Blutschlumpf
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2001
- Beiträge
- 20.343
Hallo,
ich wollte mal wissen ob hier schon jemand Erfahrungen als Verkäufer mit dem Ebay Käuferschutz (also die "neue" Version im Zuge des Zwangs der Nutzung der Ebay Zahlungsabwicklung, nicht die Originalversion von vor 20 Jahren ) gesammelt hat.
Ich hab hier gerade den ersten Fall als Verkäufer, dass ein Käufer "Nicht wie beschrieben/abgebildet" reklamiert.
Ich kann über die Seite antworten, nen Preisreduktion oder eine Erstattung (mit/ohne Rücksendung) auswählen.
Eine Option a la "Die Reklamation des Käufers ist nicht gerechtfertigt" gibt es gar nicht, ich tippe mal das Aussitzen ersetzt den Knopf dafür oder übersehe ich was?
Wie sind die so drauf? Winken die alle Reklamationen pauschal durch (deren Firmenphilosophie ist ja in der Regel "Hauptsache kein Aufwand für uns") sofern denn der Käufer dran denkt das nach ner Woche nochmal einzufordern oder schauen die sich das Thema wirklich an?
Wie verfahren die mit der Ware wenn die den Antrag des Käufers als gerechtfertigt ansehen? Warten die dann die Rücksendung der Ware ab oder geben die das Geld zurück und ver Verkäufer kann gucken wie er die zurück bekommt?
ich wollte mal wissen ob hier schon jemand Erfahrungen als Verkäufer mit dem Ebay Käuferschutz (also die "neue" Version im Zuge des Zwangs der Nutzung der Ebay Zahlungsabwicklung, nicht die Originalversion von vor 20 Jahren ) gesammelt hat.
Ich hab hier gerade den ersten Fall als Verkäufer, dass ein Käufer "Nicht wie beschrieben/abgebildet" reklamiert.
Ich kann über die Seite antworten, nen Preisreduktion oder eine Erstattung (mit/ohne Rücksendung) auswählen.
Eine Option a la "Die Reklamation des Käufers ist nicht gerechtfertigt" gibt es gar nicht, ich tippe mal das Aussitzen ersetzt den Knopf dafür oder übersehe ich was?
Wie sind die so drauf? Winken die alle Reklamationen pauschal durch (deren Firmenphilosophie ist ja in der Regel "Hauptsache kein Aufwand für uns") sofern denn der Käufer dran denkt das nach ner Woche nochmal einzufordern oder schauen die sich das Thema wirklich an?
Wie verfahren die mit der Ware wenn die den Antrag des Käufers als gerechtfertigt ansehen? Warten die dann die Rücksendung der Ware ab oder geben die das Geld zurück und ver Verkäufer kann gucken wie er die zurück bekommt?
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