Ebay Kleinanzeigen Laptop beschädigt - was tun?

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Smash32

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Hey Leute,

ich hab mir am Freitag für die Uni einen Laptop über Ebay-Kleinanzeigen bestellt. Kaufpreis lag bei 650€, gezahlt wurde über die normale Variante von Paypal.
Der Laptop ist heute angekommen, da fiel mir schon auf das die Beschreibung nicht ganz so passt. Der Zustand wurde als einwandfrei beschrieben, das Gerät wies jedoch an den Rändern und Ecken Abscharbungen auf, was mich jedoch nicht so stark störte.
Nachdem ich auf dem Gerät ein neues Betriebssystem eingerichtet hatte und alle meine Daten überspielt habe, fiel mir jedoch auf, dass der Bildschirm einen Knick hat.
Das Deckel ist verbogen, so dass der Laptop beim zuklappen nicht mehr vollständig schließt und an einer Seite ein etwas größerer Spalt vorhanden ist.

Der Verkäufer meinte er hätte nichts davon gewusst, was ich mir nicht so wirklich vorstellen kann. Eine Preisminderung möchte er nicht eingehen, er meint er würde das Gerät wenn gewünscht zurücknehmen.

Wie sieht nun die rechtliche Lage aus und wie würdet ihr vorgehen?
Da ich den Laptop dringend für am Mittwoch beginnende Schulungen benötige und ihn dafür vollständig eingerichtet habe, möchte ich ihn natürlich nicht wieder abgeben. Des weiteren steht mir soweit bekannt eine Nachbesserung oder ein Preisnachlass zu (Ist dies auch bei Privatkäufen so?)

Wie würde Paypal vorgehen wenn ich einen Fall erstelle und Fotos des beschädigten Gerätes anhänge? Die Kleinanzeigenseite mit der Beschreibung in der das Gerät als Einwandfrei betitelt wurde habe ich natürlich gespeichert.
 
"gezahlt wurde über die normale Variante von Paypal."

Das ist schon mal falsch, Ebay kleinanzeigen ist eher für vor ort abholungen gedacht und nicht für Online Transaktionen, darin liegt auch das größte problem welches du hast.

Wenn der Verkäufer nicht einlenkt musst du bei Paypal nen fall eröffnen und hoffen das du dein Geld zurück bekommst
 
Bei Privat gibt es keine Nachbesserung.
Und ein Preisnachlass ist immer nur Kulanz.

der VK bietet dir die Rückgabe des Notebooks an, was sehr kulant ist.
Willst du das nicht annehmen, dann ist der Schaden wohl nicht so schlimm.
mehr fordern kannst du auf alle fälle nicht.
 
@KenshiHH, das normal bezog sich darauf, dass es keine family and friends Zahlung war.
Der Käuferschutz greift auf jeden Fall auch auf Ebay-Kleinanzeigen.

Der Schaden ist meiner Meinung nach schon schlimm, wie oben erwähnt bin ich jedoch auf den Laptop angewiesen.
Die einzige Alternative wäre mir einen neuen Laptop im Mediamarkt zu kaufen, wodurch mir enorme Mehrkosten entstehen.
Wer an dem einführenden Seminar keinen Laptop mitnimmt, der kann am Kurs nicht teilnehmen und ist durchgefallen.
Ergänzung ()

Anmerkung: In der Anzeige wurde Gewährleistung und ähnliches nicht ausgeschlossen. Die Dazu mitgegebene Sendung läuft auf ein Gewerbe auf seinem Namen. Woher soll ich nun wissen ob es ein privater oder gewerblicher Verkauf war? Dies wurde nirgends angegeben.
 
Woraus ich dir , wenn ich der Verkäufer wäre, einen Strick drehen würde das du diese offensichtlichen äußeren Beschädigungen nicht sofort nach dem öffnen des Paketes, oder de, ersten einschalten gesehen hast, sondern erst noch nen neues Betriebssystem aufgespielt hast, und dann irgendwann merkst,.. huch, der Deckel ist schief....

Könnte er so auslegen als wenn erstmal alles okay war, und es die dann selber runtergefallen ist.
 
Diese Situation wird nicht eintreten, ich habe ihn direkt nach dem Auspacken auf die Delle aufmerksam gemacht, was er zur Kenntnis nahm.
(Dafür gibt es auch Zeugen)
Lediglich, dass der Laptop aufgrund der Delle nicht mehr richtig schließt fiel mir später auf.

Die Frage ist was mache ich?
Ein Telefonat mit Paypal ergab, dass ich wenn ich mich mit dem Käufer nicht einigen kann einen Fall eröffnen soll, in dem ich auch angeben kann, dass ich eine Teilrückerstattung haben möchte.
Ich sehe mich irgendwie im Recht, da der Laptop als einwandfrei beschrieben wurde und er das definitiv nicht ist.
Ich finde es nett von Ihm, dass er einen Rückversand anbietet, ich habe Ihn jedoch auch darauf hingewiesen, dass ich aufgrund der Schulung definitiv darauf angewiesen bin. Das Rückversandangebot kam mir eher als ein "haha, macht er eh nicht da er das Gerät benötigt" rüber.
Worüber ich mir besonders Sorgen mache ist auch, dass der Bildschirm dadurch irgendwie beschädigt sein könnte.
 
Was ich dir empfehlen würde: Schick ihm das Teil zurück dann hat keiner Kopfschmerzen.

Für das Problem mit dem Seminar: organisier dir für einen Tag von einem Bekannten ein Notebook. Wenn niemand einen zur Verfügung stellen kann, holst du dir übergangsweise einen von eBay Kleinanzeigen aus deiner Umgebung und verkaufst das Teil wieder.

Wäre meiner Meinung nach die einfachste Lösung für dich.
 
Dann schick das Ding doch zurück, der Verkäufer hat bezüglich des Produkts doch eingelenkt. Das du das Gerät erst kurz vor der Angst kaufst ist in dem Falle deine Sache.
 
Nur kurz als Gegengewicht; habe gerade nicht viel Zeit: die §§ 433 ff. BGB gelten gleichfalls für private Kaufverträge. Und das Recht, den Kaufpreis zu mindern, hat seinen guten Grund; da muss man sich nicht sagen lassen, dass so schlimm dann ja nicht sein könne.

Im konkreten Fall mag trotzdem die Nachbesserung nicht sinnvoll sein oder das Verlangen nach Minderung ein Hinweis darauf, dass man bloß nachverhandeln möchte. Auch die Beweislast liegt natürlich nach Annahme der Sache beim Käufer. All dies sollte man jedoch nicht vorschnell und vor allem nicht so absolutistisch ins Feld führen.

Mit entsprechender Argumentation (Nacherfüllung nicht sinnvoll usw) halte ich schon für denkbar, den Kaufpreis gleich mindern zu können. Käufer sollte sich gleichwohl in die Lage des Verkäufers versetzen und prüfen, ob der sich nicht vllt zu Recht geprellt fühlen könnte, soweit vllt die Sache bei ihm noch schadlos war. Das ändert am Anspruch des Käufers nichts; ein angepasster Ton führt aber möglicherweise weiter.
 
Ich habe noch einmal mit ihm gesprochen und er war ziemlich zickig und meinte ich soll ihm den Laptop zurücksenden oder ihm schriftlich schicken, dass ich den Laptop so akzeptiere.
Da ich sehr freundlich war und versucht habe es zu klären, werde ich den Fall jetzt bei Paypal melden.

Bei dem Seminar kommt jemand der uns ein Programm auf dem Laptop einrichtet, dass ich die nächsten zwei Semester zu Auswertungszwecken verwenden muss, daher kommen die anderen Möglichkeiten nicht für mich in Frage.

Ich bin auch der Ansicht wenn man ein Gerät als "Einwandfrei" bezeichnet und es dann als "mit Mängeln" versendet, bin nicht ich der dumme in der Situation.

Wenn ich mir ein Gerät zulege und wie knapp es ist, ist auch mir überlassen, da ich beim kauf eines einwandfreien Gerätes auch einen Anspruch auf diesen Zustand habe.

Paypal wird diesen Fall schon im eigenen ermessen klären.
 
PayPal entscheidet nur "ganz oder gar nicht", d.h. Du bekommst den Kaufpreis als volle Summe und dafür musst Du den Laptop aber wieder zurück schicken. Damit wird Dir wohl nicht geholfen sein. Aber hey, Du hättest doch noch ein Ersatzgerät!

Ich weis jetzt gar nicht, ob PayPal vor Rückzahlung einen Versandnachweis an den Verkäufer haben will. Falls ja, hast Du die Arschkarte.

Falls nicht ein Praxisvorschlag: Du bekommst den vollen Kaufpreis via PayPal zurück und Du überweist via Paypal dem Verkäufer einen Dir gerecht erscheinenden Kaufpreis zurück. Falls der Verkäufer mit dieser Vorgehenseise nicht einverstanden ist, wirst Du mit den dann evtl. juristisch folgenden Konsequenzen leben müssen.

Wenn ich mir ein Gerät zulege und wie knapp es ist, ist auch mir überlassen,..
daraus zu Lernen!
Die Hoffnung stirbt bekanntlich zu Letzt. Aber ich freue mich trotzdem auch 2017 wieder auf Deinen nächsten Fall.
 
Smash32 schrieb:
...
Bei dem Seminar kommt jemand der uns ein Programm auf dem Laptop einrichtet, dass ich die nächsten zwei Semester zu Auswertungszwecken verwenden muss, daher kommen die anderen Möglichkeiten nicht für mich in Frage.
...

Was machste denn wenn Windoof oder deine Platte abkackt und alles weg ist? Biste dann auch durchgefallen?

Irgendwie sind deine Ausflüchte alle suspekt. Schick ihm das Teil zurück, er ist doch damit einverstanden.
Für 650 EUR sollte sich auch ein Laptop im Elektronikmarkt finden lassen, wenn du den so dringend brauchst.
 
Es ging darum welche Möglichkeiten ich habe, nicht was das beste für den Verkäufer wäre.
Fakt ist, ich möchte das Gerät nicht zurückgeben und fertig.

Und Blackraven, ja, das wird keinen Interessieren ob die Festplatte nicht funktioniert. Ich weiß ja nicht ob du schon einmal studiert hast, aber da ist nun mal jeder für alles selbst verantwortlich.
Hätte heute etwas einreichen müssen, konnte ich nicht weil alle Züge ausgefallen sind und auf der Autobahn 18km Stau waren, hat auch niemanden interessiert.

Und wieder einmal hat ThomasK_7 keine Ahnung von dem was er sagt.
Ich habe bei der Eröffnung des Falles einen Betrag für eine Teilrückerstattung angeben können und die Mitarbeiterin meinte zu mir Paypal könne auch darüber entscheiden, dass ich diesen Teilbetrag zurückerhalte.
Ich freue mich auch wieder auf deine sinnlosen Antworten die du als Forentroll gibst ;)
 
Nur jetzt ist die Frage ob der Verkäufer der Teilrückerstattung zustimmen muss, wenn er dir schon Angeboten hat das Notebook ohne wenn und aber zurückzunehmen.
 
wie man in den Wald rein ruft...

Du hast ja scheinbar schon die dir zustehenden Möglichkeiten gefunden, von dem her scheinst du ja auf die Kommentare der User hier nicht mehr angewiesen zu sein...
 
Smash32 schrieb:
Es ging darum welche Möglichkeiten ich habe, nicht was das beste für den Verkäufer wäre.
Fakt ist, ich möchte das Gerät nicht zurückgeben und fertig....

dann kannst du ihn behalten,...und die Klappe halten.

Ein Recht auf eine Preisminderung hast du nicht. Entweder du schickst das Ding zurück, oder akzeptierst das Ding so wie es ist zu dem Preis den du bezahlt hast.
 
Das mag deine Meinung sein, laut Paypal gibt es auch die Möglichkeit den Preis zu mindern und ich denke die vermögen im Rahmen ihrer AGB's den Sachverhalt besser einzuschätzen.

Ich weiß ja nicht welche Einstellung du pflegst, aber wenn ich etwas mit Zustand "Einwandfrei" bestelle, dann erwarte ich diese Eigenschaft nun mal auch.
Und ich denke das Droitteur hat die Situation schon so dargestellt, wie ich es mir auch vorgestellt habe.

Es ist schön wenn viele der Meinung sind ich sollte das Gerät einfach zurücksenden, wenn ich jedoch sage dies kommt für mich nicht in Frage bringt die Diskussion an dieser Stelle nichts.
Ich habe hier nämlich nach den mir zustehenden Möglichkeiten auf Basis von Fakten gefragt und nicht danach was ethisch oder moralisch korrekt wäre, oder danach was jemand denkt zu wissen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Boah, was für ein unangenehmer Mensch,....
 
Du hast mMn 3 Optionen:
1. Schick das Teil doch morgen nach deinem Seminar zurück und sag dann in der Uni, dass dir das Teil gestohlen wurde oder runtergefallen ist und ob es nicht ne Möglichkeit gäbe, dir das neu einzurichten oder dir dafür ne Anleitung zu geben. Vorher halt alle wichtigen Daten sichern. 2. Du besorgst dir bis morgen im Elektrofachmarkt nen neuen.
3. Du lebst mit den Schäden.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht, die nicht mit extrem viel Stress oder schlechten Erfolgsaussichten zu tun hätte.
 
Danke für die Anmerkung, werde morgen mal abwarten wie es in dem Seminar abläuft, eventuell gibt es die Möglichkeit das Programm auf ein anderes Gerät zu überspielen oder es mir auf einer externen Festplatte installieren zu lassen, sodass ich es auch an anderen Geräten nutzen kann.

Ich warte erstmal morgen ab und gucke dann was Paypal bzw. der Verkäufer weiter zu dem Fall sagen.
 
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