Ebay - Verkauf ohne Ware - Rechtslage?

@Klikidiklik
Ich leb in der realen Welt. Ein Gericht hat keine Wahl, für welchen Streitwert verhandelt wird. Es wurden schon einige Prozesse geführt, z.B. auch für nur 10,00 € Praxisgebühren oder Zuzahlung für ein Privatrezept.

Und die Rechtsschutz zahl sowas gerne. Das kostet denen nämlich nur 164,25 € und bei ner "normalen" Selbstbeteiligung von 150,00 € sinds dann grade noch 14,25 €. Als Anwalt würde ich hier ne Gebührenvereinbarung machen, denn knapp 80,00 € für ein solches Verfahren rechnen sich wirklich nicht.

Das vorstehende Rechenbeispiel ändert jedoch nichts an der Rechtslage... :evillol:
 
Heretic Novalis schrieb:
es kann dem käufer ziemlich egal sein, warum er nicht liefern kann. er hat ein recht auf erfüllung des kaufvertrags. warum geht das nicht in den schädel der leute?

Die Leistung ist ja für den Verkäufer unmöglich geworden. Er kann einfach nicht liefern.
Er könnte den Verkauf auch anfechten oder was auch immer, dazu gibt es vielleicht verschiedene Varianten das zu subsumieren.

Am Ende wird er jedoch Schadensersatzpflichtig sein, egal wie man das aufdröselt.

BlueWolf schrieb:
(...) das du im Auftrag eines Freundes diesen Artikel eingestellt hast, dieser den Artikel OHNE dein wissen veräußert hat. (...)
Anschließend gibst du ihm die Postanschrift deines Kameraden (schweins) der dir diesen Bockmist eingebrockt hat, (...) frage ihn ob er Geistig unterbemittelt ist oder einfach nur Schwer vom Begriff das es ihm NICHT in den Kopf gehen will warum du die Karte NICHT liefern kannst.(...)
Obwohl dein Bekannter das Problem verursacht hat, hat er mit dem Kaufvertrag gegenüber dem Käufer nichts zu tun.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du könntest versuchen hier im Forum oder in anderen eine 2600 XT für einen Mac zu kaufen und die dem Käufer dann senden. Wäre eigtl nur fair, diese Mondpreise bei eBay für 230 und 260€ sind ja mehr als bescheuert.

Zur Not kauf das Ding in England zB hier: http://cgi.ebay.de/ATI-Radeon-HD-26...raphics_Video_TV_Cards_TW&hash=item43a841bb76 da kosten sie um die 50€ plus Versand.

Geld wirds dich so oder so kosten, das hoffentlich dein "Freund" übernimmt.
 
Heretic Novalis schrieb:
es kann dem käufer ziemlich egal sein, warum er nicht liefern kann. er hat ein recht auf erfüllung des kaufvertrags. warum geht das nicht in den schädel der leute?

Ja das stimmt schon, aber er kann ja auch ein Auge zudrücken den immerhin ist der verkäufer ja bereit ihm den Kaufbetrag zurück zuüberweisen. Warte mal ab wenn dieser Käufer mal in eine ähnliche Situation kommt, dann wird er sich genauso verhalten wie der jetzige verkäufer.
Ergänzung ()

abulafia schrieb:

Obwohl dein Bekannter das Problem verursacht hat, hat er mit dem Kaufvertrag gegenüber dem Käufer nichts zu tun.


Ja aber eben durch dessen verhalten ist diese Situation erst entstanden, er war die person die einen Freund beauftragt hat etwas zu verkaufen, also ist er auch dafür haftbar zu machen, man kann doch nicht jemand mit etwas Beauftragen und ihn dann durch verantwortungloses verhalten in die Klemme bringen. Oder wie siehst du das?
Ergänzung ()

Alternative wäre halt er besorgt Irgendwo eine diese graka und liefert sie dem Käufer aus damit dieser Ruhe gibt, und holt sich von seinen (Freund) den Überschuss zurück.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlueWolf schrieb:
Ja aber eben durch dessen verhalten ist diese Situation erst entstanden, er war die person die einen Freund beauftragt hat etwas zu verkaufen, also ist er auch dafür haftbar zu machen, man kann doch nicht jemand mit etwas Beauftragen und ihn dann durch verantwortungloses verhalten in die Klemme bringen. Oder wie siehst du das?

Klar den entstandenen Schaden könntest du dir von dem betreffenden Freund zurück holen, nur wenn der sich quer stellt, musst ihn auch verklagen ;-), den Rechtsbeistand wird es freuen, kann er 2x kassieren.
 
Jau, ich nehme an darum wird er nicht rumkommen. Aber das Positive daran ist, das alles auf diesen Freund zurückfallen wird, und es ihm eine Lektion sein wird soetwas nie wieder zu tun :D
 
BlueWolf schrieb:
Ja aber eben durch dessen verhalten ist diese Situation erst entstanden, er war die person die einen Freund beauftragt hat etwas zu verkaufen, also ist er auch dafür haftbar zu machen, man kann doch nicht jemand mit etwas Beauftragen und ihn dann durch verantwortungloses verhalten in die Klemme bringen. Oder wie siehst du das?
Moralisch hast du recht. Juristisch muss man mit jemanden um etwas von ihm zu fordern, in einem Vertragsverhältnis stehen. Eine Vertretung ist hier jedoch nicht gegeben. Als Verkäufer kommt nur the.expert in Frage.
 
Kann man das Bios eine Win version einer 2600xt Graka durch ein Konformes Bios für Mac zu flashen, gibt es jemanden der Erfahrung mit sowas hat? dan wäre ihm Womöglich geholfen.
Ergänzung ()

Dann muss er eben nachdem er es durchgestanden hat eine Wiedergutmachung von (seinem Freund) verlangen, alleine wegen der ihm entstandenen Unkosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
So einen ähnlichen Fall hatte ich vor kurzem allerdings war ich Käufer und hatte ein zSchnäppchen gemacht. Der Verkäufer hat behauptet das der Artikel kaputt gegangen wäre (war ihm wohl zu wenig Geld), 2 Minunten nachdem die Auktion zu Ende war.
Den Informationen nach, die ich dazu gefunden habe, hat der Käufer trotz allem recht auf Ware oder eine Finanzielle Gutmachung in höhe der Differenz des Preises des ersteigerten Artikels zum durchschnittlichen aktuellen Verkaufpreis. Wenn man Artikel für einen Freund einstellt ist man trotzdem gebunden an die Auktion. Man sollte also nur für Leute denen man Vertraut Artikel bei Ebay einstellen.
Ich habe damals auf den Differenzwert zum durchschnittlichen Verkaufpreis bestanden und diesen bekommen.

Bei niedrig-preisigen Artikeln würde ich persönlich als Verkäufer eine negative Bewertung in Kauf nehmen. Wenn der Streit-Wert allerdings sehr hoch ist und man deshalb mit rechtlichen Schritten rechnen muß würde ich versuchen mich mit dem Käufer zu einigen.
 
Im jetzigen Fall kann ich nur einen Rat geben den man niemals Missachten sollte. Wenn ein Freund/Bekannter/Arbeitskollege oder sonst wer Möchte das man etwas für ihn verkaufen tut, sollte man sich vorher das Entsprechende Objekt geben lassen und gegebenenfalls auf Funktionstüchtigkeit prüfen, in diesem Falle wäre es die Grafikkarte gewesen, hätte sich derjenige die Karte vorher zur Aufbewahrung geben lassen, hätte der Auftraggeber nicht die Möglichkeit gehabt sie hinterm Rücken des Beauftragten Verkäufers zu veräußern. Denn man beachte, was man in den Händen halten kann, kann man auch NICHT Verkaufen.
Ich selber Verkaufe nur meine (nicht für andere deren) Hardware, die ich vorher Vorsorglich auf Funktion teste, den so kann ein Dreister Käufer nicht behaupten sie Wäre defekt, den es Gibt Idioten die zb eine Grafikkarte gebraucht kaufen, sie Übertakten und Ruinieren und Dreist behaupten sie wäre von Anfang an Defekt gewesen.
 
Was sagt denn eigentlich Dein Freund dazu?
 
Zurück
Oben