Einkommensteuer 2023 // Freibetrag & optimales Einkommen

matthias_nbg

Lieutenant
Registriert
Mai 2011
Beiträge
704
Hallo Zusammen,

ich wollte mal in die Runde fragen ( hier kennen sich doch viele sehr gut mit dem Thema aus ), ob sich jemand schonmal mit dem steuertechnisch optimalen Einkommen beschäftigt hat.
Hinweis: Ich setze jetzt mal voraus, dass man das mehr oder minder gut steuern kann.

Ich habe jetzt mal ein Ehepaar mit zwei Kindern angenommen, um die Freibetragsberechnung zu testen.
Stimmt meine Übersicht so? Was kann man denn noch an Vorsorgeaufwendungen vom zu versteuernden Einkommen abziehen?

1670406016669.png
 
Du meinst das maximal mögliche Einkommen ohne Einkommenssteuer zu zahlen?
Oder was ist "optimal"?
Grundsätzlich bekommst du ja für jeden zusätzlichen Euro brutto auch mehr netto. Nur halt keinen ganzen Euro.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thanatos28
Ich finde es gut, wenn der Grenzsteuersatz unter 25 Prozent bleibt.
Ergänzung ()

Ich sehe auch gerade, dass ich einen grossen Fehler gemacht habe: der Grundfreibetrag gehört mit zur Bemessungsgrundlage.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also optimaler ist meiner Ansicht nach immer das höchste Einkommen. Den Rest kann ich nur als optimal betrachten wenn ich mir über Jahre einen gewissen Betrag x auszahlen kann, der nicht mehr oder weniger wird.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: ThomasK_7 und _killy_
Da du sehr große Einkommenssprünge in deiner Tabelle hast, ist natürlich das höchste Einkommen immer vorzuziehen. Du zahlst zwar absolut die meisten Steuern, dennoch bleibt unterm Strich auch noch der größte Haufen übrig.

Weiterhin hast du den Grundfreibetrag auch für die Kinder angesetzt, dass passt nicht. Für Kinder gibt es nur den Kinderfreibetrag - du musst aber das Kindergeld dann auch hinzurechnen, da das Kindergeld das zu versteuernde Einkommen erhöht.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thanatos28
_killy_ schrieb:
Weiterhin hast du den Grundfreibetrag auch für die Kinder angesetzt, dass passt nicht. Für Kinder gibt es nur den Kinderfreibetrag - du musst aber das Kindergeld dann auch hinzurechnen, da das Kindergeld das zu versteuernde Einkommen erhöht.

Danke für den Hinweis. Das hatte ich übersehen. Ich habe die Tabelle jetzt nochmal angepasst, dann sieht das natürlich ganz anders aus:

1670432077665.png

Ergänzung ()

Frage: Stimmt das, dass man die Krankenkassenbeitrag bis zu 2600,- Euro steuermindernd ansetzen kann pro Person?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie komst du auf Grenzsteuersätze von 46% und 51%? Oo Und wie kann der der Grenzsteuersatz bei 45.000 und 50.000€ gleich sein? Sind das fiktive Werte oder wie?
 
Ich habe die Werte blind aus dieser Tabelle abgeschrieben:
https://www.splittingtabelle.de/Splittingtabelle-2022.pdf
Das ist wahrscheinlich ein Fehler dort, weil es in der vorherigen Zeile 31% heisst.

Die Werte über 42% kommen durch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer zustande.
 
Dann ist das aber kein grenzsteuersatz…
 
Den Thread habe ich jetzt ein paar mal gelesen, aber irgendwie ist mir immer noch nicht klar, worauf du am Ende hinaus willst. Mal nur als Beispiel: Du schreibst von steueroptimalem Einkommen. Das ist strenggenommen ein Einkommen unter 10k€, denn davon muss man gar nichts versteuern. Im Unterschied dazu zahlt jemand mit 100k€ Gehalt deutlich mehr Steuern. Und obwohl das höhere Gehalt steuertechnisch schlechter ist, bleibt der zweiten Person sicher am Ende mehr Geld zum Leben.

Mal für die erste Richtung des Threads: Geht es um Änderungen/Anpassungen der Einkommenssituation? Oder doch um Tipps und Tricks, was man von der Steuer absetzen kann?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thanatos28
Faluröd schrieb:
Mal für die erste Richtung des Threads: Geht es um Änderungen/Anpassungen der Einkommenssituation? Oder doch um Tipps und Tricks, was man von der Steuer absetzen kann?

Ich möchte die optimale Größe des zu versteuernden Einkommens finden, sprich einen Steuersatz, der sich idealerweise nahe der Kapitalertragssteuer befindet. Ziel: Das eigene Gehalt so hinbekommen, dass man mit dem restlichen Überschuss in einer Firma maximal weiterinvestieren kann.
 
matthias_nbg schrieb:
dass man mit dem restlichen Überschuss
Welcher restliche Überschuss?

Das was du dann aber aus einer Firma an Ertrag erzielst unterliegt auch wieder der Besteuerung und wirkt sich somit auf deinen Steuersatz aus, der sich wieder auf dein Gehalt bezieht usw. usf.
 
Nein, du musst juristische Personen kreieren, über die du das dann steuerst.
 
Ich verstehe das Konstrukt auch nicht. Vor allem was die Kapitalertragssteuer damit zu tun hat. Ich befürchte, dass hier einem größerem Irrglauben aufgesessen wird. Der ganze Thread ist von Ungenauigkeiten gepflastert.
 
Die Frage ist eigentlich recht genau formuliert aber mal anders: Welche Ausgaben mindern in welcher Form das zu versteuernde Einkommen?

@Thorle In einer vermögensverwaltenden GmbH zahlst du nur 15% auf Erträge und 1,5% auf Aktiengewinne. Das ist schon was ganz anderes als die effektive 50%. Eine Familienstiftung zahlt auch nur 15% auf Gewinne und hat einen Freibetrag von 5.000,- Euro. Es gibt schon viele Möglichkeiten die Einkommensteuer temporär zu umgehen.
 
Du hast also Vermögen jenseits der 100.000 und das nötige Stammkapital für die GmbH? Und eine Familienstiftung kommt für das, was du anfänglich umrissen hast irgendwie gar nicht in Frage... Zumal sich die Schenkungssteuer bei Übertragung des Vermögen stellt.

Ansonsten jag mal deinem Träumchen nach. Steuervermeidung bzw. ggf. sogar Steuerhinterziehung helfe ich nicht mit... Zumal ich sehe, welchen Wirrungen du bereits mit den Steuersätzen hier unterliegst. Tipp, die 50% Steuersatz für Grenzsteuer, Kirche etc. können nicht so betrachtet werden wie die 15% auf Erträge der GmbH....
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thanatos28
matthias_nbg schrieb:
Die Frage ist eigentlich recht genau formuliert aber mal anders: Welche Ausgaben mindern in welcher Form das zu versteuernde Einkommen?
Warum sollte ich freiwillig weniger verdienen nur um dann prozentual weniger Steuern zu zahlen?

Freiwillig für die eigene Rente oder längre Auszeiten ansparen und dabei noch weniger Steuern/Sozialabgaben zu zahlen finde ich viel interessanter wie irgendwelche Konstrukte mit GmbHs oder Offshore-Briefkastenfirmen.

Aber falls Du nicht noch hektisch in den nächsten zwei Wochen "optimieren" willst, würde ich einerseits die Freibeträge von 2023 ansetzen und andererseits alle individuellen Abzüge betrachten. Dann würde sich auch individuell für Dich die Frage nach der Höhe der absetzbaren Vorsorgeaufwändungen klären.

Und wenn Du es dan noch schaffst, höhere Werbungskosten oder gar außergewöhnlche Belastungen absetzen zu "können", sieht das ganze wieder komplett anders aus. Es ging jetzt ja nicht um möglichst viel Netto vom Brutto sondern darum, welche Ausgaben das zu versteuernde Einkommen mindern.
 
Ausgaben, um den Steuersatz zu senken, sind aber auch Ausgaben die dein Netto belastet haben.

15% bei ner GmbH, das möchte ich sehen. Muss die z.B. keine GwSt zahlen? Wäre mir neu. Aber das ist alles so Krude und dann wieder so ungesellschaftlich. Wer bezahlt den die ganzen Gemeinsachen (Straßen, Schulen, etc.) wenn alle keine Steuern mehr zahlen?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Thanatos28
Ich finde, dass das deutsche Steuerrecht viel zu kompliziert ist und dadurch für viele Menschen auch sehr ungerecht. In anderen Ländern - ein Freund von mir ist jetzt nach Andorra umgesiedelt, da zahlt er pauschal weniger steuern - ist es teilweise viel einfacher.

Man sollte sich bewusst werden, dass es nicht darum geht "Steuern zu vermeiden", sondern die "Steuerlast zu steuern". Wenn man das System mal verstanden hat, gibt es da viel Gestaltungsspielraum und ja, ich empfinde es als sehr ungerecht.
Eine ganze simple Möglichkeit, um z.B. Gewinne in die Zukunft zu verlagern, ist die Bildung eines IABs.

Hier mal eine aktualisierte Übersicht der Besteuerung. Ich hatte die Abzüge für Krankenkassenbeiträge falsch hinterlegt. Diese können vollständig als Angesteller abgezogen werden.
Auch wieder unfair aus meiner Sicht: Als Freiberufler darfst du nur 1900,- Euro (oder waren es 2600? Schon wieder zu kompliziert!) absetzen und die restlichen (bis zu 10.000,- Euro) musst du aus deinem Nettoverdienst aufbringen.

Die aktualisierte Tabelle sieht dann so aus:

1670580613703.png


@Thorle Eine GmbH die keine gewerbliche Tätigkeit ausführt, muss keine Gewerbesteuer zahlen. Nennt sich auch vermögensverwaltende GmbH. Nachdem Olaf Scholz vor zwei / drei Jahren den Ottonormalbürger noch mehr gängelt mit Steuergesetzen (20K Verlustbeschränkungsgrenze bei Termingeschäften), die aus meiner Sicht sehr unfair sind, ist diese auch als sogenannte Trading GmbH in Mode gekommen. Ride bietet dazu beispielsweise recht pauschale Pakete an.
Es macht natürlich keinen Sinn, wenn du Gewinne über die GmbH erwirtschaftest und diese über das Halbeinkünfteverfahren direkt wieder auszahlen lässt. Dann kannst du es auch im Privatvermögen lassen (außer, dass man auf Aktiengewinne als GmbH nur 1,5% Steuern statt 25% Kapitalertragssteuer + Soli) zahlt.
 
Zurück
Oben