Ebay: Verkäufer will vom kauf zurücktreten

  • Ersteller Ersteller 123peter
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Den Verkäufer hat es nur angekotzt, dass es so wenig Geld ist.
Blos nicht damit davonkommen lassen.
 
Was schreibt denn Ebay? Setzte Dich mit denen auf jedenfall in Verbindung und versuche es darüber zu klären oder eben mit dem Verkäufer direkt.

Das Ebay nicht reagiert, kann ich nicht glauben, nach den ganzen Skandälchen um Ebay.
 
lamor200 schrieb:
falls mein geld weg kommen sollte kann ich nichts weiteres machen wie mit dem finger auf ihn zeigen...

ich werde wohl darauf bestehen das er auf nachnahme schicken soll. Darf ich diese forderung denn überhaupt brigen?

Naja wenn du überwiesen hast und er nicht liefert -> ab zum Anwalt. Immerhin hat er dein Geld und seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt.

Wenn er keine Nachnahme angeboten hat kannst du darauf auch nicht bestehen.




cya
cr@zy
 
salli123 schrieb:
der Klügere gibt nach, verzichte lieber bevor du dich nur ärgerst und die euronem futsch sind :hammer_alt:.


moment mal der klügere gibt nach? sry aber die beiden haben einen Vertrag geschlossen er hat die X-Box ersteigert und ist demnach der Käufer nun muss der Verkäufer seiner Pflicht nachkommen und sie ausliefern wenn der Käufer zahlt bzw zahlen will und das will er ja auch da kann der Verkäufer sie nicht jemanden anderes anbieten, es wäre was anderes wenn der Käufer sie nicht möchte!

melde den Vorfall Ebay
 
Also eBay bietet die Möglichkeit während der Auktion einen Rückzieher zu machen, z.B. weil die Ware kaputt gegangen ist oder so. Das man das auch nach Vertragsabschluss machen kann, finde ich sehr bedenklich.

Wenn der Verkäufer die Ware jetzt aber wiedereingestellt hat, ist das glatter Betrug!

Schreib erst mal an eBay, dass der Verkäufer sich nicht korrekt verhält. Deine Ware kriegst du vermutlich net, aber dem Typen kann du ordentlich eine Reinwürgen. Schadenfreude ist ja bekanntlich die beste Freude ;)

Gib bloß nicht vorschnell eine Bewertung ab! Erst mal gucken wie es sich entwickelt. Du hast ja 30 Tage.


EDIT: Ich würde obendrein empfehlen, nur noch per PayPal Geschäfte abzuwickeln! Such dir Verkäufer, die PP anbieten. Das ist unendlich viel sicherer für dich.

Ich persönlich habe mich so gut wie vollständig von eBay zurück gezogen. Jedes Mal, wenn ich da in letzter Zeit was bestellt habe, wars nen Griff ins Klo!
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, er darf den Kaufvertrag nicht einseitig auflösen.

Du könntest auf einen, für ihn deutlich teureren, Erfüllungsschaden per Anwalt übergehen. Der dürfte idR ca. 75% des Gegenstandwertes betragen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie Bitte???

Da würde ich dir Raten eBay zu Kontaktieren, bevor du eine Bewertung abgibst.
Leider wird eBay erst nach 10 Tagen Aktiv.
Denke 'Herr Musterman' macht sich Starfbar.
Schließlich muß jeder Verkäufer bei eBay die AGB's Akzeptieren.
Sollte 'Herr Mustermann' in Deutschland Wohnhaft sein, gibt es durchaus eine Chance an die XBOX 360 zu kommen.
Vertragen geht über Verklagen :mad:

Wenn der Verkäufer die Ware nicht senden will, hier noch ein paar Informationen dazu:
http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html

Bin selbst bei eBay als Verkäufer Registriert.
Habe auch schon so einiges erlebt, doch so etwas schlägt dem Faß den Boden raus...
Frechheit!!!

LG
 
cr@zy schrieb:
Naja wenn du überwiesen hast und er nicht liefert -> ab zum Anwalt. Immerhin hat er dein Geld und seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt.

Wenn er keine Nachnahme angeboten hat kannst du darauf auch nicht bestehen.

die sache ist doch aber so das es keinen sinn macht zu einem anwalt zu gehen da am ende da eh nichts rauskommt und ich eventuell sogar noch höhere kosten habe

und es braucht eine zeit bis man ebay einschalten darf weil die wollen das man es erstmal alleine klärt


Kann ich nach 30 tagen keine bewertung mehr abgeben?
 
Öffne einen Fall (Problem klären) und frage dort nochmal nach den Bankverdindung (bzw. bezahle per Paypal wenn möglich und teile ihm das mit. Bestehe auf den ersteigerten Artikel. Kommuniziere mit dem Verkäufer nur über dieses System.

Wenn das Problem nicht geklärt wird, eBay schaut sich dann die Kommunikation zwischen Käufer und Verkäufer an. In der Regel wird der Verkäufer oder sogar gesperrt. Rechtlich muss er dir den Artikel aushändigen. Aber, wie schon geschrieben wurde, Klagen kostet Geld und Nerven.

61 € für eine XBOX 360 ist ein Schnäppchen. Kannst ihm im Verlaufe der Problemlösung vorschlagen, eine andere XBOX 360 zu ersteigern, wenn er, falls diese mehr als 61 € kostet, den Differenzbetrag übernimmt. Wenn nicht auf Lieferung bestehen. Problematisch ist dann wieder an den Betrag zu kommen.

Parallel würde ich mich schonmal an Ebay wenden und das Problem mit dem Verkäufer schildern, aber auch darauf hinweisen, dass 'Problem lösen' läuft.
 
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Hier gibt es übrigens eine Hilfe zum Thema. Hebe Dir seine Antwort, das er liefert, gut auf. Wenn er denn antwortet und liefern will. Im Grunde bleiben Dir dann nur noch die Rechtsmittel und eine negative Bewertung für den Verkäufer und vielleicht ein paar eventuelle Maßnahmen von Ebay.
 
warum? 61€ sind 61€ es würde keinen Sinn machen wenn es 1€ - 15€ wären aber HALLO 61€ ist in meinen Augen nicht wenig Geld

er muss liefern ob er will oder nicht dann ist er selber Schuld wenn er ab 1€ bieten macht hätte es auch zum sofortkaufen anbieten können
 
die transaktion wollte er am 4. abbrechen was ich natürlich am selben tag abgelehnt hatte. Meiner meinung nach hätte er sich ja dann gleich bei mir melden müssen wie wir nun fortfahren aber pustekuchen. Also heut ging eine mail von mir raus. Mal sehen wann und ob er denn antwortet


Mein bedenken ist aber immer noch das er sagt ich soll zahlen und er liefert dann nicht.
Schön und gut mit ebay melden, schlechte bewertung und anwalt gehen aber mein geld ist dann trotzdem weg.
Wenn man so im internet mal liest, hat der anwalt da noch nie wirklich geholfen... meistens hat er so viel aufwand gekostet (zeit+geld) das sich die kläger gewünscht hätten auf die "paar" euro zu verzichten...

hat über 300 bewertungen. Angeblich auch 100% positiv wenn man aber bis ins jahr 2005 zurück geht gibts auch 2 oder 3 negativ bewertungen und eine neutrale
edit: letzte 12 monate 90 positiv
 
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Wenn Vorkasse vereinbart war, dann muss sich der Verkäufer nicht auf Nachnahme einlassen. Wenn der Mandant alles richtig macht und die Gegenseite flüssig ist, dann zahlt diese die Kosten eines Verfahrens. Manchmal hilft auch schon ein Anwaltsschreiben weiter, dafür muss der Verkäufer unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten übernehmen.

Weigert sich der Verkäufer, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann der K vom Vertrag zurücktreten und sich die Kaufsache anderswo besorgen. Den Differenzbetrag kann K von V als Schadensersatz verlangen, ggf. auch im kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren (wobei ich mir bei letzterem nicht so wirklich sicher bin).
 
Doc Foster schrieb:
Weigert sich der Verkäufer, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, kann der K vom Vertrag zurücktreten und sich die Kaufsache anderswo besorgen. Den Differenzbetrag kann K von V als Schadensersatz verlangen, ggf. auch im kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren (wobei ich mir bei letzterem nicht so wirklich sicher bin).

so wie es im gesetz steht läuft es aber nie bei diesen ebay angelegenheiten hab. Die realität sieht da ganz anders aus deshalb versuch ich ja das beste draus zu machen. Mit schadenersatz zahlen und so weiss ich bescheid aber wie schon gesagt realitätsnah ist es nicht bei solchen kleinbeträgen und noch bei ebay.
 
Wenn du das Geld überweist und er nicht liefert kannst du ihn aber anzeigen... ;) so ein Brief mit ner Vorladung zu einer Aussage bei der Polizei kann auch was bewegen.
 
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