Ebay: Verkauf mit Barzahlung bei Übergabe, Käufer hat überwiesen?

Yiasmat schrieb:
Und Du bist bei der völlig falschen Plattform @Robert-Chase . Nächstes mal Bitte genauer lesen und vor allen Dingen auch alles! Es geht hier um eBay und nicht um Kleinanzeigen! Btw. gibt es eBay-Kleinanzeigen seit dem 16.05. nicht mehr da es umbenannt wurde. Von daher bist Du auf dem völlig falschen Dampfer unterwegs da auf eBay der Verkäufer für die Angebotserstellung samt Bezahloptionen zuständig ist.
Oh nein, das ändert ja alles. Oh moment, nein tut es nicht.

@TE ärgerlich wegen den 18€, aber letztendlich verschmerzbar. Hättest du ihm die Lautsprecher vorbei gebracht und er hätte dann nen Fall aufgemacht und du hättest keinen versandnachweis gehabt wäre es deutlich stressiger geworden. Und im schlimmsten Fall hättest du am Ende weder Lautsprecher noch Geld gehabt.
 
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Robert-Chase schrieb:
Oh moment, nein tut es nicht.
Keine Ahnung, was du für ein Verständnis von (e)ka und Ebay hast. Aber das sind völlig verschiedene Anbieter und Prinzipien dahinter.
Bei Ebay binde ich mich an deren System und Vorgaben inkl. der Bazahlung und des Treuhandservice. Andere Bezahlmöglichkeiten gibt es soweit ich weiß ja garnicht mehr (abgesehen von Barzahlung).
Bei Kleinanzeigen obliegt es erstmal mir, die Bezahlbedingungen festzulegen.
Und wenn ich mich in Amazongutscheinen oder Crack bezahlen lassen will - das ist mein Ding. Einzig die "Bezahlen"-Funktion von Kleinanzeigen ist noch entfernt vergleichbar mit der von Ebay.
Dazu fallen keine VK-Gebühren bei KA an. Ich kann die Anzeige oder Verkauf jederzeit ohne Pflichten oder Begründungen beenden und löschen da realistisch gesehen kein Käufer einen auf die Einhaltung der Zusage über den Zivilweg verklagen wird.

Also keine Ahnung wie du drauf kommst, das ehemals EKA und Ebay das gleiche sind und es keinen Unterschied macht.
Holgmann75 schrieb:
hat sich da was geändert?
Ja, die Höhe des Betrags. Wurde ja schon gesagt - Risikoabschätzung von Ebay. Bei 20€ ist das Risiko sehr viel geringer als bei 500€, dass Ebay im Zweifel auf dem Schaden sitzen bleibt. Wer das Geld hat, hat die Macht.
 
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Khaotik schrieb:
Also keine Ahnung wie du drauf kommst, das ehemals EKA und Ebay das gleiche sind und es keinen Unterschied macht.
Ich sagte nicht dass ebay und (ehemals) eka das gleiche ist, aber der Unterschied spielt hier einfach keine Rolle.
 
Ihr hättet das doch auch vor Ort machen können? Er hätte dann direkt bei eBay markieren können das die Ware ordnungsgemäß eingetroffen ist und dir den Empfang schriftlich bestätigt --> alles wäre tip-top gewesen. Wieso sollte der Käufer jetzt gesperrt sein :D? Unsinn
 
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Holgmann75 schrieb:
Wow die bei Ebay feiern wohl kein Pfingsten.
Warum sollte der Support in DE sitzen? Google Translate regelt.
Ergänzung ()

Scythe1988 schrieb:
Wieso sollte der Käufer jetzt gesperrt sein :D? Unsinn
Evtl hat der schon öfter solche Kunststücke aufgeführt, um das Geld und die Ware haben zu können. (Nur eine Mutmaßung.) Der Mist zieht die Fliegen an. Nach dem zweiten Fall in Folge würde ich die Käufer als Ebay auch sperren.
 
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