Lord Wotan
Lt. Commander
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- Apr. 2009
- Beiträge
- 1.347
@Doc Foster
Das ist aber auch nur deine Meinung!
Frage einfach bei Verbraucherschutz nach. Oder frage einen Fachanwalt für IT Verkaufsrecht. Was in einen Juristisch Festen, Gewährleistungsausschluss drin zu stehen hat.
Wenn sein Garantie( Gewährleistungs)ausschluss Unwirksam ist, ist er Unwirksam. Was ist daran bitte nicht zu verstehen?
Und wenn ein Sachmangel bei der Übergabe bestand, ist selbst ein Wirksam Formulierter Gewährleistungsausschluss Unwirksam.
Das steht aber alles in Link.
Genauso ist das.
Alt bekannter Satz aus den Strafrecht: nicht wissen schützt vor Strafe nicht.
Und wenn Tausend Menschen bei Ebay aus den Fenster springen, kann man nicht sagen, das weil es so viele tun es Gesund ist.
Diese Argumentation die einige hier an den Tag legen, ist totaler Blödsinn.
Hier auch mal ein Beispiel aus den Verkaufsforum mit einen Unwirksamem Gewährleistungsausschluss:
"§1 Verkauf erfolgt von Privat. Daher unter Ausschluss jeglicher Garantien, Gewährleistungen oder Haftungen meinerseits (auch nicht auf die OC-Werte)."
Hier wird zwar die Gewährleistung als Ausschluss aufgeführt. Aber nach den BGH Urteil kann man eben nicht jegliche Haftung ausschließen. Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist als Haftung niemals ausschließbar. Somit ist diese Formulierung eines User in Verkaufsforum eben nicht gültig, als Gewährleistungsschluss. Und die Käufer haben da die Möglichkeit den Verkäufer zwei Jahre in die Gewährleistungshaftung zu nehmen.
Das ist aber auch nur deine Meinung!
Frage einfach bei Verbraucherschutz nach. Oder frage einen Fachanwalt für IT Verkaufsrecht. Was in einen Juristisch Festen, Gewährleistungsausschluss drin zu stehen hat.
Wenn sein Garantie( Gewährleistungs)ausschluss Unwirksam ist, ist er Unwirksam. Was ist daran bitte nicht zu verstehen?
Und wenn ein Sachmangel bei der Übergabe bestand, ist selbst ein Wirksam Formulierter Gewährleistungsausschluss Unwirksam.
Das steht aber alles in Link.
Heretic Novalis schrieb:@te
du hast zwar rücknahme und garantie ausgeschlossen (warum auch immer), aber nicht die gewährleistung.
meiner ansicht nach fällt dieser vorfall unter "lehrgeld", denn den unterschied zwischen garantie und gewährleistung sollte man schon kennen, wenn man was kauft oder verkauft
Genauso ist das.
Alt bekannter Satz aus den Strafrecht: nicht wissen schützt vor Strafe nicht.
Und wenn Tausend Menschen bei Ebay aus den Fenster springen, kann man nicht sagen, das weil es so viele tun es Gesund ist.
Diese Argumentation die einige hier an den Tag legen, ist totaler Blödsinn.
Hier auch mal ein Beispiel aus den Verkaufsforum mit einen Unwirksamem Gewährleistungsausschluss:
"§1 Verkauf erfolgt von Privat. Daher unter Ausschluss jeglicher Garantien, Gewährleistungen oder Haftungen meinerseits (auch nicht auf die OC-Werte)."
Hier wird zwar die Gewährleistung als Ausschluss aufgeführt. Aber nach den BGH Urteil kann man eben nicht jegliche Haftung ausschließen. Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist als Haftung niemals ausschließbar. Somit ist diese Formulierung eines User in Verkaufsforum eben nicht gültig, als Gewährleistungsschluss. Und die Käufer haben da die Möglichkeit den Verkäufer zwei Jahre in die Gewährleistungshaftung zu nehmen.
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