§ 281 BBG ist das was du suchst.Benutzername302 schrieb:Vielen Dank ersteinmal für eure netten Antworten. Das ist ja gut zuhören.
Ich möchte aber die SSD zum selben Preis erhalten. Eine Erstattung wurde mir Angeboten, allerdings nur nach der eidesstattlichen Erklärung. Muss ich diese überhaupt abgeben?
Ich will ja nicht das Geld, sondern die SSD. Der Vertrag ist ja auch so zustande gekommen.
SSD für 139€ aber Bleistift Hüllen für 139€ bekommen
Aber:
1. Recht habe und recht bekommen
2. Amazon wird dich wohl nicht mehr als Kunde wollen...