Einkommensteuer 2023 - Erster- und Zweiter Tätigkeitsort

duAffentier

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Servus,

eine Frage in die Runde.
Der Wohnort ist die Stadt "A" und der Arbeitsort ist 2km entfernt in Stadt "A". Der Arbeitsvertrag hat als erste Tätigkeitsstätte den Ort "A".
Im letzten Sommer ist der Arbeitsort in Stadt "A" abgebrannt. Nun wurde man temp. in eine andere Filiale geschickt.
Der temp. Arbeitsort ist in Stadt "B", 16km entfernt. Hier wird nun gearbeitet bis in Stadt "A" alles wieder OK ist.

Meine Frage:

1. Da Stadt "B" ja die zweite Tätigkeitsstätte ist, zählt hier Hin+Rückweg sowie Verpflegungspauschale?
2. Mit Wiso-Programm kann ich ja nun mehrere Möglichkeiten nutzten, dies anzugeben.
2.1 Gebe ich das gesamte Jahr an Arbeitsort "A" (1.1.-31-12) an und dann den Rest als Dienstreisen oder gebe ich 50% der Tage Stadt "A" und dann Stadt "B" ein? Da in diesem Fall ja keine Auswärtstätoigkeit vorliegt.

Was meint ihr, wie es am besten ist? Ein schreiben der Firma, das man wo anders eingesetzt wird, kommt noch.
Soll man dann lieber 1.1-31-12 an Arbeitsort "A" angeben, oder wie verteilt man es am besten?

Dies ist von WIso:
1705243892313.png
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat sich nicht seit dem Brand nicht die Tätigkeitsstelle auf Stadt B geändert? (in A ist ja ein Arbeiten nicht mehr möglich)
D.h. im ersten Zeitraum Wegstrecke zu A, den Rest der Zeit die Wegstrecke zu B.
Würde das zumindest handhaben und das auch auf den Tag genau.
Verpflegungspauschale fällt da dann meiner Meinung nach keine an.

Warte mal das Schreiben der Firma ab, vielleicht steht dazu was drin.
Hast Du schon die Personalabteilung gefragt?
 
Der Arbeitsvertrag gilt nur für Stadt "A". Und dieser wird aufgebaut wieder.
Ich werde mit Wiso mal beides durchrechnen.
Eigentlich bleibt es beim Arbeitsort "A", da der Ort "B" ja nur ausweich ist. Man wurde ja durch den AG wo anders zugeteilt.
Daher 1.1-31.12 am Ort A angeben und dann den Ort B als Dienstreise und die Tage angeben. Das ist bisher so hinterlegt bei Wiso.
Es ist ja nur eine weitere Tätigkeitsstätte und weshalb man an Ort A nicht sein kann, ist ja der Steuer egal so.
Da vertraglich ja keine Änderung vorgenommen worden sind.
 
Worin besteht eigentlich das Problem?

Du fährst vom 01.01. - 30.06. zur Tätigkeitsstelle B X km
Das zweite Halbjahr zur Tätigkeitsstelle 2 mit anderen Kilometern.

Wenn dies der Wahrheit entspricht und der Arbeitgeber dies bescheinigen kann und wird, ist es nur noch eine Herausforderung dies richtig einzutragen.

Der Tätigkeitsort kann sich auch noch häufiger ändern.

duAffentier schrieb:
Es ist ja nur eine weitere Tätigkeitsstätte und weshalb man an Ort A nicht sein kann, ist ja der Steuer egal so.
Da vertraglich ja keine Änderung vorgenommen worden sind.
Egal ist es dann nicht, wenn die Kilometer sich verändern.
Strecke A gibst du ja keinen Wert an (innerorts < 1km ?
B ist 16km entfernt, macht bei 225 Arbeitstagen und 0,30 € = 1080€

Das ist mehr als der Pauschbetrag. Das ist schon ein Unterschied.

reden wir über 15 zu 16 ja dann würde ich es vielleicht weglassen, weil möglichen Fragen lästiger sind als der evtl Mehrwert von 2-3 Euro Erstattung.
 
Der Steuer ist der Arbeitsvertrag egal. Es zählt, wo man tatsächlich gearbeitet hat. Habe selbst schon abweichende Arbeitsstätten gehabt. Das lässt man sich für den Zeitraum X vom Arbeitgeber bescheinigen, trägt es entsprechend ein und gut ist.

Edit: Ganz so einfach ist es nicht, wird aber auch alles in Wiso erklärt. Entscheidend ist, was als erste Tätigkeitsstätte festgelegt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
P4ge schrieb:
2-3 Euro Erstattung
Naja, die Argumentation vom TE ist, dass vom 1.7.-31.12 durchgehend Auswärtstätigkeit war (und zwar über 8h/Tag, für die kein Verpflegungsmehraufwand gezahlt wurde.)
Somit ergeben sich dort Fahrtkosten in Höhe von 110 Tage (halbes Jahr) * 16km * 2 (Hin- und Rückfahrt) * 0,30€/km = 1 056 € und absetzbarer Verpflegungsmehraufwand i.H.v. 110 Tage * 14€/Tag = 1 540 €.

Also knapp 2 600 € Aufwände, (ggü. 110 Tage * 2km * 1 (nur Hinweg) * 0,30€/km = 66 €) das dürfte sich vermutlich mit mehr als 2-3€ auswirken.
 
simpsonsfan schrieb:
Also knapp 2 600 € Aufwände, (ggü. 110 Tage * 2km * 1 (nur Hinweg) * 0,30€/km = 66 €) das dürfte sich vermutlich mit mehr als 2-3€ auswirken.
Dagegen läuft die Frage, wie hoch sind sonst die Werbungskosten (letzten Jahren).
Laufen wir schon in den Bereich der maximal Erstattung? Mehr als die Lohnsteuer gibt es ja nicht zurück. Also ist es schon eine Frage ob man den Aufwand betreibt.
 
Naja, der Aufwand wird sich in Grenzen halten. Wiso rechnet das ja aus, wenn es so eingegeben wird.
Im Übrigen, ein von mir befragter Steuerberater sagt dazu, dass er nicht glaubt, dass das Finanzamt sowas durchgehen lässt, sondern dass die dortige Argumentation auf eine Verlagerung der ersten Tätigkeitsstätte lauten wird.
Aber man könne es ja versuchen. Aber natürlich alles auf eigene Gefahr.
 
duAffentier schrieb:
Im letzten Sommer ist der Arbeitsort in Stadt "A" abgebrannt. Nun wurde man temp. in eine andere Filiale geschickt.
Der temp. Arbeitsort ist in Stadt "B", 16km entfernt. Hier wird nun gearbeitet bis in Stadt "A" alles wieder OK ist.
Steht schon fest, wie lange die Filiale in Stadt A nicht zur Verfügung steht? Bei einer Dauer für den Wiederaufbau von mehr als 48 Monaten würde das Finanzamt von sich aus die erste Tätigkeitsstätte ändern. so verstehe ich das Gesetz.
duAffentier schrieb:
Was meint ihr, wie es am besten ist? Ein schreiben der Firma, das man wo anders eingesetzt wird, kommt noch.
Das Schreiben abwarten und mit der Steuererklärung einreichen. Man könnte argumentieren, dass die bisherige erste Tätigkeitsstätte nicht mehr existiert und daher ein anderer Standort erste Tätigkeitsstätte sein muss.
 
Imho greift hier etwas anders, siehe https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/mehrere-arbeitsplaetze-erste-taetigkeitsstaette/

Warum sollte auch die Öffentlichkeit dafür zahlen, nur weil deinem AG die Hütte A abbrennt? Denn nichts anderes strebst du an, wenn du das steuerlich geltend machen möchstest.

In diesem Fall ist Arbeitgeber (AG) in der Pflicht. Da du die regelmässige Arbeitsstätte (RAST) A hast, kannst du beim Finanzamt nur für diese die Kilometerpauschale geltend machen.
Bei der Fahrt zur 2. Arbeitsstätte müsste der AG die Differenz B-A als Reisekostenpauschale erstatten.
 
Evil E-Lex schrieb:
teht schon fest, wie lange die Filiale in Stadt A nicht zur Verfügung steht?
Soll prov. im Kontainer weiter gehen. Somit wäre der Zeitraum 3/4 Jahr, wo man anstatt bei A dann bei B gearbeitet hat.
 
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