Richtig, das sollte möglich sein. Wenn nichts passiert sollte man es unkompliziert löschen dürfen.Stannis schrieb:Man könnte noch etwas über die Laufzeit von Angeboten vermerken.
Wenn sich hier X Wochen lang niemand rührt, will man den Krempel ja ggf. auf ebay werfen.
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Leserartikel Einführung rund um den CB-Marktplatz
- Ersteller sudfaisl
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Davon abgesehen, dass hier nichts gelöscht wird, könnte es doch eigentlich unkomplizierter kaum sein:kaos2win schrieb:Wenn nichts passiert sollte man es unkompliziert löschen dürfen.
Die drei Tage Mindestlaufzeit sind abgelaufen und du meldest deinen eigenen Beitrag mit der Bitte "geht jetzt nach eBay, Thread bitte schließen" etc. - alternativ erstellst du einen neuen Beitrag im Verkaufsthread mit derselben Bitte.
Pym
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Ich habe neulich etwas im Marktplatz gekauft und gestern Abend eine positive Bewertung (Marktplatz-Bewertung #105717) erhalten, nur leider sind dem Verkäufer die Finger entglitten und er konnte den Bewertungskommentar nicht mehr vollständig ausschreiben.^^
Es wäre schön, wenn das der Text in "Netter Kontakt" geändert werden könnte. Der momentane Text ist sehr kurios und der Verkäufer hatte von sich aus gestern abend den Änderungswunsch an die Moderation gesendet. Da sich bisher nichts geändert hat, habe ich mich entschieden, selbst aktiv zu werden.
Wäre es einzurichten und leicht umsetzbar, den eigenen Bewertungs-Kommentar innerhalb eines Zeitraums von ca. 3 min selbstständig zu korrigieren?
Es wäre schön, wenn das der Text in "Netter Kontakt" geändert werden könnte. Der momentane Text ist sehr kurios und der Verkäufer hatte von sich aus gestern abend den Änderungswunsch an die Moderation gesendet. Da sich bisher nichts geändert hat, habe ich mich entschieden, selbst aktiv zu werden.
Wäre es einzurichten und leicht umsetzbar, den eigenen Bewertungs-Kommentar innerhalb eines Zeitraums von ca. 3 min selbstständig zu korrigieren?
User007
Vice Admiral
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Hi...
Ohne mir jetzt mühselig jede einzelne Zeile dieses Threads durchgelesen zu haben wüßte ich gern, ob Pt. 2 Abs. 2 aus dem vorgenannten Regelwerk immer noch mit Gültigkeit (aus einem doch wohl aus heutiger Sicht überholten Exklusivitätsansinnen) belegt ist?
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Ja, die Regel ist noch aktuell. Das aktuellste Regelwerk ist immer in den Marktplatz-Foren angepinnt.
https://www.computerbase.de/forum/t...svoraussetzungen-fuer-den-marktplatz.1749934/
https://www.computerbase.de/forum/t...svoraussetzungen-fuer-den-marktplatz.1749934/
User007
Vice Admiral
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Ok, danke - aber ich find'
- kann man bei einem vor über fast 10 Jahren erstellten Artikel nicht automatisch davon ausgehen, dass er in seiner vorliegenden Fassung in Allem nach wie vor aktuell ist - dazu würde ein entsprechender Hinweis platziert an prominenter Stelle bestimmt hilfreich sein.
- sowas denn auch schwierig zu finden, wenn mit dem exklusiv treffenden Suchbegriff "Marktplatz" (Case-insensitiv) dieses Thema nichtmal auf der ersten Seite der Suchergebnisse ausgegeben wird - auch, wenn sicherlich im entsprechenden Subforum eine Verlinkung angepinnt ist.
- dieses Exklusivitätsansinnen mit heutiger Realpraktikabilität völlig unvereinbar und einfach zeitlich überholt - mittlerweile verzichten da auch entsprechend viele andere Portale.
Außerdem widerspricht es eigtl. auch der hier selbst publizierten Intention man möchte doch "nur" als Kontaktvermittler in Erscheinung treten - was schert dann, ob ein hier angebotener Artikel auch gleichzeitig noch woanders angeboten wird?
Sorry, ich seh' genau hier ein Manko und einen deutlichen Interessenkonflikt - mich als Anbieter interessiert doch die schnellstmögliche Veräußerung des angebotenen Artikels und da ist's wenig relevant, wo das geschieht.
M. E. ist das eine die Nutzmöglichkeit des Marktplatzes selbstdisqualifizierende "Regel". 🤷♂️
M. E. ist das eine die Nutzmöglichkeit des Marktplatzes selbstdisqualifizierende "Regel". 🤷♂️
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Falls du die Regeln unseres Marktplatz nicht akzeptabel findest, steht es dir natürlich frei, einen anderen zu bevorzugen. Wir sind nicht doof, uns ist schon klar welche Konsequenzen diese Regel hat.
In den allgemeinen Regeln steht, wo die Marktplatzregeln zu finden sind. Wenn man den Marktplatz öffnet, fallen die Regeln sofort ins Auge.
Und natürlich muss man bei einem 10 Jahre altem Regelwerk, das prominent angezeigt ist, davon ausgehen, dass es aktuell ist. Unsere allgemeinen Regeln sind 20 Jahre alt und Gesetze erst...
In den allgemeinen Regeln steht, wo die Marktplatzregeln zu finden sind. Wenn man den Marktplatz öffnet, fallen die Regeln sofort ins Auge.
Und natürlich muss man bei einem 10 Jahre altem Regelwerk, das prominent angezeigt ist, davon ausgehen, dass es aktuell ist. Unsere allgemeinen Regeln sind 20 Jahre alt und Gesetze erst...
Zu deinen Punkten 1 und 2:
In jedem unserer MP Foren ist das doch angepinnt:
Damit erübrigt sich doch sowohl die Frage nach der Aktualität des verlinkten Artikels als auch die Forderung nach der besseren Sichtbarmachung dieser Regeln, oder nicht?
Was die Exklusivität angeht : Danke für deinen Input, aber wir werden diese Regel nicht ändern. Für dich mag das aus der Zeit gefallen sein, aber die allermeisten schätzen unseren Marktplatz unter anderem wegen genau dieser Regel. Sie schafft Transparenz und vermeidet das überall sonst ständig auftretende "Sorry dein Gebot als Höchstbietender ist egal, meine Oma hats mir inzwischen abgekauft"
Mir als Käufer ist schließlich wichtig, dass ich mich halbwegs drauf verlassen kann, die Ware auch zu erhalten, wenn ich in meinen Augen höchstbietender bin. Ich kann ja nicht 15 Marktplätze überwachen.
In jedem unserer MP Foren ist das doch angepinnt:
Damit erübrigt sich doch sowohl die Frage nach der Aktualität des verlinkten Artikels als auch die Forderung nach der besseren Sichtbarmachung dieser Regeln, oder nicht?
Was die Exklusivität angeht : Danke für deinen Input, aber wir werden diese Regel nicht ändern. Für dich mag das aus der Zeit gefallen sein, aber die allermeisten schätzen unseren Marktplatz unter anderem wegen genau dieser Regel. Sie schafft Transparenz und vermeidet das überall sonst ständig auftretende "Sorry dein Gebot als Höchstbietender ist egal, meine Oma hats mir inzwischen abgekauft"
Mir als Käufer ist schließlich wichtig, dass ich mich halbwegs drauf verlassen kann, die Ware auch zu erhalten, wenn ich in meinen Augen höchstbietender bin. Ich kann ja nicht 15 Marktplätze überwachen.
LochinSocke
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Servus, ich möchte eine unbenutze Switch aus dem Jahre 2018 verkaufen.
Diese hat ja den RCM-Bug, mit dem die NVIDIA-CPU der unmodifizierten Konsole bei Systemstart in einen Wartungsmodus versetzt werden kann, um dann eine Custom Firmware zu starten.
Aus den Regeln:
Soweit so gut, die Konsole ist ja nicht modifiziert.
Kann ich dazu ein Bild posten von meiner anderen (auch unmodifizierten) Switch, wo eine custom Firmware läuft, mit Emulatoren, Windows 3.11 etc...? Natürlich werden keine Raubkopien dargestellt, ist alles OpenSource oder gekauft.
Diese hat ja den RCM-Bug, mit dem die NVIDIA-CPU der unmodifizierten Konsole bei Systemstart in einen Wartungsmodus versetzt werden kann, um dann eine Custom Firmware zu starten.
Aus den Regeln:
7. Ebenfalls nicht gehandelt werden dürfen:
- modifizierten Spielekonsolen (dazu zählen geflashte Laufwerke, CFW, Chip-Modding, Slot-Cards usw.)
Soweit so gut, die Konsole ist ja nicht modifiziert.
Kann ich dazu ein Bild posten von meiner anderen (auch unmodifizierten) Switch, wo eine custom Firmware läuft, mit Emulatoren, Windows 3.11 etc...? Natürlich werden keine Raubkopien dargestellt, ist alles OpenSource oder gekauft.
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Da du die Software der Konsole nicht veränderst und alles so läuft wie vom Hersteller ausgeliefert und du keine illegale Kopien benutzt, besteht kein Einwand gegen den Verkauf. Aber wieso willst du Fotos von Emulatoren etc zeigen? Schreib doch einfach was du verkaufst, mit dem Bug usw, aber evtl. bedenkliche Fotos weglassen.
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