Einkommensteuer & Kinderfreibetrag // Verständnisfragen

lolpi13

Cadet 4th Year
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Hallo zusammen,

ich habe mich nun im Internet mit dem Thema "Kinderfreibetrag" beschäftigt und habe zu abschließende Verständnisfragen, vielleicht könnt ihr ja helfen. :-)

Frage 1)
Es ist doch grundsätzlich so, dass bei Geburt eines Kindes Kindergeld beantragt werden sollte.
Das wären für das Veranlagungsjahr 2022 Kindergeld pro Monat i.H. von 219 €, also im Jahr 2628 €.
Steuerrechtlich (egal ob das Ehepaar zusammen lebt oder geschieden/getrennt lebend) steht die Hälfte des Kindergeldes grundsätzlich je dem Elternteil zu - ist das richtig von mir zusammengefasst? (nach Günstigerprüfung entscheidet ja das Finanzamt, ob das Kindergeld oder der KFB günstiger für den Steuerpflichten ist)

Frage 2)
Bei Abgabe einer Steuererklärung (gehen wir von einem verheirateten Paar aus) kann bzw. muss so somit bei einer Einzelveranlagung das Kindergeld zur Hälfte angegeben werden bzw. der Kinderfreibetrag i.H. von 8952 € für 2022 (Kinderfreibetrag + Betreuungs- , Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) wären also hier auch in einer Einzelveranlagung die Hälfte und bei Zusammenveranlagung der gesamte Betrag von 8952 € - richtig?

Frage 2a)
Senkt der Freibetrag somit das zu versteuernde Einkommen um den Betrag und daraus resultierend die Steuerlast?

Frage 2b)
Wäre bei einem verheirateten Paar somit auf der "Lohnsteuerkarte" pro Elternteil (zusammenlebend) ein Kinderfreibetrag von 0,5 angegeben?


Frage 3)
Beispiel: Mann und Frau haben sich scheiden lassen. Die beiden Elternteile haben drei Kinder. Ein Kind ist über 18 und voll Erwerbstätig. Die anderen beiden Kinder sind noch minderjährig bzw. schulischer Ausbildung.
Somit stünden dem Ehepaar ja in der Einzelveranlagung ein KFB von 1,0 zu bzw. Zusammenveranlagung 2,0.
Darf/Kann bei getrennten Elternteilen der KFB von 1,0 auf den Unterhaltspflichtigen Elternteil belassen werden, solange er zu min. 75% seiner Kindesunterhaltszahlungen nach kommt?
(Gehen wir davon aus, dass in dem Fall der KFB günstiger ist, als das Kindergeld)

Frage 3a)
Die Hälfte des Kindergeldes wird ja vom Unterhalt abgezogen, somit muss ja dann nach Düsseldorfer Tabelle "weniger" gezahlt werden - muss also in der Steuererklärung des Mannes trotzdem auch die Hälfte des Kindergeldes angegeben werden?

Frage 4)
Wenn das Kindergeld günstiger ist, hat man als Elternteil überhaupt irgendetwas vom Kinderfreibetrag?

Frage 5)
Kann der Unterhaltsverpflichtende seine Kinderunterhaltskoten in irgendeiner Form steuerlich geltend machen, wenn die beiden Kinder (minderjährig / schulische Ausbildung) bei der Mama leben?
 
Ich versuch mich mal,

zu 1)
-> Kindergeldempfänger kann nur 1 Person sein, die Familienkasse überweist die volle Summe an eine Person - Rest muss man privat klären

zu 2)
-> das Kindergeld erhöht das zu versteuernde Einkommen
-> der Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen
-> grundsätzlich gilt, je höher dein Einkommen ist - umso mehr profitierst du eigentlich vom Freibetrag - auch wenn dieser in der Vergangenheit nicht in gleichen Maße wie das Kindergeld erhöht wurde
-> weiterhin findest bei Paaren ja die Günstiger-Prüfung statt, ob das Einkommen gemeinsam oder getrennt veranlagt wird

zu 2a)
-> jupp

zu 2b)
-> die Lohnsteuerkarte ist nur für die Steuer-Vorauszahlung interessant ... deine Steuerlast insgesamt veränderst du damit nicht - somit bei dem Partner eintragen, der das höhere Einkommen hat um die Vorauszahlung zu reduzieren

zu 4)
-> je höher das Einkommen, umso eher profitiert man vom Kinderfreibetrag, wobei bei den letzten Kindergelderhöhungen die Freibeträge nicht im gleichen Maße angepasst wurden - somit eine Steuererhöhung für Eltern mit besseren Einkommen (!= reiche Eltern)

Alles Rund um Scheidung - kein Plan!
 
Wichtig beim Kindergeld vs. Kinderfreibetrag ist, dass das Kindergeld zurück gezahlt werden muss, wenn der Freibetrag günstiger ist.

Im Übrigen halte ich die Formulierung "erhöht das zu versteuernde Einkommen" für unglücklich.

Es erfolgt im Rahmen der Veranlagung eine Günstigerprüfung. Es wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag zu einer niedrigeren Steuerlast führt im Vergleich zum ausgezahlten Kindergeld.
 
Zuletzt bearbeitet:
@chaopanda

Die Formulierung ist tatsächlich falsch - danke für dein Hinweis. Es findet nur die Günstiger Prüfung statt, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag besser sind. Ist es der Freibetrag, so wird die Differenz zum Kindergeld als Steuerrückzahlung überwiesen.
 
Zu Frage 5 muss man ganz klar sagen "an der Stelle sollte man in jedem Fall einen Steuerberater aufsuchen". Es gibt Dinge, da ist es einfach der sinnvollste Ansatz, nicht nur auf die verwendete Software und ihre Anwendungsbeispiele zu hören.
 
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