebay". Habe auch ne email bekommen von ebay dass ich "reagieren" soll obwohl ich schon reagiert habe indem ich ne Nachricht geschrieben hab.
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.035
Holt schrieb:Zeige ihn wegen Betrugs an, denn der Monitor ist ja nicht defekt.
Damit wäre ich vorsichtig. Dem Käufer jetzt Betrug vorzuwerfen, weil er die Ausleuchtung als defekt empfindet ist schon gewagt.
Natürlich kann er nicht das Paket einfach zurücksenden, aber Betrug und Anzeige erstatten?
Holt schrieb:Zeige ihn wegen Betrugs an, denn der Monitor ist ja nicht defekt.
Und dann ging der Monitor tatsächlich während des Transports kaputt oder der angesprochene Fehler ist wirklich absolut eindeutig und dann ist der TE eventuell in Gefahr einer falschen Verdächtigung etc.
@Ilsan
Je nachdem wie wichtig oder egal dir dein eBay Account ist, könntest du eventuell auch gar nicht reagieren.
Ansonsten könntest du eBay den Fall ja so schildern wie uns hier.
Blackland
Commodore
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 4.880
Quatsch. Er ist der Empfänger, also darf er sehr wohl das Paket öffnen! Erst nach Sichtung des Inhaltes wird doch klar, was sich darin befindet und ob möglicherweise eine Fehlsendung vorliegt. Gibt es auch kein Verstoß gegen das Postgesetz, Briefgeheimnis etc.wille1277 schrieb:Das Paket und der Inhalt sind nicht sein Eigentum.
Da dürftest Du niemals irgendein Paket öffnen, was an Dich adressiert ist - könnte ja was drin sein, was nicht für Dich bestimmt ist!
@TE: Es gilt doch sowieso die Regelung des Privatverkaufs. Alles andere muss Dir der Käufer nachweisen.
KLICK zum Lesen
- Registriert
- Aug. 2005
- Beiträge
- 24.489
Er kann dir halt eine negative Bewertung geben.
Je nachdem wie alt dein eBay Profil ist und wie viele Bewertungen du hast, ist das unter Umständen schon ein Faktor.
Je nachdem wie alt dein eBay Profil ist und wie viele Bewertungen du hast, ist das unter Umständen schon ein Faktor.
Andererseits Defekt anzugeben wenn nur die Ausleuchtung nicht homogen ist ist nicht weniger gewagt finde ich.FrankenDoM schrieb:Damit wäre ich vorsichtig. Dem Käufer jetzt Betrug vorzuwerfen, weil er die Ausleuchtung als defekt empfindet ist schon gewagt.
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.035
@Bogeyman: Wo ist es von einem Käufer, der wohl kein Experte ist, der die Ausleuchtung subjektiv als defekt empfindet und sich dann darüber beschwert den bitte gewagt? Welchen Straftatbestand erfüllt es den zu sagen, dass man der Meinung ist, dass ein Bildschirm defekt ist und dies dann reklamiert?
Vor allem im Vergleich dazu, eine Anzeige wegen Betruges zu erstatten, weil der Käufer nicht zufrieden ist und reklamiert, berechtigt oder nicht.
Natürlich kann der Käufer nicht einfach so zurückschicken, aber hast Du den Bildschirm gesehen? Also ich nicht. Zudem ist Ausleuchtung subjektiv...
@Ilsan Bitte nicht als Unterstellung Dir gegenüber verstehen. Ich bin absolut Deiner Meinung. Mir geht es hier in dem Post nur darum, dass es einfach haltlos ist dem Käufer Betrug zu unterstellen, außer im verschlossenen Paket ist ein anderer Monitor oder Deiner den er wissentlich kaputt gemacht hat.
Vor allem im Vergleich dazu, eine Anzeige wegen Betruges zu erstatten, weil der Käufer nicht zufrieden ist und reklamiert, berechtigt oder nicht.
Natürlich kann der Käufer nicht einfach so zurückschicken, aber hast Du den Bildschirm gesehen? Also ich nicht. Zudem ist Ausleuchtung subjektiv...
@Ilsan Bitte nicht als Unterstellung Dir gegenüber verstehen. Ich bin absolut Deiner Meinung. Mir geht es hier in dem Post nur darum, dass es einfach haltlos ist dem Käufer Betrug zu unterstellen, außer im verschlossenen Paket ist ein anderer Monitor oder Deiner den er wissentlich kaputt gemacht hat.
Zuletzt bearbeitet:
Der Punkt ist doch nicht, dass er nicht zufrieden ist, sondern dass er gegenüber eBay behauptet der Monitor wäre defekt:FrankenDoM schrieb:weil der Käufer nicht zufrieden ist
Nach § 263 StGB macht sich strafbar: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.“Ilsan schrieb:Der Käufer hat bei ebay einen "Fall" eröffnet. Diesen kann ich nicht schließen da er als Grund "Defekt" angegeben hat
Wenn die falsche Behauptung ein defektes Gerät erhalten zu haben nicht darunter fällt, denn weiß ich auch nicht. Aber wie schon gesagt, liegt die Entscheidung ab wann eine ungleichmäßige Ausleuchtung einen Defekt darstellt, letztlich in der Hand eines Richters, wenn der Fall vor Gericht landet und dies kann eben bei einer solche Anzeige dann durchaus passieren. Auf dem zivilrechtlichen Wege wird es wegen des Streitwertes ja wohl eher nicht der Fall sein.
Ein Anfangsverdacht liegt hier ja durchaus vor, mache das Paket auf und prüfe ob es auch wirklich der Monitor ist der verkauft wurde (die Seriennummer wurde ja hoffentlich vorher dokumentiert) und dass diese so wie vor dem Verkauf funktioniert. Wenn es ein anderer Monitor ist, dann ist sowieso eine Anzeige wegen Betrug fällig.
Zuletzt bearbeitet:
FrankenDoM
Vice Admiral
- Registriert
- Okt. 2015
- Beiträge
- 7.035
Welchen Vermögensvorteil verschafft er sich den bitte???
Er reklamiert einen Artikel der seiner Meinung nach defekt ist und möchte das Geld, welches er bezahlt hat, wieder. Am Ende hätten beide identisches Vermögen bzw. Güter.
Welche Vorspiegelung falscher Tatsachen?
Für den Käufer ist er defekt, weil die Beleuchtung aus seiner Sicht nicht passt und das reklamiert er. Hier zu konstruieren er spiegelt mit Absicht falsch Tatsachen vor um sich einen Vermögensvorteil zu sichern ist lächerlich...
Gibt es hierfür evtl. schon ein Urteil wo der Käufer für "sowas" belangt wurde? Kann ich mir nicht vorstellen, falls doch, dann bin ich sofort still...
Den Inhalt Deines letzten Absatzes habe ich ja sogar auch schon geschrieben. Das wäre sicherlich Betrug.
Er reklamiert einen Artikel der seiner Meinung nach defekt ist und möchte das Geld, welches er bezahlt hat, wieder. Am Ende hätten beide identisches Vermögen bzw. Güter.
Welche Vorspiegelung falscher Tatsachen?
Für den Käufer ist er defekt, weil die Beleuchtung aus seiner Sicht nicht passt und das reklamiert er. Hier zu konstruieren er spiegelt mit Absicht falsch Tatsachen vor um sich einen Vermögensvorteil zu sichern ist lächerlich...
Gibt es hierfür evtl. schon ein Urteil wo der Käufer für "sowas" belangt wurde? Kann ich mir nicht vorstellen, falls doch, dann bin ich sofort still...
Den Inhalt Deines letzten Absatzes habe ich ja sogar auch schon geschrieben. Das wäre sicherlich Betrug.