Eidesstattliche Erklärung

Lekstil

Ensign
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Aug. 2011
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Hi.
Ich hab mir bei Hardwareversand per Nachname was bestellt, und DHL hat das Paket verschlampt, also "verloren"(wurde mir auch mehr oder weniger telefonisch von DHL bestätigt). Nun hab ich wie gesagt per Nachname bezahlt und somit wird das Ganze nicht zu meinem Problem sondern zum Problem von Hardwareversand. Weil ich kein allzu schlechter Mensch bin hab ich gedacht ich ruf sogar nochmal bei Hardwareversand an und erzähl denen das was mir von DHL gesagt wurde. Jetzt wollen die dass ich ne Eidesstattliche Erklärung mit der ich bestätige dass ich das Päckchen nicht bekommen habe unterschreibe und einschicke...

..jetzt hab ich mittlerweile 3€ für die 180er nummern von DHL und Hardwareversand ausgegegeben und soll nun auch noch ne Eidesstattliche Erklärung unterschreiben, sprich mir sogar den Stress machen das auszudrucken und wieder einzuscannen.
Will mir einer erklären was genau ne Eidesstattliche Erklärung ist? Sowas ist eig schon nich ohne oder? ..und wenn ich Pech hab steh ich irgendwann als Zeuge vor Gericht oder was hab ich zu befürchten? :D

das Ding ist halt: mir persönlich kann das alles scheiß egal sein, weils wie gesagt per Nachname war und ich nichts verliere wenn ich jetzt einfach drauf scheiß.
An welcher Stelle würdet ihr aussteigen?^^
 
Heist nur das diese Erklärung eben Wahrheitsgemäß ist, ist eigentlich nichts wirklich ernstes/Außergewöhnliches ...

Aber verstehen tue ich das auch nicht so ganz, die sehen anhand der Tracking-Nr bzw DHL im System doch das das Päckle weg ist und du hast überhaupt nichts mit dem Versand am Hut, das das Versandrisiko beim Händler liegt.

Prinzipiell kannst du das also getrost ignorieren, oder auch mal anrufen und dir das erklären lassen ...
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Die eidestattliche Erklärung ist legitim. Der Hardwareversand benötigt diese um gegen DHL bzw. der Versicherung die Kosten gelten machen zu können. Wenn du das nicht machst, bleibt der Händer auf seine Kosten sitzen. Das mag dir zwar sch****egal sein, ist aber ehr im Bereich asozial einzuordnen.
 
Naja telefoniert hab ich jetzt schon mehr als genug. Das Ding ist dass die Sendungsverfolgung bei DHL sagt dass die Ware erfolgreich zugestellt wurde.. aber auf nem anderen wohl komplizierten Wege hat mir die Dame bei DHL dann auch sagen können dass das Päckchen irgendwo in Münster verloren gegangen ist.
Aber dass das Päckchen nicht bei mir angekommen sein kann ergibt sich ja eigentlich auch von selbst, war ja Nachnahme.. und ob die Geld von mir bekommen haben oder nicht lässt sich ja sicher auch irgendwie nachprüfen.

Naja, also ich denk ich bestell jetzt einfach nochmal genau das selbe bei Hardwareversand und dann ignorier ich die E-Mail mit der Eidesstattlichen Erklärung.

@Fred Fredburger.. genau so seh ich das nämlich auch.^^ Man unterschreibt doch nichts wenns nicht zwingend notwendig ist.. ..das ist zumindest das was mir mein Vater beigebracht hat :D

..und irgendwie sag ich mir auch dass die kosten die bei den beiden Unternehmen verursach fast über dem Warenwert von knapp unter 50€ liegen.. oder hab ich da ne falsche Vorstellung von?
 
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Ok phils Erklärung ist verständlich, aber das hätten die bei HWV auch am Telefon bzw in den Mails sagen können und auch gleich nen 5€ Gutschein, für die Umstände, oder ähnliches anbieten können ...
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Okay, also ich hab jetzt zu aller erst nochmal das Gleiche bei Hardwareversand bestellt. Dann kann ich sicher gehn dass das am Montag da ist. Da ist wohl das einzigst Vernünftige.

..und das mit dem Gutschein ist ne gute Idee.. ich kann ihnen ja die Erklärung schicken und sagen dass ich nen 15€ Gutschein für den Aufwand meinerseit erwarte :D

@Fred: Ja also es geht gar nich um per Post schicken.. also er am Telefon hat was von Fax gesagt.. aber ich denk das geht auch wenn ichs einscanne und dann per E-Mail schicke.. oder gibts da nen entscheidenden Unterschied?
 
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Da das DHL Tracking sagt, die Sendung sei zugestellt, braucht HWV deine Erklärung, dass du das Paket nicht bekommen hast, um sich den Verlust von DHL ersetzen zu lassen.
An Eides statt, damit das ganze im Zweifelsfall auch vor Gericht verwendbar ist, wenn sich HWV und DHL in die Wolle kriegen. Wäre halt einfach nett gegenüber HWV, damit die nicht auf den Kosten für die verlorene Ware sitzen bleiben... und letztlich über den Preis auf die Kunden abwälzen.
 
...eigentlich müsste Hardwareversand doch sowieso DHL bei den Eiern haben, wenn von denen mein angeblich gezahlter Nachnamebetrag nich ankommt, oder?
Dann bekommt DHL eben kein Ärger weil das Paket nich geliefert wurde, sondern weil sie meine fiktive Bezahlung unterschlagen haben :D ..und wenn sie dann rausfinden welcher Postbote das unterschlagen hat stellt sich eh unweigerlich raus dass es gar nich bei mir angekommen ist weils ja gar keinen Namen geben kann. ach, das passt doch echt alles. ich belass es jetzt einfach dabei, basta.
Ergänzung ()

..was mir gerade halt aufgefallen ist: ne erfolgreiche Zustellung sieht so aus:
"23.8.2011 um 10:59 Uhr Ausgeliefert - Ausgeliefert - Erfolgreiche Zustellung -
23.8.2011 um 23:59 Uhr Andere - Ausgeliefert - NN-Betrag-Überweisung durch Bank ist erfolgt. - "

und der Fall hier endet nur mit
"06.9.2011 um 18:48 Uhr Ausgeliefert - Ausgeliefert - Erfolgreiche Zustellung - "

..das ist doch Beweis genug wenn klar ist dass kein Geld angekommen ist.
 
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Aber nicht vor Gericht. Als Zeuge könntest du dich übrigens nicht verweigern.
Wegen dieses Betrages wird wahrscheinlich keine Klage, geschweige den Verfahren erhoben, aber die Erklärung ist ein ganz normaler Vorgang. Dieser wird für den Kostenübernahme zwischen DHL und Versand nun einmal benötigt.
Ich verstehe dein Blockadehaltung wg. dieser Kleinigkeit nicht. Lufkin hat es doch auch noch einmal erklärt. Naja du weißt anscheinend schon jetzt, daß du nie eine "Gefälligkeit" benötigst.
 
Für was ne EV? Wenn das Paket nachweilich per Trackingnummer nicht ausgeliefert wurde, warum soll dann der geplante emofänger eine EV abgeben, anhand der Trackingnummer erkennt jeder das der Empfänger das Paket niemals haben kann.
 
Ich verstehe nicht warum DHL nicht einfach schaut ob die Geldeingang haben oder nicht. Das Problem auf HWV umwälzen finde ich ehrlich gesagt eine Sauerei von DHL.
 
Dies wird zwar immer Eidesstattliche Versicherung genannt, hat mehr Wirkung, aber im Grunde hat diese Private Eidesstattliche Versicherung nicht mehr Wert als jedes andere Schriftliche Dokument. Denn nur ganz Bestimmte Personen wie Richter, Gerichtsvollzieher und noch eventuell einige Behördliche Institutionen können eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen, die bei Falscher Beeidigung auch wirklich Strafrechtliche Folgen hat.


Das was der Versandhändler, bzw. seine Versicherung haben will ist im Grunde nur eine Schriftliche Bestätigung, das Ihr Paket beim Kunden nicht oder Beschädigt angekommen ist. Denn wie bekannt ist, mündliche Sachen wie am Telefon, aber auch per E-Mail sind meist schwer Beweisbar. Bei der E-Mail unter anderen weil die rechtsgültige Unterschrift fehlt. Und deshalb ist eine schriftliche Bestätigung des Kunden mit Unterschrift immer besser für Händler und dessen Versicherung. Denn damit kann sich der Kunde im Fall eines Falles nicht so leicht raus reden, das er die Frage am Telefon falsch verstanden hat oder der Gesprächspartner Ihm falsch verstanden hat oder das er nie gesagt hat, das das Paket nie angekommen ist.
 
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