Ebay - Verkauf ohne Ware - Rechtslage?

Da hat the.expert nicht nur Pech mit seinem Freund, sondern auch mit den hier vermeintlich guten Ratschlägen.

Um diesen Betrag geht es, und wenn alles schlecht für ihn läuft darf er das bezahlen + Rechtsstreitkosten.

2600 XT 230 EUR

Kann natürlich sein dass er noch eine viel günstigere findet ...

Die Rechtslage ist 100% Eindeutig: Ware liefern oder Wertersatz!
 
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@ übermir

Naja ist die Frage, um welchen Wert es geht. Wenn du mal nach anderen Grafikkarte bei Ebay guckst, wirst du feststellen, dass manche Verkäufer Mondpreise für manche Karte verlangen. Das ist nicht mehr normal.

Nun, welchen Wert nimmst du nun?
 
Vorsicht is besser als Nachsicht!

- wenn ich was einstellen würde für irgendwen (warum macht er es nicht selber? :rolleyes:) dann liegt die Ware bei mir zuhause.. ich weiß man glaubt an das gute im Menschen, tat ich bis vor ca. 2 Jahren auch dann wurde ich auf die feine "englische" Art um knapp 1500€ erleichtert.. auch bei nem Kumpel sollte man nichts dem Zufall überlassen

- die 7,xx Euro einfach an den Käufer zurückerstatten, alles was weiter kommt würde ich einfach an deinen tollen Kumpel weiterleiten...
ich denke nicht dass hier noch großartig was rauskommt - würde aber auf jedenfall (wenn du ne Rechtsschutzversicherung hast) zu nem Anwalt schauen bzw. anrufen ihm die Lage erklären und der wird dir dann sagen was sein kann (oder du wartest bis der Käufer irgendwelche Schritte einleitet)

- ich denke nicht dass hier irgendwas schlimmes passieren kann - vor allem eine Karte die normal kA 200€ wert ist um 7€ - da gibts im Gesetz glaub ich sogar eine Ausnahme wegen Schnäppchen - was sagt eigentlich Ebay?!


- alternativ - geh zu so nem Ebay Shop (die Minifirmen die Auktionen für Leute erstellen) vielleicht haben die schon mal sowas gehabt (solche Leute wie deinen Kumpel gibts ja genug da draußen)
 
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kaigue schrieb:
@ übermir

Naja ist die Frage, um welchen Wert es geht. Wenn du mal nach anderen Grafikkarte bei Ebay guckst, wirst du feststellen, dass manche Verkäufer Mondpreise für manche Karte verlangen. Das ist nicht mehr normal.

Nun, welchen Wert nimmst du nun?

Dann guck doch mal nach 2600 XT für Mac Pro Grafikkarte bei Ebay.
Und wenn Du schon mal dabei bist die Augen aufzumachen, ließ Dir mal die AGB bei eBay durch, und such nach Urteilen.
 
also ich hatte auch mal so einen fall, da hat jemand ein stoßstange ersteigert die eine minimale beschädigung hatte. er hat sie für 3 euro ersteigert und normal zahlen die leute dafür 150 - 200 euro. weil der käufer mich bereits nach 3 tagen beschimpft hat, das die ware noch nicht da ist und so eben, hab ich den versand einfach noch ein wenig heraus gezögert (ich weiß auch nicht die feine art, aber man kanns auch übertreiben, zumal ich 3 tage bearbeitungszeit bei meinen auktionen einstelle). nach weiteren bösen nachrichten von ihm, bot ich ihm an, die auktion abzubrechen und ihm sein geld zurück zu überweisen. naja er bestand auf die ware und würde dies zur not mit seinen anwalt übers gericht holen.

aber ganz ehrlich ich kann die leute auch verstehn, wenn ich ein schnäppchen mache bei ebay, dann mächte ich auch die ware haben. ich denke auch das du ihm die karte liefern muss wenn er darauf besteht.

kleiner tip, versuch das ganze ein wenig herauszuzögern, ich glaub nach 30 tagen kann er dich nicht mehr bewerten, dann hast du dieses problem schon mal nicht.
 
Zur Rechtslage möchte ich mir ungern eine Einschätzung erlauben.
Aber folgendes: Man sollte, seien die "Kumpel" noch so gut, nur Ware verkaufen, die man selber zu Hause vor sich liegen hat/eingebaut hat, und man weiss, dass man sie auch liefern kann.
Es ist schade, als Privatverkäufer ist eine negative Bewertung nämlich schon viel.
 
So siehts das Gesetz:

(1) Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.

(2) Statt der Rückgewähr oder Herausgabe hat der Schuldner Wertersatz zu leisten, soweit

1. die Rückgewähr oder die Herausgabe nach der Natur des Erlangten ausgeschlossen ist,
2. er den empfangenen Gegenstand verbraucht, veräußert, belastet, verarbeitet oder umgestaltet hat,
3. der empfangene Gegenstand sich verschlechtert hat oder untergegangen ist; jedoch bleibt die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung außer Betracht.

Ist im Vertrag eine Gegenleistung bestimmt, ist sie bei der Berechnung des Wertersatzes zugrunde zu legen; ist Wertersatz für den Gebrauchsvorteil eines Darlehens zu leisten, kann nachgewiesen werden, dass der Wert des Gebrauchsvorteils niedriger war.

(3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,

1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,
2. soweit der Gläubiger die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden bei ihm gleichfalls eingetreten wäre,
3. wenn im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts die Verschlechterung oder der Untergang beim Berechtigten eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beobachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

(4) Der Gläubiger kann wegen Verletzung einer Pflicht aus Absatz 1 nach Maßgabe der §§ 280 bis 283 Schadensersatz verlangen.


Ich würde mich mit folgendem Grund aus der Affäre ziehen und einfach deinen Kumpel als "Schuldner" nennen.
- (3) Die Pflicht zum Wertersatz entfällt,

1. wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung des Gegenstandes gezeigt hat,


Du kannst ja nix für wenn dein Kumpel das ganze Zeug verkauft und dir nix sagt...

Viel zu lesen aber die Lage ist ähnlich:

Kurzum: Ich kann nicht für eine 7€ Graka dieselbe um 300€ zB verlangen

http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/viiizr311_07.htm
 
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@Vidu und Konsorten: Er muss keine vergleichbare Karte herbeischaffen. Der TE kann den Kaufvertrag nämlich wegen Irrtum anfechten. Und die Chancen dafür stehen sogar sehr gut, dass dies gelingen würde. Denn zum Zeitpunkt als er die Karte verkaufte, war er ja noch im guten Glauben, dass sein Freund die Karte noch hat. Somit ist das alles hier mumpitz was ihr da so von euch gebt.
Des Weiteren halte ich es weiterhin fraglich, dass eine Privatperson Wertersatz für einen Artikel leisten muss welcher 7,16 Euro gekostet hat und nun nur noch zu Mondpeisen erhältlich ist, der dem tatsächlichen Wert gar nicht entspricht. Also mal schön den Ball flach halten.
 
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Ich würde ihm 10-20% "finanziellen Wertausgleich" bieten.
Denke das ist angemessen :)

Bei dem Betrag ist das eh lächerlich.

Wie wurde den gezahlt? Wenns per Überweisung war, kannst du das auf der Bank zurückbuchen lassen. die sagen dir zwar nicht die Kontodaten, machen das aber.
Zumindest macht das meine Bank...
 
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jo biete ihm zB 30€ an und hols dir von deinem tollen Kumpel :)
 
Darksteve schrieb:
jo biete ihm zB 30€ an und hols dir von deinem tollen Kumpel :)

Viel zu viel :D

Würde ihm das Geld rücküberweisen wenn sich das irgendwie einrichten lässt und ihm nen schönen Tag wünschen.
Würde ihm dann noch vorschlagen, dass wenn es weiterhin dann Unklarheiten gibt, er das doch bitte von einer neutralen Gerichtsstelle klären lassen möge.
--> Die lehnen das unter 50€ eh ab.

@wop
Wenn interessiert die Rechtslage? Die Gerichte kümmern sich um solche Sachen nicht, warum sollte er nen Ersatz besorgen?
Er ist ja schließlich kein gewerblicher Teilnehmer. Da sollte man dann einfach drüberstehen.
 
@ Darksteve: guter Vorschlag.

An alle, die sagen: Kaufvertrag anfechten, schlechte Bewertung - und das war's: schaut euch doch die Sache mal umgekehrt an: Der Käufer hätte einen Thread eröffnet !

Storyline:
Ich habe eine seltene Grafikkarte (2600XT für Mac Pro) für weniger als 10 Euro ersteigert. Nun sagt der Verkäufer, er habe die Karte nicht mehr, sein KUMPEL (!!) wolle die Karte nicht mehr verkaufen. Er muss aber liefern, hat Frist für Abbruch verpasst. Wie komme ich zu meiner Karte ? Verkäufer will mich mit Kaufpreis abspeisen.

So ein Post kriegt hier normalerweise viel Unterstützung in der Art "Schweinerei, was sich die EBAY-Mafia erlaubt. Er muss liefern oder Wertersatz zahlen. Mit Anwalt drohen " etc.
 
Oh man, wenn ich die ganzen EBay Streitereien nur hier im Forum lese weiß ich wieder warum ich dort weder Verkaufe noch Kaufe.

Gebraucht mag zwar günstig sein, man weiß trotzdem nie in welchem Zustand bzw. welcher Verwendung die Ware ausgesetzt war und wenn man den Stress dann noch dazurechnet kommt einem Neuware schon günstiger.
 
@zazie
da hast du schon recht. Aber wir gehen ja immer davon aus das TE die Wahrheit sagt. In dem Fall ist er ja moralisch im Recht.
Wenn ihm natürlich 7€ zu wenig waren, weil er verpasst hat einen weitere Kumpel 100€ drauf bieten zu lassen, sieht das natürlich anders aus....

Wir geben ja dem TE Tips.
Und aktuell stellt sich dann folgende Situation wenn wir dem TE glauben:
1. Käufer hat Zeit verschwendet und aus einem Schnäppchen ist nichts geworden.
2. Verkäufer muss für eine Ware aufkommen die in keiner Relevanz zum Verkaufspreis steht und macht dann effektiven Verlust.
 
Die Sache ist eindeutig: Du hast was angeboten, du darfst nur Sachen anbieten, die du auch hast. Einfach nicht liefern, geht nicht. Der Käufer ist voll im Recht und kann dich dazu zwingen, den Vertrag, den du mit ihm hast, zu erfüllen.

Und was manche hier ablassen zollt aber sowas von Unwissenheit. Was soll er denn nachweisen der Käufer?? Er hat einen konkreten Artikel ersteigert = gekauft. Fertig. Den will er haben und das kann ich gut verstehen. Einfach zurücküberweisen :confused_alt:, das ist aber mal ein echt hirnloser Tipp...

P.S. Und das läuft im Übrigen erstmal nicht über das Gericht. Und wenn, dann liegt der Betrag mit Sicherheit schon jenseits von 50 Euro. Also sollte der TE mal ganz schnell seinen Kollegen zur Seite nehmen und einen akzeptablen Vorschlag für den Käufer ausarbeiten...
 
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Ich hatte auch mal so einen Fall, ein Handy bei Ebay und bei Ebay-Kleinanzeigen gleichzeitig eingestellt. Bevor die Auktion zu Ende war, hatte ich das Handy schon über Kleinanzeigen verkauft und brach die Auktion ab. Zu diesem Zeitpunkt lag aber bereits ein Gebot über 1€ vor (Wert des Handys damals ca. 200€) . Wenn man eine Auktion beendet und es liegen bereits Gebote vor, kommt zwischen dem aktuell Höchstbietenden und der Verkäufer ein Kaufvertrag zu stande. (wusste ich damals nicht)

Der 1€-Bieter bestand also auf Lieferung und als ich ihm sagte, ich hätte das Handy verloren, verlangte er Schadensersatz, um sich ein vergleichbares Handy bei Ebay zu kaufen. Beides ist zu 100% rechtens, laut meinen Recherchen war er zu 100% im Recht und wäre der Streit vor Gericht gegangen, hätte er zu 99% gewonnen. Die Anfechtung wegen Irrtums, wäre ziemlich sicher nicht erfolgreich gewesen, da "verlieren" mein eigenes Verschulden ist.

Du bist in fast der gleichen Position. Du hast zu verantworten, warum du etwas bei Ebay einstellt, ohne die Ware bei dir zu haben. Es ist dein Verschulden, dass du nicht sicher gestellt hast, dass dir die Ware zum Zeitpunkte des Einstellens bei Ebay auch zur Verfügung steht.
Die subjektive Meinung vieler, einfach Geld zurück zahlen und die Sache ist erledigt, ist falsch! Wenn der Käufer auf Erfüllung des Kaufvertrags besteht, ist er damit zu 100% im Recht. Du müsstest ihm Wertersatz leisten, in Höhe des aktuellen Marktwerts. Gebrauchte 2006 XT gehen bei Ebay für ca. 100€ weg und dass ist der Wert um den es geht, nicht um die 7€.
 
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@ TE, Ich hoffe dir ist klar, dass dir wiederum dein Kumpel zu Schadenersatz verpflichtet ist, wenn du dem Kunden Schadenersatz leisten muss! Du solltest mit ihm eure vorgehensweise absprechen. Ebay ist halt kein Flohmarkt, das wird leider alles dokumentiert und gegen dich verwendet.

Trotzdem, ich würde dem Käufer das Geld zurück überweisen, um Nachsicht bitten und fertig. Wegen 7,61 EUR einen Rechtsstreit - ich bitte dich.

Viel Interessanter finde ich die Tatsache, dass dich dein eigener Kumpel verarscht udn in schwierigkeiten bringt. Ich hoffe er bezahlt dich dafür immerhin fürstlich. Ich stelle für andere nur noch bei ebay etwas ein, wenn ich die Ware von denen auch in die Hand bekomme (also Besitzer werde) und ne entsprechende Provision kriege. An sonsten sollen die das selber machen.
 
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Der Streitwert sind nicht die 7,61 EUR, sondern der aktuelle Marktwert der Grafikkarte. Sicherlich scheint der Käufer ein Ars**loch vorm Herren zu sein, der sich jetzt auf diese Art und Weise "günstig" ne (neue) Grafikkarte für seinen Mac beschaffen will.

Ich würde da nicht lange fackeln, meine Rechtsschutzversicherung einschalten und zum Anwalt gehen. Wenn sich bei denen ein Anwalt meldet, halten min. 75% derer die Füsse still, weil sie nicht damit gerechnet haben. Die anderen 25% sind auch Rechtsschutz versichert, und es kommt zu einem Verfahren. Wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte, musst du maximal den Streitwert ersetzen, den Rest übernimmt deine Rechtsschutzversicherung. Ich gehe davon aus, das es da zu einem Vergleich ohne Wertersatz kommen wird, da du deinen Kumpel als Zeugen hast, und er bezeugen kann, das er ohne deines Wissens die Ware zwischen verkauft hat.

Gruß
 
NEoCX schrieb:
.. Sicherlich scheint der Käufer ein Ars**loch vorm Herren zu sein, der sich jetzt auf diese Art und Weise "günstig" ne (neue) Grafikkarte für seinen Mac beschaffen will.

...

Du bist nicht ganz klar, oder? Der Käufer hat an der ganzen Sache ja mal gar keine Schuld. Der hat gekauft und bezahlt. Ihn dann als A*** zu beschreiben, lässt auf deinen geistigen Horizont schließen.
 
Was manche hier fürn "Dünnpfiff" schreiben ist erste Sahne!

Überweise den Käufer großzügige 7,20 € zurück und fertig ist der Lack.

Auf die negative Bewertung kannst du .....!

Dann wäre die Sache für mich erledigt.

PS. Wenn er nicht mit Paypalbezahlt hat,dann hat er nicht mal Käuferschutz!
 
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