4Helden
Lt. Commander
- Registriert
- Sep. 2018
- Beiträge
- 1.707
Hallo zusammen,
mache grade die Einkommensteuer für 2022.
Nun ist mir ein Zusatz bei den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen.
Unter Großbustaben kann man nun ein E angeben. Diese muss man machen wenn mann die 300€ Energiepauschale erhalten hat.
Nicht nur das diese Pauschale ja bereits komplett Versteuert wurde.
Durch diese angabe verringert sich die Rückzahlung bzw. erhöht sich die Nachzahlung um ca. 200€.
Bei 2 Personen sind das 400€ Differenz. Bei usn noch 296€ Erstattung auf 104€ Nachzahlung.
Da kann doch was nicht stimmen.
Dies würde ja bedeuten das wir sogar noch drauf zahlen am Ende.
mache grade die Einkommensteuer für 2022.
Nun ist mir ein Zusatz bei den Angaben der Lohnsteuerbescheinigung aufgefallen.
Unter Großbustaben kann man nun ein E angeben. Diese muss man machen wenn mann die 300€ Energiepauschale erhalten hat.
Nicht nur das diese Pauschale ja bereits komplett Versteuert wurde.
Durch diese angabe verringert sich die Rückzahlung bzw. erhöht sich die Nachzahlung um ca. 200€.
Bei 2 Personen sind das 400€ Differenz. Bei usn noch 296€ Erstattung auf 104€ Nachzahlung.
Da kann doch was nicht stimmen.
Dies würde ja bedeuten das wir sogar noch drauf zahlen am Ende.