Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Stimmt, durch das Gegenangebot hat er abgelehnt, außerdem wäre es wohl ohnehin schon "zu spät" für eine Annahme des Angebots des TEs
("Ich rufe meinen Anwalt" )
Ergänzung ()
Daneben könnte es noch sein, dass der Anwalt Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlung/-anbahnung geltend macht. Dann müsste man dasjenige ersetzen, was der andere im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages an Mitteln eingesetzt und verloren hat - die Kommunikation verursacht aber keine Kosten. Daneben wären auch noch Mehrkosten zu tragen, die daraus entstehen, dass der andere im Vertrauen auf das Zustandekommen des Vertrages auf andere günstige Angebote verzichtet hat.
Ist er dazu überhaupt legitimiert?
Wenn ich das Angebot des TEs nicht annehme, sondern durch ein Gegenangebot ablehne, kann ich doch unmöglich Ersatz des "Vertrauensschadens" verlangen, oder? Ich habe ja selbst zu vertreten, dass ich den Vertrag mangels Annahme nicht zustande gebracht habe.
Wir sind natürlich sicher einig, dass der gute Mann hier wohl kaum sich darauf berufen kann^^ Aber allgemein beendet ein Gegenangebot nicht den Zustand einer Vertragsverhandlung; es ist ja gerade das Wesen einer jeden Verhandlung, dass ein Vertrag noch nicht zustande gekommen ist - und in Fällen wiederum, in denen ein Vertrag zustande gekommen ist, interessiert der Verhandlungszeitraum nicht mehr (soweit ich das spontan überblicke). Eine Ablehnung in Form eines Gegenangebotes ist denn auch alles andere als eine endgültige Ablehnung^^
Ja, das verstehe ich auch und ist auch nachvollziehbar
Für den Ersatz des Vertrauensschadens müsste es sehr offensichtlich sein, dass ein Vertrag zustande kommen wird bzw. den Anschein, dass er sogar bereits zustande gekommen ist, oder? (hier eben natürl. nicht der Fall)
Ganz richtig dafür gibt es bestimmt auch so etwas wie eine "Formel", wie hoch die Anforderungen zu stellen sind, bis man dem "Geschädigten" (sofern also überhaupt ein Schaden vorhanden ist^^) ein schützenswertes Vertrauensinteresse zuerkennt. Kann nur gerade nicht nachsehen.
Ich erwähnte es auch wirklich nur, weil ein Anwalt, der in dieser Situation einen vertraglichen Anspruch geltend machen würde, wahrscheinlich auch nicht größere Hemmungen hätte, einen Schadensersatzanspruch zu behaupten^^
Ich erwähnte es auch wirklich nur, weil ein Anwalt, der in dieser Situation einen vertraglichen Anspruch geltend machen würde, wahrscheinlich auch nicht größere Hemmungen hätte, einen Schadensersatzanspruch zu behaupten^^