Amazon schickt falschen Artikel und will nun den richtigen zurück

Mr.Seymour Buds schrieb:
@Wechsler, rein aus einer juristischen Perspektive magst Du Recht haben. Aber: Ich würde niemals wegen so einer Kleinigkeit mein Amazonkonto aufgeben wollen. Eventuell - das ist jetzt ein Mutmaßung - könnte sogar eine konzernweite Sperrung für Geschäfte mit der Person angeordnet werden.
Ja, aber warum sollte man sein Amazonkonto aufgeben müssen? Weil man sich nicht der Strafvereitelung schuldig machen möchte oder dem Konzern dabei helfen möchte? Diese ist nämlich selbst strafbar.
Ergänzung ()

Evil E-Lex schrieb:
Selbstverständlich. Daher ja meine Frage.
Dem Versandhaus ist Ware verlorengegangen. Dieses Risiko trägt bei Verbracher der Versender, es geht erst nach Übergabe auf den Kunden über. Dabei ist es völlig gleich, ob diese Ware erst aus dem bereits gepackten Paket gestohlen wurde oder ob Amazon bei irgendwelchen Retouren geschlampt hat*) oder ob da ein Mindestlöhner bei Amazon im Lager was gemacht hat. Nur amtlich dokumentieren muß der Empfänger das eben, keine privaten "Zeugen" oder irgendwas nicht schriftliches.

Der Rest ist verbraucherrechtlich eigentlich total simpel, nachdem die Fakten offiziell festgestellt wurden.

*) Eigentlich dürfen sie keine gebrauchten Retouren als Neuware rausschicken, auch hier haben sie wieder versucht den Kunden zu täuschen.
 
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Wechsler schrieb:
Nur amtlich dokumentieren muß der Empfänger das eben, keine privaten "Zeugen" oder irgendwas nicht schriftliches.
Der Empfänger muss genau gar nichts. Er kann und darf vom Händler die Lieferung der bestellten Ware verlangen. Auch ohne der StA auf den Pinsel gehen zu müssen.
 
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Evil E-Lex schrieb:
Der Empfänger muss genau gar nichts. Er kann und darf vom Händler die Lieferung der bestellten Ware verlangen. Auch ohne der StA auf den Pinsel gehen zu müssen.
Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.
Unterstelle ich jetzt dem TE nicht, aber kommt vor.
 
Peter A. schrieb:
Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.
Eben. Ein seriöser Versender würde genau das vom Empfänger verlangen: Geh mit dem Schrott nicht zu mir, sondern zur Polizei und lasse die Beweise sichern.

Wäre nicht das erstmal, daß dann von solcher "Kundschaft" dann gar nichts mehr kommt, weil die sich das gar nicht traut (zum Beispiel weil bereits mit Haftbefehl gesucht).
 
Gleiches bei mir passiert. Hat sich anwaltstechnisch nicht gelohnt, da wir hätten Klage einreichen müssen. Geh zum Anwalt oder schließ mit dem Saftladen ab!
Ich mache inzwischen einen ganz großen Bogen um diesen Verein und gehe wieder lokal vor Ort einkaufen. Teils sind die Märkte auch billiger, da diese sich die Posten auch im Großhandel nachträglich für den Kunden besorgen.
Es sollten endlich Gesetze in die Wege geleitet werden, dass solche ausländischen Konzerne sich auch an das deutsche/EU Recht halten müssen.
 
Mach mal! Ich glaube da haste nicht die Eier für. Und der 08/15-Versandbetrüger auch nicht. Hältst du die erfahrenen Polizeibeamten für so blöd?
 
Peter A. schrieb:
Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.
Unterstelle ich jetzt dem TE nicht, aber kommt vor.
Wie soll der Händler einem glauben oder wie will man beweisen, dass es wirklich falsch war?
In der Regel packe ich Pakete allein aus. Ich bestelle so, dass ich die Pakete gegen Mittag (Schichtarbeit) in Empfang nehmen kann, da sie meist zu der Zeit kommen. Ein Beweis wäre vielleicht, das ganze zu filmen. Nur ein paar Fotos wären zu wenig, IMO. Eine Person als Zeuge ist wohl oft nicht anwesend.

Jedenfalls habe ich schon mehrfach gelesen, dass Amazon gebrauchten Schrott verschickt.
Wieviel das im Gesamtvolumen ausmacht, kann ich nicht sagen, wahrscheinlich geht das im Rauschen unter.

Was man jetzt machen kann? Wahrscheinlich nichts. Die Mühlen mahlen und jede Abweichung vom Prozedere ist nicht vorgesehen und lenkt die Sache in keine andere Richtung -- was immer da jetzt folgen mag.
 
Donald Duck schrieb:
Wie soll der Händler einem glauben oder wie will man beweisen, dass es wirklich falsch war?
Die Frage ist, was die Polizei und Staatsanwaltschaft glauben. Was der Händler glaubt ist völlig egal. Und die kennen ihre Pappenheimer. Die wissen auch nach 2 min Gespräch auf der Dienststelle, ob du tatsächlich gerade Opfer eines Betruges geworden bist oder ihnen einen Bären aufbinden möchtest.

speedy55 schrieb:
Gleiches bei mir passiert. Hat sich anwaltstechnisch nicht gelohnt, da wir hätten Klage einreichen müssen. Geh zum Anwalt oder schließ mit dem Saftladen ab!
Die ZPO und ein Anwalt sind im Falle einer Straftat der falsche Ansprechpartner. Der richtigen sind Polizei und Staatsanwaltschaft.

Nochmal von vorn: Es kommt bei jemandem Paket an mit offensichtlich neu verpackter falscher/ausgetauschter/gebrauchter/minderwertiger Ware. Ein Straftäter möchte ganz offensichtlich jemand anderen (also den nächsten, der es aufmacht) über den Inhalt der Verpackung täuschen. Damit handelt sich um versuchten oder vollendeten Betrug (§ 263 StGB). Es handelt sich um ein Offizialdelikt, das heißt ein staatliches Verfolgungsinteresse besteht unabhängig davon ob den Betrug jemand anzeigen möchte. Er wird bei Bekanntwerden durch die Staatsanwaltschaft verfolgt.

Wenn nun ein Beteiligter diese Verfolgung be- oder verhindert (zum Beispiel um als Versandhaus den eigenen Ruf zu schützen), macht er sich selbst strafbar. Er begeht Strafvereitelung (§ 258 StGB).

Wenn ein Beteiligter dem Vorschlag von @Peter A. folgt, begeht er die Vortäuschung einer Straftat (§ 145 StGB). Also liebe Kinder, das bitte nicht nachmachen. Das wirkliche Leben ist nicht der Schulhof, Späßle haben anders als im Lehrerzimmer echte Konsequenzen.

Es ist übrigens völlig gleich, ob die falsch verpackte Ware als Rücksendung vom Kunden beim Händler ankommt oder andersrum. In beiden Fällen geht sie als Tatmittel mit einer Anzeige zu Polizei und Staatsanwaltschaft.

Sollte sie also als Rücksendung beim Versandhändler ankommen und dieser es bemerken, ist der Kunde erstmal tatverdächtig und bekommt eine Anzeige. Er bekommt natürlich kein Geld, denn er hat ja die übergebene Ware nicht korrekt zurück gesandt. Die Beweislast für die korrekte Rücksendung bei einem Widerruf liegt beim Kunden.

Der Händler muß also nichts erstatten.

Und genau deshalb geht man als Kunde, wenn man solche falsch verpackte Ware im Paket findet, ebenfalls direkt zu Polizei und Staatsanwaltschaft, geht nicht über Los und zieht keine 4000 € ein. Anschließend teilt man dem Versender mit, daß das Paket als Teil einer Straftat beschlagnahmt wurde und das Ermittlungsverfahren unter AZ xy läuft. Eine ganz normale Vorgehensweise. Damit ist Ware offiziell bestätigt nie angekommen, dieses Verlustrisiko trägt der Versandhändler, denn er ist dafür in der Beweislast, die Ware korrekt versendet zu haben.

Der Versandhändler muß also erstatten oder eine Ersatzlieferung vornehmen.

Ganz falsch, ist es einfach das Tatmittel direkt an den Händler zurückschicken, ganz egal was am Telefon besprochen wurde. Damit legt schädigt man sich am Ende selber, wie man in den hier im Thread besprochenen Fällen bestätigt findet.

Und ich hoffe jetzt ist klar, wie man richtig vorgeht, egal auf welcher Seite man sitzt.
 
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Und du glaubst wirklich die polizei nimmt das auf und ernittwlt dann? Vor allem gegen wen? Amazon? Es liegt noch nichtmal eine straftat erkenntlich für die polizei vor…

Du erzählst hier einen ziemlich realitätsfernen Unsinn…
 
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Recht haben und recht bekommen sind halt 2 paar Schuhe.
Letztlich muss man den Service Mitarbeiter davon Überzeugen, dass man nicht selbst den Inhalt ausgetauscht hat.

Das klappt höfflich meist besser als mit der Drohung eines Anwalts.
Daher würde ich da auch Anrufen und meinen Fall höfflich schildern.
Und von mir aus würde ich auch eine Eidesstattliche erklärung abgeben, hauptsache der Service Mitarbeiter glaubt einem.

Alles andere ist in der Theorie zwar schön, hat aber keinerlei Praxisbezug.
 
Eine 'Eidesstattliche Erklärung' ist im allgemeinen Klopapier und darf letztlich nur u.a. von einem Gerichtsvollzieher abgenommen werden.
 
speedy55 schrieb:
Es sollten endlich Gesetze in die Wege geleitet werden, dass solche ausländischen Konzerne sich auch an das deutsche/EU Recht halten müssen.
Was soll denn da in die Wege geleitet werden? Schon jetzt muss sich jeder, der in der EU Geschäfte machen möchte, an die hier gültigen Gesetze halten. Also wo siehst Du Änderungsbedarf?
 
Incanus schrieb:
Was soll denn da in die Wege geleitet werden? Schon jetzt muss sich jeder, der in der EU Geschäfte machen möchte, an die hier gültigen Gesetze halten. Also wo siehst Du Änderungsbedarf?
Na dann schaue die mal die Team-Wallraff Dokus darüber an.
Da werden die Arbeitesrechtgesetze schon sehr verbogen ^^.
Hab auch einige Bekannte in meinem Umkreis, die sich bei der neue Giga-Tesla-Fabrik beworben haben.
Der guten Musk möchte auch eher die US Arbeitsweise hier in Deutschland einbringen ^^.
 
Was man möchte und was davon legal ist, sind halt zwei Paar Schuhe. Aber die Regeln stehen fest, die Gesetze gibt es aber nicht jeder hält sich daran. Dann liegt es aber nicht an der Gesetzgebung sondern der Strafverfolgung sich darum zu kümmern.

Wenn sich mein Nachbar seine Garage per Schwarzarbeit bauen lässt und mich das stört, muss ich ja auch nicht nach einer Gesetzesänderung fragen, sondern nach der Durchsetzung der vorhandenen.
 
wolve666 schrieb:
@Noatak Ich würde trotzdem mal beim Support anrufen, Amazon ist ja eigentlich für Kundenfreundlichkeit bekannt.
Das war mal so.

Ich habe 2013 ein gebraucht vom Kollegen erworbenes Samsung S2 in der letzten Gewährleistungswoche reklamiert und den ursprünglichen Kaufpreis direkt erstattet bekommen. Samsung wollte es nicht reparieren.

2020 ein ähnliches Problem. Handy von Samsung zurück erhalten, da nicht reparierbar. Erneut an Amazon gewandt und ich sollte das Handy erneut an Samsung schicken. Ich habe dann so oft einen Vhat aufgemacht, bis ein Mitarbeiter, der deutsch verstand, mir das Handy ungetauscht hat. Mir ist schon klar, dass ein anderer Händler wohl nichts erstattet hätte. Allerdings zahlt man bei Amazon idR gerne mehr, um eben diese Kulanz bei der Gewährleistung nutzen zu können.

Imho hat der Service nachgelassen. Im Chat arbeiten gefühlt die meisten per Google translate.
Ergänzung ()

Wechsler schrieb:
*) Eigentlich dürfen sie keine gebrauchten Retouren als Neuware rausschicken, auch hier haben sie wieder versucht den Kunden zu täuschen.
Ist das so?

Ich habe schon so oft neue Notebooks mit Fingerabdrücken bekommen. Bei manchen wurde das Herstellersiegel sogar durch ein neues Herstellersiegel überklebt.

Ich könnte mir sogar vorstellen, dass dies wegen der Nachhaltigkeit politisch erwünscht ist. Ich denke, dass Retouren Neuware bleiben, solange sie nur wie im Laden getestet wurden. Aber KA, ich mag sowas nicht.

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An den Fragensteller:

Erstmal nichts machen und Lastschriften ggf. zurückbuchen. Wenn Amazon glaubt im Unrecht zu sein, dann müssen die sich nochmal melden oder klagen. Letztlich wärst du wohl im Recht.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
2800 schrieb:
Ich habe schon so oft neue Notebooks mit Fingerabdrücken bekommen.
Ich habe noch nie Notebooks bei Amazon gekauft, sondern nur beim autorisierten Distributor/Fachhändler. Wohl aus gutem Grund.
 
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