Das die Werbung ansatzweise das erzählt, was sie letztlich auch in irgendeiner Art und Weise verkauft? Es gab auch schon in Deutschland Urteile wegen irreführender Werbung, die man technisch hätte anders auslegen können.
https://www.teltarif.de/o2-fair-use-flatrate-vorteil-werbung-datendrossel/news/53927.html
Eine Flatrate besagt letztlich nichts anders, dass eine Dienstleistung pauschal abgerechnet wird. Eine Flatrate mit einer Drosselung ist technisch zu 100% eine Flatrate, aber weil man angeblich im Volksmund darunter eine pauschal abgerechnete Dienstleistung ohne jede Beschränkung versteht, durfte damit nicht mehr geworben werden.
War in diesem Fall Expertenmeinung gefragt? Nö! Sondern letztlich eine Feststellung was im Volksmund unter einem Begriff verstanden wird. Sprache ist nun mal nicht gleich und unterliegt einem Zeitwandel und Auslegung. Vor 50 Jahren sah Email noch so aus.
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