FrankenDoM
Vice Admiral
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Gulp schrieb:Nochmal, wenn der Verkäufer das verpackt und unbeschädigt bei der Post abgibt ist er aus der Nummer raus, denn
Nicht bei ungenügender Verpackung. Es ist auch sicher nicht Aufgabe des Käufers dafür Sorge zu tragen, dass der Verkäufers ordentlich verpackt.
Joc schrieb:Und welche Art Mangel liegt dann deiner Meinung nach vor?
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)
Aus Deinem Link:
"Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll."
Original verpackt beworben, nicht so bekommen. = Mangel, auch nach Deinem Link.
Ob dem Verkäufer bewusst ist ob Sammler oder nicht spielt doch keine Rolle. Er hat das zu schicken was er bewirbt und verkauft. Was ist wenn der Käufer vor hat den Gegenstand direkt zu entsorgen? Darf ich das Produkt dann vorher schreddern?