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Fleet Admiral
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- Aug. 2006
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Es ist Ihnen nicht gestattet, Käufer zu bitten, eine Zahlungsmethode zu verwenden, die bei eBay unzulässig ist oder die nicht in Ihrem Angebot aufgeführt ist.|Moppel| schrieb:Bitte keine Tipps zum Verletzen der AGBs geben.
Hier wird der Verkäufer vom Käufer darum gebeten.
Der erwähnte Passus ist hier also nicht zutreffend.
Generell kann dem Verkäufer abseits von Dreiecksbetrug wenig passieren, wenn das Geld auf dem Konto gutgeschrieben wurde.
Zur Sicherheit Versandadresse in den Verwendungszweck schreiben lassen, das sollte auch vor Dreiecksbetrug schützen.
Identitätsdiebstahl anhand der IBAN ist für mich paranoid. Man kann absolut jede Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zurück buchen lassen (sofern es sich nicht um eine explizit bei der Hausbank zu genehmigende B2B "Firmenlastschrift" handelt).
Ergänzung ()
Ich kann dir gerne die 100+ gültige IBANs bereit stellen. Die stehen nämlich auf jeder Rechnung.Utensil1538 schrieb:Möglicherweise könnte man mit den Bankdaten anderweitig auf Rechnung o.ä. Online-Einkäufe tätigen.
Damit kannste dann einkaufen so viel du willst, wenn das so einfach ist.