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Ebay Kleinanzeigen Käufer will Tablet zurückgeben

boarder-winterman schrieb:
Aha, du hast ihm also eine Rückgabemöglichkeit angeboten.
Die jetzt auszuschlagen finde ich unter aller Kanone. Steh dazu.

Ja, im Falle eines Defekts. Akku kaputt, stürzt ab etc. Das finde ich auch fair für 1-2 Tage. Aber nicht weil es ihm zu sehr knarzt... Das ist für mich kein Rücknahme Grund.

Zitat aus einem Test: "Wenn man die Rückseite mit etwas mehr Druck eindrückt, fängt das Gehäuse leicht an zu knarzen. Im täglichen Gebrauch passiert das allerdings nicht und ist daher nicht ganz so gravierend. Drückt man den Rahmen auf der Vorderseite etwas ein, kann man auch eine leichte Wellenbildung am Rand des Displays erkennen. Dies kann auch im normalen Gebrauch vorkommen, ist allerdings nicht störend und nicht gerade außergewöhnlich. Dies sind die Kehrseiten eines so dünnen Tablets."

Quelle: http://www.tabtech.de/tablet-tests/review-sony-xperia-z2-tablet-im-test

Falls es jemanden interessiert. Hatte ich so bei allen 3 Xperia Z2 die ich in der Hand hatte.
 
Ehrlich gesagt weiß ich wieder mal nicht, warum hier so viel diskutiert wird.

a) Das Dingen wurde privat verkauft und der Verkäufer hat die Eigenschaften deutlich beschrieben und nicht gelogen.
b) Das "Knarzen" gehört zum Gerät im Rahmen der Fertigungstoleranzen und hat nichts mit einem Defekt oder ähnlichem zu tun. Its not a Bug, its a Feature.
Deshalb gibt es da auch nichts nachzubessern.

Damit wäre ich fertig gewesen. Der Käufer hat sich das angeschaut und ich als Privatmann muss ihm das Ding auch nicht wieder abnehmen, wenns ihm doch nicht gefällt.

Mit geht das auch echt auf den Keks, dass irgendwelche Leute sowas ständig Versuchen. Geiz ist geil und deshalb gehen sie nicht mal mehr in den Blödmarkt um sich was zu kaufen (wo sie alle Rechte hätten es wieder zurückzugeben), sondern zu einem Privatmann und versuchen da die gleiche Masche. Das sind die gleichen, die bei Amazon 5 Kameras bestellen und nach dem Urlaub alle 5 wieder zurück schicken und sich wundern, warum das Kundenkonto gesperrt wurde.
 
das recht auf rückgabe hat im blödmarkt NICHT.
ist reine kulanz.
das recht hat man NUR bei onlinekauf.
 
Recht auf Rückgabe hast du im stationären Handel auch nicht, das passiert auf Kulanz. Zurücknehmen muss der Einzelhändler nichts, Vorallem wenn es in Ordnung ist und dem Käufer nicht gefällt.

Fernabgabe sieht da anders aus. Aber das ist ja hier nicht das Thema.

Teil dem Käufer mit, dass er sich doch informieren kann welche Möglichkeiten es bezüglich seines Problems gibt. Du für deinen Teil machst nix.
 
chris12 schrieb:
das recht auf rückgabe hat im blödmarkt NICHT.
ist reine kulanz.
das recht hat man NUR bei onlinekauf.

Das ist falsch. Mediamarkt und auch Saturn bieten und werben mit einem Rückgaberecht.
Das ist keine Kulanz. Das Recht wurde einem zugesichert.
 
Wenn du das Rückgaberecht eingeräumt hast, und er findet Knarzen=Defekt dann musst du das zurücknehmen, es sei denn du hast das Knarzen vor dem verkauf angegeben. Das es sich um ein häufigen Fehler handelt zählt nicht ! Solange es nicht gewollt ist ist es ein Mangel den du bewusst verschwiegen hast.

Bei der Übergabe muss sowas auch nicht auffallen. Rückgabe war ja teil des Angebots.


Davon ab:

Hab das Gefühl alle die bei amazon und co. Schon wegen ihrer Rücksendequote nix mehr bestellen dürfen tummeln sich nun bei Ebay/EBAY KA und kaufen sachen, und nach ein paar tagen rumspielen gehen die wegen angeblichem Defekt wieder zurück.

Es gibt aber zahlreiche Anleitungen wie du ein rechtlich einwandfreies Angebot erstellst, wo dir keiner mehr blöd kommen kann.
Achso und bitte benutze nicht paypal beim verkaufen.
 
Wenn du das Rückgaberecht eingeräumt hast, und er findet Knarzen=Defekt dann musst du das zurücknehmen,
er schrieb aber eindeutig das er es bei einem DEFEKT innerhalb von 2 tage zurück nehmen würde und das knarzen wid wohl nie als defekt durchgehen
dazu spezifizierte er ja einen defekt sogar noch, wie akku defekt oder gerät ohne funktion.
 
johnnywalker777 schrieb:
Und das Gerät ist wie gesagt technisch und optisch zu 100% in Ordnung.

Tipp: Sowas nicht schreiben, wenn man etwas im Internet verkauft. Denn wenn man das macht, hilft einem auch "keine Gewährleistung" ggf. nicht mehr.

Im beschriebenen Fall würde ich den Artikel aber auch nicht zurück nehmen, ich denke da der Käufer das Tablet persönlich abgeholt hat und ausprobieren konnte sollte das schon gut gehen.
 
KTelwood schrieb:
Wenn du das Rückgaberecht eingeräumt hast, und er findet Knarzen=Defekt dann musst du das zurücknehmen, es sei denn du hast das Knarzen vor dem verkauf angegeben. Das es sich um ein häufigen Fehler handelt zählt nicht ! Solange es nicht gewollt ist ist es ein Mangel den du bewusst verschwiegen hast.

Der Käufer legt nicht fest was ein Mangel oder Fehler ist. Im Zweifel würde sowas der Hersteller oder ein Gutachter festlegen. Und der Hersteller wird mit Sicherheit sagen das es innerhalb der Fertigungstoleranzen liegt.
Auch ein Gutachter würde das sicher als normal bezeichnen.

Es ist übrigens irrelevant ob der Verkäufer dem Käufer eine Rücknahme bei defekt angeboten hat.
Erstens ist ein einfacher Mangel nicht unbedingt ein Defekt. Knarzen ist zum Beispiel kein Defekt.
Zweitens haftet man für Mängel so oder so, außer sie wurden mitgeteilt (hier liegt aber keiner vor)
 
WhiteShark schrieb:
Das ist falsch. Mediamarkt und auch Saturn bieten und werben mit einem Rückgaberecht.
Das ist keine Kulanz. Das Recht wurde einem zugesichert.

Das stimmt so nicht!
Ja Media Markt gibt bei Kauf im Markt ein 14 tägiges Rückgaberecht, ohne wenn und aber (aber nur wenn unbenutzt und originalverpackt,siehe Kassenbon von einem Handy das ich letztens meiner Frau gekauft hatte).



bzw. hier genauer



Da ich aber online bestellt habe und im Markt bezahlt hatte, zählt das nicht da gilt dann wieder das uneingeschränkte Widerrufsrecht. Das sagte mir ein Media Markt Mitarbeiter den ich darauf angesprochen hatte, da darf dann die Ware auch benutzt sein. Bei Kauf im markt selber ist es nur Kulanz wenn sie es benutzt zurücknehmen!

Also vereinfacht gesagt:
Im Markt gekauft = Rückgabe nur unbenutzt und in OVP,alles andere nur Kulanz
Online bestellt (egal wie bezahlt) = uneingeschränktes Widerrufsrecht
 
Vor allem kommt es in der vertraglichen Vereinbarung über ein Rückgaberecht auf die Umstände im *Vorfeld* an - wird sonst ohne weitere Angaben damit geworben, man könne innerhalb von 14 Tagen die Ware zurückgeben, dann muss sich der Unternehmer auch an dieser Unbeschränktheit festhalten lassen. Eine Einschränkung, die erstmals auf dem Kassenbon auftaucht, erfolgt ja zweifellos erst *nach* dem Vertragsschluss.

Eine irreführende Werbung hat übrigens keine Auswirkung auf die Verträge im Einzelnen. Das Verhalten ist lediglich abmahnfähig und ggf strafbewehrt.
 
boarder-winterman schrieb:
Aha, du hast ihm also eine Rückgabemöglichkeit angeboten.
Die jetzt auszuschlagen finde ich unter aller Kanone. Steh dazu.

Sonst ist noch alles in Ordnung? Von dir kommt ja anscheinend hier im Forum überhaupt nichts gescheites in letzter Zeit.
Der TE hat eine freiwillige Rückgabe für 2 Tage angeboten, welche der Käufer ja offensichtlich nicht genutzt hat, und jetzt soll er sich noch so was anhören??
 
Der Käufer hat sich innerhalb der zwei Tage gemeldet um das Tablet zurückzugeben.
Der Verkäufer hat dies aber abgelehnt.

Sorry, ich stehe zu meinen Angeboten.
 
Ja weil es kein Mangel oder Defekt hat.

Wäre es einer hätte der Hersteller ja wohl sämtliche Geräte zurückrufen müssen weil sie nen Serienfehler haben?
Is ja nich so das nur das eine Tablet die "Geräusche" macht :confused_alt:


Privatverkauf, mit Abholung ... er hätte es genau anschaun können ob das Ding auch die "Macke" hat.
Hat er offensichtlich nicht, Pech gehabt!

Wer was teures kauft und sich nicht vorher drüber Informiert ist selber Schuld.
Wie geschrieben, Spulenfiepen ist auch kein Mangel. Das ist da, es nervt aber Pech gehabt.


Oder ist es ein Mangel wenn ich mir nen Ipad kaufe und dann drüber entäuscht bin das ich nich wie auf ein Android Gerät per USB einfach drauf komme? Ist das ein Mangel? Deswegen nimmt das keiner zurück!

Mann und Frau sollte sich vorher über die Beschaffenheit informieren und dann kaufen.
Aber da war wieder was günstig und da wurde gegiert und jetzt will man es nich mehr haben :confused_alt:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ach Leute. Wer sich ein technsiches Gerät gebraucht kauft der wird sich sicherlich auch im Internet informieren über "bekannte Problemchen".
 
Nicht unbedingt.
Viele Leute kaufen einfach aus Geschmack.
 
Fredy78 schrieb:
Ach Leute. Wer sich ein technsiches Gerät gebraucht kauft der wird sich sicherlich auch im Internet informieren über "bekannte Problemchen".

Kauf mal mit ner Frau nen Fernseher (für sie) :D
 
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