Ebay: Verkäufer will vom kauf zurücktreten

  • Ersteller Ersteller 123peter
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Anzeigen kannst du eigentlich jedermann aber nur weil ich etwas nicht liefere, ist das noch lange kein Betrug.
 
bei ebay gibt es zuviele grauzonen wo man machen kann was man will , habe ich selbst erlebt. drum bestell ich da kaum noch was...
 
@Fred:

Schlicht ein Vertragsverletzung, die der Gläubiger auf dem Zivilrechtsweg korrigieren lassen kann.
 
eine nur " vertragsverletzung" müsste es ja im moment sein da er noch kein geld von mir hat
 
Ich würde einfach überweisen, wenn ich die Kontodaten hätte.
Sind doch normalerweise bei Ebay hinterlegt?
 
Ihr übertreibt doch maßlos. Wegen dem Betrag gleich mit "Anzeige" oder "Verklagen" zu drohen.

Rede doch mal mit dem Mann. Vernünftig wie es unter Erwachsenen möglich sein sollte. Hast du das schon mal probiert?

Einfach ins Graue was überweisen würde ich überhaupt nicht machen. Was soll das bitteschön bringen?
 
kaigue schrieb:
Ihr übertreibt doch maßlos. Wegen dem Betrag gleich mit "Anzeige" oder "Verklagen" zu drohen.

Rede doch mal mit dem Mann. Vernünftig wie es unter Erwachsenen möglich sein sollte. Hast du das schon mal probiert?

Einfach ins Graue was überweisen würde ich überhaupt nicht machen. Was soll das bitteschön bringen?

Genau.

Erst mal reden. Wenn du Dir nicht sicher bist, das die Lieferung auch ausgeführt wird. Dann brich die Auktion aber ab. Dann ist dein Geld sicher. Egal wie schön das Schnäppchen gewesen wäre.
 
@ Fred

Beim Betrug geht es immer um Bereicherungsabsicht. Der Täter muss das Opfer täuschen und dadurch eine Vermögensverfügung des Opfers einleiten.
Dies könnte z.B. dann vorliegen, wenn der Täter von Anfang gar nicht vorhat, die geschuldete Kaufsache zu verschicken, dies dem Opfer aber natürlich nicht mitteilt, um die Kaufpreiszahlung zu erschleichen.
Hier im vorliegenden Fall liegt ja gerade keine Täuschungshandlung (hinsichtlich einer Vermögensverfügung) vor, weil der Verkäufer gegenüber dem Käufer mitteilt, dass er den Artikel bereits anderweitig verkauft habe und damit signalisiert, er könne nicht mehr liefern, wolle aber auch keinen Kaufpreis mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Grund für die Bitte: Der Verkäufer hat den Artikel an einen anderen Käufer verkauft

Der Verkäufer ist mit Abschluss einen rechtsgültigen Kaufvertrag eingegangen den er erfüllen muss. Da gibt es nichts dran zu rütteln.
Wenn einige hier die Verhältnismäßigkeiten anzweifeln ist das deren Sache aber ich sehe keinen Grund den Rechtsweg nicht zu beschreiten . Es geht ja schliesslich auch ums Prinzip.
Des weiteren kostet das jemanden der selbstbehaltlos Rechtsschutz versichert ist ein Lächeln.
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute Doc Foster hat alles gesagt.
Er ist zur Lieferung verpflichtet und kann sich auch nicht rausreden. Wenn er sich versucht damit rauszureden, dass er es bereits verkauft hat (egal ob es stimmt), dann kannst Du Schadensersatz verlangen (Differenzbetrag) und genau das würde ich dann machen. Das mag auch vielleicht nur übers Gericht gehen. Ich würde das aber dennoch machen.
Und das Gequatsche mit Betrug ist Nonsense.
 
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