Ebay kauf anderweitig verkauft? NACH Auktionsende!

zRn schrieb:
Ich schließe ich stock13 an, schreib ihm eine Mail und setz ihm eine Frist von 1-2 Tagen dir das Geld zurück zu transferieren und schließ das ganze mit einem Hinweis auf die sonst folgende schlechte Bewertung ab.

Sollte das klappen, so hast du dein Geld zeitnah zurück, kannst eine neue CPU erstehen. Du bewertest ihn dann neutral und schilderst im Bewertungstext die Situation als Warnung für andere Ebayer.

Die Vorgehensweise erspart dir vermutlich Zeit und Ärger im Vergleich zum Konfrontationskurs, zumal du den später immer noch einschlagen kannst. ;)

ich glaub das waynt. dann macht er sich nen neuen account und macht den selben scheiß wieder. vorher noch 20 fake auktionen in dem seine kumpels dann überschwenglich bewerten. ist doch mist!
 
Mit leuten wie Euch würde ich gerne (Betrugs)Geschäfte machen, eine leichte Nummer.

Wurde alles schon gesagt. Wenn das Geld noch warten kann, dann kannst du den Verklagen und er wird sich nicht mehr über die 34 Euro freuen (können). Wenns nicht warten kann, melden und du solltest es schnell haben.
 
MrEisbaer schrieb:
Es ist ein Kaufvertrag nach § 433 Abs. 1 BGB zustande gekommen, man kann den Käufer also nun auf Schadensersatz Verklagen wenn man will, wegen nicht Erbrachter Leistung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Klar ist da ein Kaufvertrag zustande gekommen. Und klar ist auch, dass man das Einklagen kann. Aber will man für 100€ ein Fass aufmachen, Rechtsstreit riskieren etc?! Man wird ihn wohl gewinnen, aber allein der Aufwand...

M.E. solltest du dich so verhalten wie in Beitrag #8 geschrieben. Und auf jeden Fall negativ bewerten und auf das Angebot vom Nachbarn hinweisen. Soll ja jeder wissen, was der für Dinger bringt. Und ebay informieren!

Man könnte natürlich mal ne Mail schreiben von wegen "Ich werde Strafanzeige stellen." und ein bisschen mim Säbel rasseln. Vllt. bringts ja was...
 
Ich werde ihm jetzt nochmal eine Drohmail senden da er nicht antwortet. Ein wenig
mim Säbel rasseln
.

Mal schaun was kommt. keine Antwort bisher...

Danke an euch alle!
 
Pitam schrieb:
Schreib ne Mail das du über die Aktion hinwegsiehst sollte er dir auf die CPU welche er natürlich liefern muss noch mal 20€ Rabat gibt.

Bei nicht reagieren Ebay melden bzw Strafanzeige stellen.

1. Der einzige der hier eine Straftat begeht bist Du. Nennt sich Erpressung und ist nach §253 StGB strafbar.
2. Gegen welches Gesetz hat der Verkäufer den Strafrechtlich verstoßen, das eine Strafanzeige angezeigt wäre? Gegen keines!

Du weißt offensichtlich nicht wovon du redest und gibst dazu noch Tipps die böse nach hinten los gehen können.
Lass es!

@TE

Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen.
Deinen Pflichten als Käufer bist Du in vollem Umfang gerecht geworden.

Es besteht jetzt für Dich die Möglichkeit Zivilrechtlich eine Klage anzustreben, in welcher Du auf Erfüllung des KV beharrst.
Dies würde vermutlich dazu führen das der Verkäufer Dir:

A. Den Artikel oder einen gleichwertigen beschaffen muss.
B. Du den Kaufpreis + Aufwandsentschädigung + Zinsen (dürfte sich aber im Centbereich bewegen) vom Verkäufer erstattet bekommst.

Dazu sollte man aber erwähnen das Prozesse im Zivilrecht in der ersten Instanz immer von beiden Parteien gezahlt werden müssen. Sprich jede Partei zahlt ihren Rechtsbeistand selbst und die Kosten des Gerichtes werden je zur Hälfte geteilt.
Erst in der Revision zahlt der Verlierer des Prozesses auch die Kosten und Auslagen der Gegenseite.

Sprich eine solche Klage wäre wirtschaftlich vollkommen sinnbefreit.

Realistisch bleibt Dir nicht mehr als das Geld von PayPal zurück zu holen, eine Negative Bewertung zu schreiben und den Verkäufer bei eBay zu melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Held213 schrieb:
"Ich werde Strafanzeige stellen."
sollte dafür nicht eine Straftat vorliegen?
entweder der TE Akzeptiert die Auflösung des Kaufvertrags oder der TE bestreitet den Rechtsweg und pocht auf Erfüllung.

Beides Denkbare wege, beides keine Straftaten.
 
Den Zahn mit Strafanzeige wegen Betruges möchte ich Dir und allen Fürsprechern dieser Methode an dieser Stelle ziehen.

Fahrlässig kann niemand betrügen. Das zum einen.
Zum anderen hat der Käufer Dich darauf hingewiesen das er seinen Teil des KV nicht erfüllen wird, weil er einen besseren Preis erzielen konnte.
Das macht natürlich die Tatsache, das er seinen Privatrechtlichen Teil eines Kaufvertrages nicht einhält, nicht weg.
Jedoch ist hiermit nicht der Tatbestand des Betruges erfüllt.
Das Strafgesetz spricht nach §263 Abs 1. von folgendem:

"Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Er hat dir keine falschen Tatsachen vorgetäuscht und er enthält Dir dein Geld ja auch nicht vor.

Das macht es für Dich natürlich nicht besser und ist verständlicherweise sehr ärgerlich.
Vor allem, dank der eBay und PayPal Mechaniken 2 Wochen seinem Geld hinter her rennen zu dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Goey schrieb:
Dazu sollte man aber erwähnen das Prozesse im Zivilrecht in der ersten Instanz immer von beiden Parteien gezahlt werden müssen. Sprich jede Partei zahlt ihren Rechtsbeistand selbst und die Kosten des Gerichtes werden je zur Hälfte geteilt.
Erst in der Revision zahlt der Verlierer des Prozesses auch die Kosten und Auslagen der Gegenseite.

Sprich eine solche Klage wäre wirtschaftlich vollkommen sinnbefreit.

Kannst du deine Aussage irgendwie belegen?
 
Ließ Dir die Prozessordnung deines zuständigen Amts- bzw. Landesgerichts durch.
 
Ja, ich hab hier die ZPO liegen, finde aber unter den §§ 91 - 107 leider keinen der deine Aussage, einer generellen Teilung der Prozesskosten in erster Instanz, belegen kann. Hilf mir bitte nach!
 
Du solltest dir einen Anwalt zulegen, so ein jährliches Abo.
Wenn etwas ist, direkt weiter leiten, der Anwalt wird sich über die 60-100€ Gebühr von dem Typ freuen ;)

Ebay ist auch nicht erfreut wenn du ihn meldest dass er anderweitig Ware verhökert, die er auf Ebay anbietet.
 
MrEisbaer schrieb:
Auch wenn du dir deine Hose nass machst:

Es ist ein Kaufvertrag nach § 433 Abs. 1 BGB zustande gekommen, man kann den Käufer also nun auf Schadensersatz Verklagen wenn man will, wegen nicht Erbrachter Leistung.
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Wenn sich der Verkäufer nicht mehr meldet, kann man ihn zusätzlich Anzeigen wegen Betrug.

Du musst mich über die Funktionsweise und Wirksamkeit von Verträgen nicht belehren.

Der Aufwand eines Rechtsstreits steht dennoch in keinem Verhältnis zum Schaden des TE, zumal er sein Geld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zurückbekommt. Es sei denn, ihm ist durch die Nichterfüllung des Vertrages ein erheblicher Verlust entstanden, wovon ich hier nicht ausgehe ;)
 
Rob83 schrieb:
Du solltest dir einen Anwalt zulegen, so ein jährliches Abo.
Wenn etwas ist, direkt weiter leiten, der Anwalt wird sich über die 60-100€ Gebühr von dem Typ freuen ;)

der Anwalt wird sich auch über das Jährliche Abo freuen.
Streitwert 30€, wie lange kann ich damit das Abo bezahlen?

--> Deutsche brauchen ja für jeden scheiß ne Versicherung...
 
Lionel Hutz schrieb:
Ja, ich hab hier die ZPO liegen, finde aber unter den §§ 91 - 107 leider keinen der deine Aussage, einer generellen Teilung der Prozesskosten in erster Instanz, belegen kann. Hilf mir bitte nach!

Gib Dir noch ein bisschen mehr Mühe, dann findest Du es auch.
Ich glaube fest an Dich!
 
Habe letzten Samstag etwas verkauft. Kurz darauf schreibt der Käufer das sein kleiner Bruder ersteigert hätte und er biete mir -30€ (!) vom Preis an.....dann würde ich mir ja auch die eBay gebühren sparen...
Hab ihm geschrieben das er den vollen Preis zahlen muss, oder ich es bei eBay melde. Dann ist er auf -20€ "hochgegangen". Habe den Fall dann gemeldet und warte seit Sonntag darauf das er dem Abbruch zustimmt. Tut er natürlich nicht...warum auch immer.
Habe den Artikel jetzt einfach neu eingestellt. Mir wird eBay auch immer lästiger und unsymphatischer...zumindest das Pack das da rumläuft
 
Du hast einen schönen Fehler gemacht Dukey. Nun bietest Du 2 mal den Artikel an den Du nur einmal hast.

Denn was ist wenn Käufer 1, der nicht bezahlen will und den Artikel zuerst gekauft hat, nun solange wartet bis die Auktion mit dem gleichen Artikel, den Du wieder reingestellt hast, endet und er ihn denn doch noch bezahlt? So hast Du 2 mal den selben Artikel verkauft und musst beiden Käufern den Artikel liefern. Was nun? Das kommt dich am Ende teurer als wenn Du gewartet hättest bis der fall über eBay durch ist.

Denn erst dann ist der Vertrag mit Käufer 1 durch, Du bekommst die eBay Gebühren wieder und kannst ihn erneut reinstellen. Auf deine jetzige Art hast Du dir selber Probleme gemacht weil Du nicht vorher nachgedacht hast.

Und mit Gebote streichen usw. ist auch so eine sache. Auch da können welche ankommen und auf den Kauf pochen. Denk mal drüber nach. Deine Entscheidung war also auch nicht so clever.
 

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