HappyMutant schrieb:
Natan, dir ist aber schon aufgefallen, dass hier keineswegs nachgefragt wurde? Das ist doch der Knackpunkt. Es geht ja gar nicht um die, die überhaupt nicht willens sind, sondern um so Dinge wo Forenbetreiber ohne Kenntnisnahme für so ein Foto zum bezahlen gezwungen werden.
Ja, das habe ich verstanden.
Ehrlich gesagt? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, bzw. fällt das hier unter das Motto "Dumm gelaufen". Ja, das ist ein Problem der aufkommenden Internet-Generation, bzw. der Bildungsinsitutionen. Einfach mal etwas kopieren und irgendwo hineinstellen geht eben nicht, bzw. kann ins Auge gehen und dafür muß ein Bewußtsein geschaffen werden.
Bevor ich mir den Unmut vieler hier zuziehe: Das Nichtausweisen des Copyrights ist nicht schön, aber auch nicht unbedingt notwendig(!). Im Rechtsfalle - soweit ich zumindest weiß - kann man hier nur auf eine Milderung plädieren. Das Urheberrecht gilt trotzdem.
Natürlich ist das nicht die feine Art, aber als User sollte man sich zweimal fragen, ob jetzt diese Inhalte geschützt sind oder nicht.
Bezugnehmend auf den "Tomaten-Fall". Es ist völlig egal, ob es sich dabei um ein Bild einer Tomate, einer grünen Gurke oder eines Knopfes handelt. Bindend sind hier die künstlerische Idee, bzw die Urheberschaft derselbiegen. Wenn ihr unbedingt das Bild einer TOmate benutzen wollt, dann lieber selber photographieren.
Ich meine, wie kommt man dazu, Texte und Bilder einfach mal eben so - ausgewiesen oder nicht - zu klopieren und weiterzuverwenden? Ich würde in diesen Fällen *inner* zunächst den Autor/Seitenbetreiber kontaktieren, um Gewißheit zu erlangen.
68Marcus69 schrieb:
Wie verhält sich das Ganze den in folgenden Fall:
Bei Orkut kann man Videos über/von You Tube hineinstellen und der Besucher der Seite kann, wenn er will sie abspielen Ist der gesamte Vorgang, also das hineinstellen denn überhaupt erlaubt?
Beantworte die Frage dir doch selber, es ist eigentlich ganz einfach: Sollte das Material urheberechtlich geschüztzt sein, ist es natürlich NICHT erlaubt. Handelt es sich dabei um selbst-erstellte Homevideos, ist es erlaubt. Handelt es sich um selbst-erstellte Homevideos, denen urheberechtlich geschütze Musik unterlegt sind, ist es wiederum nicht erlaubt.