Ebay Kleinanzeigen Käufer will Tablet zurückgeben

johnnywalker777

Lieutenant
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Hallo, mal wieder ein Ebay Kleinanzeigen Fall ... :freak:

Vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig helfen hätte da ein paar Fragen.

Folgende Situation:


Mein Tablet wurde aufgrund eines Displayschadens repariert und kam in 1A Zustand wieder zurück.
Habe es genau so bei Ebay Kleinanzeigen verkauft, jedoch kein "Privatverkauf, daher keine Gewährleistung" unten angefügt.

Der Kerl schrieb mir 2 Tage später nach Abholung, dass das Gerät ja rechts oben in der Ecke knarzen würde. Habe ihn daraufhin auf diverse Testberichte und Nutzererfahrungen im Internet hingewiesen die genau dieses "Problem" bemängeln. Er sagt im Saturn die Testgeräte hätten das ja nicht er möchte sein Geld wieder. Ich hab ihm gesagt dass ich mir mit dem Geld bereits ein anderes Tablet gekauft habe und ich das Gerät nicht zurücknehmen werde weil es ihm ein "bisschen zuviel knarzt".
Nachdem er bei mir vor der Tür stand habe ich ihm abermals gesagt das ich eine Rücknahme aufgrund von "Knarzgeräuschen" ablehne.

Er sagte daraufhin: mal schauen was ich da noch machen kann.

Meine Frage: Kann er rechtlich in irgendeiner Form gegen mich vorgehen?!

Habe ich irgendetwas falsch gemacht?!
Das Gerät ist optisch wie technisch zu 100% in Ordnung.

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
passt schon, lass den mal machen.

er konnte das Tablet ja bei Abholung testen.


Ich hab ihm gesagt dass ich mir mit dem Geld bereits ein anderes Tablet gekauft habe
er will sicher nicht das selbe geld wieder, sondern einen gleichwertigen Betrag :lol:
 
florian. schrieb:
passt schon, lass den mal machen.

er konnte das Tablet ja bei Abholung testen.

l

Darauf habe ich hin auch hingewiesen. Er sagte er hätte sich ja bereits 2 Tage danach gemeldet weil es ihm dann erst aufgefallen sei.
Du meinst also ich bin da rechtlich auf der sicheren Seite?
 
Klar du hast doch privat verkauft ... gekauft wie gesehn und gut ist.
Ist das gleiche wie an der Pinnwand im Supermarkt.
Beim Autokauf muss man auch glotzen und kann nicht hinter rumheulen wenn einem was nicht passt.

Das muss man nich extra hinschreiben ... oder hast du ihm ne Rechnung auf sein Namen ausgestellt und ein Gewerbe angemeldet?
 
johnnywalker777 schrieb:
jedoch kein "Privatverkauf, daher keine Gewährleistung" unten angefügt.
Genau genommen wäre der von dir verfasste Passau zum Gewährleistungsausschluss sowieso unwirksam. Es gibt da feste Vorgaben, wie dieser auszusehen hat. An sich wäre es besser gewesen, da Gerichte oft wohlwollend zugunsten der Laien-Formulierungen entscheiden. Damit kann man aber auch nur die Gewährleistungszeit von 2 Jahren ausschließen. Nacherfüllen bei Sachmängeln muss man als Privatverkäufer trotzdem, d.h. ein wirksamer Gewährleistungsausschluss entbindet dich nicht automatisch von allem, wenn dem Käufer ein Sachmangel auffällt.

Ohne den Passus stehst du aber auf jeden Fall volle zwei Jahre ab Lieferung/Übergabe-Datum dafür ein, dass die Ware genau so gut ist, wie in der Artikelbeschreibunge angegeben wurde. Ist die Sache mangelhaft, kann er die in §437 BGB definierten Optionen in Anspruch nehmen, was für dich die Pflicht zur Nacherfüllung bedeuten würde. Nacherfüllung bedeutet, dass du nachbessern müsstest und dafür max. zwei Versuche hättest (innerhalb einer bestimmten Frist, wenn der Käufer eine Frist setzt) Wenn du das nicht kannst oder gewillt bist, kann er auf jeden Fall vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld einfordern.

Wenn das Knarzen vor der Displayreperatur noch nicht vorhanden war, könntest du dich nochmals an den reparierenden Händler wenden. Ansonsten müsstest du dafür aufkommen es fachgerecht beseitigen zu lassen. Oder du kommst dem Käufer gleich mit Erstattung entgegen.

Das Gerät ist optisch wie technisch zu 100% in Ordnung.
Wenn du das in der Artikelbeschreibung auch noch so angegeben hast, dann hat untermauert es sogar noch seinen Anspruch dir gegenüber. Knarzen wäre ein Sachmangel.

Der Kerl schrieb mir 2 Tage später nach Abholung, dass das Gerät ja rechts oben in der Ecke knarzen würde. Habe ihn daraufhin auf diverse Testberichte und Nutzererfahrungen im Internet hingewiesen die genau dieses "Problem" bemängeln.
War dir somit der Mangel bekannt und du hast ihn auch nicht in der Angebotsbeschreibung erwähnt? Wenn er dir das nachweisen kann, dann läuft es schon auf arglistige Täuschung hinaus.

Er sagt im Saturn die Testgeräte hätten das ja nicht er möchte sein Geld wieder. Ich hab ihm gesagt dass ich mir mit dem Geld bereits ein anderes Tablet gekauft habe und ich das Gerät nicht zurücknehmen werde weil es ihm ein "bisschen zuviel knarzt".
Das ist für ihn völlig irrelevant. Du müsstest nacherfüllen, d.h. nachbessern.

Meine Frage: Kann er rechtlich in irgendeiner Form gegen mich vorgehen?!
Jep, kann er durch den fehlenden Gewährleistungsausschluss und deine Pflicht zur Nacherfüllung auf jeden Fall. Wenn er sich einen Rechtsbeistand nimmt, dann hat er leichtes Spiel, wobei er dir dann noch alle weiteren Kosten auferlegen, sprich Schadensersatz geltend machen könnte.

florian. schrieb:
er konnte das Tablet ja bei Abholung testen.
Ja hätte er können bzw. wissen wir nicht, ob er das auch wirklich getan hat, bevor der Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Eine Pflicht in Form einer sofortigen Überprüfung zwischen Privatpersonen gibt es nicht. Allein unter Geschäftsleuten gibt es die Pflicht.

Wenn er es vor Kaufvertragsabschluss in Augenschein genommen hat und nichts feststellen konnte, dann trifft ihn auf jeden Fall eine Mitschuld.


(alles nur meine bescheidene Einschätzung)
 
Zuletzt bearbeitet:
Also erstmal danke für die schnellen Antworten!

Ich versuche mal ein paar zu beantworten:

1: Ein "knarzen" war vom ersten Tag an vorhanden (so wie in zahlreichen Testsberichten auch beschrieben, ist aufgrund der extrem dünnen Bauweise wohl so) erwähnt habe ich das nicht, ist ja eine Eigenart des Modells und ist mir auch nie störend aufgefallen deswegen habe ich überhaupt nicht dran gedacht.

2: es gibt keinerlei "kaufvertrag". Er hat mir das Geld bar gegeben, ich ihm die Ware, also das Tablet, fertig.

3: Die Kleinanzeige bei Ebay existiert schon nicht mehr und wurde sofort nach Kauf gelöscht, daher weiß ich selber nicht mehr die genaue Formulierung?!

Hoffe die Infos helfen weiter?

Im Fall der Fälle hätte ich zumindest über den Vater eines Freundes einen kostenlosen Anwalt.
Ergänzung ()

alffrommars schrieb:
Klar du hast doch privat verkauft ... gekauft wie gesehn und gut ist.
Ist das gleiche wie an der Pinnwand im Supermarkt.
Beim Autokauf muss man auch glotzen und kann nicht hinter rumheulen wenn einem was nicht passt.

Das muss man nich extra hinschreiben ... oder hast du ihm ne Rechnung auf sein Namen ausgestellt und ein Gewerbe angemeldet?
Nein, keinerlei Kaufvertrag oder Rechnung ausgestellt.

Habe ihm lediglich meine Rechnung vom Kauf des Tablets von vor einem Jahr mitgegeben
 
Ein "knarzen" war vom ersten Tag an vorhanden (so wie in zahlreichen Testsberichten auch beschrieben, ist aufgrund der extrem dünnen Bauweise wohl so) erwähnt habe ich das nicht, ist ja eine Eigenart des Modells und ist mir auch nie störend aufgefallen deswegen habe ich überhaupt nicht dran gedacht.

Das hättest du schon besser angeben sollen.

es gibt keinerlei "kaufvertrag". Er hat mir das Geld bar gegeben, ich ihm die Ware, also das Tablet, fertig.

Ein Kaufvertrag bedarf nicht der Schriftform.
Ihr beide habt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen.
Er liegt nur nicht in Papierform vor.



Ich würde jedoch nicht von einem Sachmangel ausgehen, aber meine letzte BGB Vorlesung liegt auch schon 3-4 Jahre zurück, von daher würde ich diesen kostenlosen Anwalt von dem du sprichst auf jeden Fall mal konsultieren.
 
Is anscheint zum Sport geworden von Privat zu kaufen und dann rumlamentieren wenn man wie Ware nich mehr haben will. Echter Volksport auf egay um Leute abzuzocken.

Du bist kein Händler und musst auch nichts erfüllen. Wie auch? Du hast garnich die Mittel dazu.

Früher hat man was von privat gekauft, sich beim Kauf genau angesehn und noch bissl gehandelt und dann war gut. Geht gebraucht dann was kaputt pech gehabt. Er hätte sich das Teil ja ansehn könn beim Kauf.

Spulenfiepen bei Grafikkarten ist auch kein Sachmangel, da wird auch nicht repariert oder getauscht.
Da geht nur 2 Wochen Widerruf und das wars. Da kein Händler auch kein Widerruf. Punkt.

Dann begehen alle arglistige Täuschung, der Hersteller der das verschweigt, der Händler der das verkauft.
Die haben sicher alle nich drauf hingewiesen sonder ein Test ala CB im Netz?!
Soll er sich jetzt beim Schöpfer beschweren oder wie :confused_alt:

Lass es drauf ankommen bei dem Spacken, am Ende zahlt der schön sinnlos für sein Anwalt und die Richter lachen sich über nen bekloppten mehr kaputt. Aber soweit kommts eh nich ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich frage mich, ob bei einer Kleinanzeige ueberhautpt der Gewaehrleisungsausschluss notwendig ist.

Sonst saehe der Kleinanzeigenteil in jeder Samstagszeitung wohl erheblich anders aus...
 
Das knarzen dürfte innerhalb der Spezifikationen liegen und ist sicher kein Mangel. Es gibt eben Fertigungstoleranzen. Da knarzt halt mal was.
 
Aus meiner Sicht haftest Du für das Knarzen nur, wenn Du es 1. vorher wusstest und es nicht angegeben hast und 2. es wirklich einen Mangel darstellt. Ich meine mich vor wenigen Jahren dazu eingelesen zu haben und das damals gesagt wurde, dass wenn man etwas verkauft, man nur für Mängel haftet, die man nicht angegeben hat, und die man kannte. Kann mich aber auch irren ;-)
 
Rückgabe gibt es nur bei Fernabnahme ... das ist aber bei dir nicht der Fall.
Also gekauft wie gesehen.
Das Knarzen spielt meiner meinung nach da auch keine Rolle - ob nun angegeben oder nicht.
Selbst, wenn er das Teil im Laden gekauft hätte, dann müssten die das nciht zurücknehmen und würden das nur auf kulanz machen
 
Das beruhigt mich im großen erstmal, vielen Dank an alle!
Auch wenn viele hier verschiedener Meinung sind, bin seber davon ausgegangen, dass ich als Privatperson natürlich nichts zurücknehmen muss was 100% in Ordnung ist und ihm nicht gefällt weil es "knarzt". Vorallem da es optisch sowie technisch keinerlei Mängel aufweist.

Aus reinem Interesse: ich finde meine Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen nicht mehr, da sie ja gelöscht ist, kann daher nicht mehr überprüfen was ich exakt formuliert habe.
Wie kann man dann nachweisen, dass ich nicht geschrieben habe: Tablet ist vollkommen defekt, Verkauf nur an Bastler.

Als Beispiel?!
 
johnnywalker777 schrieb:
Wie kann man dann nachweisen, dass ich nicht geschrieben habe: Tablet ist vollkommen defekt, Verkauf nur an Bastler.

Als Beispiel?!

Sollte er im Fall der Fälle damit zu Ebay gehen, werden die die Anzeige sicher noch irgendwo auftreiben können.
Es könnte für dich einfach blöd laufen, weil du ihm gesagt hast, dass du bzgl. des knarzens bescheid wusstest.
 
Trotzdem ist knarzen wohl kaum ein Mangel. Und das ein Mangel vorliegt muss immer der Käufer nachweisen.
 
johnnywalker777 schrieb:
"bisschen zuviel knarzt".

Ist meiner Meinung nach, eine relative Sache, statt ein Mangel.
Für den einen zu viel und für anderen wenig bis kaum, ob man da sofort von einem Mangel sprechen kann. Hmmm
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das Knarzen ein serientypisches Merkmal ist (was ja lt. dir in diversen Reviews bestätigt wird), dann hätte ich das auch nicht angegeben. Von demher: Alles richtig gemacht und abwarten. Anfragen seitens des Käufers freundlich, aber bestimmt abweisen und gut is. Erst wenn ein förmlicher Bescheid in deinem Briefkasten eintrudelt würde ich mir professionelle Beratung suchen.
 
Sabr schrieb:
Ist meiner Meinung nach, eine relative Sache, statt ein Mangel.
Für den einen zu viel und für anderen wenig bis kaum, ob man da sofort von einem Mangel sprechen kann. Hmmm


Ja eben.. Und das Gerät ist wie gesagt technisch und optisch zu 100% in Ordnung. Sieht aus wie neu.
Er sagte nur er wolle ja ein top verarbeitetes Gerät haben und das knarzsen stört ihn.

Habe ihm sogar beim Verkauf freundlich gesagt wenn das Gerät in den nächsten 2 Tagen einen defekt aufweist soll er es zurückbringen, weil ich weiß das es in Ordnung ist! Aber er hat nur das knarzen bemängelt.

So wie es aussieht heißt es wohl abwarten und Tee trinken.
 
Aha, du hast ihm also eine Rückgabemöglichkeit angeboten.
Die jetzt auszuschlagen finde ich unter aller Kanone. Steh dazu.

Ich würde auch hier wieder im Sinne des Käufers und des Friedens das Gerät zurücknehmen und erneut verkaufen.
 
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