DDM_Reaper20
Lieutenant
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act_ schrieb:Es gibt einen Unterschied zwischen einen Kauf von Privatperson zu Privatperson und dem Verkauf von einem Gewerbetreibenden an eine Privatperson. Der Gefahrenübergang ist anders geregelt und somit auch das Versandrisiko.
Erklär' das mal. Als Laie dachte ich nämlich, BGB §447 greift, und da steht ja nun, dass das Risiko übergeht, "sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat." (Ich muss dann im Zweifel ja auch nachweisen können, dass ich die Sache verschickt habe -- was, zugegebenmaßen, vor Gericht dann auch eine Frage des Leumunds und des Auftretens werden würde. Wenn dann z.B. ein mehrfach vorbestrafter Trickbetrüger vorm Kadi steht, der nicht mal seine Anschrift nennen kann, ohne dreimal bei Falschaussagen ertappt zu werden, ist dieser natürlich schlechter dran als jemand, der bisher ein völlig unbeschriebenes Blatt war. Meine Aussage zielte eben auch nur dahin, dass nicht jemand, sangwerma, zwanzig Päckchen "verschicken" kann und sich dann darauf berufen kann, das Risiko sei auf die Käufer übergegangen. Ich würd's nicht risikieren.)