Das ganze Theater um den Staatstrojaner zeigt, dass das Bundesverfassungsgericht uns nicht vor Verfassungsbrüchen schützen kann.
Die Verfassungsrichter können letztendlich in solchen Fällen immer nur verschiedenen Grundrechte gegeneinander abwägen. Z.B. das Recht auf Privatsphäre und informelle Selbstbestimmung gegen das auf körperlichen Unversehrtheit und Leben.
Kein Wunder, dass sie den Staatrojaner nicht pauschal verbieten konnten. Wenn die verantwortlichen Politiker behaupten, den Trojaner unbedingt zu brauchen, um z.B. eine Terrorbedrohung abzuwenden, dann müssen die Verfassungsrichter das erstmal glauben. Also müssen sie den Trojanereinsatz unter bestimmten Bedinungen (z.B. zum Schutz höchster Rechtsgüter) zulassen.
Die Aufgabe objektiv abzuwägen, ob man so ein Instrument wirklich braucht und ob es verhältnismäßig ist, läge eigentlich bei den gewählten Volksvertretern und der Regierung. Aber die drehn in Sachen Überwachung, Zensur und insgesamt allem, was sich irgendwie mit dem "Krieg gegen den Terror" in Zusammenhang bringen lässt, total am Rad.
Es wird weder betrachtet, ob es in Deutschland tatsächlich eine nenneswerte reale Bedrohung gibt, noch ob man diese mit herkömmlichen, grundrechtsschonenden Mittel bekämpfen effektiv kann und ob das Mittel (in diesem Fall der Trojaner) überhaupt dagegen wirksam wäre und auch nicht, was für Kollateralschäden man damit anrichtet. Es wird einfach gemacht.
Diesen Wahnsinn könnten nur die Wähler stoppen. Aber leider stehen Freiheit und Grundrechte bei den meisten Bürgern ganz weit unten in der Prioritätenliste. Sowas vermisst man halt erst, wenn man es verloren hat. Aber dann reicht es nicht mehr, sein Kreuz an der richtigen Stelle zu machen oder friedlich zu demonstrieren.