cool and silent
Captain
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- Jan. 2018
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Erfahrungsgemäß erhält man bei einer Warensendung eines Privatverkäufers entweder einen einfachen Briefumschlag oder einen Luftpolsterumschlag, selten auch einen flachen Pappkarton Die Diskussion, wer hier nun in der Pflicht ist, finde ich etwas sinnfrei, die billigste Versandart wurde (im beiderseitigen Interesse des Verkäufers und Käufers) gewählt. Die Sendung ist wohlbehalten angekommen und nur aus Sammlersicht beschädigt.
Wer es genau wissen will, muß die Anforderungen an die Verpackung in diesem Fall gerichtklich klären lassen, aber das scheitert ja hier am Willen des Verkäufers, sich überhaupt in der Angelegenheit zu streiten.
Wer es genau wissen will, muß die Anforderungen an die Verpackung in diesem Fall gerichtklich klären lassen, aber das scheitert ja hier am Willen des Verkäufers, sich überhaupt in der Angelegenheit zu streiten.