Erfassung von Wehrpflichtigen

Vom lesen im Internet dürfte es übrigens relativ lange dauern bis sich die Polizei mal die Mühe macht einen zwanghaft zur Musterung zu "zerren" Aus eigener Erfahrung weiss ich auf jeden Fall das das Kreiswehrersatzamt das scheinbar nicht übel nimmt wenn man seine erste Einladung "verbummelt" Kommt in etlichen Wochen halt die zweite ^^

Interessant wäre es zu wissen wenn man sich total verweigert und am Heizkörper festkettet wie es dann weitergeht :D
 
dann kommen die feldjäger :)

wenn man mal gemustert wurde und zum einberufungstermin nicht erscheint, geht das glaube ich ziemlich schnell. erst werden die bullen nen hausbesuch machen, dann werden wohl die feldjäger guten tag sagen.
 
Naja gut wäre bestimmt lustig ^^

Wenn man möchte kann man aber sein einziehen bzw. die Musterung lange hinauszögern. Da vergisst man halt mal die Einladung, ist als nächstes krank, hat den Brief nicht bekommen ... Die Schriftstücke vom Kreiswehrersatzamt werden zwar im "Tonfall" immer rechtlicher und härter , aber die Mühlen mahlen dort scheinbar sehr langsam. Bin wie gesagt bei meiner ersten nicht erschienen hat bestimmt gut 3 Monate gedauert bis ich erst die nächste bekommen habe.
 
man ist erst bei der Bundeswehr wenn man deren ihr Tor Durchlaufen hat.
von daher können einem die Feldjäger erstmal nix wenn man noch nicht bei der Bundeswehr war.( da könnt ja jeder kommen...)

Gut da holt einen dann eben die Polizei, aber Feldjäger kann man heim schicken :D


Ich hoff auf alle fälle das meine kleinen wehwehchen ausreichen.
mal schauen ;)
 
Naja wenn man seinen Einberufunsbescheid bekommen hat und diesen dann ignoriert, kommen die Feldjäger ganz sicher!
 
@florian

Hier muss man zwischen Einberufungsbescheid und Musterung unterscheiden.

Zur Musterung holt dich nur die Polizei, bei einem Einberufungsbescheid können beide kommen.

Du bist bei der Musterung ja noch nicht Soldat, sondern erst wenn du einen Einberufungsbescheid bekommen hast und das dort angegebene Datum erreicht ist (auch wenn du dann in Mallorca sitzt).


*edit*

Etwas anderes was man sich überlegen sollte...wenn dann bei der Musterung viele Krankheiten oder so angegeben werden...das könnte zum Bumerang bei der Kranken/Lebensversicherung werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man ist ab dem Einberufungsdatum rechtlich gesehen Soldat, da Feldjäger nur für Soldaten zuständig sind, wird man nur von selbigen abgeholt, wenn man eben diesen Punkt (also z.B. wenn man zum 1.10. herangezogen wird ab dem 1.10. 0.00 Uhr) üebrschritten hat.

meinst du drittel des studiums?

weder die regelung mit dem "4.semester" noch "ein drittel des studiums" stimmen. nen kommilitone ist jetzt mit mir im 5.semester und wird, wenn die bundeswehr nicht doch noch erbarmen hat, bald gezogen. die können einen immer noch ziehen, allerdings ist das natürlich nochmal extra pech.

Zum Beitrag von linkser:

Natürlich meinte ich ein Drittel der Regelstudienzeit, kleiner Fehler ;)

Laut §12 WPflG kann dein Kommilitone eigentlich nicht mehr gezogen werden, da man ab
dem von mir genannten Fortschritt im Studium ein Recht auf Zurückstellung vom Wehrdienst hat.

(1) Vom Wehrdienst wird zurückgestellt,
[...]
3. wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen
[...]
b) ein Hochschulstudium, bei dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester erreicht ist,
[...]
unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.
 
naja das gilt NUR, wenn man vorher noch nicht zurückgestellt worden ist. wenn man vorher schonmal ne ausbildung angefangen hat oder wegen sonstwas (mal ausser abi machen) zurückgestellt wurde, gilt das wohl nicht mehr.

war eigentlich auch immer der meinung, dass diese 3.semester regelung immer gilt :)
 
@Sero1989
so ging es mir bis vor 5 Tagen Auch, also kannst du damit rechnen das da nach deiner Schulzeit/Ausbildung noch was kommt.

Ja aber du hast ja auch noch nicht mehr wie den Brief, das ist bei mir aber nun ca. 2 Jahre her^^ Denke zwar auch, dass die sich nochmal iwann melden, aber dann werd ich eh erst nochmal zurückgestellt wg. meiner Ausbildung^^
 
Sero1989 schrieb:
Ja aber du hast ja auch noch nicht mehr wie den Brief, das ist bei mir aber nun ca. 2 Jahre her^^ Denke zwar auch, dass die sich nochmal iwann melden, aber dann werd ich eh erst nochmal zurückgestellt wg. meiner Ausbildung^^

nein ich hab vor 2 Jahren den Brief bekommen, hab denen meinen Ausbildungsvertrag geschickt und nie wieder was von denen gehört.
nun nachdem meine Ausbildung fertig ist haben se mir den Musterungsbescheid geschickt.
also warte bis deine ausbildung fertig ist und du bekommst wieder post ;)

hätte ich nun immer noch was mit Ausbildung/Schule dann würde ich denen das wieder schicken und das Thema wäre erstmal wieder gegessen.

hab ich aber nicht ;)

aber einen Trost gibt es, der Musterungstag wird vom Arbeitgeber bezahlt.
wäre ja noch schöner wenn ich Urlaub nehmen müst ;)
 
Aso ok dann hatte ich deinen Post falsch verstanden, wobei die im mom von mir noch nitmals nen Ausbildungdavertrag haben^^ aber kommt noch^^
 
Mal eine andere Frage:

dem eingangs erwähnten Fragebogen habe ich eine Kopie meines Schwerbehindertenausweises beigefügt und darauf hin einen Brief bekommen, dass ich "von der Pflicht, mich zur Musterung vorzustellen, befreit" sei und "nicht mehr der Wehrüberwachung" unterliege. Besagter Ausweis läuft ende 2009 aus und wird vorraussichtlich nicht verlängert.

Die können mir sicher auch danach nichts, ich habs ja schwarz auf weiß. Aber nur mal der Neugierde halber: bin ich jetzt T5 oder ganz durchs Raster gefallen?
 
Wenn man nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt, ist dies afaik gleichbedeutend (nicht gleich) zum Tauglichkeitsgrad "untauglich".
Dort wird auch explizit erwähnt, dass man nicht mehr hiesiger Überwachung unterliegt.
D.h.: Keine Gedanken mehr machen, du bist imho vom Wehrdienst befreit, so oder so.
In dem Falle, dass sie dich zu späteren Zeitpunkt nocheinmal hätten vorstellig werden lassen, wäre der Zusatz bzgl. der Wehrüberwachung nicht da.
 
Ich warte schon circa ein Jahr auf meine Musterung, also die Möglichkeit besteht auch durch die ganze Sache hindurch zu flutschen.
 
Ich bin 17 und habe auch den Brief bekommen. Ich musste nur ein Schulbescheid hinschicken, da ich ja dieses Jahr mein 2-Jähriges Fachabi anfange.

Ich möchte auf keinen Fall zur Bundeswehr. Und muss man zur Musterung wenn man im vornerein Zivi machen will? Weil auf ne Ausmusterung habe ich ja mal garkein Bock. Die können an ihren eigenen Eiern rummspielen :kotz:

Gruß
 
So wars bei mir auch, habe die Schulbescheinigung versendet und nun ca. 2 Jahre später meine Ausbildung begonnen noch nichts wieder gehört.

Aber zur Musterrung musst du glaube ich auf jeden Fall, auch wenn du verweigern möchtest, dass musst du nur dem Doc da mitteilen. Kann mich allerdings auch irren, wie gesagt betrifft mich atm nicht.
 
Fr3@k (Roffa) schrieb:
Und muss man zur Musterung wenn man im vornerein Zivi machen will?

Das interessiert vor der Musterung das Kreiswehrersatzamt nicht! Wehrdienstfähig ist auch Zivildienstfähig. Genauso wie ausgemustert auch für den Zivildienst gilt. Wer ausgemustert ist macht gar nichts auch keinen Zivildienst.

Den Antrag bzw. die Begründung auf Kriegsdienstverweigerung stellt man ja nach der Musterung. Du musst da auf jeden Fall hin.
 
Zuletzt bearbeitet:
Fr3@k (Roffa) schrieb:
Die können an ihren eigenen Eiern rummspielen :kotz:

Du musst dir bei der Musterung nichts gefallen lassen, ein einfaches "Nein, ich möchte das nicht" reicht bei dem sogenannten "Eiergriff" vollkommen aus. Wobei ich es tunlichst lassen würde diese Untersuchung abzulehnen, sollte in deinen Kronjuwelen etwas nicht stimmen merkst du es erst wenn es zu spät ist. Also, einfach gechillt hingehen, dir irgendwas gutes zu lesen mitnehmen und den schulfreien Tag genießen. In der Regel wirst du bei der Musterung gefragt, ob du zur Marine, zum Heer, zur Luftwaffe willst oder eben Zivildienst machen möchtest. Solltest du dich nach Erfolgreicher Musterung für den Zivildienst entscheiden, wird dir dort das nähere Vorgehen für die Verweigerung etc. erklärt.
 
Leute, ich war heut bei der Musterung und das ganze ist halb so schlimm. Man meldet sich kurz an, wartet ein bisschen, dann wird Größe und Gewicht gemessen und man pinkelt noch ein bisschen in einen Becher, dann wartet man wieder, macht einen Hör und Sehtest, wartet nochmal, geht zum Arzt und nach 2 Minuten BÄÄÄM AUSGEMUSTERT! :lol:

Ohne ersichtlichen Grund aber mir solls egal sein! T5 rulz! Husten musste ich auch nicht ;)

War absolut harmlos und wäre auch mit "Eier grapschen" nicht so schlimm gewesen.
 
Zurück
Oben