• ComputerBase erhält eine Provision für Käufe über eBay-Links.

Ebay Rücknahme - wann wieder zurück schicken?

Trimipramin

Commodore
Registriert
Sep. 2014
Beiträge
4.788
Heyho :)

Heute brauche ich mal bitte eure Hilfe. Ich hatte vor knapp nem Monat ein Spiel auf Ebay ersteigert (Link zur Auktion). Ausschlaggebend für mich war, dass das Spiel original verpackt ist (was schickes für die Sammlung).

Leider kam es dann bei mir so hier an:
IMG_2860.jpgIMG_2861.jpgIMG_2859lkst.jpg

...war somit nicht mehr original verpackt und für mich ein Grund den Verkäufer anzuschreiben und um Rücknahme zu bitten. Normalerweiße...hey, war ja nur die OVP beschädigt, nicht das Spiel an sich, ..nur..war eben genau die OVP ja der Grund da mit zu steigern. Nuja, der Verkäufer hat dann nicht reagiert, ich also bei Ebay nen Fall aufgemacht und mein Geld wieder bekommen.

Dann hatte ich irgendwann nochmal den Verkäufer angeschrieben, wie wir das nun mit der Rücksendung des Artikels machen, denn streng genommen gehört dieser mir ja nicht mehr. Aber dieser reagiert einfach nicht mehr, wobei er doch spätestens durch die monatliche Ebay-Rechnung sehen sollte, dass da was nicht stimmt. Aber gut, vllt. nicht drauf geachtet.

Also: Wie lange muss ich den Artikel denn nun aufheben? Klar, ist nur nen Spiel und nimmt nicht viel Platz weg. ABer mal grundsätzlich muss es doch für sowas Fristen geben, oder?
 
Zuletzt bearbeitet: (Adresse entfernt)
Erstmal solltest überlegen ob Du nicht besser Deine Adresse auf dem Bild unkenntlich machst.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Trimipramin
Danke, ist gefixt. Danke auch an den Mod fürs löschen des vorherigen Bildes. :)
 
Es handelt sich hier ja um einen Privatverkäufer. So wie ich das sehe ist das Spiel ja wie beschrieben in OVP und verschweißt. Du störst dich jetzt Primär daran, dass die Einschweißfolie etwas eingerissen ist, richtig?
Das Spiel selbst funktioniert aber? Oder hast du das garnicht getestet?
Hast du dein Geld denn schonwieder zurückbekommen?

Ansonsten lässt sich das pauschal garnicht beantworten.

Wenn es so ist, dass du dich nur an der beschädigten Einschweißfolie störst, bin ich der Meinung ,dass der Verkäufer hier garnichts zurücknehmen muss. Die Ware ist wie beschrieben und mMn. ist eine nicht 100% dichte Einschweißfolie (Insofern dadurch noch Garantiert ist, dass das Spiel nicht aus der Folie genommen werden kann) kein Grund einen Artikel als Defekt oder sonstiges zurückschicken zu wollen. V.a. bei einer Privatauktion.
 
@Khaotik: Was hat es mit Privatverkäufer zu tun, wenn der nicht liefert was er verkauft? Auf dem Foto ist eine intakte Folie, wie auch im Text beschrieben original verpackt. Geliefert wird etwas anderes.
Also liefert er die Ware nicht wie beschrieben.

Vor allem wenn ich mir das Ding als Sammler kaufe ist das entscheidend.
 
Wenn das beim Versand beschädigt wurde, ist nur zu klären wer das Versandrisiko trägt und das ist bei Privatkäufen der Käufer ..... da muss der Verkäufer überhaupt nichts zurücknehmen. Wenn überhaupt kann man versuchen beim Versanddienstleister etwas geltend zu machen.

Ansonsten ist das Pech und der Käufer bleibt drauf sitzen.

Grüsse

Gulp
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Smartin
FrankenDoM schrieb:
@Khaotik

Vor allem wenn ich mir das Ding als Sammler kaufe ist das entscheidend.

Das kann ja aber der Verkäufer nicht wissen. Mir persönlich wäre das jetzt völlig egal ob die Einschweißfolie jetzt angerissen ist oder nicht. Es zählt letztlich der Inhalt der Verpackung.
Ich weiß nicht, inwiefern der Käufer da recht bekäme, dass eine eingerissene Folie ein Rücksendegrund ist. Das Produkt ansich (Das Spiel mitsamt OVP) ist ja meines Erachtens nach wie beschrieben.
Ob der TE jetzt Sammler ist oder nicht sollte doch erstmal zweitrangig sein. Bei dem Verkauf geht es um den Inhalt, nicht die Verpackung. Die Folie fungiert ja auch erstmal als eine Art Siegel. Und solange sich das Spiel nicht aus dem Siegel (Folie) entfernen lässt ohne den Vorgang wieder rückgänig machen zu können ist ja auch die "Brandneu und ungeöffnet"-Bedingung erfüllt.

Insofern sehe ich den generellen Anspruch auf Rückgabe etwas schwierig. Vor allem eben da es ein Privatkauf war und es im Gegensatz zu gewerblichen Verkäufern keine Rückgabefrist gibt.
 
Wenn für den Käufer die Originalverpackung entscheidend ist, dann ist das sicher ein Argument und sollte hier nicht einfach ignoriert werden.

Insbesondere bei älteren Spielen, Filmen und Musikdatenträgern wird ein Verkäufer schon wissen, warum er extra die Originalverpackung erwähnt.
 
Der Verkäufer hat hier Anspruch auf das Geld.

Die Sendung ist beim Versand beschädigt worden, Versand als Brief war vereinbart (siehe Auktionstext). Gefahrenübergang ist beim Privatverkäufer der Zeitpunkt der Übergabe an die Post.

An einer Stelle verstehe ich die Ursprungsfrage aber nicht - wo ist denn das Problem? Die Ware gefällt nicht, EBay/Paypal hat den Kaufpreis erstattet und dann schickt man die Ware selbstverständlich zurück.
 
Danke für eure zahlreichen Kommentare. Entschuldigt bitte das ich erst jetzt antworte. :)

FrankenDoM schrieb:
Vor allem wenn ich mir das Ding als Sammler kaufe ist das entscheidend.
Jup, eben darum geht es mir hier.


Gulp schrieb:
Privatkäufen der Käufer
Das wusste ich nicht, danke. :)


alf420 schrieb:
und der TE hat jetzt Geld und Ware.
Was ja so meinerseits nicht beabsichtigt ist, sonst hätte ich diesen Thread ja nicht geöffnet, um eben auch dies abzuklären.


cool and silent schrieb:
Versand als Brief war vereinbart
Was aber bei dem Artikel mMn wenigstens ein Umschlag mit Luftpolsterfolie hätte sein sollen.


cool and silent schrieb:
An einer Stelle verstehe ich die Ursprungsfrage aber nicht - wo ist denn das Problem? Die Ware gefällt nicht, EBay/Paypal hat den Kaufpreis erstattet und dann schickt man die Ware selbstverständlich zurück.
Der Verkäufer reagiert nicht, auf nichts. Ja, ich kann es jetzt einfach zurück schicken, nur: Wer garantiert mir, dass es dann auch wirklich ankommt? So müsste ich es als Paket mit Einschreiben oder so machen, wo ich dann die Kosten dafür tragen soll, nur weil es nicht gebührend verpackt wurde?

Ich werde es wohl so machen: Ich schreib dem Verkäufer nochmal, dass ich die Ware gerne zurück schicken möchte und hierfür nur ne kurzze Rückmeldung brauche, so das der Eingang der Ware auch erwartet wird / erwartet werden kann. Die Versandkosten hierfür übernehme ich, kein Ding.

Das Geld ist mir nicht wichtig, mir geht es einzig und allein darum, dass der Artikel nicht mehr eingeschweißt ist und somit für mich wertlos ist. Kann man von halten was man will, is aber nunmal so..
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Wenn für den Käufer die Originalverpackung entscheidend ist, dann ist das sicher ein Argument und sollte hier nicht einfach ignoriert werden.

Insbesondere bei älteren Spielen, Filmen und Musikdatenträgern wird ein Verkäufer schon wissen, warum er extra die Originalverpackung erwähnt.

Die wurde ja auch geliefert. Solange die Übergabe in einer Originalverpackung in Perfektem Zustand nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrags ist, liegt doch keinerlei Sachmangel vor.

Was ich nicht ganz verstehe ist, warum der TE nach einer Rückerstattung des Geldes die Ware nicht auch einfach zurückschickt?
 
Joc schrieb:
Die wurde ja auch geliefert. Solange die Übergabe in einer Originalverpackung in Perfektem Zustand nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrags ist, liegt doch keinerlei Sachmangel vor.

#1 Link zu ebay

Joc schrieb:
Was ich nicht ganz verstehe ist, warum der TE nach einer Rückerstattung des Geldes die Ware nicht auch einfach zurückschickt?

#11 letzter Absatz
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: new Account()
FrankenDoM schrieb:
Muss er auch nicht. Er verkauft verpackte Ware, also hat er diese auch so zu liefern.

Nochmal, wenn der Verkäufer das verpackt und unbeschädigt bei der Post abgibt ist er aus der Nummer raus, denn da geht das Risiko auf den Käufer über, Bild 1 weist klar darauf hin, dass die Sendung auf dem Postweg beschädigt wurde und dann ist das Pech für den Käufer, da hat der Verkäufer nichts mehr mit zu tun.

Jetzt kann man sicherlich versuchen, dem Verkäufer hinsichtlich Verpackungsart mit Luftpolsterfolie usw zu kommen aber dann hätte der Käufer aus meiner Sicht explizit auf die Wichtigkeit des unversehrten Zustands hinweisen sollen und ggfs. auch Mehrkosten für eine besonders gesicherte Verpackungsart in Aussicht stellen können/sollen. Diese Zellophanhülle ist sicherlich für den Standardkäufer belanglos, in dem Falle halt nicht und da hat der Käufer eben offensichtlich billig vor sicher als Versand in Kauf genommen.
Da sehe ich ebenso wenig Chancen auf eine Rücknahme durch den Verkäufer, wie auf einer Erstattung durch den Versanddienstleister, der in dem Fall offensichtlich den Schaden verursacht hat. Das ist eben Versandrisiko ......

Grüsse

Gulp
 
@Gulp

Die Beschädigung kann auch nur die Umverpackung betroffen haben.

Wer alte Spiele Originalverpackt verkauft, der weiß, dass es dem Käufer in aller Regel gerade auf die unversehrte Verpackung ankommt. Das Sammeln steht im Vordergrund, nicht das Benutzen.

Regelmäßig fließt das auch erhöhend in den Preis mit ein.

@Joc

Der übliche (und damit "perfekte") Zustand ist der Standard. Beschädigungen weichen davon ab und müssen deshalb genannt werden - nicht umgekehrt.
 
Idon schrieb:
Der übliche (und damit "perfekte") Zustand ist der Standard. Beschädigungen weichen davon ab und müssen deshalb genannt werden - nicht umgekehrt.

Und welche Art Mangel liegt dann deiner Meinung nach vor?
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)

Ne du. Es geht um die Beschaffenheit der Sache nicht der Verpackung der Sache.

Aber wenn der Verkäufer damit geworben hat, dass der Artikel neu und eingeschweißt ist, und er das dann nicht ist, gehe ich hier auch davon aus, dass eBay schon richtig entschieden hat.
 
@Joc

Die Verpackung der Sache kann, insbesondere wenn explizit bei Sammlerstücken damit geworben wird, mangelfähiger Bestandteil der Sache sein.


Das wäre hier im Einzelfall zu prüfen - aber dafür ist ein Forum nicht da.
 
Idon schrieb:
@Gulp

Die Beschädigung kann auch nur die Umverpackung betroffen haben.

Wer alte Spiele Originalverpackt verkauft, der weiß, dass es dem Käufer in aller Regel gerade auf die unversehrte Verpackung ankommt. Das Sammeln steht im Vordergrund, nicht das Benutzen.

Regelmäßig fließt das auch erhöhend in den Preis mit ein.
.......

Die Beschädigung kann ..... natürlich, das entzieht sich aber unserer Kenntnis.

Bei den Originalverpackten Dingen wäre ich rein persönlich vorsichtiger in der Annahme, wer Kinder hat wie ich und viele Dinge durchaus mal doppelt geschenkt bekommt oder verschenken möchte und feststellt, dass das beschenkte Kind das Exemplar oder Spiel etc schon besitzt, hat durchaus auch noch Originalverpackte Ware zum Verkauf. Das geschieht meines Erachtens häufiger als man denkt und da muss sich der Verkäufer nicht mal bewusst gewesen sein, dass es sich evtl um ein Sammlerstück handelt. Vergleicht man die Preise so wäre dieser Artikel mit ca 25 Euro extrem günstig da anderen Angebote schon über 50 Euro kosten. Da würde ich zunächst nicht annehmen es mit einem Verkäufer zu tun zu haben, der den Sammlerwert und -status kennt.

Ist aber sicherlich durchaus dennoch ein bedenkenswerter Faktor .....

Grüsse

Gulp
 
Danke euch beiden für euer Gespräch, wirklich interessant. Ich gehe bei beiden Ansichten mit, wenngleich ich da wie shcon geschrieben das aus Sammlersicht sehe.
Gulp schrieb:
Das geschieht meines Erachtens häufiger als man denkt und da muss sich der Verkäufer nicht mal bewusst gewesen sein, dass es sich evtl um ein Sammlerstück handelt. Vergleicht man die Preise so wäre dieser Artikel mit ca 25 Euro extrem günstig da anderen Angebote schon über 50 Euro kosten. Da würde ich zunächst nicht annehmen es mit einem Verkäufer zu tun zu haben, der den Sammlerwert und -status kennt.
Da kam mir direkt wieder eine Erinnerung, denn der Verkäufer hat den Artikel mehrmals so verkauft.
Screenshot_2019-05-03 eBay-Bewertungsprofil für leonella2010.png

Wenn ich auf Artikel aufrufen gehe, lande ich aber wo anders (wo der Preis bei knapp 55€ war), nicht bei der Originalauktion. Ich weiß aber noch, dass die Auktion haargenau so gestaltet war wie bei mir.

Ich will nix unterstellen und im Nachhinein ist es sowieso schwierig das entsprechend zu beweisen, aber ich gehe schon davon aus, dass der Verkäufer wusste , was er da verkauft und auch an wen.

Ja, dass mit dem günstigen Versand muss ich mir ankreiden lassen und werde sicher da entsprechend drauf achten in der Zukunft.

Wie schon geschrieben: ich schreibe den Verkäufer nochmal an und schicke es nach Ablauf der meinerseits gesetzten Frist einfach los...
 
Zurück
Oben