Ebay Rückgabe - Artikel defekt

NoemSis

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Hallo,

ich bin in dem Fall der Verkäufer. Habe letztens einen Blu-Ray Player bei Ebay verkauft, welcher bei mir einwandfrei funktionierte.

Nun behauptet der Verkäufer, dass dieser bei ihm nicht funktioniert, schreibt aber dazu dass der Artikel gut verpackt war.

Ich habe bei Ebay nichts von "keine Rückgabe" oder so geschrieben, da dieses Feld bis jetzt immer von alleine kam. Wie ich jetzt aber mitbekommen habe muss man es mittlerweile selber aktivieren.

Sollte der Artikel jetzt wirklich defekt sein, kann ich ja nichts dafür! Ich habe ihn gut verpackt und bei mir ging er.

Bezahlt wurde mit PayPal. Einen Zeugen hätte ich, der beim Ausbau und Verpacken dabei war.
 
PayPal wird ein Problem.. wenn der Käufer dort einen Fall aufmacht, kannst du zu 99% davon aussehen, dass dein Geld weg ist..
 
Hast Du bei dem Angebot darauf hingewiesen dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluß der Gewährleistung handelt?
 
Da mit PayPal gezahlt wurde, kannst du den Player nur zurücknehmen.
Das Geld ist bei einem Käuferschutzfall eh weg.
 
Ich gehe davon aus, dass Du die Seriennummer des Geraetes vorher abfotografiert hast, oder?

Ansonsten sehe ich grosse Gefahr, dass Du nun das alte kaputte Geraet des Kaeufers zurueck bekommst, waehrend er sich mit Deinem funktionierenden Geraet vergnuegt.
 
JanKrohn schrieb:
Ich gehe davon aus, dass Du die Seriennummer des Geraetes vorher abfotografiert hast, oder?

Ansonsten sehe ich grosse Gefahr, dass Du nun das alte kaputte Geraet des Kaeufers zurueck bekommst, waehrend er sich mit Deinem funktionierenden Geraet vergnuegt.

Ja, so was kommt oft vor.

PayPal als Verkäufer ist mein leider immer der gea.....
Also um eine Rücknahme kommst nicht rum. Sonst macht er n Käuferschutz und fertig. Da du nicht wirklich etwas beweisen kannst, außer durch einen Zeugen, ist das vergeudete Zeit. Und auf nen Gerichtsfall willst es auch nicht raus laufen lassen. Es sei denn, du hast die Nerven und das Geld, um diese für die paar Kröten, die der Player wert sein dürfte zu investieren.
 
Man ist als Verkäufer bei PayPal nicht immer auf der Verliererseite. Ich habe gerade einen Fall in dem ein ganz öffensichtlich betrügerischer Verkäufer von PayPal in einem Konfliktfall Recht bekommen hat. Habe es als Käufer auch nicht fassen können. Kommt aber wohl vor.
 
Notfalls vor Gericht ausfechten. PayPal steht nicht ueber den Gerichten und hat auch keine rechtliche Weisungshoheit. Kostet zwar erstmal Geld und Nerven, aber notfalls...

...Wohlgemerkt, den VERTRAGSPARTNER vor den Kadi zerren, nicht PayPal, denn mit ersterem hat man ja den Vertrag. :)
 
Aber wenn PayPal mir mein Geld wegnimmt, kann ich mich auch gegen PayPal wenden; im Rahmen der Zahlungsdienstleistung ist er außerdem genauso ein Vertragspartner. Davon abgesehen würde ich mich vielleicht auch zuerst an den kleinen Mann halten, wenn mich nicht gerade der Drang beschleicht, die Welt zu verbessern^^ Aber wiederum, wenn ich etwa wüsste, dass beim kleinen Mann gar nichts zu holen ist, würde ich mich ohne Umweg an PayPal halten.
 
Sich an PayPal halten ist allerdings spannend. Die haben Geld fuer die besten Anwaelte, ihren Sitz nicht in Deutschland (Luxemburg? Irgendso was) und ihren Gerichtsstand entsprechend dort, was wiederum einen sehr guten (und auf das jeweilige Recht spezialisierten!) Anwalt erforderlich macht.

Sehr viel Aufwand. Einfacher (und ungleich erfolgversprechender!), dem Vertragspartner, dessen Erfuellungsgehilfe PayPal ja ist, in die Tasche zu greifen.
 
"Einfacher (und ungleich erfolgversprechender!), dem Vertragspartner, dessen Erfuellungsgehilfe PayPal ja ist, in die Tasche zu greifen."

Nur, wenn da in der Tasche auch etwas drin ist. Und "erfolgversprechender" ist ebenfalls irreführend - anfreunden könnte ich mich höchstens mit dem Ausdruck "weniger aufwendig". Die Segnungen Europas machen denn übrigens auch den tatsächlichen Aufwand sehr viel "weniger aufwendig", als die Angst davor groß ist.

Und PayPal ist nicht einfach ein Erfüllungsgehilfe, sondern man hat mit PayPal selbständige Verträge geschlossen. Und selbst wenn nicht: hat trotzdem PayPal unberechtigt mein Konto verkürzt - für solch einen Sachverhalt kommt es nicht einmal auf die Vertragspartnerschaft an, das lässt sich genauso über bereicherungsrechtliche oder deliktische (und damit nicht vertragliche) Anspruchsgrundlagen lösen.
 
Schau mal, ich kann PayPal völlig unzweifelhaft Beihilfe zum Betrug nachweisen, mindestens grob fahrläßig oder sogar vorsätzlich.
Ich werde aber dennoch nicht gegen die klagen weil man gegen große Unternehmen einfach keine Chance hat. Die würden einen Prozess einfach so lange so teuer verzögern bis einer klagenden Privatperson das Geld ausgeht.

Nichts gegen Deinen Enthusiasmus, aber mach Dich nicht selbst unglücklich indem Du gegen ein Unternehmen klagt welchem praktisch juristisch nicht bei zu kommen ist. Ausserdem haben die bestimmt alle Klagen gegen sich in ihren AGB ausgeschloßen.
 
Das mit dem Betrug würde ich verneinen - Fahrlässigkeit würde schon mal einen Betrug ausschließen und Vorsatz kann ich auch nur schwer erkennen (und vor allem bei wem? die juristische Person macht sich ohnehin nicht strafbar; die einzelnen Mitarbeiter sind auch nicht gleich alle kriminell). Hier lässt sich ohne Weiteres sagen, ein Betrug scheitert schon daran, dass schlicht ein Streit über die Rechtslage besteht.

Doch wenn du so überzeugt bist, Betrug nachweisen zu können, und "billig" wegkommen möchtest, kannst das doch locker über die Staatsanwaltschaft klären ;)

Ich bin da nicht blind enthusiastisch: Dass ich durch die Instanzen nur dann gehe, wenn ich es mir auch leisten kann, sollte ja wohl klar sein 0o Insofern erscheint mir der Hinweis, man würde sich unglücklich machen, genauso laienhaft kafkaesk verzweifelt, wie die Hinweise, die würden Prozesse künstlich verlängern, man können ihnen juristisch nicht beikommen und im letzten Zweifel hätten sie ohnehin alle Klagen in ihren AGB ausgeschlossen.. nein das geht gar nicht, wie kannst du so was nur sagen?^^
Bitte nicht falsch verstehen: Klar, es kann schwer sein und die Unternehmen versuchen mit Hand und Fuß, sich zu wehren - aber dein Ton*fall* im buchstäblichen Sinne ist unangebracht; PayPal ist kein Monstrum, vor dem man resignieren müsste, sondern eine Person wie jede andere. Wenn die gegen Gesetze verstößt, dann muss man das nicht hinnehmen.

Worauf ich aber vor allem noch mal hinaus möchte: Wenn da wirklich mal jemand enthusiastisch ist - warum sollte gerade der sich entmutigen lassen? Das wäre ja per definitionem schon jemand, der aus Überzeugung aktiv wird. Vor diesem Hintergrund: *Soo* teuer sind Prozesse auch wieder nicht - egal wie lange ein Gegner das hinzieht. Ist ja auch keine komplizierte Frage, wo man viel Beweise bräuchte 0o Die Tatsachenlage ist völlig klar - das einzige, worum man streiten kann, ist die rein rechtliche Einschätzung; das erfordert nun wirklich keinen großen Aufwand in dem Sinne, dass man jahrelang Untersuchungen anstellen müsste.

Ich bin da übrigens gerade nicht enthusiastisch; ich bin ja nicht mal betroffen. Danke trotzdem für deine aufmunternden Worte^^ Wie ich oben schon schrieb, würde ich auch am ehesten mich direkt an meinen Käufer halten. Offen gesagt sind *da* die Chancen aber *nicht* wie hier iwo behauptet besser als bei PayPal. Denn beim Käufer haben wir dann wirklich mit tatsächlichen Schwierigkeiten zu arbeiten - auch wenn das Standardprobleme sind -: War die Sache wirklich noch mangelfrei bei der Übergabe an den Versender? War sie gut verpackt? Wie kommt man mit dem Versanddienstleister klar, ist von ihm Ersatz von Transportschaden zu erwarten? Demgegenüber kommt es auf diese kaufrechtlichen Fragen ggü PayPal gar nicht an: hier zählt allein, dass PayPal sich einfach an *meinem* (PayPal-)Konto bedient hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

Klar; Ottonormalmensch ohne echte Überzeugung oder Geld oder juristischen Hintergrund muss man nicht empfehlen, gegen PayPal zu klagen. Man muss ihm aber auch nicht davon abraten: Das wird ihm schon allein klar sein - und wenn nicht, gibt es trotzdem genug andere, die ihn auf dem Weg dahin immer doch noch einmal mehr davon abraten.
 
Und um wieviel hast du den Bluray-Player verkauft? Bei so günstigen Geräten kann ich mir eher nicht vorstellen, dass der Käufer betrügen will. Ich nehme mal an der Käufer hat auch gute Bewertungen auf eBay? Gerade bei Elektrogeräten kann oft beim Transport etwas schief gehen, auch wenn äußerlich nichts zu erkennen ist.
 
Kossem schrieb:
"Einfacher (und ungleich erfolgversprechender!), dem Vertragspartner, dessen Erfuellungsgehilfe PayPal ja ist, in die Tasche zu greifen."

Nur, wenn da in der Tasche auch etwas drin ist. Und "erfolgversprechender" ist ebenfalls irreführend - anfreunden könnte ich mich höchstens mit dem Ausdruck "weniger aufwendig". Die Segnungen Europas machen denn übrigens auch den tatsächlichen Aufwand sehr viel "weniger aufwendig", als die Angst davor groß ist.

Und PayPal ist nicht einfach ein Erfüllungsgehilfe, sondern man hat mit PayPal selbständige Verträge geschlossen. Und selbst wenn nicht: hat trotzdem PayPal unberechtigt mein Konto verkürzt - für solch einen Sachverhalt kommt es nicht einmal auf die Vertragspartnerschaft an, das lässt sich genauso über bereicherungsrechtliche oder deliktische (und damit nicht vertragliche) Anspruchsgrundlagen lösen.

Hier scheint dir nur eines entgangen zu sein:

Paypal verwendet AGB, welchen jeder Benutzer zugestimmt hat.
Vorausgesetzt, dass diese wirksam sind und die entsprechenden Rückbuchungen durch diese AGB abgedeckt sind, woher willst du dann einen Anspruch herleiten?
 
Du meinst wirklich, ausgerechnet *dieser* Punkt ist mir entgangen? Dass ein Unternehmen AGB verwendet - oder einfacher gesagt, dass ein Unternehmen, mit dem ich einen Vertrag schließe, den Vertrag auch mit Inhalt füllt?

Ich bezweifle natürlich die Wirksamkeit dieser AGB.
 
@ Kossem

Du kannst die AGB natuerlich bezweifeln, aber das alleine gewinnt ja nun keinen Prozess. Dann wird der Richter sich naemlich im Zweifel fragen, warum du diese Zweifel nicht vorher angemeldet hast. Ganz zu schweigen davon, dass der Gerichtsstand im Zweifel nicht Deutschland ist, daher auch nicht nach deutschem Recht entschieden wird. Viel Spass in Luxemburg oder wo immer dieser Verein seinen Gerichtsstand hat. Koennte teuer werden, denn ob dein Anwalt dann tatsaechlich wartet, bis der Prozess gewonnen ist . . .

. . . es geht schlicht und einfach darum, dass es zweckmaessiger sein kann, sich jemanden zu krallen, dem man auch zuverlaessig am Zeug flicken kann. Dein Argument, dass bei dem nix zu holen ist, mag in manchen Faellen stimmen, aber 1. nicht in allen und 2. wie gesagt, viel Spass dabei, PayPal an den Karren zu fahren. Google doch mal, wie viele das versucht haben, und denke mal darueber nach, warum das so sein koennte. ;)
 
Ich kann ja eure Einwände verstehen und erkenne sie doch auch immer wieder ausdrücklich an. Ich hab aber das Gefühl, dass mir unterstellt wird, ich würde den Ernst der Lage nicht erkennen (wenn sowas kommt wie "denke mal darueber nach, warum das so sein koennte" oder die bedeutungsschwangeren ". . ."^^).

Das ist mir im Grundsatz schon klar, ich bin nicht unbeleckt.

Was gescheiterte Verfahren angeht: Ist mir nicht bekannt, nenn gern mal eins. Nur umgekehrt ist mir im Kopf: Allgemein geht man davon aus, dass PayPal selbst nicht klagen wird, wenn man das Konto nicht ausgleicht, nachdem man zurückgebucht hat. Denk mal darüber nach, warum *das* so sein könnte ;)

Auf EU-Recht und Gerichtsstand komme ich gern später noch mal zurück; muss nur jetzt schnell los, sry ><
 
Zuletzt bearbeitet:
Da Verbraucher und Unternehmer beteiligt sind, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Rom-I-Verordnung das Recht des Staates des Verbrauchers=Deutschland anzuwenden. Es kann gemäß Absatz 2 ein anderes Recht vereinbart werden; dies wiederum darf nicht zu Nachteilen führen (Absatz 2 Satz 2), die nach deutschem Recht nicht möglich wären (dh im Ergebnis bleibt es bei deutschem Recht).

Für die außervertraglichen Schuldverhältnisse (unerlaubte Handlung, Bereicherungsrecht) führt die Rom-II-Verordnung ebenfalls zu deutschem Recht.

Gerichtsstand ist ebenfalls das Heimatgericht des Verbrauchers, Artt. 17 Abs. 1, 18 Abs. 1 Brüssel-Ia-VO.

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Aber noch mal: Ja, ich verstehe eure Einwände wirklich im Grundsatz und erkenne sie auch an!
 
Zuletzt bearbeitet: (Angegebene Rechtsquelle korrigiert.)
Da hast du natuerlich recht. Es bleibt allerdings die Frage, warum sich einen Konzern vornehmen soll, der erstklassige Anwaelte hat UND der gar nicht der ordentliche Vertragspartner ist. Davon kriegt man die Kohle im Zweifelsfalle wohl auch nicht wieder, wenn PayPal diese naemlich weiterreicht.

Ich wuerde also jederzeit meinen Vertragspartner beharken und notfalls Titel erwirken. Feddisch. Warum einfach, wenn's auch kompliziert geht...

(Dass PayPal schlicht nicht klagt, mag daran liegen, dass sie sich a) der Bescheidenheit der Erfolgsaussichten sehr bewusst sind oder b) es nicht genuegend Faelle sind, dass es sich lohnen wuerde, so rein vom Verwaltungsaufwand und der zu erwartenden Medienresonanz her...)
 
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