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Erfahrung mit Ebay Käuferschutz als Verkäufer

Blutschlumpf

Fleet Admiral
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Hallo,

ich wollte mal wissen ob hier schon jemand Erfahrungen als Verkäufer mit dem Ebay Käuferschutz (also die "neue" Version im Zuge des Zwangs der Nutzung der Ebay Zahlungsabwicklung, nicht die Originalversion von vor 20 Jahren ;)) gesammelt hat.
Ich hab hier gerade den ersten Fall als Verkäufer, dass ein Käufer "Nicht wie beschrieben/abgebildet" reklamiert.

Ich kann über die Seite antworten, nen Preisreduktion oder eine Erstattung (mit/ohne Rücksendung) auswählen.
Eine Option a la "Die Reklamation des Käufers ist nicht gerechtfertigt" gibt es gar nicht, ich tippe mal das Aussitzen ersetzt den Knopf dafür oder übersehe ich was?

Wie sind die so drauf? Winken die alle Reklamationen pauschal durch (deren Firmenphilosophie ist ja in der Regel "Hauptsache kein Aufwand für uns") sofern denn der Käufer dran denkt das nach ner Woche nochmal einzufordern oder schauen die sich das Thema wirklich an?

Wie verfahren die mit der Ware wenn die den Antrag des Käufers als gerechtfertigt ansehen? Warten die dann die Rücksendung der Ware ab oder geben die das Geld zurück und ver Verkäufer kann gucken wie er die zurück bekommt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wurde Ebay anschreiben oder anrufen.
So wie es sich für mich Anhört, kommt es halt darauf an wie dein Angebot aussah.
Sorry, mit Erfahrung dazu kann ich nicht dienen.
 
Eben, Wenn Dein Angebot so fehlkerhaft ist, dann hast Du die Tür dafür geöffnet. Das gehört auch in den Text rein.
 
Mir gings jetzt nicht so sehr um den Einzelfall, sonst hätte ich ja den Link reingepostet.
Und ich bezweifle, dass ich bei Ebay anrufe und die mir dann sagen "Reklamationen macht unser Service-Center in Indien, wenn sie Pech haben und das ein Kollege bearbeitet der die Deepl-Übersetzung Ihrer Korrespondenz mit dem Käufer nicht versteht dann klickt der direkt auf den Akzeptieren-Button".

@BlubbsDE Im Angebot stand "Zustand: siehe Fotos", ich hab ja nichts gegenteiliges oder ablenkendes reingeschrieben, aber wie gesagt war das auch nicht die Frage.
 
Poste mal den Link, dann kann man sich selber ein Bild machen.
 
Wie gesagt, ich wollte wissen ob ihr schon Erfahrungen in der Richtung habt.
Und genau um das Abdriften des Themas zu verhindern habe ich bewusst keinen Link gepostet und die Beschreibung jetzt noch etwas reduziert.
 
@Blutschlumpf
Das sind alles Einzelfälle, pauschale Aussagen kann man da nicht treffen und würden auch falsche Ergebnisse suggerieren. Ich bin da aber bei @BlubbsDE, die Info gehört in den Text, erheblicher Mangel.
Für den konkreten Fall würde ich eher dazu tendieren, dass deine fehlende Zustandsbeschreibung für dich negativ ausgelegt werden könnte. Das wird aber im Einzelfall geprüft.

Ich habe viele Jahre einen Marktplatz moderiert mit Hunderten Verkäufen in der Woche.
Rechtsauskunft kann keiner von uns im Rahmen des Forums geben, allerdings ist der Passus: Zustand siehe Fotos eher nicht ausreichend. Vorhandene Mängel sollten ordentlich beschrieben sein. Nicht zu wissen ob welche vorhanden sind und selbst suchen zu müssen ist nicht der beste Weg, vor allem nicht hilfreich für Verkäufe.

Stell dir vor ich verkaufe ein Auto mit defektem Motor. Auf den Fotos ist es für ein geübtes Auge zu erkennen, du kaufst es aber weil ich den Schaden nicht beschrieben habe und nur sage: Zustand siehe Bilder.
Würdest du auch sagen: Ach doof, habe ich die Fotos nicht richtig betrachtet oder würdest Du auch darauf gehen ein funktionierendes Auto zu bekommen?

In den ganzen Jahren sagt die Erfahrung: Wenn Formulierungen kommen wie:
"Zustand siehe Bilder" sind in 8 von 10 Fällen Mängel vorhanden.
Viele Verkäufer glauben, dass sie bessere Verkaufschancen haben weil der Mängel nicht konkret beschrieben wurde. in den meisten Fällen gibt es in solchen Verkäufen später die größeren oder kleineren Diskussionen.

Dein Thema ist komplexer als nur Erfahrungswert. Wenn du online eine Beratung möchtest, musst du damit Leben das alles besprochen wird. Der konkrete Sachverhalt ist sogar essentiell für die Beratung. Umso mehr Infos umso eher kann der Ablauf prognostiziert werden.
 
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Ich suche eben genau nicht jemanden, der meine Auktion einschätzt, ich möchte wissen wie Ebay das handhabt und ob da jemand Erfahrungen in der Richtung hat.
Ich suche keine Rechtsauskunft und was auf irgendeinem anderen Marktplatz passiert ist und was du da moderiert hast ist recht belanglos wenn bei Ebay vielleicht ein Bot hergeht und erstmal immer dem Käufer recht gibt und erst dann jemand menschliches reinguckt wenn der Verkäufer dann reklamiert.

Deshalb auch die Frage nach dem Rückversand wenn es über den Käuferschutz läuft.
Wenn ich da kein nennenswertes Risiko eingehe, dass Ebay das erstattet ohne wenigstens ne Trackingnummer zu haben, dann kann ich ja im Grunde nur gewinnen wenn ich es Ebay entscheiden lasse.
Da das System erstmal keine Zwischenvariante a la "ich nehm das auf Kulanz zurück, aber ohne die Versandkosten" vorsieht, entspricht ja die freiwillige Rücknahme der Ebay-Entscheidung gegen mich, es sei denn die scheißen auf den Rückversand oder lassen auch unfreie Lieferungen als Rückversand zu.

Das sind grundsätzliche Fragen zu deren Plattform/Vorgehen, die kann man durchaus auch ohne konkretes Beispiel erörtern.
 
Blutschlumpf schrieb:
Ich suche eben genau nicht jemanden, der meine Auktion einschätzt, ich möchte wissen wie Ebay das handhabt und ob da jemand Erfahrungen in der Richtung hat.
Am Besten teste es doch einfach bei der Ebay-Hotline. Wird hilfreicher sein, als so hier zu fragen.
 
Da kommt dann entweder keine Aussage oder ne nutzlose Aussage a la "Wir prüfen jeden Einzelfall im Detail auf die Einhaltung unserer Richtlinien. bla bla. Zufriedenheit unserer Kunden... bla bla Am besten auf ok klicken ... bla bla" mit dem Ziel deren Aufwand zu minimieren.

Das ist in etwas so als würde ich bei nem Händler anrufen und fragen ob die nen guten Support haben.

Ich werde es vermutlich aus Prinzip mal "testen", indem ich die Anfrage vom Käufer auslaufen lasse, aber im Grunde ist nichts davon dann die Antwort auf meine Frage weils dann ja wieder nur einen Einzelfall darstellt.
 
Blutschlumpf schrieb:
Ich werde es vermutlich aus Prinzip mal "testen", indem ich die Anfrage vom Käufer auslaufen lasse

Teste ruhig und das berichten nicht vergessen wenn der Fall durch und geschlossen ist! ;) Wird eh nachteilig im doppelten Sinne für Dich enden denn:

1.) Hat eBay das Geld schon ausgezahlt?
1.1) Nein? Dann wird es einbehalten und dem Käufer zurück erstattet. Das nicht antworten beschleunigt es nur noch. Antwortest Du und es wird gegen dich entschieden musst Du den Rückversand samt Kosten bezahlen. Den Versandrückschein bezahlst nämlich Du! Ansonsten hat der Käufer Ware und Geld.
1.2) Ja? Dann holt es sich eBay nach dem geschlossenen Fall (der wegen nicht reagieren für den Käufer ausgehen wird) zurück. Buchst Du diese Lastschrift vom Girokonto zurück ist Dein eBay Konto futsch und ggf. können auch rechtliche Konsequenzen drohen.
2.) So oder so hat es schon jetzt Auswirkungen auf Dein eBay Konto:

  • Beim nächsten Verkaufen (sofern Du dafür überhaupt noch ein eBay Konto hast gemäß 1.2) kann die nächste Auszahlung länger auf sich warten lassen (Können denn schon mal gut und gerne 4 Wochen sein. Solange geht nämlich der eBay Käuferschutz.) weil eBay ja nun weiss wie unzuverlässig Du bist weil du der Meinung warst Fotos und die Angabe "Zustand: Siehe Fotos" reichen zur Beschreibung des Artikels aus und auch dass du dich tot stellst wenn ein Konflikt vorliegt.
  • Beim Kaufen (egal ob Bieten, Preis vorschlagen oder Sofort-Kaufen) kann es nun vorkommen dass du den Artikel nicht mehr kaufen kannst weil der Verkäufer das so in seinen Einstellungen für einen eingeschränkten Käuferkreis drinne hat.
  • Deine Bewertungen im Verkäufer-Cockpit sinken. Ab einen gewissen Wert zahlt man denn auch mehr Verkaufsgebühren.


So oder so hat es nur Nachteile für Dich. Der auf Deine Kosten vom Käufer zurück geschickte Artikel kann auch in einem schlechteren Zustand bei Dir kommen als du ihn zum Käufer geschickt hast. Nun hast du also kein Geld bekommen, sogar noch Geld draufgezahlt (Versandrückschein) und der Artikel ist in einer schlechteren Verfassung als noch vorm Versand zum Käufer + die negativen Auswirkungen auf Dein eBay-Konto.

Na Herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe die schnelle und bequeme Art mit einem Einzeiler den Artikel zu beschreiben hat sich gelohnt!
 
Kleines Update:

14.12. der Käufer macht den Fall auf
15.12. Info von Ebay, dass Bearbeitung des Falls bis 25.12. ausgesetzt wurde (keine Ahnung was das sollte)
17.12.:
Wir danken Ihnen für Ihre Geduld. Wir sind uns bewusst, dass Rückgaben unangenehm sein können und bitten um Ihr Verständnis.

Wir haben die Rückgabeanfrage des Käufers geprüft und ihn gebeten, den Artikel zurückzuschicken. Sie müssen derzeit nichts unternehmen. Dieser Fall wirkt sich nicht auf Ihren Servicestatus als Verkäufer aus.

So geht es weiter: Wir tracken die Rücksendung des Käufers. Wenn der Artikel zugestellt wurde, ziehen wir den Rückerstattungsbetrag und die ursprünglichen Versandkosten von Ihren Auszahlungen ab.

Ne Stellungnahme von mir wollten die nicht, ne Begründung gabs bisher auch nicht. Enspruch einlegen kann ich erst wenn der Fall geschlossen ist.
Mal gucken ob der Button dafür, den es laut Ebay Hilfeseiten geben soll dann auftaucht.
Laut der Seite hier solls einmen Mängelbericht geben:
https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/appealing-decision-seller?id=4369

@Yiasmat
Basiert deine Beschreibung auf Erfahrungen als Verkäufer oder woher hast du die?
Wenn ja: bei welchem bzw. bei welcher Anzahl an Fällen kam es zu Problemen mit dem Ebay-Konto?

btw: Weitere Erfahrungsberichte sind gerne gesehen, wobei hier im Grunde ja bisher keiner dabi zu sein scheint.
 
Ist übrigens wie folgt ausgegangen:
Die Ware kam an, Ebay hat den Fall geschlossen und das Geld den Käufer zurück gegeben.

Begründung gabs übrigens keine (nichtmal ne entsprechenden Standard-Satz).

Der Einspruch-Button existiert, ich habe ihn benutzt und um Erläuterung gebeten.

Dann kamen zeitgleich 2 Mails: Einmal ein Autoresponder, dass die das nochmal prüfen und einmal das Ergebnis (Entscheidung war korrekt, kein weiterer Inhalt).

Die Mails machen also nicht den Eindruck, dass da wirklich jemand drauf geschaut hat.
 
Blutschlumpf schrieb:
Kleines Update:

14.12. der Käufer macht den Fall auf
15.12. Info von Ebay, dass Bearbeitung des Falls bis 25.12. ausgesetzt wurde (keine Ahnung was das sollte)
17.12.:


Ne Stellungnahme von mir wollten die nicht, ne Begründung gabs bisher auch nicht. Enspruch einlegen kann ich erst wenn der Fall geschlossen ist.
Mal gucken ob der Button dafür, den es laut Ebay Hilfeseiten geben soll dann auftaucht.
Laut der Seite hier solls einmen Mängelbericht geben:
https://www.ebay.de/help/selling/managing-returns-refunds/appealing-decision-seller?id=4369

@Yiasmat
Basiert deine Beschreibung auf Erfahrungen als Verkäufer oder woher hast du die?
Wenn ja: bei welchem bzw. bei welcher Anzahl an Fällen kam es zu Problemen mit dem Ebay-Konto?

btw: Weitere Erfahrungsberichte sind gerne gesehen, wobei hier im Grunde ja bisher keiner dabi zu sein scheint.

Hast du in der eBay Auktion nicht angekreuzt „keine Rücknahme“ ?

Mir persönlich ist eBay maximal unsympathisch geworden als die zwanghaft mein Konto auf das neue Bezahlsystem umgestellt. Früher mit Paypal war das viel einfacher. Und als dank darf man für das neue System auch noch mehr Gebühren zahlen 🤮.

Aber was soll’s, Alternativen gibt es kaum.
 
Bist du im großen Ebay oder im kleinen.
Wer mehrere Artikel verkäuft oder öfter sollte einen ebay store gründen als Privat Verkäufer. In der internet version kannst du alle Einstellungen vornehmen.
Auch die, das jeglicher Umtausch als privat Anbieter ausgeschlossen ist.
Wer nur einmal etwas reinsetzt muss das beim erstellen des Angebots angeben, sonst hat der Käufer alle Möglichkeiten.
 
shy-Denise schrieb:
Hast du in der eBay Auktion nicht angekreuzt „keine Rücknahme“ ?

Friedhelm Otto schrieb:
Auch die, das jeglicher Umtausch als privat Anbieter ausgeschlossen ist.
Wer nur einmal etwas reinsetzt muss das beim erstellen des Angebots angeben, sonst hat der Käufer alle Möglichkeiten.

Nur bringt die Option "keine Rücknahme" beim großen eBay (Um das geht es hier. Nicht um EK.) auch als Privat Verkäufer nichts da man mit dem neuen Bezahlsystem automatisch Käuferschutz als Käufer hat. Je nach Bezahlmethode sogar 2 (30 Tage eBay und 180 Tage PayPal). Denn der Käufer bezahlt nun direkt an eBay (der als Treuhänder auftritt) und nicht mehr an den Verkäufer. Meldet der Käufer in der Zeit von 30 Tagen einen Fall musst Du dich drum kümmern und auch zurück nehmen. Andernfalls zahlt eBay einfach den Betrag nicht aus und schickt ihn retour an den Käufer. Versandlabel für den Rückversand muss auch der Verkäufer bezahlen.

Das nicht drauf reagieren oder verzögert drauf antworten hat auch negative Auswirkungen auf das eBay Konto. Auszahlungen kommen denn später und bei zu häufigen Vorfällen (auch beim verspäteten Versand oder Ankunft des Artikels) steigen auch die Verkaufsgebühren an. Nach so einenFall also mal das Verkäufer-Cockpit checken. Da sieht man seinen aktuellen Status.
 
@Yiasmat dann macht es aber keinen Sinn das es diese explizite Option noch gibt. Ich nutze das neue System ja nicht freiwillig.
 
Yiasmat schrieb:
Nur bringt die Option "keine Rücknahme" beim großen eBay (Um das geht es hier. Nicht um EK.) auch als Privat Verkäufer nichts da man mit dem neuen Bezahlsystem automatisch Käuferschutz als Käufer hat. Je nach Bezahlmethode sogar 2 (30 Tage eBay und 180 Tage PayPal). Denn der Käufer bezahlt nun direkt an eBay (der als Treuhänder auftritt) und nicht mehr an den Verkäufer. Meldet der Käufer in der Zeit von 30 Tagen einen Fall musst Du dich drum kümmern und auch zurück nehmen. Andernfalls zahlt eBay einfach den Betrag nicht aus und schickt ihn retour an den Käufer. Versandlabel für den Rückversand muss auch der Verkäufer bezahlen.

Das nicht drauf reagieren oder verzögert drauf antworten hat auch negative Auswirkungen auf das eBay Konto. Auszahlungen kommen denn später und bei zu häufigen Vorfällen (auch beim verspäteten Versand oder Ankunft des Artikels) steigen auch die Verkaufsgebühren an. Nach so einenFall also mal das Verkäufer-Cockpit checken. Da sieht man seinen aktuellen Status.
Ich habe mit dem neuen System noch keine Probleme gehabt. Das Geld bekomme ich ausgezahlt zwei Tage nach dem Versand. Nur wenn mir persönlich ein Fehler an der Ware auffällt, gebe ich einen Nachlass. Das ist mit einer Anfrage beim Käufer und 2 Klick in ebay erledigt. Um eine Ware zu reklamieren bedarf es schon das sie defekt ist oder die Beschreibung fehlerhaft ist. Nicht gefallen ist da ausgeschlossen.
 
DarkAngel2401 schrieb:
Ist doch schön. Hätte ja auch ein Backstein sein können.
Dafür gibts im Reklamations-Formular nen gesonderten Punkt.
Ob da was anderes rauskommt kann ich dir natürlich nicht sagen.

shy-Denise schrieb:
Und als dank darf man für das neue System auch noch mehr Gebühren zahlen 🤮.
Wenn du vorher Paypal benutzt hast, dann zahlst du heute doch nicht mehr als vorher.
Ich hab vorher grundsätzlich nur bar oder Überweisung gemacht.
Zum einen weil es günstiger war und zum anderen weil dann der Käufer keinen einfachen Weg hatte die Kohle zurückzuholen. Im Zweifel hätte er vor Gericht gehen müssen und das ist natrlich für den Käufer höchst riskant wenns um Kleinkram geht. Hatte so nen Fall als verkäufer aber auch noch nicht (bei irgendwas Region 500 Verkäufen).

Abseits davon ist Ebay aktuell durch die 10-fach Punkte-Aktion sogar sehr attraktiv.
Du zahlst 11% + 35 Cent, bekommst aber 10% in Ebay-Punkten.
Ich hab vor Weihnachten verkauft und von den Punkten dann ein Weihnachtsgeschenk gekauft.
Link falls du die Aktion nicht kennst Die gibts (zumindest bei mir) fast jede Woche.


Friedhelm Otto schrieb:
Bist du im großen Ebay oder im kleinen.
Wer mehrere Artikel verkäuft oder öfter sollte einen ebay store gründen als Privat Verkäufer. In der internet version kannst du alle Einstellungen vornehmen.
Auch die, das jeglicher Umtausch als privat Anbieter ausgeschlossen ist.
Wer nur einmal etwas reinsetzt muss das beim erstellen des Angebots angeben, sonst hat der Käufer alle Möglichkeiten.
Wir reden hier nicht vom normalen Widerruf, den hab ich natürlich aus.
Der Käuferschutz hat damit ja erstmal nichts zu tun.

shy-Denise schrieb:
dann macht es aber keinen Sinn das es diese explizite Option noch gibt. Ich nutze das neue System ja nicht freiwillig.
Du schließt damit nur aus, dass du den Artikel (ohne triftigen Grund) zurücknimmst.
Der Käuferschutz gilt trotzdem, als Käufer kannst du den in Anspruch nehmen wenn du keine oder (vermeintlich) defekte oder faslche Ware bekommen hast.
 
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