Erfahrungen mit Rücksendung von PC Teilen

replikant0815

Lt. Junior Grade
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Man hat ja in Deutschland dieses 14 tägige Rückgaberecht wenn einem ein Produkt nicht gefällt.

Sind Online-Händler hier üblicherweise kulant? Oder wird die Rückgabe manchmal auch verweigert?

Kennt jemand Gründe warum Rückgaben abgelehnt werden? Sollte man auf irgendwas achten ausser dem sorgsamen Umgang und der Aufbewahrung aller Kleinteile und Tüten? (Irgendwo gelesen jemandem wurde die Rückgabe einer CPU verweigert weil die beiliegende Wärmeleitpaste verbraucht wurde)
 
Das kommt sehr auf den Händler an und in welchem Zustand Du die Teile zurück sendest. Es kann schon passieren, dass Du einen Abzug erhältst, wenn die Ware nicht mehr neu aussieht o.ä..
Außerdem musst Du besonders im Online-Handel damit rechnen, selbst "gebrauchte" Ware zu erhalten, die schonmal jemand zurück gesendet hat.
Beim Händler vor Ort sieht es da anders aus. Der muss die Ware nicht zurück nehmen, dafür wirst Du i.d.R. auch fabrikneue Teile bekommen.
 
Es gilt wie immer. Die Ware muss um Ur-Zustand zurückgesendet werden.
Alles andere ist wie immer Kulanz.
Also nix rumbasteln und dann den verbastelten Käse zurückschicken.
Aber wenn ich schon "Rückgaberecht" lese schwant mir böses...
 
Eine Wertminderung kann dir der Onlinehändler natürlich in Rechnung stellen bzw vom Erstattungsbetrag abziehen
 
Zaptek schrieb:
Eine Wertminderung kann dir der Onlinehändler natürlich in Rechnung stellen bzw vom Erstattungsbetrag abziehen

So einfach ist das nicht.
Der Kunde hat das Recht die Ware zu testen. Auch wenn es offensichtlich eine Wertminderung darstellt.
Es kommt auf den Abnutzungsgrad an.
 
Wenn man bei Hardware ganz sicher gehen will, dass die Kulanz beim Händler groß ist und sowas ohne Probleme läuft, muss nach meiner Erfahrung bei amazon kaufen. Als Händler kann man dir ne Wertminderung in Rechnung stellen, wenn das Produkt benutzt wurde...manche sind halt auch da kulant, wenn der Kunde schon oft bestellt hat, ohne zurückzuschicken, dass sie das einfach mal hinnehmen.

Da spielt viel mit rein meiner Erfahrung nach.
 
trashes schrieb:
Es gilt wie immer. Die Ware muss um Ur-Zustand zurückgesendet werden.
Alles andere ist wie immer Kulanz.
Also nix rumbasteln und dann den verbastelten Käse zurückschicken.
Aber wenn ich schon "Rückgaberecht" lese schwant mir böses...

Aber was ist Ur-Zustand? Auspacken und angucken darf man doch auf jeden Fall wenn es sich nicht um Verbrauchsgüter handelt.

Bei elektronischen Artikeln sollte man sie doch auch in Betrieb nehmen dürfen ohne eine "Beschädugung" oder einen "Verbrauch" zu verursachen.

Und ja, es firmiert unter dem Namen "Widerrufs- oder Rückgaberecht". Ist das falsch?
 
@replikant0815 Klar, Auspacken und Testen geht.
Aber keine 10 Tage testen... oder sowas.
Und dann sagen es wurde "nur" getestet.
Da schaut der eine oder andere Händler auf die Ware dann schon genau hin.
Was ich damit sagen will ist. 1-2 Tage testen innerhalb der 2 Wochen geht.
Die 2 Wochenfrist ist keine Testphase. Sondern wurde eingeräumt um dem Käufer Handlungsspielraum zu geben in der es testen und widerrufen kann.

Das Rückgaberecht ist eine Untergruppe vom Widerrufsrecht. Dies räumt der Händler ein. In den AGB. Widerruf oder Rückgabe.


Ur-Zustand sind alle Bestandteile wie erhalten.
Ob Wärmeleitpaste zum Ausschluss führt halte ich für fragwürdig.
Ein fehlende IO Plate, Handbuch oder stark beschädigter Karton eher.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
trashes schrieb:
@replikant0815 Klar, Auspacken und Testen geht.
Aber keine 10 Tage testen... oder sowas.
Und dann sagen es wurde "nur" getestet.
Da schaut der eine oder andere Händler auf die Ware dann schon genau hin.
Was ich damit sagen will ist. 1-2 Tage testen innerhalb der 2 Wochen geht.
Die 2 Wochenfrist ist keine Testphase. Sondern wurde eingeräumt um dem Käufer Handlungsspielraum zu geben in der es testen und widerrufen kann.

Natürlich wäre sowas nicht anständig. Und niemand möchte 10 tage lang gequälte PC Teile zugeschickt bekommen. Daher frage ich ja wie da üblicherweise der Kulanzspielraum aussieht. So im Vergleich zu Schuhen und Fernsehern. Einem Ram Riegel sieht man ja nicht an was jemand schlimmes mit ihm angestellt hat z.B.
 
Wie die Kulanz aussieht kann nur dein Händler beantworten.
Ansonsten siehe #8
 
Kommt denke auf den händler drauf an. Große läden wie amazon o.ä. machen dahingehend ziemlich sicher niemals ärger. Noch nie erlebt, noch nie von sowas gehört. amazon ist da sehr kulant. Beispiel: Vor einigen jahren ein handy bestellt (noch ein "normales" - kein smartphone). Wollte es dann aber zurückschicken, ist mir dann leider hingefallen und eine taste hat deswegen einen schaden genommen. Den vorfall bei amazon gemeldet, haben das handy trotzdem zurückgenommen und vollen kaufpreis zurückerstattet bekommen. Sowas kannste wohl aber auch nur bei amazon erwarten, ist aber auch ein großer grund wieso die erst so extrem erfolgreich sind (und warum ich nach möglichkeit nur bei amazon bestelle).

Bei allen anderen händlern erfahrungsgemäß: Ware vollständig zurückschicken, inkl. originalverpackung. Keine kratzer o.ä., dann wirste wohl nie probleme bekommen und es juckt die bestimmt auch nicht ob du z.b. nen laptop 10 tage im dauereinsatz hattest bevor du ihn zurückschickst.

Sound-Fuzzy schrieb:
Außerdem musst Du besonders im Online-Handel damit rechnen, selbst "gebrauchte" Ware zu erhalten, die schonmal jemand zurück gesendet hat.

nein.
 
So einfach ist das nicht.
Der Kunde hat das Recht die Ware zu testen. Auch wenn es offensichtlich eine Wertminderung darstellt.
Es kommt auf den Abnutzungsgrad an.

Nananna, nicht doch ... der Kunde hat das Recht die Ware zu testen so wie es ihm im Laden auch möglich wäre, mehr nicht! Weil Bilder eben nicht aussagekräftig sind, Texte beschönigen und manipuliert sein können.
Alles andere stellt eine Wertminderung dar! die dem Kunden in "Rechnung" gestellt werden kann! Das das nur wenige Händler machen ist einfach die Gier einen Kunden dadurch zu verlieren! Ich kann auf solche Kunden durchaus verzichten!

Keiner wird dir nen Strick daraus drehen wenn du die Karte auch einbaust um sie auf Funktion zu testen, ocen, Kratzer etc.müssen als Händler aber nicht hingenommen werden und stellen eine Wertminderung dar die durchaus in Abzug gebracht werden können. Ist halt Kulanz des jeweiligen Händlers.

Auch ist es nicht OK zum Beispiel mehrere CPU zu bestellen zu ocen und die beste zu behalten Rest zurück! Solche Kunden hab ich abundzu: bei Verdacht gehen die zur Analyse and den Hersteller ( ja das kann man nachweisen, ist nur sauteuer), bei Positiven Befund gibt es ne Betrugsanzeige dann zahlt der Kunde die Ware, die Analyse und die Strafanzeige inkl. Gerichtskosten, den Kunden verliert man zwar, aber solche Kunden brauch man nicht! Verloren bisher keinen einzigen Fall!

Man muss sich als Händler nicht alles gefallen lassen, auch wenn das da draußen einige meinen! Anständig Kunden gibt es genug da braucht man keine Saubacken. So wie sich der Kunde den Händler wählen kann, kann ich mir auch meine Kunden aussuchen.
 
Zuletzt bearbeitet:
owned_you schrieb:
Nananna, nicht doch ... der Kunde hat das Recht die Ware zu testen so wie es ihm im Laden auch möglich wäre, mehr nicht! Weil Bilder eben nicht aussagekräftig sind, Texte beschönigen und manipuliert sein können.

So habe ich das auch gehört und es ist auch logisch. D. h. auspacken, möglichst ohne die Verpackung zu beschädigen. Aber was ist, wenn die Verpackung so berschaffen ist, dass sie beschädigt werden muss, um die Ware überhaupt richtig begutachten zu können?

Und ist in Betrieb nehmen, um die Funktion zu testen erlaubt, ggf. mit Vornehmen von Einstellungen?

owned_you schrieb:
Auch ist es nicht OK zum Beispiel mehrere CPU zu bestellen zu ocen und die beste zu behalten Rest zurück! Solche Kunden hab ich abundzu: bei Verdacht gehen die zur Analyse and den Hersteller ( ja das kann man nachweisen, ist nur sauteuer), bei Positiven Befund gibt es ne Betrugsanzeige dann zahlt der Kunde die Ware, die Analyse und die Strafanzeige inkl. Gerichtskosten, den Kunden verliert man zwar, aber solche Kunden brauch man nicht! Verloren bisher keinen einzigen Fall!

Ist schon richtig, dass solche Leute ausgesiebt werden und lernen, dass es so nicht geht. Aber wie lautete denn der Vorwurf bzw. der Anzeigentatbestand genau? Ich erkenne da keinen Betrug, auch wenn das Verhalten unerwünscht ist. Die die CPU wird ja nicht schlechter oder doch? Kurz: was genau ist das betrügerische Verhalten?

Und habt ihr die Leute vorher um Stellungnahme gefragt, bevor ihr ihnen "sauteure" Gutachterkosten aufbürgt? Meines Wissens nach, kann man als Kläger auf Zusatzkosten auch sitzen bleiben, falls sie über Gebühr sind und es gleichzeitig mildere Mittel gegeben hat, wie z. B. ihnen eine Gelegenheit zu geben auf den Vorwurf einzugehen.
 
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Auspacken im Laden heraus aus der OVP geht idR auch nicht. Dafür haben sie ihre Ausstellungsstücke.

Betrug. Kann man so argumentieren. Wenn Du 5 CPUs kaufst um die beste für Dich aus den 5en heraus zu suchen, dann war es nie Deine Absicht, tatsächlich 5 CPUs zu kaufen. Es war von vornherein Deine Absicht, 4 wieder zurück zu senden. Also handelt man vorsätzlich.
 
@BlubbsDe

Bisher half im Laden immer einmal nett Fragen und es war bei Mäusen und Tastaturen immer möglich diese vorsichtig aus der OVP zu entnehmen, wenn kein Ausstellungsstück verfügbar war.

Bei Pappverpackungen würde ich das beim Online Händler auch machen. Bei den verschweißten Plastikverpackungen ist es aber etwas anderes.
 
kugelwasser schrieb:

Doch. Oder glaubst Du ernsthaft, dass jeder Artikel, der per FAG zurück gesandt wurde, direkt verschrottet oder als B-Ware verkauft wird? Natürlich wird Ware, die auf den ersten Blick nicht benutzt aussieht, auch wieder als neu verkauft, obwohl sie schonmal bei einem oder mehreren anderen Kunden "getestet" wurde!
 
replikant0815 schrieb:
Kennt jemand Gründe warum Rückgaben abgelehnt werden? Sollte man auf irgendwas achten ausser dem sorgsamen Umgang und der Aufbewahrung aller Kleinteile und Tüten? (Irgendwo gelesen jemandem wurde die Rückgabe einer CPU verweigert weil die beiliegende Wärmeleitpaste verbraucht wurde)

Die Regel ist ganz einfach. Du darfst das Produkt zuhause so prüfen wie es in einem Ladengeschäft möglich wäre.
Ein CPU einzubauen und zu testen gehört da eigentlich NICHT dazu.

Um dein Beispiel aufzunehmen:
Die Wärmeleitpaste liegt nicht einfach dabei, sie ist meistens schon unten auf dem Kühler drauf. Sobald du den Kühler montierst ist es quasi unmöglich wieder in den Ursprungszustand zurück zu kommen. Das Ding ist dann gebraucht und jeder sieht es sofort. Der Händler kann deine Retoure eigentlich nicht mehr zum Vollpreis verkaufen.
Er könnte dir jetzt was vom Wert abziehen oder die Rücknahme verweigern.
Die meisten Händler nehmen solche Waren aber trotzdem einfach zurück, entweder gehen die dann zum Repacking zum Hersteller oder sie werden verbaut oder als tray verkauft.
 
h00bi schrieb:
Ein CPU einzubauen und zu testen gehört da eigentlich NICHT dazu.
Das ist nicht korrekt. Du darfst die Produkte Zuhause auch auf Funktionsfähigkeit testen. Und dafür musst du die CPU auch einbauen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein darfst du eigentlich nicht. Der Widerruf hat nichts mit geht/geht nicht zu tun.
Unabhängig davon hast du Garantie und Gewährleistung wenn die CPU defekt ist und bekommst natürlich Ersatz.

Wenn du im Laden (also ohne Rückgaberecht) ein defektes Produkt kaufst hast du Anspruch auf ein funktionierendes Produkt, aber Rückgabe gegen Geld zurück hast du erstmal keinen Anspruch drauf.

Und außerdem ist es ne riesige Sauerei defekte Produkte einfach als Widerruf zu retournieren. Denn oftmals landen die defekten Produkte einfach beim nächsten Kunden weil der Aufwand alles zu testen viel zu groß wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist so nicht korrekt, besser man hält sich an das, was die Verbraucherzentrale verfasst hat:

Haben Sie die Ware beschädigt oder hat diese auf andere Weise an Wert verloren, kann der Händler Wertersatz verlangen, wenn er Sie vor Vertragsschluss rechtskonform über Ihr Widerrufsrecht informiert hat. Dies gilt aber nicht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware notwendig war. Das heißt, Sie dürfen die Ware auspacken und testen. Dazu gehört gegebenenfalls auch das Aufbauen zerlegt gelieferter Möbel, ohne dass dies zu einer Wertersatzpflicht oder gar zum Wegfall des Widerrufsrechts führt.

Um die Hardware auf mangelfreie Funktion zu testen, darf diese verbaut und genutzt werden, natürlich davon ausgeschlossen sind Modifikationen wie WaKü oder Übertaktung.

https://www.verbraucherzentrale.de/Kundenrechte-bei-Fernabsatzvertraegen
 
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