Ebay - Verkauf ohne Ware - Rechtslage?

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Du hast ja die Kontodaten! Der E-Bay Kunde hat dir das Geld doch überwiesen, auf dieses Konto überweist du das bekommene Geld retour. Wo liegt das Problem? Bei nix wissen, Bank kontaktieren.
 
Ich würde bei dem vorbeifahren und das unter vier Augen klären und ihm nen 10er in die Hand drücken ;) Bestimmt ein fetter Nerd oder ein elender Spießer... Auch wenn er letztendlich Recht hat!

Naja, ich würd da schon wenigstens einen 10er überweisen als "Sorry".
 
jo wie ich sagte paar € mehr überweisen (frag beim Käufer mal an was er haben will) und gut ist..

das gehst dann bei deinem Kumpel kassieren (wenn er dir das Geld nicht gibt für den ganzen Mist und dich nicht wenigstens als "Wiedergutmachung" zumindest zu einem Trankerl einlädt sollte man nochmal überdenken ob das wirklich ein Kumpel oder sorry ein A** ist :freak:)
 
Klikidiklik schrieb:
Des Weiteren halte ich es weiterhin fraglich, dass eine Privatperson Wertersatz für einen Artikel leisten muss welcher 7,16 Euro gekostet hat und nun nur noch zu Mondpeisen erhältlich ist, der dem tatsächlichen Wert gar nicht entspricht. Also mal schön den Ball flach halten.

Es ist völlig egal zu welchem Preis der Käufer die karte ersteigert hat. Es zählt nur das ein Kaufvertrag entstanden ist und der Verkäufer dazu verpflichtet ist zu liefern oder den Beschaffungswert der Grafikkarte zu erstatten. Die 7 Holzdollar sind dabei völlig wurscht.

Der tatsächliche Wert ist der Wert für den die Karte im Moment gehandelt wird. Und das sind eben nicht die 7 Euro - Schnäppchen hin oder her. Waren anbieten, welche man nicht hat, grenzt an Betrug.


Die Rechtslage ist da, zum Glück, sehr eindeutig. Ein Freund von mir hat z.B. wegen genau so einem Ding im Moment einen Rechtsstreit gewonnen.
Er hat ein Fahrrad bei eBay günstig ersteigert - anscheined zu günstig für den Verkäufer. Erst meinte der Verkäufer er habe das Fahrrad anderweitig verkauft, dann war es gestohlen wurden usw. (hatte das Fahrrad aber bei einem anderen Onlinedienst wieder angeboten).
Erst als dieser Post vom Anwalt bekam war das Fahrrad auf einmal wieder da. Doch das war schon zu spät, er muss die Differenz zum Beschaffungswert zahlen. Rechtlich hatte er keine Chance.
3 Monate später hatte mein Freund das Geld (220 Euro) vom Verkäufer wieder plus die Differenz von 300 Euro zum Beschaffungspreis.
Der Verkäufer hatte sich übrigens auch einen Anwalt genommen.




@Threadersteller: Da Du "nur" im Auftrag gehandelt hast, solltest du alles was kommt auf deinen "Freund" abwälzen. Er hat Scheisse gebaut und nicht du. Sieh zu das du dafür sorgst das du da raus kommst und die beiden in Kontakt bekommst. Die Karte brauchst du nicht mehr besorgen, wäre nur rausgeschmissenes Geld.
 
Sehen wir das Ganze doch mal aus Sicht der Käufers.

Der hat auf Ebay ein Schnäppchen gemacht und freut sich auf eine neue Grafikkarte.

Jetzt meldet sich der Anbieter und will die Auktion rückgängig machen.

Wäret Ihr da als Käufer begeistert.

Rein rechtlich ist die Sache klar.

Du hast einen Kaufvertrag geschlossen. Angebot (Grafikkarte) und Annahme (Geld wurde ja bereits überwiesen) sind erfolgt. Daher bist Du rechtlich verpflichtet die Ware zu liefern.

Dazu bist Du ja nicht in der LAge als steht dem Käufer auf jeden fall SCHADENSERSATZ zu.

Und der richtet sich nicht nach dem erzielten Auktionspreis von 7,20,- Euro. Im Streitfall wird das ein Gericht festlegen.

Und zu Deiner Info. Im Zivilrecht bezahlt die unterlegene Partei auch die Rechtskosten der Gegenpartei.

Sollte der Käufer das durchziehen wirst du Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite, Deine Anwaltskosten und den Schadensersatz bezahlen müssen. Das kann dann auch schonmal schnell ein paar Tausend Euro werden.

Man kann sich aber auch gütig einigen, um sowas zu verhindern.

Frag den Käufer doch mal, was er sich als ENTSCHÄDIGUNG vorstellt.

Im Übrigen hast Du auch einen Schadensersatzanspruch gegenüber Deinem Kumpel, da der Dir den Auftrag zum Verkauf der Grafikkarte gegeben hat und jetzt nach AUktionsende nicht mehr liefern kann.

Auch hier könntest Du Deinen Kumpel verklagen, da Dir ja jetzt der Ärger mit dem Käufer passiert ist.

Da reibt sich jeder Rechtsanwalt die Hände, wenn Dein Käufer mit dem Sachverhalt zu ihm kommt.

Daher mein Vorschlag.

Ihr einigt Euch auf die Summe X, welche Du dem Käufefr überweist und sprichst das Ganze mit Deinem Kumpel ab. Der sollte aus meiner Sicht diesen Betrag X bezahlen, da er es ja schließlich verbockt hat. Im Namen der Freundschaft könnt Ihr das ja teilen.

Einfach nichts machen ist so eine 50:50 Sache. Wenn der Käufer es durchzieht, siehst Du alt aus......
 
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An alle die es immer noch nicht verstanden haben:
Der Käufer ist im Recht! Es geht nicht um die 7€, es geht um den Marktwert, ca. 100€! Geld zurück überweisen ohne Zustimmung des Käufers, bringt gar nichts! Der Kaufvertrag bleibt so lange bestehen, bis beide Parteien zustimmen diesen auflösen. Einseitig zurücktreten geht nicht!
 
Ich schlage vor, auf vergleichbare Urteile hier im Thread einmal zu verlinken, damit die Besserwisser ohne Fachahnung ("7,16 € zurück und gut ist") hier aufhören, Ratsuchenden falsche Tipps zur Rechtslage zu geben!
Ich kann das Verlinken aus Zeitgründen nicht selbst machen.
 
Raynerd schrieb:
Ohne Rechtsschutz und Vertrauensanwahlt steht man mit heruntergelassenen Hosen da. Genau darauf spekulieren diese Idi***n und schießen sofort mit Kanonen auf Spatzen.
...

Also ist der, der sich an Deine gemachten Angebote hält und auf Dein Wort vertraut ein Idiot? Wow!

sascha87 schrieb:
Das war ein großer Fehler das du du ihm geschrieben hast, nach beendigung der Auktion hättest du einfach, den Kauf rückgängig machen können da ebay so schöne Funktionen hat für Verkäufer mit dem nachträglichen abbrechen mit der Angabe "Artikel nicht wie beschriben" oder "Artikel kaputt gegangen" etc. (nicht wörtlich zittiert von Ebay).
Es besteht aber ein Vertrag, der durch diese Maßnahme nicht aufgehoben wird.

sascha87 schrieb:
Was die Rechtslage angeht, ist er klar im Vorteil, ABER er müsste erstmal beweisen das dadurch wirtschaftlichen schaden erlitten hat weil er die Graka z.B. in seine Workstation einbauen wollte oder so und das wird für ihn sehr schwer bis unmöglich schätze ich mal.
Also wirst du keine Angst haben müssen, lediglich eine schlechte Bewertung wirst du bekommen und selbst die kannst du von Ebay löschen lassen wenn du den Fall schilderst, hat bei mir damals auch funktioniert.
Der Schaden ist ganz einfach nachzuweisen, in dem der Käufer eine gleiche Karte woanders kauft und die Differenz als Schaden vom Verkäufer verlangt.

@all

Diejenigen, die die Meinung vertreten, einfach den Betrag zurücküberweisen und gut ist, sollten gleich mit dem Ratschlag Ihre Bereitschaft erklären, sich an die Kosten eines evtl. Streitverfahrens zu beteiligen.

@TS
Frag ihn, ob er gegen Zahlung eines von ihm zu bennenden Betrages bereit ist, auf die Erfüllung des Kaufvertrages zu verzichten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, also im Prinzip musst du Schadensersatz leisten, der auch höher als der Kaufpreis sein kann. Der Verlust der Ware und ähnliches sind auch im BGB geregelt.


Praktisch muss er Klage erheben, und das ist erstmal mit weiteren Kosten für ihn verbunden. Wenn er wirklich Klage erhebt, und das ist das einzig interessante, was du auf jeden Fall verhindern solltest, musst du wohl einen Anwalt nehmen. Du bekommst hier keine Rechtsberatung, die über ganz einfache Fälle hinaus geht. Allein dieses so zu nennen ist schon ... pfh .. naja

Er wird erstmal nur tun, was Ebay mehr oder weniger automatisch in solchen Fällen anbietet. Außerdem erleichtert eine Rechtsschutzversicherung (evtl. mit Selbstbeteiligung), sofern vorhanden, seine Entscheidung, und auch deine.
Wenn der Käufer es wirklich darauf anlegt, wird es verhältnismäßig sehr teuer werden. Es wird in keinem Verhältnis mehr zum Kaufpreis stehen.

Du hast ja richtig gehandelt. Das Geld zurück zu überweisen und dich zu entschuldigen ist ein guter Anfang. Du musst dich mit einer Ermahnung durch Ebay und schlechten Wertung abfinden. Eventuell kannst du ihn sogar mit einem kleinen Betrag als Aufwandsentschädigung beruhigen. Du solltest insbesondere mal deinem Kollegen in den Arsch treten, schließlich hat er Misst gemacht.

Sofern eine Rechtsschutzversicherung greift, haben diese meistens eine Eigenbeteiligung. Du solltest versuchen, einen Kontakt, möglichst persönlich per Telefon, herzustellen und die Lage zu beurteilen. Am Ende geht es darum, ob er sich die Mühe und die Kosten ans Bein binden will. Wer will für 8 Euro schon so einen Stress machen? Eine Drohgebärde auf Seite des Käufers gehört halt zum Geplänkel dazu.

Du hast auch die Möglichkeit, dir in einem weiteren Verfahren das Geld von deinem Kollegen zurückholen, sofern dieser uneinsichtig ist. Da du als Verkäufer einziger Vertragspartner des Käufers bist, musst du selber erst einmal für alles gerade stehen. Erst im zweiten Schritt holst du dir alle Kosten von deinem "Kollegen" zurück, was bei Renitenz seinerseits noch einmal zu weiteren Kosten führen wird. Aber am Ende wird dein Kollege für alles löhnen müssen, falls du wirklich in seinem Auftrag gehandelt hast. Spätestens hier wird es aber kompliziert.

Den Wert der Karte zu beurteilen halte ich auch nicht einfach, da man nichts zwangsweise das gleiche Modell zu Grunde legen muss. Es könnte reichen, eine technisch gleichwertige oder bessere Karte zu liefern. Hat so eine Karte einen Wert, der über die technische Leistungsfähigkeit hinausgeht? Gutachten?

Mein Tipp ist: Der beruhigt sich wenn er merkt, dass es gar nicht so einfach für ihn wird mehr Geld heraus zu schlagen als du ihm anbietest. Juristisch ist viel möglich, aber praktisch werden sich die meisten zufrieden geben, wenn sie mindestens den Kaufpreis zurück haben.
 
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Die Meinungen hier gehen ja sehr grob in zwei Richtungen.

Die einen sagen zurücküberweisen und sehen was kommt und die anderen, dass ich defintiv Ersatz zahlen muss.

Des Weiteren habe ich die unlautere Vermutung, dass pyrol besagter Käufer, oder ein Bekannter von ihn, ist. :)
 
du meintest ja vorhin irgendwann dein "freund" könnte dir das schriftlich geben, das er die karte im kompett pc verkauft hat. mach das auf jeden fall, das du im fall des falles einen schriftlichen beweis hast um evtl anfallende kosten deinem sogenannten "freund" weiter zu belasten.
 
Wie sagt man so schön: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde.

Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück, dass du glimpflich aus der Sache rauskommst.
 
MrMorgan schrieb:
du meintest ja vorhin irgendwann dein "freund" könnte dir das schriftlich geben, das er die karte im kompett pc verkauft hat. mach das auf jeden fall, das du im fall des falles einen schriftlichen beweis hast um evtl anfallende kosten deinem sogenannten "freund" weiter zu belasten.

Das wird aber nicht reichen, nachzuweisen, daß er den Auftrag zum Verkauf von seinem "Freund" erhalten hat. Wenn dann muß das mit in die Bestätigung.
 
naja kann man ja vlt so hintricksen...

also ich hab auch schon als mal was für freunde verkauft in foren oder ebay, aber hab sowas immer erst eingestellt wenn es sich bereits in meinem besitz befand, das verhindert das sowas passiert.
 
Die Meinungen hier gehen ja sehr grob in zwei Richtungen.
Die einen sagen zurücküberweisen und sehen was kommt und die anderen, dass ich defintiv Ersatz zahlen muss.
Die Einen erklären Dir die Rechtslage und die Anderen geben dir praktische Handlungstipps. Beides muss sich nicht ausschliessen!
Der Anstand gebietet es meiner Meinung nach, dem Bieter seine Unkosten (Bietpreis, Bankkosten, Zeitaufwand) zu erstatten. Aber bei Einigen ist ja bei 7,16 € kategorisch Schluss mit dem Entgegenkommen/Entschuldigen - auch bei Dir.

Wo kein Kläger, da kein Richter!
Aber falls ein Kläger kommt, dann weisst Du jetzt, was auf Dich zukommt. Und der Käufer wird/braucht sich nur an Dich halten!
 
Der Käufer muss seinen Schaden nachweisen. Eigener Zeitaufwand zählt z. B. i. d. R. nicht.
die Rückabwicklung des Kaufvertrags bedeutet für mich einen geldwerten Verlust
Der Käufer wünscht: Lieferung des Artikels
Will er nun sein Geld oder eine Karte?

Vielleicht könnte es dir ja frei stehen, eine gleiche Karte zu besorgen und sie ihm zu schicken. Wenn die Karte schwer zu bekommen ist, könnte man evtl. so argumentieren, dass der Marktwert der Karte höher ist als der Auktionspreis. Dann müsstest du vielleicht den Marktwert ersetzen. Oder er suchte sich selbst einen Ersatz am Markt und verlangte dann von dir den Aufwand. Hier sind wohl mehrere Wege denkbar.
Es könnte sogar davon abhängen, was er mit der Karte vorhat. Wenn du ihm eine mindestens gleichwertige Karte für seinen Verwendungszweck schicktest, müsste er das dann vielleicht sogar akzeptieren. Das übersteigt aber meine Kenntnisse.

Ich wette darauf, dass du ihm das Geld zurückgibst und das war's dann.
 
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abulafia schrieb:
Du bekommst hier keine Rechtsberatung, die über ganz einfache Fälle hinaus geht.

Es gibt keine "einfachen" Fälle. Wenn es so einfach wäre, bräuchten wir keine Rechtsanwälte.
 
Edit: Was hier stand war:
[zwar richtig, diente aber nur meiner Profilierung] :daumen:

Fazit war:
Ich kann mir vorstellen, auch ohne Anwalt einkaufen zu gehen.
 
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Also, erkläre dem Käufer die Situation und das du für das Lieferproblem nix kannst, also das du im Auftrag eines Freundes diesen Artikel eingestellt hast, dieser den Artikel OHNE dein wissen veräußert hat. Wodurch du deiner Verpflichtung dem Käufer gegenüber NICHT nachkommen kannst.
Anschließend gibst du ihm die Postanschrift deines Kameraden (schweins) der dir diesen Bockmist eingebrockt hat, sollte der Käufer dir immer noch mit Anwalt und so drohen, frage ihn ob er Geistig unterbemittelt ist oder einfach nur Schwer vom Begriff das es ihm NICHT in den Kopf gehen will warum du die Karte NICHT liefern kannst.
 
es kann dem käufer ziemlich egal sein, warum er nicht liefern kann. er hat ein recht auf erfüllung des kaufvertrags. warum geht das nicht in den schädel der leute?
 
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