Ebay Käufer versucht Geld aus vorzeitig beendeter Auktionen zu schlagen

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:eek: DAS ist so einfach wie Genial!

Dieser Tipp sollte bei eBay in den FAQ's stehen! :o
 
Also ich hatte die Auktionen nicht wieder auf Ebay eingestellt.

Der Grund des vorzeitigen Beeenden war das falsche Produktalter und dies kann ich auch anhand Rechnungen belegen.

Ich hatte nicht wegen zu geringen Geboten abgebrochen, wie es vielleicht viele Ebayer tun.
Im Gegenteil, ich wollte fair sein und nicht mit falschen Angaben handeln.

Alle 3 Auktionen standen schon bei einem guten Kurs und der aktuelle Schaden, wenn es ich tatsächlich so aus Bietersicht nennen soll, beläuft sich auf zusammen max. 100 Euro.
 
MCITP schrieb:
Daraufhin hatte ich die beiden Artikel wieder bei Ebay eingestellt und diese wurden auch verkauft.
MCITP schrieb:
Also ich hatte die Auktionen nicht wieder auf Ebay eingestellt.
Was denn nun :rolleyes:


Und wie gesagt - du hättest den Hinweis doch nachträglich hinzufügen können. Die Aktion klingt für mich jedenfalls nicht ganz sauber.
 
Ich hatte mich schlicht vertan, ist ja schon ei paar Tage her und ich hatte einige andere Auktione laufen und beendet.
Die drei Produkte hab eich weiterhin im Einsatz.

Was ist daran nicht "ganz sauber", wenn man fairerweise Auktionen wegen versehentlich falscher Angaben vorzeitig beendet.
Neu einstellungen muss man diese Auktionen definitiv nicht.
 
Ich meinte das, was du uns erzählst.

Aber egal --> Anwalt und fertig.
 
Was ist daran nicht "ganz sauber", wenn man fairerweise Auktionen wegen versehentlich falscher Angaben vorzeitig beendet.
Da du anscheinend so wenig logischen Sachverstand hast und auch unfähig bist die links zu lesen für Dich noch einmal mit einfachen Worten:
1. weil das Einstellen bei ebay ein verbindliches Angebot ist
2. weil Du beim vorzeitigen Beenden ohne Wiedereinstellen mit richtigen Daten dem Bietenden die Chance nimmst, es zu erwerben
3. weil eine falsche Altersangabe im Angebotstext a) ganz leicht in einer neu gestarteten Auktion korrigiert hätte werden können und b) in der laufenden Auktion bis wenige Stunden vor Ende eine Korrektur auch noch hätte vorgenommen werden können

Du musst nicht neu einstellen, dann aber mit der Konsequenz aus Post #1 leben und ich finde es in Deinen Fall auch voll gerechtfertigt, dass Jemand das gegen Dich durchzieht.
Statt 100 Posts in 1 Monat hier zu schreiben (oder zu spamen) solltest Du Dich im geschäftlichen Alltag mehr mit den basics des business beschäftigen! Wegen eigener Unfähigkeit die Auktion vorzeitig beenden und dann die 3 Waren bis heute noch selber weiter zu nutzen, das ist voll uncool. Stell Dir mal als Kaufinteressent vor, das würden bei ebay viele Verkäufer so machen.
Na ja, war jetzt vielleicht schon zuviel verlangt, das mit dem Vorstellen :/.
 
Aha und was sollte nun der "richtige" Weg sein?

Dem Bieter die Differenz zwischen seinen angegebenen Geboten und dem jeweiligen Zeitwert (Neuwert kann es ja wegen dem gebrauchten Zustand nicht sein oder?) erstatten?
 
Wer lesen kann ist klar im Vorteil, er will vorrangig die Ware zu seinem Gebotspreis haben. Falls das nicht mehr geht oder von Dir nicht gewünscht wird, will er Schadenersatz haben, wenn er die Ware anderswo gebraucht kaufen muss.
Beides jeweils dann + seine Rechtsanwaltskosten, falls Du Dich nicht bei ihm mit einem Vorschlag meldest.
 
Am besten ignorierst du weiterhin alle Vorschläge, gehst nicht zum Anwalt, landest voll auf der Fresse und heulst dich dann hier aus. Wärst nicht der erste und hast auch nix davon, aber wir werden deutlich besser unterhalten, als wenn du den Vorschlägen hier folgst.
 
Ich hätte da mal ein paar Fragen dazu:

ThomasK_7 schrieb:
1. weil das Einstellen bei ebay ein verbindliches Angebot ist
2. weil Du beim vorzeitigen Beenden ohne Wiedereinstellen mit richtigen Daten dem Bietenden die Chance nimmst, es zu erwerben
3. weil eine falsche Altersangabe im Angebotstext a) ganz leicht in einer neu gestarteten Auktion korrigiert hätte werden können und b) in der laufenden Auktion bis wenige Stunden vor Ende eine Korrektur auch noch hätte vorgenommen werden können

1. ist klar und man sollte sich halt vorher genau überlegen ob und was man bei eBay reinstellt und denn Angebotstext sorgfältig prüfen.

Aber:

2. wie soll er denn dem Bietetenden die Chance geben etwas zu erwerben, was er so gar nicht besitzt? Wir reden hier ja von falschen Angaben im Angebotstext die einen Abbruch rechtfertigen, das muss somit eine größere Abweichung der Produkteigenschaften darstellen.

3b. Darf ich als Bieter eigentlich nach einer solchen Änderung des Angebotstextes mein Gebot zurückziehen? Ich hatte ja auf das Produkt aus der ursprünglichen Beschreibung geboten, nicht auf das was mit dem neuen Text angeboten wird.

Oder wie würdest du das finden, wenn du auf eine 2 Jahre alte Konsole bietest und der Anbieter später reineditiert "ups... ist doch schon 5 Jahre alt"?
 
Natürlich kann man das Gebot auch wieder zurückziehen mit Bezug auf den Edit.
Da darf dann auch keiner was gegen sagen. :o
 
Fehler passieren nunmal. Wer ein falsches Alter in seiner Auktion angegeben hat, dies nachweisen (!) kann, der sollte in meinen Augen dann für den Abbruch der Auktion rechtlich nicht belangt werden können - als Privatmann. Denn, wie gesagt, Fehler passieren nunmal.

Wenn doch, dann läuft irgendwas falsch. Denn lässt er die Auktion zu Ende laufen, ist er genauso dran. Das Ergebnis wäre: Wer nen Fehler beim Einstellung einer Sache macht, auf die dann vor Abbruch bereits geboten wurde, der hätte automatisch verloren.
 
Handelt es sich hierbei nicht um einen Eigenschaftsirrtum (falsches Alter) statt einen Erklärungsirrtum (Verschreiber)?
Wenn ja, kannst du dich ruhig auf einen Rechtsstreit mit diesem kompetenten Wald- und Wiesenanwalt einlassen.
 
Mglw. lag hier ein Irrtum vor, aber die Aussagen des TEs widersprechen sich, mal wurde der Artikel wieder eingestellt, mal nicht.

Welcher Irrtum hier vorliegt, ist erstmal nebensächlich (solange 119 anwendbar ist), wichtig ist nur, dass die Gegenseite mglw. (aber eher unwahrscheinlich) Schadensersatz (negatives Interesse) verlangen kann.
 
GiGaKoPi schrieb:
Fehler passieren nunmal. Wer ein falsches Alter in seiner Auktion angegeben hat, dies nachweisen (!) kann [..]
Ja, er sagt, er könne es nachweisen. Wieso hat er's dann nicht gemacht!?
MCITP schrieb:
Nun argumentiert der damalige Bieter aus den abgebrochenen Auktionen wie folgt: [..]

Da Sie selbstständig keinen Grund für den Abbruch angaben, wurden Sie von mir angeschrieben und teilten mit, dass Sie die Auktionen beendet hätten, weil Sie sich angeblich bezüglich des Alters der Hardware geirrt hätten. Trotz mehrfacher Nachfrage verweigerten Sie jedoch einen Beleg und stellten die Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein.
 
Falls der TE noch mitliest: geh zu einem Rechtsanwalt.

Wenn du dir keinen leisten kannst oder keine Rechtschutzversicherung hast, dann packe die 3 Artikel in einen Karton und sende sie dem Kläger zu. Verinbare mit Ihm vorher aber die Kostenabwicklung, denn sein Anwalt möchte ja auch noch 20 - 50€ für seine die Arbeit sehen.

PS: Vielleicht passiert dir ja das selbe wie einem Freund von mir, und die SSD geht beim Versandt kaputt. Da dieser versichert war konnte er den Schaden minimieren.
 
Fehler passieren nunmal. Wer ein falsches Alter in seiner Auktion angegeben hat, dies nachweisen (!) kann, der sollte in meinen Augen dann für den Abbruch der Auktion rechtlich nicht belangt werden können - als Privatmann. Denn, wie gesagt, Fehler passieren nunmal.

das ist solange richtig, wenn er den Artikel wiedereinstellt - wenn ihm aber während der Aktion das Gebot nicht hoch genug ist oder er einen Sofortkäufer etc. findet ist das schon ne linkeTour.

Wenn doch, dann läuft irgendwas falsch. Denn lässt er die Auktion zu Ende laufen, ist er genauso dran. Das Ergebnis wäre: Wer nen Fehler beim Einstellung einer Sache macht, auf die dann vor Abbruch bereits geboten wurde, der hätte automatisch verloren.
Das hätte er durch ein Edit ja einfach beheben können und der Bietende hätte sein Gebot zurückziehen können.
 
Evtl. fällt ja der Verkaufsgrund weg, da die Platte noch nicht so alt ist wie gedacht?
 
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