eBay - Käufer verlangt Zubehör, welches nicht Bestandteil war etc

Nero Redgrave

Lt. Commander
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Hallo,

ich habe bei eBay einen Canon PIXMA 7150 verkauft.

Artikelbeschreibung wie folgt:

"Hallo,

ich biete hier meinen neuwertigen Canon Pixma MG7150 in schwarz zum Verkauf an. Die Druckerpatronen sind alle noch zu ca. 75% gefüllt. (Original Canon Patronen)

Kaufdatum: 23.12.2013 (Rechnung vorhanden und wird beigelegt.)

Hauptleistungsmerkmale:

- Premium-Multifunktionssystem im schlanken und kompakten Design: Drucken, Kopieren und Scannen für zu Hause
- Drucken aus der Cloud direkt über das Display des Pixma: Drucken aus Online-Alben, sozialen Netzwerken oder Cloud-Speichern
- Über WLAN drucken und scannen: mühelos mit Smartphone oder Tablet
- Pixma Printing Solutions App zur Steuerung des Multifunktionssystems von praktisch überall aus
- Erstklassige Fotodrucke mit Single Ink System aus 6 separaten Tinten (XL-Tinten optional verfügbar)
- Intuitive Bedienung über großes Touch Panel und Farb-Touchscreen
- Google Cloud Print, Apple AirPrint und Speicherkarten-Slot
- Schneller Druck: A4-Druckgeschwindigkeit 15,0/10,0 ISO-Seiten/Minute (ESAT) in Schwarzweiß/Farbe
- Automatischer beidseitiger Druck und Direct Disc Print (Drucken auf CD's, DVD's und BluRay Disc's)
- My Image Garden"

Scheinbar wurde beim verpacken in der OVP vergessen die Rechnung beizulegen, wofür ich mich beim Käufer entschuldigte und ihm angeboten habe, diese ihm umgehend via eMail zukommen zu lassen. Dazu forderte er aber noch eine Treiber CD, Installationsanleitung und Bedienungsanleitung, welche aber nicht Bestandteil der Auktion waren und auch nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt wurden. Im eBay Fall selbst, wie ihr gleich lesen könnt, versucht er dies als "fehlendes Zubehör" abzutun.

Heute nun bekomme ich bei eBay eine Nachricht, dass ein Fall eröffnet sei und er folgendes schrieb:

"Hallo! Leider bin ich mit Drucker,ohne Zubehör,Kaufrechnung unzufrieden. Und die Druckerpatronen sind nicht 75% gefüllt sondern ca.25%.Im Artikelbeschreibung ist nichts geschrieben ohne Zubehör. M.f.G."

Die Druckerpatronen waren laut Drucker selbst, der den Füllbestand im Display anzeigt zu ca. 75% voll. Es kann doch nicht sein, dass ich einen Drucker verkaufe, er vielleicht (ich will niemanden was unterstellen) fröhlich damit druckt und dann doch sagt, er sei damit nicht zufrieden und dann solche Argumente bringt.

Weiß jemand eine gute Vorgehensweise und Rat?

Bezahlt wurde der Drucker übrigens via PayPal, wo bei eBay nun auch stand, dass das Geld nun erstmal nicht bei eBay verfügbar sei und zur eventuellen Erstattung bereit sei.

Danke für eure Antworten.
 
Erster Fehler, Paypal Angeboten.

Aber nun zur Auktion.

Wenn ich deinen Drucker gekauft hätte, dann hätte ich auch erwartet das alles an Zubehör dabei wäre (Anleitungen, CDs usw). Ich an deiner Stelle hätte eher geschrieben, das ausser dem Drucker nichts dabei ist. Oder war auch bei Neukauf keine Dokumentation im Lieferumfang?

Das mit der Rechnung ist ja nicht so wild, kann man zur Not ja auch als Brief hinterher senden.
 
Ja, das ich nie wieder PayPal für den Verkauf bei eBay nutze, ist mir nun auch klar geworden.

Für gewöhnlich mache ich meine eBay Auktionen immer so, dass ich nur Zubehör in der Beschreibung erwähne, wenn auch Zubehör dabei ist und damit bin ich seid über 200 Auktionen zu 100% positiv.

Was mich stört ist auch die Behauptung mit dem Füllstand der Druckerpatronen.
 
gut da steht jettz aussage gegen aussage. Aber bitte, wo kommen wir denn hin wenn ich bei allen Artikeln erstmal anfragen muss ob alles an orginal Zubehör dabei ist? Ich bin eher der Meinung, mann sollte das explizit erwähnen das sich im Lieferumfang z.b. nur Gerät+OVP ohne weiteres an Zubehör befindet.
 
Man kann freilich so wie du (@Nero) argumentieren. Es ist aber nicht zwangsläufig so, dass der Richter meint, dass Käufer unerwähntes Zubehör nicht auch im Blick hätten. Und soweit der Richter nicht völlig davon überzeugt ist, gilt die Zweifelsregelung: "Verpflichtet sich jemand zur Veräußerung [...] einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör.", § 311c BGB.

Aber auch ohnedies kann man die erwähnten Sachen sogar als von der vereinbarten Beschaffenheit der Hauptsache umfasst betrachten: Vielleicht nicht völlig einschlägig, aber bezeichnend, gibt es sogar eine sog. "Ikea-Klausel", die sich mit mangelhaften Anleitungen befasst.

Was die Tintenpatronen angeht: Da könnt ihr euch gerne streiten. Es sollte einem aber prinzipiell (auch vor dem Kauf) klar sein, dass Menschen auch mal lügen usw - da käme es wieder darauf an, wer den Richter an welcher Stelle mehr überzeugt.
 
Da gebe ich dir schon Recht, dennoch nehme ich es persönlich so, dass wenn ich an einer Auktion interessiert bin und ich irgendwelches Zubehör und seien es nur Anleitungen,welche nicht in der Beschreibung erwähnt sind, ich aber starken Wert darauf lege, ich explizit VOR dem Kauf den Verkäufer frage.

Naja, ich danke euch jedenfalls für eure Antworten. Mal sehen, wie es weiter geht.
 
Ich hatte mal den Fall, bei dem ich ein Smartphone bei eBay verkauft habe und sicher der Käufer aufgrund von fehlenden Kopfhörern beschwert hatte.

Ich hatte allerdings jeden einzelnen Bestandteil des Angebotes aufgelistet und die Kopfhörer nicht vermerkt, da diese bereits defekt waren.
Der Käufer beharrte darauf, dass bei der Angabe "mit OVP" automatisch alles enthalten ist, was ursprünglich zum Artikel gehört.

eBay hat mir letztendlich recht gegeben.
 
Ich schreibe immer:
Der Käufer bekommt an Zubehör genau das was auf dem Foto zu sehen ist.
Allein schon weil ich manchmal selber nicht mehr weiß was überhaupt Original dabei war.
Auch gibt es ja manchmal verschiedene Bestückung im Lieferumfang.

Ich verkaufe ab und an mal gebrauchte Reifen, da schreib ich auch keine Profiltiefe rein, denn je nachdem wo man misst kann man mal 2mm mehr oder weniger haben, und es ja immer wieder Käufer gibt es es (wie zu sehen) darauf anlegen, spar ich mir das. Ich mache vom Profil ein paar gute Fotos und da kann sich dann jeder überlegen ob es für ihn selber ok ist.

Seit dem habe ich praktisch keinen Stress mehr nach dem Verkaufen
 
Bei einem wie angepriesenem "neuwertigem Gerät" wird die Mehrheit der Bieter von einem Gerät inkl. allem Zubehör ausgehen und ich denke, so wird auch ebay/paypal entscheiden.

neuwertig = wie im Laden gekauft, nur nicht als Endkunde zum Händler stehend

Die Einschränkungen zu "neuwertig" hättest Du alle im Text erwähnen müssen, wie Du das z. Bsp. mit dem verringerten Tintenfüllstand getan hast.
 
Neuwertig habe ich ja allein auf den Drucker bezogen, da dieser ja in der Klavierlackoptik gehalten ist. Also ohne Kratzer und sonstige Macken.

Eben schrieb der Käufer er könne den Füllbestand der Patronen per Foto beweisen. Gut und schön nur kann ich mir auch einen Drucker bestellen, drucke dann meine Urlaubsbiler aus und beschwere mich dann über den verringerten Tintenbestand. Wie oben schon geschrieben wurde steht da Aussage gegen Aussage. Genau so hätte ich ja auch ein Foto machen können von den 75% nur dann hätte er genau so argumentieren können, wann ich das Foto gemacht habe etc.

Ich habe ihm jetzt auch eine Nachricht gesendet, wo ich alles nochmal genau schildere und ihm einen Link zur offiziellen Canon Seite geschickt, wo er die Software und die Anleitungen findet.

Ich weiß nicht ob bei dem Drucker überhaupt eine Treiber CD dabei war, da ich sie nie benötigte. Windows erkannte immer den Drucker und installierte dann alles von selbst.

Eine Frage an Leute, die ein ähnliches Problem hatten und nicht ihr Recht bekommen haben: Wenn eBay ihm Recht gibt, wie läuft es dann ab? Er kriegt sein Geld wieder und ich muss dem Drucker hinterherlaufen, wenn er ihn nicht schnellstmöglich zurücksendet? Was ist, wenn er ihn nicht zurücksendet? Der Drucker eventuell zerkratzt ist oder sonstige Mängel aufweist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Treiber ist nicht alles, meistens ist da noch Bildbearbeitungssoftware und so zeugs dabei. Und es soll noch leute geben, die entweder kein Internet haben oder eine lahme leitung, die sich nicht eben mal 100-300MB runterladen wollen/können.
 
Dieser letzte Teil der Auseinandersetzung ist tatsächlich arg. Streng würde ich das so sehen: dass ebay/paypal nicht dein Richter ist. Außerhalb möglicherweise abweichender Praktiken ebays spricht auch nichts dagegen, dem Käufer den Rücktritt anzubieten, die Rückzahlung aber erst nach Rücksendung und Prüfung der Ware vorzunehmen.

Ich persönlich würde mich im Zweifel über ebays Praktik hinwegsetzen, wenn mir die Beziehung zu ebay nicht so wichtig ist. Wenn mein Käufer was von mir will, soll er das mit mir klären - nicht mit ebay. Kritisch ist allerdings die Frage, inwiefern sich Verkäufer doch den Regeln von ebay unterwerfen; darüber könnte man ein eigenes Fass aufmachen.
 
Wenn der Käufer recht bekommt, dann erstattet PayPal ihm das Geld zurück und zieht es dir wieder ab. Hast du das Geld bereits auf dein Bankkonto überwiesen, dann wird PayPal den Betrag von dir einfordern und dein Konto sperren. Zahlst du nicht, bleibt es gesperrt und ein Inkasso wird sich melden.

Dem Drucker musst du dann selbst hinterher laufen. Aber kannst den Käufer dann wegen unterschlagung anzeigen.
 
Ich lasse ungern Geld auf meinem PayPal Konto, da PayPal ja ohnehin Geld vom Bankkonto einzieht, wenn ich etwas via PayPal kaufe.

Nun meine Frage: Ich sehe gerade, dass PayPal mein PayPal Konto bereits mit dem Geld des Druckers ins Minus befördert hat. Wird PayPal diese Summe bereits vor Beendung des Falls versuchen von meinem Bankkonto zu buchen oder gilt dies nur als Sicherstellung des Geldes, so wie es bei eBay vermerkt ist? Danke.
 
Ich kann dir das nicht beantworten. Das Minus bei Paypal und Inkasso würde ich hinnehmen (und ggf zurückbuchen), wenn mir wie oben gesagt die Beziehung zu paypal nicht so wichtig ist und ich mich auch wirklich im Recht sehe.

Den Käufer wegen Unterschlagung anzuzeigen würde wiederum nicht funktionieren, weil der Käufer momentan ja tatsächlich auch Eigentümer des Druckers ist.
 
Ich habe eben mit PayPal telefoniert und die fordern das Geld erst ein, sollte eBay zu Gunsten des Käufers entscheiden, was ich mal nicht hoffe.

Da ja scheinbar der Käufer und ich auf keine Einigung kommen, wieviel Zeit wird denn vergehen, bis eBay einen von uns das Recht zuspricht?
 
Kossem schrieb:
Den Käufer wegen Unterschlagung anzuzeigen würde wiederum nicht funktionieren, weil der Käufer momentan ja tatsächlich auch Eigentümer des Druckers ist.
Wenn PayPal dem Käufer Recht gibt, dann ist der Käufer nicht mehr Eigentümer, da der Kaufvertrag ja nicht erfüllt ist.
Behält der den Artikel ein, so ist das Unterschlagung.
 
Der Kaufvertrag und die Übertragung des Eigentums sind zwei verschiedene Verträge - der Wegfall des einen bewirkt in den allerseltensten Fällen (eigtl unnötig anzusprechen, so dermaßen selten) den Wegfall des anderen. Die Übertragung des Eigentums auf den Käufer bleibt also wirksam. Das Eigentum daran verliert er grundsätzlich auch nur, wenn er es bewusst wieder überträgt.

Noch dazu ist der Wegfall eines Kaufvertrags eine ganz andere Baustelle als die Nichterfüllung. Letztere ist noch mal weniger ein Grund zum Wegfall des Eigentums; aber in diese Richtung geht der Grund, warum professionelle Unternehmen ausdrücklich unter Eigentumsvorbehalt verkaufen (weil die in Frage kommende Nichterfüllung des Käufers der Eigentumsübertragung nicht schadet).
 
Wenn du von Unterschlagung sprichst, geht es dir sicher um die strafrechtliche Bewertung, § 246 I StGB. Und danach ist es ganz sicher keine Unterschlagung. Dafür wäre die Zueignung einer fremden Sache notwendig - die Sache ist aber dem Käufer weder fremd, noch kann der Käufer sie sich überhaupt zueignen, da sie sich ja bereits in seinem Eigentum befindet. Dass paypal meint, er müsse sie zurückschicken (und selbst wenn das ein Gericht auch so sehen würde), ändert an diesem Eigentumsverhältnis nichts.
 
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