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In meinem Wohnungsinteressentenbogen steht die Frage, ob ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben habe ? Ehrlich gesagt weis Ich das nicht und wohne zur Zeit bei meinen Eltern. Wenn jetzt “nein” ankreuze, muss Ich mich darum selber kümmern so etwas nach zu weisen ?
Sofern Du nicht überschuldet bist, dementsprechend Titel gegen Dich vorliegen, und ein Gläubiger nicht ersatzweise die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher beantragt hat, wirst Du wohl keine EV abgegeben haben.
Eidesstattliche Versicherung ist das, was sich früher so schön Offenbarungseid nannte.
Also eine völlige Offenlegung aller Finanz Daten...das wüsstest du wenn man sowas mal gemacht hat.