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Ebay Verkäufer (kein Kleinanzeigen)hat mich wahrscheinlich abgezogen. Falsche Ware erhalten.

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Govo1995

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Hab einen FX 6300 Prozessor ersteigert. Bekommen habe ich eben gerade laut Heatspreader einen Athlon II.
Original Verpackung ist die vom FX Prozessor. Hab den Prozessor erst gar nicht eingebaut, sondern direkt den Verkäufer angeschrieben & eine Rückerstattung gestartet. Glaube zwar dass es nichts bringt aber kann man da noch was machen oder muss ich damit leben?

Zahlungsart: Überweisung. Privater Verkäufer

Hab mir mal das Bild heruntergeladen was er in der Auktion drin hatte. Könnt ihr da auf dem Heatspreader was entziffern? Das wäre nämlich ein Beweis, falls er sich querstellt.
 

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Warum sollte da nichts zu machen sein?

Kopiere oder verlinke bitte den Auktionstext.
 
Bei dem Text wurde eindeutig die 6 Kern FX 6300 CPU angeboten, wenn nun nur ein Athlon II geliefert wurde, so liegt im besten Fall nur eine Verwechselung beim Verkäufer vor, sonst ein klarer Betrug. Diese kann man auch zur Anzeige bringen, wenn der Verkäufer nicht einlenkt, denn außer sich auf ein Versehen zu berufen, kommt er aus der Nummer nicht mehr raus.
 
Steht auf deinem Heatspreader etwas drauf? Auf dem Bild ist es entweder entfernt worden oder eben ausgeblichen.
 
Er schrieb ja laut HS vor ihm ist es ein Athlon II. Aber auf dem Bild ist es nicht zu identifizieren das man sich vor dem Gebot dem hätte bewusst sein können.
 
Ja, der Link von @smuper stimmt, das ist der.
Auf dem HS ist alles klar und deutlich zu erkennen.

AMD Athlon II
ADX250OCK23GQ


Laut Google -> Athlon II X2 250 C2 Stepping.

Ich warte erstmal ab bzw. hoffe , dass er vielleicht einfach nur einen Fehler gemacht hat. Durch Google habe ich herausgefunden, dass er bei ebay-kleinanzeigen aktiv ist bzw. da anderen sachen verkauft. Seine Handynummer habe ich mir auch mal gespeichert, aber da ja jetzt Wochenende ist, warte ich bis anfang nächste Woche.

Großes dankeschön an euch & werde mich wieder melden, sobald ich mehr weiß.

Der Grund warum ich glaube, dass er da ohne Probleme rauskommt:
Er könnte ja sagen, dass er den richtigen Prozessor verschickt hat und ich den nur ausgetauscht habe. Das macht mir grad Sorgen, aber abwarten.
Aber auf dem Prozessor müssen ja seine Fingerabdrücke sein, da ich den Prozessor nicht mal angefasst habe bzw. aus der Plastikumantelung nicht rausgenommen habe. Ach ich mach mir grad zuviele gedanken glaube ich.
 
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Du hast Überwiesen, ziehe die Überweisung wieder zurück, klär das mit dem Verkäufer und gut ist.
 
Sieht eher nach einem Fehler aus. Er hat vermutlich auf den Chip nicht geachtet. Das Bild hat er vielleicht gar nicht selbst gemacht, sondern von einer anderen Auktion übernommen.
Sein Account sieht sehr sauber aus und ich glaub, dass das Geld für ihn den Ärger nicht wert ist.
Warte einfach bis er sich meldet. Du bekommst dein Geld wahrscheinlich wieder.
 
knoxxi schrieb:
Das macht nicht jede Bank mit. Beispielsweise die Postbank nimmt dafür 25€.
Unfug. Das macht GAR KEINE Bank. Überweisungen, die bereits ausgeführt wurden (d.h. die eigene Bank "verlassen" haben) kann man NIEMALS zurückbuchen.
 
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Bei Überweisungen kann die eigene Bank nur so lange die Überweisung stoppen, so lange sie noch nicht ausgeführt wurde, d.h. das Geld dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde bzw das Haus verlassen hat.

Ist bereits eine Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt, kann die eigene Bank lediglich die Empfängerbank kontaktieren. Diese wendet sich an den Empfänger und bittet um Einwilligung, das Geld zurücküberweisen zu dürfen. Weigert sich der Empfänger, kann keine Rückbuchung erfolgen. In diesen Fällen muss zivilrechtlich gegen den Empfänger vorgegangen werden.

Sollte es sich vorliegend um einen Betrug handeln, wird der Empfänger einer Rückbuchung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht zustimmen. Handelt es sich dagegen bloß um einen Irrtum, womöglich schon.

Wenn die Beweislage so eindeutig ist wie im Eingangspost beschrieben, dürfte das zivilrechtliche Verfahren an sich keine Hürde darstellen. Wenn der Empfänger jedoch nichts hat, dürfte das Eintreiben der Forderung jedoch (zunächst) keine Aussicht auf Erfolg haben. Ein solcher gerichtlich festgestellter Anspruch ist jedoch 30 Jahre lang vollstreckbar. Unnütz wäre daher eine Zivilklage keinesfalls.

EDIT: @TE
Waren Zeugen beim Auspacken zugegen?

EDIT2: @TE
Könntest Du ein Foto von der von Dir erhaltenen CPU anfertigen, ohne diese zu berühren? Mir geht es darum, festzustellen, wie gut der Text auf der CPU erkennbar ist. Idealerweise ungefähr mit gleichem Abstand wie im Angebot.
 
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@Dominion .. Es stimmt alles was du schreibst, aber jetzt versetze dich mal in die Situation der Verkäufers, wir gehen jetzt nicht von einem vorsetzlichen Betrug aus, woher weißt du als Verkäufer das nicht der Käufer die CPU vertauscht hat, woher will es das Gericht wissen?
Ich sehe das Problem eher bei der Beweislast.

Aber vielleicht hat der Verkäufer auch nur versehentlich den falschen geschickt und es löst sich alles auf.
 
@mjaho
Darum habe ich im EDIT auch um ein Foto der CPU mit möglichst gleichem Abstand wie im Angebot gebeten.

Mir sieht das Foto im Angebot sehr nach Photoshop aus. Wenn es das ist, spricht für mich alles für einen Betrugsversuch.
Ich würde dies urteilsbezogen sogar als Anscheinsbeweis genügen lassen, wenn es tatsächlich manipuliert ist.
 
Sorry Kamera ist müll.
Ein Familienmitglied war dabei
 

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Es wurde manipuliert.

Und das Familienmitglied ist als Zeuge durchaus tauglich!
 
Und was genau wurde manipuliert? komme grad nicht hinterher.

ps. die cpu selbst habe ich nie angefasst, könnte man nicht theoretisch dann so fingerabdruck checken?
 
Das Foto im Angebot.

Es wurden die schriftlichen Aufdrucke entfernt.

Ich gehe davon aus, dass die Fotos im Angebot das tatsächliche Produkt abbilden. Hier wurden die Aufdrucke wegretuschiert.
Warum wohl?

EDIT:
Ja, möglicherweise ist die Oberfläche der CPU glatt genug, um darauf Fingerabdrücke feststellen zu können.
Genau kann ich das bei einer CPU-Oberfläche nicht sagen. Würde aber dahin tendieren.
 
Govo1995 schrieb:
Und was genau wurde manipuliert? komme grad nicht hinterher.

ps. die cpu selbst habe ich nie angefasst, könnte man nicht theoretisch dann so fingerabdruck checken?

Ich weiss jetzt nicht, ob bei solch ein Betrugsdelikt (Wert 30 Euro) Fingerabdrücke genommen werden. Außerdem muss da glaube ich auch ein Betrug durch den Verkäufer sehr sehr nahe liegen. Kein Ahnung, ob die wegen 30 Euro von allen möglichen "potentiellen" Verdächtigen so einfach die Abdrücke nehmen können.
 
Ja, ok. Also der Lüfter hat auf jeden Fall die gleiche Nummer wie das auf seinem Bild, scheint auch unbenutzt zu sein, da unter dem Kühler ein Wärmeleitpad/Paste ist.
 
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