Ebay Käufer versucht Geld aus vorzeitig beendeter Auktionen zu schlagen

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Lies doch mal Post Nr.1, bevor Du hier völlig unsinnige Argumente bringst! Das alles ist schon geklärt.
 
@ThomasK_7: Netter Diskussionsstil.
Was steht bereits im ersten Post und welche Argumente sind unsinnig?
 
# 1 .. Ihnen war mehrfach angezeigt worden, dass ich
die Ware trotz des angeblichen falschen Alters begehre, ..
Was macht man nicht alles für Leute mit Leseschwäche!

dajupp schrieb:
Evtl. fällt ja der Verkaufsgrund weg, da die Platte noch nicht so alt ist wie gedacht?
 
Ohadle schrieb:
das ist solange richtig, wenn er den Artikel wiedereinstellt - wenn ihm aber während der Aktion das Gebot nicht hoch genug ist oder er einen Sofortkäufer etc. findet ist das schon ne linkeTour.

Das war auf obige Aussage bezogen.

Habe ich mich nur verschrieben, bleibt das Verkaufsinteresse bestehen.
Habe ich mich jedoch im Alter geirrt, kann deshalb durchaus das Verkaufsinteresse wegfallen.

Ein Wiedereinstellen ist deshalb nicht unbedingt verpflichtend.
 
jeden tag ein grund mehr, nie wieder bei ebay zu handeln, weder kaufen noch verkaufen :D

und solche kollegen, die versuchen, aus den wirren des internetrechtes dem gutgläubigen einen strick zu drehen, gehören sowieso auf lebenszeit vom provider gesperrt.

bis denne
 
TE schrieb:
.. Der Grund des vorzeitigen Beeenden war das falsche Produktalter und dies kann ich auch anhand Rechnungen belegen.
Ich hatte nicht wegen zu geringen Geboten abgebrochen, wie es vielleicht viele Ebayer tun.
Im Gegenteil, ich wollte fair sein und nicht mit falschen Angaben handeln.

Auch für Langsamversteher noch einmal:
1. Wer bei ebay anbietet, gibt ein verbindliches Angebot ab !
2. Irrtümer der Angebotsbeschreibung gehen zu Lasten des Verkäufers!
3. Es gibt bei einem Irrtum (Verschreiber/Verkaufsinteresse) keinen Grund zur Warenlieferung, dann aber meist Schadenersatzpflicht, sofern man die Ware nicht zeitnah wieder zum Verkauf stellt!

Einige hier scheinen wirklich noch nicht reif für den harten Businessalltag. Ebay ist kein jugendlicher Trödlermarkt unter Freunden, sondern ein virtueller Verkaufsplatz nach festen Regeln und "unter Aufsicht des BGB/HGB". Das sind auch keine Wirrungen des Internetrechts, sondern die gleichen Regeln wie auch im Ladengeschäft und auf dem traditionellen Flohmarkt.
 
Zuletzt bearbeitet: (Zitat besser formatiert)
1. Wer bei ebay anbietet, gibt ein verbindliches Angebot ab !

Stimmt soweit.

2. Irrtümer der Angebotsbeschreibung gehen zu Lasten des Verkäufers!

Inwiefern? Der Verkäufer ist zumindest zur Anfechtung berechtigt (nach Gefahrübergang mglw. nur noch eingeschränkt).

3. Es gibt bei einem Irrtum (Verschreiber/Verkaufsinteresse) keinen Grund zur Warenlieferung, dann aber meist Schadenersatzpflicht, sofern man die Ware nicht zeitnah wieder zum Verkauf stellt!

Schadensersatz dürfte eher die Ausnahme sein, da er auf das negative Interesse, also auf Aufwendungen, welche der Annehmende im Vertrauen auf das Zustandekommen des Geschäftes gemacht hat, beschränkt ist. (kein Erfüllungsinteresse!)
Ob der Artikel wieder eingestellt wird, hat auf das Bestehen des Schadensersatzanspruches keinen Einfluss.
 
u.a. § 122, 145, 242, 275, 280, 281 BGB

Wer hat hier 2 Staatsexamen bestanden?
 
Wenn ich nur wüsste, was du mit der schönen Aufzählung an Paragrafen aussagen willst...
Es wäre vielleicht hilfreich, wenn du dich mit deiner Antwort auf eine meiner Fragen beziehst.

Im Anfechtungsrecht kann dir jeder halbwegs fitte Zweitsemester fundierte Auskünfte geben, mir ist aber ehrlich gesagt schleierhaft, was das Bestehen von Prüfungen mit dem Sachverhalt zu tun hat?
 
Ebay schrieb:
Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.

Das Alter einer Festplatte sehe ich durchaus als maßgebliche Beschaffenheit.
Hat er angefochten, muss er ihm die neue Platte sicher nicht bezahlen (nur negatives Interesse).
Das Problem ist wohl, dass er eben seine Willenserklärung nicht angefochten hat und somit die Frist wohl um ist.
Beim vorzeitigen Beenden eines Angebots verlangt Ebay jedoch auch einen Grund, ob man das als automatisierte Anfechtung sehen kann?
Jedoch deutet der Verweis auf einen "Erklärungsirrtum" seitens des Bieters darauf hin, dass dieser die Willenserklärung doch als angefochten sieht.
Wieso er den Artikel wiedereinstellen muss, ist mir jedoch nicht klar.

@ThomasK7:
Das freut mich, dass du deine 2 Staatsexamen hast.
Die wichtigsten Grundlagen sind mir jedoch auch geläufig.
Das ganze steht und fällt damit, ob der TE nun angefochten hat oder nicht.
 
Wenn der Artikel wirklich mit einer identischen Beschreibung nach Löschen der Gebote verkauft wurde, dann dürfte es dem Anfechtenden wohl eher schwer fallen, einen Anfechtungsgrund darzulegen.
 
ThomasK_7 schrieb:
u.a. § 122, 145, 242, 275, 280, 281 BGB

Wer hat hier 2 Staatsexamen bestanden?

jeder für den harten businessalltag fähige mitmensch muss sich also vor teilnahme erst mit irgendwelchen profanen titeln behängen, mit wissensstand protzen, paragraphen auswendig lernen und anschliessend versuchen, das erworbene wissen so zu drehen und zu wenden, so dass es nur ihm zum vorteil gereicht? lächerlich...
 
Ich glaube nicht, das Thomask7 sich selbst mit den 2 Examen gemeint hat, wer hier etwas öfter liest, kann seine Ausbildung in ungefähr erahnen.
 
Trotz
mehrfacher Nachfrage verweigerten Sie jedoch einen Beleg und stellten die
Ware auch nicht wieder mit einer korrigierten Beschreibung bei eBay ein.
Such die Rechnung von der SSD und schicke sie dem Typ zu.

Damit kannst du dann deinen Irrtum belegen. ( §119 BGB )

Und zum Obergericht Koblenz:
http://www.lampmann-behn.de/lbr/entscheidungen/onlinerecht/358/5/1

Hinweisbeschluss des OLG Koblenz: Immer noch kein neuwertiger Porsche für 5,50 € bei eBay
Das ist immer lustig wenn Menschen ihr Recht belegen möchten mit Urteilen, die genau das Gegenteil aussagen. :lol:

http://www.internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
Damit kannst du eigentlich auch wegen Irrtums den Verkauf anfechten, allerdings innerhalb von 2 Wochen nach der Auktion.

Aber wie gesagt, geh mal lieber zur Rechtsberatung.
(Dies stellt daher keine Rechtsberatung da)
 
Und zum Obergericht Koblenz:
http://www.lampmann-behn.de/lbr/ents...erecht/358/5/1

Zitat:
Hinweisbeschluss des OLG Koblenz: Immer noch kein neuwertiger Porsche für 5,50 € bei eBay
Das ist immer lustig wenn Menschen ihr Recht belegen möchten mit Urteilen, die genau das Gegenteil aussagen.

Das Gegenteil?

Dann scheinst du das Urteil auch nicht wirklich gelesen/verstanden zu haben. Eigentlich hat es mit dem Fall nur insoweit zu tun, als dass beide Gerichte feststellen, dass grds. auch bei Streichung der Gebote und Abbruch der Auktion ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt, es sei denn der Verkäufer hat seine Erklärung wirksam angefochten. Die absolut ausnahmsweise Sperrung der Leistungsverpflichtung nach § 242 BGB hat hingegen mit der Frage hier überhaupt nichts zu tun.

Ob hier nun tatsächlich ein Anfechtungsrecht bestand und ob der Käufer dieses auch wirksam (insbes. fristgerecht) ausgeübt hat, lässt sich m.E. auf Grund der widersprüchlichen Aussagen nicht eindeutig beantworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich habe auch ein fall gehabt

eine SSD eingestellt und frühzeitig beendet wegen falsche angaben

wieder eingestellt, dann schrieb der erst Bieter mir sehr nett warum ich es beendet habe, nach dem ich es wieder eingestellt habe sagte er mir die SSD gehöre ihm nun das ich eine schulde rechtlich hat er einen recht drauf

ich habe es eingestellt mit einen großen unterschied und zwar das die SSD einen Kratzer an der Seite hatte denn hatte ich vergessen zu erwähnen und fand es für die Bieter nicht Korrekt da sie geboten haben für eine Angabe die nicht so ganz stimmte

Ich habe Ihn blockiert das er nimmer auf meine Auktionen bieten kann, seid dem ist ruhe. Also meine Meinung ist früher haben die Menschen noch normal getickt und gearbeitet für das was sie haben wollten / brauchten, heute sind es Personen die ohne sich zu bücken über anderen zu bereichern wollen

also ich finde eBay könnte Ruch einen Hinweis hinmachen Vorsicht bei Wiedereinstellung… so könnte man vielen stress und unnötige kosten sparen und natürlich Kundenbindung ich denke nicht das jemand dem so was passiert das er noch was in eBay verkauft

ich finde es sowieso unfair der Bieter hat nur 1 € geboten und verlangte von mir eine SSD , wo ist hier der sinn wenn man 1€ bietet und dafür ein Produkt bekommen soll wer sagt denn das er der Höchstbieter sein wird am Schluss?

Ich würde gerne wissen wie das nun ausgegangen ist der Themenöffner sollte sich mal wieder blicken lassen ^^
 
Lese ich das richtig:

Jemand hat ein Problem.
Die Situation ist klar, wurde analysiert und aufgelöst.
Und trotzdem kommt man zu keinem Punkt?

"Punkt". (gemeldet)
 
Turanboy schrieb:
Ich würde gerne wissen wie das nun ausgegangen ist der Themenöffner sollte sich mal wieder blicken lassen ^^

Da die letzte Forenaktivität des TEs am 22.07.2010 war, wirst Du es wohl niemals erfahren und bevor die Leiche hier weiter geschändet wird, hänge ich das Schloss vor. ;)

*Schlüssel zück*

/closed
 
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