Naja, also im Prinzip musst du Schadensersatz leisten, der auch höher als der Kaufpreis sein kann. Der Verlust der Ware und ähnliches sind auch im BGB geregelt.
Praktisch muss er Klage erheben, und das ist erstmal mit weiteren Kosten für ihn verbunden. Wenn er wirklich Klage erhebt, und das ist das einzig interessante, was du auf jeden Fall verhindern solltest, musst du wohl einen Anwalt nehmen. Du bekommst hier keine Rechtsberatung, die über ganz einfache Fälle hinaus geht. Allein dieses so zu nennen ist schon ... pfh .. naja
Er wird erstmal nur tun, was Ebay mehr oder weniger automatisch in solchen Fällen anbietet. Außerdem erleichtert eine Rechtsschutzversicherung (evtl. mit Selbstbeteiligung), sofern vorhanden, seine Entscheidung, und auch deine.
Wenn der Käufer es wirklich darauf anlegt, wird es verhältnismäßig sehr teuer werden. Es wird in keinem Verhältnis mehr zum Kaufpreis stehen.
Du hast ja richtig gehandelt. Das Geld zurück zu überweisen und dich zu entschuldigen ist ein guter Anfang. Du musst dich mit einer Ermahnung durch Ebay und schlechten Wertung abfinden. Eventuell kannst du ihn sogar mit einem kleinen Betrag als Aufwandsentschädigung beruhigen. Du solltest insbesondere mal deinem Kollegen in den Arsch treten, schließlich hat er Misst gemacht.
Sofern eine Rechtsschutzversicherung greift, haben diese meistens eine Eigenbeteiligung. Du solltest versuchen, einen Kontakt, möglichst persönlich per Telefon, herzustellen und die Lage zu beurteilen. Am Ende geht es darum, ob er sich die Mühe und die Kosten ans Bein binden will. Wer will für 8 Euro schon so einen Stress machen? Eine Drohgebärde auf Seite des Käufers gehört halt zum Geplänkel dazu.
Du hast auch die Möglichkeit, dir in einem weiteren Verfahren das Geld von deinem Kollegen zurückholen, sofern dieser uneinsichtig ist. Da du als Verkäufer einziger Vertragspartner des Käufers bist, musst du selber erst einmal für alles gerade stehen. Erst im zweiten Schritt holst du dir alle Kosten von deinem "Kollegen" zurück, was bei Renitenz seinerseits noch einmal zu weiteren Kosten führen wird. Aber am Ende wird dein Kollege für alles löhnen müssen, falls du wirklich in seinem Auftrag gehandelt hast. Spätestens hier wird es aber kompliziert.
Den Wert der Karte zu beurteilen halte ich auch nicht einfach, da man nichts zwangsweise das gleiche Modell zu Grunde legen muss. Es könnte reichen, eine technisch gleichwertige oder bessere Karte zu liefern. Hat so eine Karte einen Wert, der über die technische Leistungsfähigkeit hinausgeht? Gutachten?
Mein Tipp ist: Der beruhigt sich wenn er merkt, dass es gar nicht so einfach für ihn wird mehr Geld heraus zu schlagen als du ihm anbietest. Juristisch ist viel möglich, aber praktisch werden sich die meisten zufrieden geben, wenn sie mindestens den Kaufpreis zurück haben.