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Erfahrungen mit dem neuen Ebay-Kleinanzeigen Käuferschutz?
- Ersteller BmwM3Michi
- Erstellt am
elknipso
Commander
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 2.224
Jetzt redest Du von eBay, eben von Ebay Kleinanzeigen und von einem ebay Kleinanzeigen Käuferschutz und einem eBay Käuferschutz.
Auch das sind komplett getrennte Unternehmen die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn Du so auch mit dem Verkäufer oder gar Paypal wundert mich nichts mehr.
Auch das sind komplett getrennte Unternehmen die nichts miteinander zu tun haben.
Wenn Du so auch mit dem Verkäufer oder gar Paypal wundert mich nichts mehr.
elknipso
Commander
- Registriert
- Apr. 2010
- Beiträge
- 2.224
Dann drücke Dich klar aus.
Du schaffst es ja nicht einmal in einem Forum Dich verständlich auszudrücken, sondern gibst wirre, sich klar wiedersprechende Informationen von Dir und verstehst ganz offensichtlich grundlegende Zusammenhänge nicht.
Aber dann laut "eBay Kleinanzeigen sind Betrüger und zocken die Leute ab" schreien.
So Kandidaten wie Du sind mir immer die Liebsten.
Du schaffst es ja nicht einmal in einem Forum Dich verständlich auszudrücken, sondern gibst wirre, sich klar wiedersprechende Informationen von Dir und verstehst ganz offensichtlich grundlegende Zusammenhänge nicht.
Aber dann laut "eBay Kleinanzeigen sind Betrüger und zocken die Leute ab" schreien.
So Kandidaten wie Du sind mir immer die Liebsten.
Supi, Dankeschön...
Ich bin zwar nicht hier um Freundschaften zu schließen, trotzdem danke ich Dir.
Durch das viele hin und her schreiben werden Menschen, die ich auf das Problem mit eBay Kleinanzeigen Käuferschutz aufmerksam machen möchte, auch aufmerksam...
Mehr wollte ich gar nicht.
Gruß aus dem Norden
Nachtrag :
Was noch hinzukommt, dass der Verkäufer ebenfalls die Nase voll hat vom eBay Kleinanzeigen Käuferschutz.
Bitte, erspart Euch die Zeit, das Geld und vor allem die Nerven.
Ich bin zwar nicht hier um Freundschaften zu schließen, trotzdem danke ich Dir.
Durch das viele hin und her schreiben werden Menschen, die ich auf das Problem mit eBay Kleinanzeigen Käuferschutz aufmerksam machen möchte, auch aufmerksam...
Mehr wollte ich gar nicht.
Gruß aus dem Norden
Nachtrag :
Was noch hinzukommt, dass der Verkäufer ebenfalls die Nase voll hat vom eBay Kleinanzeigen Käuferschutz.
Bitte, erspart Euch die Zeit, das Geld und vor allem die Nerven.
Zuletzt bearbeitet:
Ok das ist witzig. Dann hast du doch eigentlich 2x Käuferschutz oder es ist der cleverste Trick aller ZeitenThilo W. schrieb:Hab einen Artikel für 129€ plus Versand plus ebay Käuferschutz gekauft und mit Paypal bezahlt.
und bei Bezahlung an eine Treuhandfirma (in dem Fall OPP aus den Niederlanden für Ebay Kleinanzeigen)
entfällt laut Paypal AGB der Käuferschutz und wenn dann OPP für den Verkäufer entscheidet hat man Pech.
Demnach wäre es besser gewesen wenn du nur per Paypal mit Käuferschutz bezahlt hättest also ohne OPP.
Falls du doch die Möglichkeit hast in Paypal einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen dann mach das noch.
Der gilt ja 180 Tage (6 Monate) und übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte.
PHuV
Banned
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- März 2005
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- 14.219
Da liegst Du aber aus meiner Sicht nicht richtig, die erklärenden Texte sagen da was ganz anders, hier mal nur einige Beispiele:0ssi schrieb:übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte.
https://www.juraforum.de/news/wann-...leistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183
https://www.ra-kotz.de/gewaehrleistungsrechte.htm
https://rechtsklarheit.de/blog/unwirksamer-gewaehrleistungsausschluss-bei-privaten-verkaeufen
Sie sagen alle, daß nur unter diesen beiden Bedingungen die Klausel des Ausschlußes der Gewährleistung unwirksam wird:
Daher darfst Du sehr wohl bei korrekter Formulierung als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen. Und wenn Du ebenso aufrichtig alles darlegst, und keinen Mängel und Schäden verschweigst, ist auch alles in Ordnung. Hier muß Dir der Käufer erst mal einen Mangel nachweisen, was in vielen Umständes schwierig bis unmöglich ist. Sobald der Käufer unsachkundig das Gerät verstellt (wie wir hier erst kürzlich das mit dem Notebook und BIOS, so daß es trotz installiertem Windows nicht starten konnte) oder irgendwas selbst daran fummelt, kannst Du Dich auf unsachgemäße Behandlung zurückziehen.https://www.juraforum.de/news/wann-...leistung-bei-privatverkaeufen-moeglich_247183
- Wird der Gewährleistungsausschluss falsch formuliert, kann dies zur Unwirksamkeit des gesamten Gewährleistungsausschlusses führen
- Verschweigt der Verkäufer Mängel und Schäden ..., ist die auch die richtige formulierte Klausel unwirksam
Ja, grundsätzlich kann man die Gewährleistung zwar ausschließen aber in diesem Fall sagte der Käufer,
Zitat: "Der Artikel war falsch beschrieben und passte nicht, ..." also ist der Ausschluss eigentlich hinfällig.
Sonst könnte ja Jeder defekten Schrott als funktionstüchtig verkaufen und später sagen es funktionierte.
Wenn der Käufer, dass laut AGB des Treuhandservice beweisen muss dann müsste es so gefordert werden
bevor für den Verkäufer entschieden wird. Einfach Partei ergreifen und eine Entscheidung treffen ist falsch.
Im Prinzip braucht man sich damit aber nicht rumärgern denn wenn zusätzlich mit Paypal bezahlt wurde
und Käuferschutz besteht dann Streitfall öffnen. Bei einer größeren Summe um Rumgezicke von Paypal
würde ich sogar die Lastschrift bzw. Kreditkartenabbuchung widerrufen und den Paypal Account opfern.
Zitat: "Der Artikel war falsch beschrieben und passte nicht, ..." also ist der Ausschluss eigentlich hinfällig.
Sonst könnte ja Jeder defekten Schrott als funktionstüchtig verkaufen und später sagen es funktionierte.
Wenn der Käufer, dass laut AGB des Treuhandservice beweisen muss dann müsste es so gefordert werden
bevor für den Verkäufer entschieden wird. Einfach Partei ergreifen und eine Entscheidung treffen ist falsch.
Im Prinzip braucht man sich damit aber nicht rumärgern denn wenn zusätzlich mit Paypal bezahlt wurde
und Käuferschutz besteht dann Streitfall öffnen. Bei einer größeren Summe um Rumgezicke von Paypal
würde ich sogar die Lastschrift bzw. Kreditkartenabbuchung widerrufen und den Paypal Account opfern.
PHuV
Banned
- Registriert
- März 2005
- Beiträge
- 14.219
Richtig, so schrieb ich es oben unter Punkt 2. Aber eben NUR dann ist der Käufer im Vorteil, und der Verkäufer haftet. In diesem Fall würde ich aber doch gar nicht lange rumfackeln, sondern sofort vom Kauf zurücktreten, was man hier auch darf. Habe ich sehr wohl mal in einem Fall gemacht, und der Verkäufer hat zwar gejammert, aber anstandslos das Geld zurücküberwiesen, und er bekam das (mangelhaft beschriebene) Gerät wieder zurück.0ssi schrieb:Ja, grundsätzlich kann man die Gewährleistung zwar ausschließen aber in diesem Fall sagte der Käufer,
Zitat: "Der Artikel war falsch beschrieben und passte nicht, ..." also ist der Ausschluss eigentlich hinfällig.
Daher, immer einen Screenshot der Anzeige als Beweis erstellen und aufheben, egal ob Käufer oder Verkäufer. So kann man immer beweisen und nachlesen, was da drin stand.
C
Chinaquads
Gast
Natürlich kann ich als PV die Gewährleistung wirksam ausschließen. Ich versichere dem Käufer nur, dass der Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufes den Zustand X und Funktion Y ausweist. Mehr nicht. Wenn das Gerät 2 Tage nach Kauf kaputtgeht > Pech gehabt.0ssi schrieb:Ok das ist witzig. Dann hast du doch eigentlich 2x Käuferschutz oder es ist der cleverste Trick aller Zeiten
und bei Bezahlung an eine Treuhandfirma (in dem Fall OPP aus den Niederlanden für Ebay Kleinanzeigen)
entfällt laut Paypal AGB der Käuferschutz und wenn dann OPP für den Verkäufer entscheidet hat man Pech.
Demnach wäre es besser gewesen wenn du nur per Paypal mit Käuferschutz bezahlt hättest also ohne OPP.
Falls du doch die Möglichkeit hast in Paypal einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen dann mach das noch.
Der gilt ja 180 Tage (6 Monate) und übrigens hast du auch 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung gegenüber
dem Verkäufer auch bei Privatverkäufern und auch wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hatte.
Absolut richtig wie viele schreiben. Als Verkäufer hast du hier kein Recht. Ich habe selbst diese „Pay Funktion“ vorgeschlagen, damit es für beide sicher wäre. Ich habe eine funktionierende retro Konsole verkauft. Ich habe die Beweise gezeigt, dass alles funktioniert hat. Jetzt nach einem Monat schickt mir die Kundin die Konsole zurück, weil sie nicht richtig stabil funktioniert…. Ich als Verkäufe muss das Geld zurück geben. Nicht mal das Geld für Versand haben sie mir erstattet. Ich benutze diese eBay Bezahlung nie wieder.
PHuV
Banned
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- März 2005
- Beiträge
- 14.219
Warum hast Du das nicht explizit vorher ausgeschlossen? Da mußt Du gar nichts zurücknehmen.Dgalino schrieb:Absolut richtig wie viele schreiben. Als Verkäufer hast du hier kein Recht. Ich habe selbst diese „Pay Funktion“ vorgeschlagen, damit es für beide sicher wäre. Ich habe eine funktionierende retro Konsole verkauft. Ich habe die Beweise gezeigt, dass alles funktioniert hat. Jetzt nach einem Monat schickt mir die Kundin die Konsole zurück, weil sie nicht richtig stabil funktioniert…. Ich als Verkäufe muss das Geld zurück geben.
niteaholic
Commander
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- Okt. 2018
- Beiträge
- 2.067
Bringt nix wenn sie den Käuferschutz trotzdem in Anspruch nimmt ^^
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