Fred Fredburger
Rear Admiral
- Registriert
- Juni 2008
- Beiträge
- 5.365
Hast du ihm denn schon eine email geschrieben was das Ganze denn soll und ihm mitgeteilt dass du damit nicht einverstanden bist?
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lamor200 schrieb:falls mein geld weg kommen sollte kann ich nichts weiteres machen wie mit dem finger auf ihn zeigen...
ich werde wohl darauf bestehen das er auf nachnahme schicken soll. Darf ich diese forderung denn überhaupt brigen?
salli123 schrieb:der Klügere gibt nach, verzichte lieber bevor du dich nur ärgerst und die euronem futsch sind .
cr@zy schrieb:Naja wenn du überwiesen hast und er nicht liefert -> ab zum Anwalt. Immerhin hat er dein Geld und seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt.
Wenn er keine Nachnahme angeboten hat kannst du darauf auch nicht bestehen.
Doc Foster schrieb:Weigert sich der Verkäufer, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann der K vom Vertrag zurücktreten und sich die Kaufsache anderswo besorgen. Den Differenzbetrag kann K von V als Schadensersatz verlangen, ggf. auch im kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren (wobei ich mir bei letzterem nicht so wirklich sicher bin).
Wenn du das Geld überweist und er nicht liefert kannst du ihn aber anzeigen