Eigenverschulden oder Garantie?

Winge

Ensign
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Juli 2007
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Hallo Leute,

ich hab ein Problem mit meinem Samsung Galaxy S2 von O2.

Ich erzähl euch mal was passiert ist...

...letzte Woche bin ich umgezogen, mein Handy lag die ganze Zeit im Wohnzimmer auf dem Tisch, es war nicht in meiner Tasche oder beim Möbeltragen mit dabei.

Am ersten Tag hatten wir in der Wohnung noch keine Heizung und wie kalt es da war wisst ihr ja wahrscheinlich selber (denke so an die -10°C).

Nach einigen Stunden waren wir mit dem Umzug fertig und ich wollte eine SMS schreiben. Ging leider nicht, das Display leuchtete in allen möglichen Farben und war zur Hälfte schwarz!

Es war kein äußerlicher Schaden, nur das angezeigte Bild war defekt.


Das Handy habe ich sofort eingeschickt und einen Kostenvoranschlag (210€ + 20€ Bearbeitungsgebühr) erhalten. Es ist ein Garantieauschluss und es wurde ein Wasserschaden festgestellt!?

Jetzt stell ich mir die Frage ob ich das zu verschulden habe, wenn ein 700€ Handy bei -10°C den Geist aufgibt oder ob es nicht an mangelnder Verarbeitung oder Qualität liegt?

Was meint ihr? Lohnt es sich mal ein Schreiben aufzusetzen oder sollte ich den Kostenvoranschlag akzeptieren und das Geld bezahlen?

Bin auf eure Meinung gespannt. MfG
 
Laut Samsung kann das Gerät bis zu -20° verkraften, daher für mich ein Mangelfehler. Ich würde das auch so schreiben. Wie alt ist das Gerät?
 
-10°C wird die Wohnung nicht gehabt haben. Wenn man den ganzen Winter nicht heizt, heizen ja zumindest die Nachbarn und da ist am Ende auch deine Wohnung wärmer als draußen!

Geht die Temperatur nicht zu erst auf den Akku? Und der Wasserschaden kann ja auch vorher entstanden sein und erst die Kälte hat den Schaden am Display ausgelöst!
 
Jedes Handy hat mittlerweile einen Teststreifen eingebaut, an dem erkennbar ist, ob es einen Wasserschaden hat, oder nicht. Das Problem dabei ist dass diese Streifen teilweise sehr empfindlich sind und es sogar ausreicht im Bad zu stehen, wenn gerade jemand heiß geduscht hat.
Ich gehe davon aus, dass der Streifen durch irgendetwas verfärbt wurde und somit ist die Gewährleistung weg.
Du kannst höchsten durch ein eigenes Gutachten nachweisen, dass das Phone keinen Wasserschaden hatte. Alles andere ist sinnlos
 
Xyn schrieb:
Laut Samsung kann das Gerät bis zu -20° verkraften, daher für mich ein Mangelfehler.

Quatsch!

Wie Methadron geschrieben hat, ist ein Ausschluss der Garantie vorhanden, wenn ein Flüssigkeitsschaden festgestellt wird, hat auch nichts zu tun wie von XYN geschrieben mit der Raumtemperatur...für Samsung ist es egal, wann und wo es passiert ist, die Werkstatt hat dies festgestellt anhand eines Indikator oder beim Öffnen des Gerätes, somit ist der Kunde in der Beweispflicht dies nachzuweisen, das kein Wasserschaden vorliegt.

Selbst im Gewährleistungsfall hast du Probleme (6 Monate ab Kaufdatum ist zwar der Händler in der Beweispflicht, jedoch hat ja Samsung schon die Vorarbeit geleistet...)
 
Fraglich dürfte nach der Schilderung ja eher sein, was den Schaden verursacht hat.

Nach meinem bescheidenen technischen Verständnis kann das bloße Herumliegen auf einem Tisch in einer schlechtestenfalls +10° C kalten Wohnung wohl kaum zu einem Wasserschaden führen und bei einem Umzug liegt es ja nicht ganz fern, dass es zu einer anderweitigen Beschädigung gekommen ist.

So wie geschildert, klingt die Geschichte zunächst eher unvollständig.

Andererseits muss ein Telefon, dass für einen Betrieb bis -20° beworben, diesen auch aushalten.
 

du bist auch Quatsch. Ich bin der Schilderung des TE gefolgt und wenn dem so ist, ist mein Aussage vollkommend richtig. Sofern die Temeratur für den Schaden verantwortlich ist. Und das ist der aktuelle Stand, nach den aktuellen Informationen.

Das die Gegenseite behauptet es sei ein Wasserschaden, sei mal dahingestellt. Und kann durch uns nicht geklärt werden. Es wäre aber nicht das erste Mal das ein Hersteller sich so versucht zu wehren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Xyn schrieb:
Das die Gegenseite behauptet es sei ein Wasserschaden, sei mal dahingestellt. Es wäre aber nicht das erste Mal das ein Hersteller sich so versucht zu wehren.

Mal wieder ein typischer XYN Post.....nur mal so am Rande...die Hersteller reparieren zum größtenteils nicht selber, sondern beauftragen Werkstätten mit einer Lizenzierung, dass diese Werkstätten im Namen von Samsung Reparaturen durchführen dürfen, im Garantiefall.

Dreimal darfst du raten, was die Werkstatt am Besten machen würden, nämlich alle Reparaturen auf Garantie! Zumindestens aber eine kostenpflichtige Reparatur anbieten, falls die Garantieabwicklung nicht möglich ist, da beim Wasserschaden selbst beim Reinigen der Platine bzw. Austausch einzelner Bauteile keine Nachfolgeschäden ausgeschlossen werden können, muss die komplette Platine getauscht werden, somit ein Unwirtschaftliches Unterfangen.....

Kurzfassung für dich XYN....die Werkstatt hat keinen Cent verdient und hat nur Arbeit mit dem Gerät gehabt! Soviel zum Thema Es wäre aber nicht das erste Mal das ein Hersteller sich so versucht zu wehren.

Schlussendlich liegt es nicht an der Raumtemperatur, sondern dass das Handy irgendwann und irgendwo mit Flüssigkeit in Berührung gekommen ist...
@TE

Wo wurden das Gerät hingeschickt?
 
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Wasserschaden ist Eigenverschulden und kein Garantiefall, wenn ich ein Handy 1 Jahr im feuchten Keller liegen lasse bei 2-3 Grad und es dann aufgrund von eingezogener Feuchtigkeit nicht mehr geht, kann man ja auch nicht damit kommen, ja aber das Handy hält doch bis zu -20 Grad aus.

Samsung interessiert es wahrscheinlich auch nicht wirklich wie der Wasserschaden passiert ist, sondern nur die Fakten.

Vielleicht kannst du ja versuchen die Reparaturkosten zu drücken, meine bescheidene Meinung ist das du das niemals in Garantie durchbekommen wirst, und ob der Schaden so passiert ist wie angegeben weiß ja auch niemand.

Wenn der Hersteller alles durchgehen lassen würde, gäbe es kein SGS2
 
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Durch die sehr kalten Temperaturen draußen in den letzten zwei Wochen und den damit verbundenen starken Temperaturunterschieden zwischen "Drinnen und Draußen" wird sich Kondenswasser im Handy gebildet haben. Es ist für einen "Wasserschaden" also nicht nötig, dass das Handy direkt mit einer Flüssigkeit in Berührung gekommen ist, sondern allein der abrupte Temperaturanstieg wenn man mit dem ausgekühlten Gerät in einen beheizten Raum kommt kann ausreichen, dass sich die Luftfeuchtigkeit im Handy niederschlägt.

Im Grunde haben beide Recht. Samsung/Werkstatt wenn sie meinen es liegt ein Wasserschaden vor und der TE wenn er meint es liegt an der kalten Temperatur.

edit
Angenommen es handelt sich also um Kondenswasser (genau wissen kann man natürlich nicht) liegt das meiner Meinung nach aber nicht an einem Mangel des Handys, sondern "in der Natur der Sache". Samsung zu einer Garantiereperatur zu verpflichten dürfte daher eher nicht klappen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie motzfrosch schon schreibt, das Problem ist die Kombination von Temperatur und Luftfeuchtigkeit.

Und deshalb darf man die hier erwähnten minus 20 Grad nicht alleine sehen. Denn zu dieser Temperaturangabe gehört auch immer eine Angabe der Luftfeuchtigkeit. Meist mit der Ergänzung "'nicht kondensierend". Und genau dieser Umstand wurde oben nicht eingehalten. Unabhängig ob die minus 10 Grad stimmen oder nicht. Auch bei 10 Grad plus gilt immer noch der Zusatz "'nicht kondensierend".

Ich vermute mal, durch das rein und raus beim Umzug wurde auch Schnee und Feuchtigkeit von außen in die Wohnung getragen. Und diese hat dann die Luftfeuchtigkeit gefährlich stark erhöht.

Auch noch wichtig, bei vielen Geräten muß man auch noch zwischen Temperatur/Luftfeuchtigkeit bei Betrieb des Gerätes und bei Lagerung des Gerätes im Ausgeschalteten Zustand unterscheiden. Im zweiten Fall sind meist tiefere/höhere Temperaturen und Relative Luftfeuchten zulässig als im Betrieb selbst.
 
Winge schrieb:
..

Das Handy habe ich sofort eingeschickt und einen Kostenvoranschlag (210€ + 20€ Bearbeitungsgebühr) erhalten. Es ist ein Garantieauschluss und es wurde ein Wasserschaden festgestellt!?

Wohin wurde das Gerät versendet? Ich kenne kaum Handy-Werkstätten die eine Bearbeitungsgebühr verlangen, bei einer Nicht-Reparatur?
Grundsätzlich dürfen dir die auch nichts berechnen..es sei du hast deren Reparaturbedingungen akzeptiert und dort steht drinnen, dass bei einer Garantieablehnung Überprüfungskosten kommen.

Werkstätte dürfen nur bei einer offensichtliche Beschädigung zum Beispiel Displaybruch eine Bearbeitungsgebühr verlangen, da dies der Kunde/Händler sehen kann
 
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Doc Foster schrieb:
Fraglich dürfte nach der Schilderung ja eher sein, was den Schaden verursacht hat.

Nach meinem bescheidenen technischen Verständnis kann das bloße Herumliegen auf einem Tisch in einer schlechtestenfalls +10° C kalten Wohnung wohl kaum zu einem Wasserschaden führen und bei einem Umzug liegt es ja nicht ganz fern, dass es zu einer anderweitigen Beschädigung gekommen ist.

So wie geschildert, klingt die Geschichte zunächst eher unvollständig.

Da hast du schon recht, man kann schnell behaupten, dass der Schaden durch die Tätigkeiten beim Umzug entstanden ist! Aber dann hätten die Herrschaften wohl keinen Wasserschaden festgestellt. Ich bin mir sehr sicher, dass es an den Temperaturen liegt!

cartridge_case schrieb:
ich wollte noch die -10°C in der wohnung anzweifeln, denn sonst wären wohl die heizungsrohre geplatzt... deshalb gibts die sternchenstellung an den ventilen. da gehts nicht unter +6°C

Wie kalt es jetzt genau war kann ich auch gar nicht sagen, man konnte in der Wohnung seinen Atem sehen ;) also schon ziemlich kalt.

@all die anderen User: Die Mehrheit ist ja hier der Meinung das weitere Schritte nichts bewirken werden. Ich denke auch, dass wenn Samsung/ oder die Werkstatt einen Wasserschaden feststellt, dann wird es schwer das Gegenteil zu beweisen.

Vielleicht kann man sich bei den Reparaturkosten noch entgegenkommen! Trotzdem vielen Dank für eure Antworten!

Edit: @Ribery88: Ich habe das Handy in einem O2 Shop abgegeben. Diese haben das zu Arvato Services geschickt. Scheint wohl eine Firma zu sein, die Reparaturen für Samsung übernimmt.

Ich kann dir auch genau sagen was drin steht. Ich soll in dem Schreiben eine der 3 Varianten ankreuzen.

1. Reparatur: 230€ + 20€ Bearbeitungsgebühr

2. Defekt zurück: 20€ Bearbeitungsgebühr + Kosten für Versand per Nachnamen

3. Kostenfreie Entsorgung

Super oder? :/
 
Zuletzt bearbeitet:
Das sind Standardschreiben, die nutzen wir in unserer TV Werkstatt auch. Ich würde ja mal versuchen ein sehr schleimiges Schreiben an Samsung wegen der Reparaturkosten zu erstellen.

Ich denke du wirst bei den Kosten ein Refurbished Gerät erhalten, je nachdem wie kaputt dein Gerät wirklich ist.
 
Mal wieder ein typischer XYN Post.....nur mal so am Rande...die Hersteller reparieren zum größtenteils nicht selber, sondern beauftragen Werkstätten mit einer Lizenzierung, dass diese Werkstätten im Namen von Samsung Reparaturen durchführen dürfen, im Garantiefall...

Meinst du so ein Typischer Post wie der hier:
https://www.computerbase.de/forum/threads/rechtfrage-zur-garantie-und-erstattung.1006729/

da hast du doch genau so wie der Rest behauptet der TE hatte keine Rechte. Am Ende hatte aber sogar ein Anwalt meine Aufassung bestätigt. So ein typischer Xyn Post halt ;).

Nur weil ich dich nicht überzeugen kann, bedeutet das nicht das ich ahnungslos bin.

Im übrigen ich behaupte auch hier, wenn das Gerät noch keine sechs Monate alt ist, hätte der TE gute Erfolgschancen mit den richtigen Mitteln. Vorausgesetzt deine Geschichte ist tatsächlich so abgelaufen.
 
Winge schrieb:
Edit: @Ribery88: Ich habe das Handy in einem O2 Shop abgegeben. Diese haben das zu Arvato Services geschickt. Scheint wohl eine Firma zu sein, die Reparaturen für Samsung übernimmt.

Ich kann dir auch genau sagen was drin steht. Ich soll in dem Schreiben eine der 3 Varianten ankreuzen.

1. Reparatur: 230€ + 20€ Bearbeitungsgebühr

2. Defekt zurück: 20€ Bearbeitungsgebühr + Kosten für Versand per Nachnamen

3. Kostenfreie Entsorgung

Super oder? :/

Arvato Service? Die dürfen doch seit kurzem keine Samsung-Geräte mehr reparieren, zumindestens wurde dies mir mitgeteilt von meiner Zentrale....

Wenn ich mich recht Erinnere bekomme ich bei Kostenvoranschlägen von Arvato Service keine Bearbeitungsgebühr..die dürfen dir keine berechnen, denn so ein Schaden kann weder der Händler noch du, als Kunde vor der Einsendung, erkennen...somit bestehe auf kostenfreie Rücksendung....

Hast du den Kostenvoranschlag von Arvato direkt oder abgeändert von O2?

Schicke es mal zur W-Support http://www.w-support.de/desktopdefault.aspx....
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Im übrigen ich behaupte auch hier, wenn das Gerät noch keine sechs Monate alt ist, hätte der TE gute Erfolgschancen mit den richtigen Mitteln.

Dann zählt doch mal die richtigen Mitteln auf?
Ergänzung ()

Xyn schrieb:
Das die Gegenseite behauptet es sei ein Wasserschaden, sei mal dahingestellt. Und kann durch uns nicht geklärt werden. Es wäre aber nicht das erste Mal das ein Hersteller sich so versucht zu wehren.

Ja genau ich meine diesen typischen XYN Post.....

Warte mal das Gerät wurde zur Arvato Service geschickt, hmmm da stimmt doch etwas nicht mit deiner Aussage....ich dachte die gehen zum Hersteller, weil diese ja sich mit Wasserschäden wehren, um die Garantie abzulehnen......
 
@Ribery

weil die Zentrale sagt das sie nicht mehr mit denen zusammenarbeiten, muß das nicht heißen das die allgemein die Autorisation für Samsung verloren haben.

aber wenn ich mir das anschaue, war es die richtige Entschedung der Zentrale:

http://www.androidpit.de/de/android/forum/thread/404322/HTC-Service-Arvato-Services

PS: Das Gerät unabhängig an Werkstatt 2 einzuschicken könnte aber noch ein Weg sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nene xpower ashx

das kam von Samsung direkt und wurde an meine Zentrale die Info gesendet. Samsung hat ja seine Werkstätten im Bereich Handy "ausgemistet"
 
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