Ebay Privatverkäufer will nicht per DHL-Paket versenen - nur Päckchen - Haftungsfrage?

FrankenDoM schrieb:
Die Frage entsteht nicht. Es gibt ein Angebot auf ebay, angeboten wird Gegenstand Y und versendet wird als Päckchen. Nun nimmt das Angebot ein Käufer an und schließt damit einen Vertrag.
So hart wirst du einen Vertrag vor Gericht nicht auslegen können. Schon gar nicht bei Laien (Verbrauchern).
Ergänzung ()

ChotHoclate schrieb:
Kein Richter der Welt wird den Verkäufer das fragen. Der Vertrag wurde mit einer Versandart geschlossen und vor Gericht wird kein hätte, wäre wenn gespielt.
Ich bin anderer Meinung.
 
Mit dieser Meinung stehst du ganz allein da..

Warum sollen wir dann überhaupt Verträge abschließen, wenn jeder nach Lust und Laune, den Vertrag nach Abschluss einseitig ändern möchte...

Ein Irrtum liegt ganz sicher nicht vor...
 
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Auch ein Laie hat sich an den geschlossenen Vertrag zu halten. Insbesondere auch bei Nebenleistungen.

Ich sehe hier auch keine enge Auslegung. Einen Irrtum im Sinne der §§ 119 ff. BGB sehe ich nicht.
 
Ich würde die Ware dann nicht kaufen.

Per Paypal hätte man gute Chancen das Geld wieder zu erhalten, da die ja bekanntermaßen "Käuferfreundlich" sind, zudem verlangt Paypal dann beim "Fall" eine Sendungsnummer die es ja mit Päckchen nicht gibt.

Da er kein PP anbieten will oder kan siehe Zeile 1.

Ansonsten käme es mir drauf an ob er gegen Bezahlung der Mehrkosten zumindest bereit wäre als Paket zu versenden.

Was verlangt er den als Versandkosten?
 
Ich finde gut, dass ihr sagt, Vertrag ist Vertrag.
und nächste Woche schreibt der TE dann, dass er nix bekommen hat, was kann er machen?
dann kommen die selben Experten und sagen: Tja, hättest mal mit Paket Verfolgung gekauft.

Das sind dann die selben Experten, die wahrscheinlich auch Lieschen Müller wegen selbstgenähter MundNaseMaske abmahnen!
 
@SpookyFBI

Deine Argumente verfangen nicht.

1) Verträge sind einzuhalten.
2) Der Käufer trägt, wenn nicht anders explizit vereinbart, das Versandrisiko.

Entsprechend kommen natürlich "die selben Experten" mit diesen Argumenten. Lösung: Abweichend von der gesetzlichen Regelung das Versandrisiko beim Verkäufer vereinbaren (macht privat wohl kaum jemand mit) oder eben nicht dort einkaufen.
 
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Eigentlich hat jeder der "Experten" geschrieben, dass durchaus Verständnis für den TE da ist, aber sollte er bereits gekauft haben, dann ist er RECHTLICH in einer schlechten Position, aber das interessiert natürlich nicht, wenn man nur stänkern will, nicht wahr?
 
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FrankenDoM schrieb:
Eigentlich hat jeder der "Experten" geschrieben, dass durchaus Verständnis für den TE da ist, aber sollte er bereits gekauft haben, dann ist er RECHTLICH in einer schlechten Position, aber das interessiert natürlich nicht, wenn man nur stänkern will, nicht wahr?

Nein,
ich stänkere nicht. Ich finde nur die Argumentation für einen Laien ziemlich an den Haaren herbeigezogen.
ja, es gibt Gesetze und Juristen legen sie sich halt so hin, wie sie sie brauchen ( meine Meinung ).
Jetzt müßten aber selbst bei den Juristen hier die Alarmglocken schrillen:
Ware X ( wir wissen leider nicht welche und wie Teuer sie ist ) soll per Überweisung bezahlt und mit Päckchen verschickt werden.
Und die andere Argumentation: Er hat sich Päckchenmarken auf Vorrat gekauft... ja und.. der Käufer will doch für ein Paket bezahlen
 
Was nichts daran ändert dass die Vorratsmarken bereits bezahlt sind und man die Versandkosten somit zusätzlich als Gewinn verbuchen könnte.
Wenn aber eine neue Paketmarke gekauft werden muss, geht das so nicht.
Zudem haben diese Vorratsmarken auch eine begrenzte Gültigkeit.
 
SpookyFBI schrieb:
Jetzt müßten aber selbst bei den Juristen hier die Alarmglocken schrillen:
Ware X ( wir wissen leider nicht welche und wie Teuer sie ist ) soll per Überweisung bezahlt und mit Päckchen verschickt werden.

Keine Frage, haben auch, wie gesagt, die meisten hier so formuliert, ändert aber nichts daran, dass der TE, sollte er bereits gekauft haben, in einer blöden Position ist, da die Vertragsbedingungen ja vorher feststanden. Kaufen und da nach einseitig ändern wollen ist nun mal blöd, auch ohne juristische Spitzfindigkeiten.

Ich sehe es ja nicht mal anders als Du es schreibst, so rein emotional...
Das mit dem stänkern wollen nehme ich sehr gerne zurück ;)
 
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FrankenDoM schrieb:
Interessant wäre zu wissen ob Du schon gekauft hast und wenn ja, was steht in der Auktion zu Zahlung und Versand?

nöh, noch nicht gekauft - die Frage alt generell, weil man nur un-regelmässig dort was kauft.
In der Regel per DHL-Versand + paypal.

In dem beschriebenem Fallbeispiel weigert sich der Verkäufer halt - ist auch sein Recht - aber
schlecht für den Empfänger.
Nun ja, dann kann man den Deal ab-haken -
Warenwert wäre bei knapp 120 € +/- %, je nach Zuschlag - Zahlung über Überweisung ( kein paypal )
Händler hat sonst eine gute, lange Chronik - aber wenn Ware weg, dann auch Geld weg -

ps. habe 2 Aussagen. 1 x Versandrisiko beim Käufer, dann 1 x Haftung beim Verkäufer;
lt. BGB/ AGB wohl Versandrisiko beim Käufer/Empfänger

Dann Finger weg
Ergänzung ()

FrankenDoM schrieb:
sollte er bereits gekauft haben, in einer blöden Position ist, da die Vertragsbedingungen ja vorher feststanden. Kaufen und da nach einseitig ändern wollen ist nun mal blöd, auch ohne juristische Spitzfindigkeiten.
im HGB gibt es die Option, " nachträgliche Weisungen ". Lt. BGB für Privatleute eher Lotterie -
kommt das Paket an oder kommt es nicht - dann Geld weg
- wäre die Option Päckchen wasserdicht, würde man zu schlagen - aber so ist es nur eine
" Vergleichssache vor Gericht "; d.h. Halbe-Halbe ....daher wirtschaftlich un-interessant -
da verdienen dann nur die Advokaten ...und die Zeit ist unproduktiv verschwendet -

so ist
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt noch die Option, den Verkäufer vor dem Ende der Auktion anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er dem gewünschten Versand-/Bezahlungsweg bei einem Kauf zustimmen würde.
boarder-winterman schrieb:
Was nichts daran ändert dass die Vorratsmarken bereits bezahlt sind und man die Versandkosten somit zusätzlich als Gewinn verbuchen könnte.
Wenn aber eine neue Paketmarke gekauft werden muss, geht das so nicht.
Zudem haben diese Vorratsmarken auch eine begrenzte Gültigkeit.
Bereits bezahlte Vorratsmarken sind eigenes Risiko. Versandkosten sind nicht dafür vorgesehen, zusätzliche Gewinne zum eigentlichen Handel zu erzielen. Davon unabhängig sollte sich der Käufer nach den Versand- und Bezahlungsoptionen des Verkäufers richten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn das ein Händler ist, liegt das Versandrisiko doch bei ihm?
wobei man als Kunde, dann erstmal seinem Geld hinterher rennen darf
 
Pym schrieb:
Es gibt noch die Option, den Verkäufer vor dem Ende der Auktion anzuschreiben und ihn zu fragen, ob er dem gewünschten Versand-/Bezahlungsweg bei einem Kauf zustimmen würde.

Wurde ja bereits getan - der Verkäufer/Versender kooperiert nicht ( ist ja sein Recht, evtl. hat er
was Anderes zu tun )
Bei Verlust kassiert er halt maximal eine " negative Bewertung "
Ergänzung ()

SpookyFBI schrieb:
Wenn das ein Händler ist, liegt das Versandrisiko doch bei ihm?
wobei man als Kunde, dann erstmal seinem Geld hinterher rennen darf

Kein Händler, ein Privat-Verkäufer.
Beim Händler gibt es oft die Option = paypal - da ist es risiko-los, weil paypal
sich die Kohle vom Verkäufer zieht - die haben einen längeren Hebel, weil es
die Masse macht
 
FrankenDoM schrieb:
das ist den hier nun Sache? Händler oder nicht?

Wurde doch bei der Eingangsfrage bereits beschrieben = Privat-Verkäufer, im größerem Stil
- beim Händer ist der Händler in der Haftung, wenn Päckchenversand und Verlust -
War der Meinung, dass lt. AGB die Haftung auch beim Verkäufer/Versender wäre - ist es aber
nicht
 
Jungs, schlagt mich nicht tot, aber muss der Verkaeufer nicht den Versand nachweisen koennen? Nur dann geht das Versandrisiko ja auf den Kaeufer ueber. Beim Paeckchen gestaltet sich das, ohne Zeugen, wohl eher schwierig. Ich wuerde jedenfalls nicht darauf wetten, dass ein Richter mir automatisch glaubt.--

Als Verkaeufer wurde ich genau deswegen (zumindest ab einem gewissen Warenwert) versicherten Versand nehmen, weil ich da eine Versandnummer habe, mit der ich meine Verpflichtung ganz klar nachweisen kann.
 
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evil999 schrieb:
Nun ja, dann kann man den Deal ab-haken -
Warenwert wäre bei knapp 120 € +/- %, je nach Zuschlag - Zahlung über Überweisung ( kein paypal )
Händler hat sonst eine gute, lange Chronik - aber wenn Ware weg, dann auch Geld weg -

evil999 schrieb:
Wurde doch bei der Eingangsfrage bereits beschrieben = Privat-Verkäufer, im größerem Stil

Jupp, hab ich sogar zitiert und obiges ist von heute und da schreibst Du eindeutig Händler, darum nochmals die Frage

@DDM_Reaper20: Auch wieder wahr. Das Gerenne hast aber halt trotzdem wenn das Päckchen nicht kommt.
 
SpookyFBI schrieb:
der Käufer will doch für ein Paket bezahlen
Na und? Er hatte doch alle nötigen Informationen vorab und hätte meine Offerte nicht annehmen müssen. Mein Gott...

Außerdem sagt ja auch keiner, dass er kaufen soll und dann Päckchen akzeptieren, sondern im Zweifel ganz die Finger von lassen.
 
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DDM_Reaper20 schrieb:
Jungs, schlagt mich nicht tot, aber muss der Verkaeufer nicht den Versand nachweisen koennen? Nur dann geht das Versandrisiko ja auf den Kaeufer ueber. Beim Paeckchen gestaltet sich das, ohne Zeugen, wohl eher schwierig. Ich wuerde jedenfalls nicht darauf wetten, dass ein Richter mir automatisch glaubt.--

Es gibt einen Unterschied zwischen einen Kauf von Privatperson zu Privatperson und dem Verkauf von einem Gewerbetreibenden an eine Privatperson. Der Gefahrenübergang ist anders geregelt und somit auch das Versandrisiko.
 
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