Evil E-Lex
Commander
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Selbstverständlich. Daher ja meine Frage.Wechsler schrieb:Erstmal ist Amazon weiter leistungspflichtig.
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Selbstverständlich. Daher ja meine Frage.Wechsler schrieb:Erstmal ist Amazon weiter leistungspflichtig.
Ja, aber warum sollte man sein Amazonkonto aufgeben müssen? Weil man sich nicht der Strafvereitelung schuldig machen möchte oder dem Konzern dabei helfen möchte? Diese ist nämlich selbst strafbar.Mr.Seymour Buds schrieb:@Wechsler, rein aus einer juristischen Perspektive magst Du Recht haben. Aber: Ich würde niemals wegen so einer Kleinigkeit mein Amazonkonto aufgeben wollen. Eventuell - das ist jetzt ein Mutmaßung - könnte sogar eine konzernweite Sperrung für Geschäfte mit der Person angeordnet werden.
Dem Versandhaus ist Ware verlorengegangen. Dieses Risiko trägt bei Verbracher der Versender, es geht erst nach Übergabe auf den Kunden über. Dabei ist es völlig gleich, ob diese Ware erst aus dem bereits gepackten Paket gestohlen wurde oder ob Amazon bei irgendwelchen Retouren geschlampt hat*) oder ob da ein Mindestlöhner bei Amazon im Lager was gemacht hat. Nur amtlich dokumentieren muß der Empfänger das eben, keine privaten "Zeugen" oder irgendwas nicht schriftliches.Evil E-Lex schrieb:Selbstverständlich. Daher ja meine Frage.
Der Empfänger muss genau gar nichts. Er kann und darf vom Händler die Lieferung der bestellten Ware verlangen. Auch ohne der StA auf den Pinsel gehen zu müssen.Wechsler schrieb:Nur amtlich dokumentieren muß der Empfänger das eben, keine privaten "Zeugen" oder irgendwas nicht schriftliches.
Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.Evil E-Lex schrieb:Der Empfänger muss genau gar nichts. Er kann und darf vom Händler die Lieferung der bestellten Ware verlangen. Auch ohne der StA auf den Pinsel gehen zu müssen.
Eben. Ein seriöser Versender würde genau das vom Empfänger verlangen: Geh mit dem Schrott nicht zu mir, sondern zur Polizei und lasse die Beweise sichern.Peter A. schrieb:Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.
Toller Beweis: nehme die Neuware heraus, packe Schrott rein und geh dann zur Polizei.Wechsler schrieb:Eben. Ein seriöser Versender würde genau das vom Empfänger verlangen: Geh mit dem Schrott nicht zu mir, sondern zur Polizei und lasse die Beweise sichern.
Wie soll der Händler einem glauben oder wie will man beweisen, dass es wirklich falsch war?Peter A. schrieb:Wäre nicht das erste Mal. dass ein Kunde die bestellte Ware erhält, dann aber Schrott zurückschickt.
Unterstelle ich jetzt dem TE nicht, aber kommt vor.
Die Frage ist, was die Polizei und Staatsanwaltschaft glauben. Was der Händler glaubt ist völlig egal. Und die kennen ihre Pappenheimer. Die wissen auch nach 2 min Gespräch auf der Dienststelle, ob du tatsächlich gerade Opfer eines Betruges geworden bist oder ihnen einen Bären aufbinden möchtest.Donald Duck schrieb:Wie soll der Händler einem glauben oder wie will man beweisen, dass es wirklich falsch war?
Die ZPO und ein Anwalt sind im Falle einer Straftat der falsche Ansprechpartner. Der richtigen sind Polizei und Staatsanwaltschaft.speedy55 schrieb:Gleiches bei mir passiert. Hat sich anwaltstechnisch nicht gelohnt, da wir hätten Klage einreichen müssen. Geh zum Anwalt oder schließ mit dem Saftladen ab!
florian. schrieb:Hauptsache der Service Mitarbeiter glaubt einem.
Was soll denn da in die Wege geleitet werden? Schon jetzt muss sich jeder, der in der EU Geschäfte machen möchte, an die hier gültigen Gesetze halten. Also wo siehst Du Änderungsbedarf?speedy55 schrieb:Es sollten endlich Gesetze in die Wege geleitet werden, dass solche ausländischen Konzerne sich auch an das deutsche/EU Recht halten müssen.
Na dann schaue die mal die Team-Wallraff Dokus darüber an.Incanus schrieb:Was soll denn da in die Wege geleitet werden? Schon jetzt muss sich jeder, der in der EU Geschäfte machen möchte, an die hier gültigen Gesetze halten. Also wo siehst Du Änderungsbedarf?
Das war mal so.wolve666 schrieb:@Noatak Ich würde trotzdem mal beim Support anrufen, Amazon ist ja eigentlich für Kundenfreundlichkeit bekannt.
Ist das so?Wechsler schrieb:*) Eigentlich dürfen sie keine gebrauchten Retouren als Neuware rausschicken, auch hier haben sie wieder versucht den Kunden zu täuschen.
Ich habe noch nie Notebooks bei Amazon gekauft, sondern nur beim autorisierten Distributor/Fachhändler. Wohl aus gutem Grund.2800 schrieb:Ich habe schon so oft neue Notebooks mit Fingerabdrücken bekommen.