Ebay Rücknahme - wann wieder zurück schicken?

Gulp schrieb:
Nochmal, wenn der Verkäufer das verpackt und unbeschädigt bei der Post abgibt ist er aus der Nummer raus, denn

Nicht bei ungenügender Verpackung. Es ist auch sicher nicht Aufgabe des Käufers dafür Sorge zu tragen, dass der Verkäufers ordentlich verpackt.

Joc schrieb:
Und welche Art Mangel liegt dann deiner Meinung nach vor?
https://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)

Aus Deinem Link:
"Die vertraglich geschuldete Leistung weist einen Mangel auf, wenn ihre tatsächliche Beschaffenheit von der Beschaffenheit abweicht, die die Sache haben soll."

Original verpackt beworben, nicht so bekommen. = Mangel, auch nach Deinem Link.

Ob dem Verkäufer bewusst ist ob Sammler oder nicht spielt doch keine Rolle. Er hat das zu schicken was er bewirbt und verkauft. Was ist wenn der Käufer vor hat den Gegenstand direkt zu entsorgen? Darf ich das Produkt dann vorher schreddern?
 
FrankenDoM schrieb:
Original verpackt beworben, nicht so bekommen. = Mangel, auch nach Deinem Link.

So ist es, genau der Meinung bin ich auch. :daumen:

OVP bedeutet nicht, dass die Verpackung nicht schon geöffnet wurde!
Es bedeutet auch nicht, dass eine Sache nicht in Gebrauch gewesen ist.
Es bedeutet Schlicht, dass die OVP dabei ist, dass ist alles.
Neu und zugleich eingeschweißt ist natürlich schon eine andere Aussage

Allerdings nicht, dass der perfekte Zustand der Verpackung Standard sein soll, usw.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Joc: Manchmal hilft zu Ende lesen ;)

Beim Standard redest Du und Idon glaube ich aneinander vorbei. @Idon meinst nicht, dass Standard immer Perfekt bedeutet. Zumindest lese ich es so nicht :)
 
Der übliche Standard einer originalverpackten und damit fabrikneuen Sache sollte schon perfekt sein.

Der übliche Standard einer gebrauchten Sache ist hingegen nicht mehr perfekt. Dort kommt es dann auf die Umstände an.

Unter "perfekt" ist hier natürlich immer der Kontext zu verstehen: Die hohen und ungleichmäßigen Spaltmaße mancher US-amerikanischer PKW ist beispielsweise der dort übliche Standard, folglich wären Spaltmaße in diesem üblichen Rahmen "perfekt", auch wenn dies von den Standards abweicht, die man sonst womöglich von deutschen Herstellern gewohnt ist.


Erneut: Wie das in diesem Einzelfall aussieht mag dahin gestellt sein. Die generelle Aussage "Verpackung ist nicht Teil der Sache" geht aber zu kurz.
 
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Joc schrieb:
Die wurde ja auch geliefert. Solange die Übergabe in einer Originalverpackung in Perfektem Zustand nicht ausdrücklich Bestandteil des Kaufvertrags ist, liegt doch keinerlei Sachmangel vor.

Das war ja hier schon geklärt, dass man die Beschaffenheit zum Gegenstand des Kaufvertrages machen kann.
 
Joc schrieb:
So ist es, genau der Meinung bin ich auch. :daumen:

OVP bedeutet nicht, dass die Verpackung nicht schon geöffnet wurde!
Es bedeutet auch nicht, dass eine Sache nicht in Gebrauch gewesen ist.
Es bedeutet Schlicht, dass die OVP dabei ist, dass ist alles.
Neu und zugleich eingeschweißt ist natürlich schon eine andere Aussage

Allerdings nicht, dass der perfekte Zustand der Verpackung Standard sein soll, usw.
Wo steht das denn in Stein gemeißelt?

Wikipedia sagt dazu:
Dabei kann gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden ist und mit verschickt wird oder aber dass die Ware noch originalverpackt ist, sich also in der ungeöffneten Originalverpackung befindet.

In der Auktion geht dann eindeutig Variante 2 hervor:
  • Das Bild zeigt, dass das produkt originalverpackt ist.
  • Artikelbeschreibung:
noch original verpackt
  • Artikelzustand:
Neu: Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. Der Artikel ist noch in der Originalfolie eingeschweißt

Fragen bleiben da nicht mehr offen. Zumal sowieso nicht der Ausdruck OVP benutzt wurde.


Das Angebot ist übrigens auch Bestandteil des Kaufvertrags ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich sehe das auch eher anders, nämlich wie Gulp.
Sachmangel hin oder her, auf den Bildern ist die Verpackung beschädigt (und damit meine ich nicht die Hülle sondern die Umverpackung). Damit spricht vieles für ein "Transportschaden", der zum Risiko des Käufers geht. Problematisch/Fraglich wäre nun nur noch, ob er einen Schadensersatzanspruch gegen DHL hat. Und diesbezüglich müsste er beweisen, dass das unbeschädigte Sammlerstück in Originalverpackung mehr wert ist als das geöffnete Spiel/Spiel mit beschädigter Hülle. Bei ganzen 50 Eur Kaufpreis wird sich sowas m.E. nicht wirklich lohnen.
Um aber auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, der TE will ja gar keinen SE oder ähnliches, sondern seine Ware zurückschicken.
Dementsprechend würde ich die Ware an den Absender zurücksenden (nicht aber als Brief sondern mindestens als Hermes Päckchen, damit Du eine Sendungsnachverfolgung hast).
Alternativ, wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du natürlich auch bei Ebay nachfragen, wie das mit dem Rückversand erfolgen soll, da sich der Verkäufer auf Deine Frage hin, nicht gemeldet hat.
 
FrankenDoM schrieb:
Nicht bei ungenügender Verpackung. Es ist auch sicher nicht Aufgabe des Käufers dafür Sorge zu tragen, dass der Verkäufers ordentlich verpackt.

Grundsätzlich bin ich da durchaus einverstanden, nur sehe ich das bei der uns bekannten Ausgangslage doch als recht dünne Argumentationsbasis an, dazu haben wir halt nur ein paar Fotos und keine wirklichen Fakten.

Und nur so am Rande: Wenn man denn wirklich beim Kauf Wert drauf legt, kann man sicherlich auch als Käufer proaktiv an dem für einen wichtigen Werterhalt mitarbeiten, wird heutzutage leider gerne vergessen, dass man auch im Vorfeld miteinander einfach reden kann, gerade bei solchen Privatgeschäften. Macht sich meistens aber am Ende bezahlt. :-) Auch wenn es nicht zu den "Aufgaben" des Käufers gehört, haben am Ende beide etwas davon, der eine sein Geld und keinen Ärger, der andere ein gutes Schnäppchen und ein tolles Sammlerstück.

Grüsse

Gulp
 
Und so wie ich das sehe ist der Artikel auch noch eingeschweißt. Lediglich an der Seite ist die Folie gerissen. Allerdings nur soweit, dass sich mMn noch zu 100% feststellen lässt, dass das Produkt noch als "ungeöffnet" angesehen werden kann.
In meinem Verständnis ist die OVP die Hülle selbst, nicht aber automatisch auch die Einschweißfolie. Diese Bedingung geht aus der Ebaybeschreibung hervor, dass der Artikel noch eingeschweißt ist. Und dem Bild vom TE zufolge ist dies auch der Fall. Der Artikel ist somit also wie beschrieben neu und unbenutzt.
Wie und wo der Riss nun entstanden ist lässt sich ja erstmal nicht genau sagen. Das kann beim VK passiert sein, ebenso beim Versand aber auch genauso beim TE. Es gilt hier schon grundsätzlich erstmal zu beweisen, dass nicht der TE den Schaden beim Auspacken verursacht hat und jetzt die Schuld woanders sucht. (Ich möchte dem TE hier nichts unterstellen, allerdings muss man schon beide Seiten sehen)

Noch was ganz grundsätzliches: Wenn ich soviel Wert auf eine zu 100% unversehrte Einschweißfolie lege, dann sollte ich ganz einfach bei einem gewerblichen Verkäufer kaufen und kann hier bei nichtgefallen einfach die Ware per Wiederruf zurückschicken.

Hier wurde ein C2C-Geschäft unter Ausschluss jeglicher Garantie gemacht. Die Ware ist ihrem Bestimmungszweck entsprechend augenscheinlich voll funktionsfähig und wie beschrieben also sehe ich eigentlich keine Grundlage, dass der Verkäufer hier eine Rückgabe akzeptieren müsste. Und der Bestimmungszweck eines Spiels ist nunmal sicher nicht, dass man ihn sich die nächsten 20 Jahre ins Regal stellt.... Zudem wurde es soweit ich das sehe auch nicht explizit als Sammlerstück angeboten. Es wurde also nicht der Zustand im Besonderen beschrieben was gerade für Sammler doch entscheidend sein sollte.

Wenn es dem Verkäufer egal ist und du es einfach zurückschickst und nichts mehr hörst ist das dein Glück, ich würde das an seiner Stelle auf keinen Fall akzeptieren.

____

Edit: Was mir gerade erst bei genauem Betrachten auffällt. Es wird doch schon von vornherein vom Versanddienstleister darauf hingewiesen, dass die Sendung beschädigt wurde. Warum also hier nicht direkt auf den Dienstleister zugehen und die Beschädigung anzeigen?
 
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Khaotik schrieb:
In meinem Verständnis ist die OVP die Hülle selbst, nicht aber automatisch auch die Einschweißfolie. Diese Bedingung geht aus der Ebaybeschreibung hervor, dass der Artikel noch eingeschweißt ist.
Wo/wie genau soll das hervorgehen?
Wieso soll die Einschweißfolie nicht zur Verpackung gehören?

Hier von einer Firma, die Produkte einschweißt (verpackt, sh. auch Linkaddresse): http://www.industrieservices.de/verpacken/einschweissen/

Weiterhin, wie kommst du darauf, dass ein eingeschweißtes Produkt immer noch eingeschweißt ist, wenn die Folie aufgerissen ist? Bei der Schachtel bestimmt weniger kritisch, aber vergleiche das mal mit eingeschweißtem Fleisch. Im Supermarkt ist die Einschweißfolie vom Fleisch aufgerissen - ach kein Problem! Ist doch immer noch eingeschweißt.

Aus dem Bild geht übrigens eindeutig hervor, dass die Folie unbeschädigt ist. Das Bild gehört zum Produktangebot. Das Produktangebot ist Teil des Kaufvertrags.


Fall 1: Verkäufer hat das Produkt vor dem Einpacken beschädigt -> Verkäufer hat das Problem
Fall 2: Das Produkt wurde erst später beschädigt (etwa durch Versand) -> Käufer hat das Problem -> viel Spaß das der DHL beizubringen :D
 
Khaotik schrieb:
Edit: Was mir gerade erst bei genauem Betrachten auffällt. Es wird doch schon von vornherein vom Versanddienstleister darauf hingewiesen, dass die Sendung beschädigt wurde. Warum also hier nicht direkt auf den Dienstleister zugehen und die Beschädigung anzeigen?

Da ist viel dran

@Gulp: Bei #28 geb ich Dir völlig recht.
 
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Smartin schrieb:
Alternativ, wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du natürlich auch bei Ebay nachfragen, wie das mit dem Rückversand erfolgen soll, da sich der Verkäufer auf Deine Frage hin, nicht gemeldet hat.
Das habe ich schon getan, da konnte man mir keine Auskunft geben (ohne Scheiß). Man meinte nur "ne Weile aufheben", als ich dann fragte wie lange, konnte man mir auch das nicht beantworten. ^^


Gulp schrieb:
Auch wenn es nicht zu den "Aufgaben" des Käufers gehört, haben am Ende beide etwas davon, der eine sein Geld und keinen Ärger, der andere ein gutes Schnäppchen und ein tolles Sammlerstück.
Auf jeden Fall, haste absolut Recht und werde ich zukünftig auch drauf achten. Ich bin eben davon ausgegangen, dass das bereits ordentlich verpackt verschickt wird.

Khaotik schrieb:
(Ich möchte dem TE hier nichts unterstellen, allerdings muss man schon beide Seiten sehen)
Alles gut, man soll ja immer kritisch bleiben. Wie schon weiter unten angemerkt, gehe auch ich davon aus, dass wenn das eingeschweißte aufgerissen ist, es eben nicht mehr vollends OVP ist. Und nein, ich habe es nicht bei Lieferung entsprechend bearbeitet. Warum ich mich nicht direkt an den Versanddienstleister gewendet habe? Weil ich zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen bin, dass das schlichtweg diletantisch verpackt wurde und somit Schuld des Verkäufers ist.


Ich denke wir drehen uns hier gerade im Kreis. ^^

1. Die intakte, eingeschweißte Folie war offensichtlich Teil des Angebots.
2. Der Verkäufer würde sicher meinen, dass der Artikel den Auktionsfotos entsprechend war, als dieser in den Versand ging. = Ich hätte mich somit wohl an DHL wenden müssen.
 
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Der Verkäufer muss sich an den Versanddienstleister wenden. Der Käufer hat keine Vertragsbeziehung mit diesem.
 
Habe mal fix geschaut und so hier ist es zumnindest bei Paketen.
Screenshot_2019-05-03 Paket beschädigt Wer zahlt .png

Ich würde meinen, dass das mit schlecht verpackt zutrifft. Denn auch wenn in der Auktion nur Briefversand angegeben war, sollte man mMn davon ausgehen können, dass dann zumindest auch eine Verpackung mit Luftpolterfolie verwendet wird.

Dass das Transportrisiko hierbei auf den Käufer abgewälzt wird, finde ich pers. nicht okay. Das nur am Rande.
 
@Trimipramin So will es aber das Gesetz
https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

@Idon Und der Verkäufer keinen Schaden.
Im Grunde ist das eine Frage der Abwicklung. Im Grunde kann der Verkäufer auch den Anspruch einfach abtreten. Oder er macht ihn selbst zugunsten Dritter geltend, was aber eher Praxisfern ist. Wer ficht schon gern fremde Streitigkeiten aus.
 
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Khaotik schrieb:
Wenn es dem Verkäufer egal ist und du es einfach zurückschickst und nichts mehr hörst ist das dein Glück, ich würde das an seiner Stelle auf keinen Fall akzeptieren.

____

Edit: Was mir gerade erst bei genauem Betrachten auffällt. Es wird doch schon von vornherein vom Versanddienstleister darauf hingewiesen, dass die Sendung beschädigt wurde. Warum also hier nicht direkt auf den Dienstleister zugehen und die Beschädigung anzeigen?

Der beste Beitrag zum Thema. 99% Zustimmung und eine kleine Ergänzung.

In der Auktion wurde Versand als Brief / Warensendung vereinbart (1,45€). Daß die Ware dabei beschädigt werden oder gänzlich verloren gehen kann, sollte allen Beteiligten klar sein. Der Versanddienstleister (Post) wird hier nichts leisten, da werder Verschulden, noch ein (bezifferbarer) Schaden vorliegt.

Wenn ich Spiele in makellosen Originalverpackungen sammeln würde, hätte ich den Versender darauf hingewiesen, die Ware (auf meine Kosten) ordentlich zu verpacken und als Paket zu versenden.
 
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cool and silent schrieb:
In der Auktion wurde Versand als Brief / Warensendung vereinbart (1,45€). Daß die Ware dabei beschädigt werden oder gänzlich verloren gehen kann, sollte allen Beteiligten klar sein.

Also muss der Käufer dem Verkäufer sagen, dass ein Papierumschlag als Verpackung für einen harten Gegenstand ungenügend ist?
Sorry, aber was der Verkäufer hier macht ist grob fahrlässig. Jetzt hier einen zu erzählen, dass der Käufer dafür Sorge zu tragen hat, dass so versendet wird, dass die Sendung nicht kaputt geht ist abenteuerlich...

Beim Verlust seh ich es auch so.
 
Andersrum. Wenn ich einem solchen Versand einwillige, kann ich mich nachher nicht über eben diesen "unzureichenden" Versand beschweren.
 
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Er beschwert sich nicht über den unzureichenden Versand. Sondern über die unzureichende Verpackung!

Wo willige ich den bei einer Warensendung der unzureichenden Verpackung ein?
 
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