eBay Kleinanzeigen - Angeblich Kaufvertrag zustandegekommen?

Nacho_Man

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Hi,
Habe für ca. 300€ einen TV-Receiver in den eBay Kleinanzeigen verkauft und ein anderer Interessent meint nun ich habe bereits vor dem Käufer einen Kaufvertrag mit Ihm geschlossen.
Ablauf war so:

Ich: Für 270€ würde ich ihn abgeben
Interessent: Kommen sie mir örtlich noich etwas entgegen, muss sonst 130km fahren.

Ich habe darauf nicht geantwortet, also meiner Meinung nach keinen Kaufvertrag abgeschlossen/unterschrieben, ist das so richtig?
Was meint ihr? :)
 
Korrekt, er hat nicht angenommen sondern ein Gegenangebot gemacht und auf dieses hast du ja nicht reagiert.
 
Ich nehme an du verkaufst mit Abholung? In dem Fall seh ich einen Kaufvertrag erst als abgeschlossen an, wenn der Käufer vor der Tür steht und Ware gegen Geld tauscht ;) (außer ihr setzt einen Kaufvertrag etc. im Vorraus auf)

Alles andere ist mMn noch kein Kaufvertrag... (vor allem wenn es keinerlei Termine gibt)
 
Prima, danke. Sowas habe ich mir gedacht. :D

Pandora schrieb:
Korrekt, er hat nicht angenommen sondern ein Gegenangebot gemacht und auf dieses hast du ja nicht reagiert.
Sehe ich genauso, danke.

hallo7 schrieb:
Ich nehme an du verkaufst mit Abholung? In dem Fall seh ich einen Kaufvertrag erst als abgeschlossen an, wenn der Käufer vor der Tür steht und Ware gegen Geld tauscht ;) (außer ihr setzt einen Kaufvertrag etc. im Vorraus auf)
Alles andere ist mMn noch kein Kaufvertrag... (vor allem wenn es keinerlei Termine gibt)
Mhh, das kommt wohl auf die Rechtaauffassung an ("Lebenshähe" genannt). Ich denke aber dass ist allgemein üblich, z.B. bei Zeitungsanzeigen wie auch die eBay Kleinanzeigen welche sind. :)
 
Sehe da auch kein Zustandekommen, weil man sich nicht geeinigt hat.

Vieleicht kommt es im kurzen Text einfach nur falsch rüber, aber nicht darauf zu antworten finde ich ich auch nicht so doll.
 
Der Receiver war sehr günstig daher kamen alle 2 Minuten Anfragen die ich nicht so schnell abarbeiten konnte.
Genauer Schriftverkehr:
Eher so 270€. :-)

Ok , würden sie mir bei 270€ wenigstens mit dem Auto etwas entgegenkommen ? Richtung Coburg.
ich komme aus der Nähe von Hof und hätte einfach 130km.

Sorry, schon verkauft.

Ich glaub ich spinne. Ich war ja wohl zuerst da. Dann einfach absagen ist unter aller sau.
Rechtlich gesehen sind sie mit mir einen Kaufvertrag eingegangen.wenn ich nicht soviel um die Ohren hätte würde ich ihnen meinen Anwalt schicken.

Wir waren bei 270€, sie wollten ein weiteres Entgegenkommen von mir dem ich nicht zugestimmt habe, folglich ist noch kein "Kaufertrag" zustandegekommen, sorry.

Ok dich werde ich melden bei ebay Kleinanzeigen ( solltest mal die AGBs lesen )und meinen Anwalt einschalten,
Schöne Tag noch

Rechtlich gesehen ist der Vertrag nur mal nicht zustandegekommen da keine Einigung über Ware und Kaufpreis (Lieferung) gegeben war. Entgegengefahren wäre ich ihnen nämlich nicht. Und die Lieferung ist nunmal Vertragsbestandeil.
 
Ich würde an deiner Stelle in Zukunft auch nicht von Vertragsverhandlungen (und ähnlichem) sprechen. Den verbindlichen "Kaufvertrag" gibt es erst an der Haustür gegen Bezahlung und nach Prüfung der Ware.

Die hälfte der "Käufer" erscheint nicht mal zum Termin. Andere wollen noch den ohnehin schon niedrigen Preis drücken. Ebay Kleinanzeigen und seriöse, verbindliche "Verträge" - das ich nicht lache. Eher ein Basar mit zwielichtigen Gestalten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Erstmal find' ich's ja schon ulkig, dass so ein Hansel unverdrossen duzt (kommt bei mir nicht in die Tüte, nicht bei Kleinanzeigen), und dann dieser Spruch, dass er "seinen Anwalt" einschalten würde.

Ja, nee, is' klar. Der Anwalt (wenn es ihn denn gibt) wird sich den Ablauf erklären lassen, müde lächeln und ihn dann über das fehlende Zustandekommen eines Kaufvertrages in Kenntnis setzen...
 
DDM_Reaper20 schrieb:
Der Anwalt (wenn es ihn denn gibt) wird sich den Ablauf erklären lassen, müde lächeln und ihn dann über das fehlende Zustandekommen eines Kaufvertrages in Kenntnis setzen...
Wenn er Glück hat dann macht das ein seriöser Anwalt, aber es gibt welche die übernehmen so einen Fall, und verlieren, der Anwalt bekommt sein Geld so oder so...
 
EDIT:
Ist ein Gegenangebot, du hast nicht angenommen, also kein Problem.
Da er deinem Angebot um 270€ nicht vorbehaltlos zugestimmt hat, ist kein Kaufvertrag zustande gekommen, da es an einer Annahme mangelt (welche ja inhaltlich voll dem Angebot entsprechen muss).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, abseits von vielen tausend Bewertungen bei eBay ist es mein erster Verkauf in den Kleinanzeigen. :)

woher weiß er, dass er der Erste gewesen ist?
Nirgendwoher, er war aber auch so nicht der erste. :)

Duzen spricht schon mal nicht für eine seriöse Person. Hat sich aber denke ich sowieso erledigt.

Was wäre denn wenn es ein "unseriöser" Anwalt ist der den Fall annimmt und eine Anzeige oder etwas ähnliches erstellt?
 
hauptsache der ändert mitten im schreiben seine meinung... was ist das: ein tagebuch????

"ja ich habe keine zeit für anwalt"
[...]
"okay, ich geh doch zum anwalt"

grenzt schon fast an tagebücher aus rollenspielen.


an sich ist ein angebot bindend, wenn es nicht eindeutig lächerlich war ("ich biete 5.000.000 € für diese kartoffel")!
wenn du keines gemacht hast, kann er garnix.


strittig: du hast 270€ angeboten, er hat nicht nein gesagt und du hast das angebot nicht zurückgezogen. er hätte bei deiner ablehnung des "entgegenfahrens" ja doch noch 270€+selbstabholung zustimmen können.

aber: man macht sich immer gedanken bei sowas.
tipp: dick drauf scheissen. was will der machen? die 20€ fordern, die er jetzt bei nem anderen mehr zahlen musste, weil du es ihm nicht besorgt hast???
 
Zuletzt bearbeitet:
Hustenbonbon schrieb:
hauptsache der ändert mitten im schreiben seine meinung... was ist das: ein tagebuch????

"ja ich habe keine zeit für anwalt"
[...]
"okay, ich geh doch zum anwalt"

grenzt schon fast an tagebücher aus rollenspielen.


an sich ist ein angebot bindend, wenn es nicht eindeutig lächerlich war ("ich biete 5.000.000 € für diese kartoffel")!
wenn du keines gemacht hast, kann er garnix.

Ich muss das Angebot doch auch angenommen haben. Gründe brauche ich dazu doch sowieso nicht, oder? :D
 
Nacho_Man schrieb:
Was wäre denn wenn es ein "unseriöser" Anwalt ist der den Fall annimmt und eine Anzeige oder etwas ähnliches erstellt?

Der erstellt keine Anzeige, sondern schreibt dich an und reicht ggf Klage ein (in der beantragt er, dich zur Zahlung eines Geldbetrages zu verurteilen, und gibt als Grund im Ergebnis die Nichtleistung aus dem Kaufvertrag an). Am Ende, wenn du es darauf ankommen lässt (was du tun solltest), würde also ein Gericht die abgegebenen Erklärungen auslegen und feststellen, ob ein Vertrag (der wie gesagt als Anspruchsbegründung genannt ist) zustande gekommen ist. Du kannst dir wohl vorstellen, dass eine solche Klage nur pro forma eingereicht würde - ein Anwalt sollte sich hier nicht ernsthaft Chancen ausrechnen^^

Du müsstest dann einfach beantragen, die Klage als unbegründet abzuweisen und dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Das kannst du notfalls auch allein bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts erledigen.

Daneben könnte es noch sein, dass der Anwalt Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlung/-anbahnung geltend macht. Dann müsste man dasjenige ersetzen, was der andere im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages an Mitteln eingesetzt und verloren hat - die Kommunikation verursacht aber keine Kosten. Daneben wären auch noch Mehrkosten zu tragen, die daraus entstehen, dass der andere im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages auf andere günstige Angebote verzichtet hat.

Im Ergebnis aber ist das in meinem letzten Absatz auch alles nur der Form halber genannt^^
 
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